Wurde das sächsische LKA von einem fundamentalistischem Schaumschläger vorgeführt ?
Der Aufruf eines Scheichs, den Mord an einer Ägypterin zu rächen, hat Deutschland in Alarmbereitschaft versetzt. Hat sich dieser Imam jetzt als islamistischer Wichtigtuer entpuppt.?
50.000 Euro hat die Panzerglasscheibe gekostet, die Alex W., den mutmaßlichen Mörder der Ägypterin Marwa El-Scherbini, vor seinem Attentäter schützen soll. Vor einem Angreifer aus den Tiefen des Internets. Da zumindest will ihn das sächsische Landeskriminalamt (LKA) gefunden haben. Und Spiegel Online hat den Fund am 25.Oktober unter dem Titel „Mordaufruf zur Rache für Marwa“ verbreitet.
Spiegel Online berichtete, dass vor dem Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder der damals schwangeren Ägypterin in Dresden ein Mordaufruf aufgetaucht sei. In einer einstündigen Botschaft legte Scheich Ihab Adli Abu al-Madschd in Deutschland lebenden Muslimen nahe, den Angeklagten zu töten. Dafür stellte er Gottes Lohn in Aussicht.
Die Informationen stammen anscheinend vom sächsischen LKA. Denn das, so schreibt Spiegel Online, habe die Botschaft ausgewertet und gehe von „einer Bedrohungssituation“ aus. Die LKA-Analysen seien auch der Grund für die Sicherheitsvorkehrungen beim Dresdner Prozess.
Die Vorgeschichte: Alex W. hatte El-Sherbini auf einem Spielplatz in Dresden als „Islamistin“ und „Terroristin“ beschimpft und war zu einer Geldstrafe verurteilt worden. In der Berufungsverhandlung am 1.Juli tötete er dann die schwangere 31-jährige Moslemin mit 16Messerstichen im Gerichtssaal. Ihren Mann, der sie schützen wollte, verletzte er lebensgefährlich. Nun wird dem 28-jährige Alex W. der Mordprozess gemacht, ihm droht lebenslängliche Haft.
Aber wer ist dieser ominöse und offenbar so gefährliche Scheich, der den Angeklagten tot sehen will? Eine kurze Internetrecherche und eine Anfrage per E-Mail an Scheich Ihab Adli Abu al Madschd genügten. Sechs Tage später meldet er sich und ist bereit zu einem Treffen. Bei der einstündigen Botschaft auf einer der Internetseiten der radikalen Islamisten handle es sich eigentlich um eine Freitagspredigt, die er in einer Moschee in Tanta, einer Provinzstadt im Nildelta, im Sommer gehalten hat.
Zwei Tage später in Ägyptens Hauptstadt Kairo:
Der Scheich sieht genau so aus, wie man sich folkloristisch einen radikalen Islamisten vorstellt – mit Bart, die Kopfhaare geschoren. Der 39-Jährige ist sichtlich erfreut über das Medieninteresse. Er hat kein Problem damit, seinen Mordaufruf noch einmal zu wiederholen. Hier gehe es um einen vorsätzlichen Meuchelmord an einer Moslemin, sagt er. Dafür sei in der Sharia, dem islamischen Recht, die Todesstrafe vorgesehen. „Es geht hier nicht um die Tat gegen einen Einzelnen, sondern gegen das Recht Gottes, und es ist die Pflicht jedes Moslems, dieses Recht durchzusetzen,“ meint er. Auf den Einwand, dass er sich damit über nationales deutsches Recht stellt, zieht er einen kleinen Koran hervor: „Nicht ich stehe über dem Recht, dieses Buch steht über allem, auch dem ägyptischen Recht,“ erwidert er.
Der Rest des Gesprächs verläuft sich in der wirren Welt eines radikalen Islamisten. Der Vorwurf, dass durch seine im Internet verbreitete Botschaft in Deutschland anstatt über den Mord an einer Moslemin über mögliche islamische Racheaktionen diskutiert wurde, lässt ihn kalt. „Mit meinem Aufruf habe ich das deutsche Gericht unter Druck gesetzt, und das ist gut.“
Starke Worte. Aber wie viel Gewicht hat ein Provinzscheich, der seine Predigten ins Internet stellt? Sein ebenfalls ins Internet gestellter Lebenslauf besagt lediglich, dass er Maschinenbau studiert hat und in Saudiarabien den Koran studiert hat und diesen auswendig kann. Ein offizieller Abschluss als islamischer Rechtsgelehrter wird dort nicht erwähnt.
Unbedeutender Imam
Auch ein von radikalen Islamisten frequentiertes Internetforum gibt keine Antworten. Offensichtlich ist der Scheich aus Tanta in der fundamentalistischen Szene nicht sonderlich bekannt. Ein Anruf bei Dia Raschwan, Ägyptens prominentem Experten für militanten und radikalen Islam, beim Al-Ahram-Zentrum für strategische Studien – das gleiche Resultat: „Ich erforsche die ägyptische Islamisten-Szene schon seit Jahren, aber von diesem Mann habe ich noch nie gehört,“ sagt Raschwan. „Wir erleben in Ägypten eine Welle des radikalen Islam, aber dieser Scheich spielt darin keine Rolle,“ fügt er hinzu. Die Einzigen, die ihn bekannt machten und ihm eine Plattform geben, seien die Medien in Deutschland, beklagt der ägyptische Islamisten-Experte.
Sind das sächsische LKA und der „Spiegel“ einem fundamentalistischem Schaumschläger aufgesessen? Wenigstens ein hochrangiger islamischer Rechtsgelehrter der Azhar- Universität, einer der wichtigsten Autoritäten im sunnitischen Islam, hat schon einmal von Scheich Abu al Madschd gehört. „Dieser Mann ist ein unbedeutender Imam in einer vollkommen unbedeutenden Moschee in einem unbedeutenden Dorf, fernab des Zentrums islamischer Rechtsprechung,“ lautet Scheich Farahat El Monguis vernichtendes Urteil. Strafen könnten im Islam nicht einzelne Personen oder irgendwelche Scheichs aussprechen, das bleibe allein Richtern und Gerichten überlassen, kontert der islamische Rechtsgelehrte. Das Verbrechen müsse nach den Gesetzen des Landes beurteilt werden, in dem es stattgefunden hat.
Virtuelle Aufgeblasenheit
Eine Meldung und ihre Geschichte. Von der Hinterhofmoschee im Nildelta über die virtuelle Autobahn zur Gefährdungsanalyse des sächsischen LKA und wieder zurück ins Internet bei Spiegel Online, um dann über die Deutsche Presseagentur in Tageszeitungen zu landen. Die medialen Wege der islamischen Rache sind verschlungen. Mancher Scheich, der sich in der virtuellen Welt aufbläst, ist in der realen Welt kein Panzerglas wert. Manchmal reicht es vielleicht einfach, ihn zu hinterfragen.
Lob und Schelte für EU-Kompromiss zu Internetsperren
EU-Medienkommissarin Viviane Reding und Europa-Abgeordnete haben den jüngst zwischen EU-Rat und Parlament erzielten Kompromiss zum Grundrechtsschutz im Telecom-Paket begrüßt. Die Luxemburgerin sprach am gestrigen Donnerstag von einer „guten Nachricht für die europäischen Bürger“. Dies sei ein Signal, dass die EU grundlegende Rechte gerade im Bereich Informationsgesellschaft ernst nehme. Die mehrmonatige Debatte über Sanktionen für Raubkopierer habe aber auch gezeigt, dass „neue, modernere und effektivere“ Ansätze in Europa zum Schutz der Rechte an immateriellen Gütern gefunden werden müssten.
Zugleich zeigte sich Reding erfreut, dass ein „Three Strikes“-Gesetz, durch das Nutzer kurzerhand der Internetzugang gekappt werden könnte, „nicht Teil des europäischen Rechts geworden ist“. Regelungen der Mitgliedsstaaten für eine „abgestuften Erwiderung“ auf Copyright-Verletzungen im Internet oder vergleichbare Maßnahmen müssen laut der Einigung im Vorfeld ein „faires und unparteiisches Verfahren“ vorsehen. Ferner soll Betroffenen das Recht auf eine „effektive und zeitnahe gerichtliche Überprüfung“ einer entsprechenden Anordnung zugesichert werden. Die Kommissarin lobte zugleich, dass der Weg nun frei sei für die baldige abschließende Dritte Lesung der im Prinzip abgenickten gesamten Neufassung der Regulierung des Telekommunikationsmarktes. Diese enthalte auch „neue Garantien für ein offenes und ‘neutraleres’ Netz“.
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im EU-Parlament, Rebecca Harms, bezeichnete die Verständigung als „Etappensieg für die Zivilgesellschaft“. Der Machtkampf um den nicht in Gänze aufrechterhaltenen Änderungsantrag 138, der vor dem Verhängen einer Internetsperre in jedem Fall einen Richterbeschluss erforderlich gemacht hätte, sei zugunsten des Parlaments und der „engagierten Bürger“ ausgegangen. Ziel müsse nun eine Gesetzgebung in den Mitgliedsstaaten sein, „die ordentliche Rechtsverfahren vorsieht“, bevor ein Internetzugang wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen gesperrt werde.
Quelle: heise.de
Anti-Piraterie-Abkommen für Netzsperren bei Urheberrechtsverstößen
Im Rahmen des geplanten internationalen Anti-Piraterie-Abkommens ACTA (Anti Counterfeiting Trade Agreement) wollen die Teilnehmerstaaten offenbar über das jeweilige nationale Urheberecht hinaus reichende Regelungen für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet etablieren – bis zu Netzsperren für Urheberrechtsverstöße. Das geht aus ersten Details des bisher streng geheim gehaltenen Entwurfs für Internet-Regeln hervor, über die der kanadische Jura-Professor Michael Geist sowie PC World übereinstimmend berichten. Am heutigen Mittwoch kommen die Vertreter der ACTA-Länder zu einer neuen Verhandlungsrunde im südkoreanischen Seoul zusammen und beraten über den Entwurf. PC World berichtet unter Berufung auf eine von der EU-Kommission an die EU-Mitgliedsstaaten verteilte Zusammenfassung der mündlich übermittelten US-Position.
Danach strebt ACTA eine Ausweitung der Haftbarkeit Dritter bei Urheberrechtsverletzungen sowie die Einschränkung des Haftungsprivilegs für Provider an.
ISPs around the world may be forced to snoop on their subscribers and cut them off if they are found to have shared copyright-protected music on the Internet, under an international agreement being promoted by the U.S.
Countries including Japan, Canada, South Korea, Australia as well as the European Union and U.S. have been negotiating an anticounterfeiting trade agreement (ACTA) over the past two years to combat the growing problem of counterfeit products ranging from designer clothes to downloadable music.
Provider sollen demnach nur von der Haftung freigestellt werden, wenn sie angemessene Abwehrmaßnahmen ergriffen haben. Der US-Entwurf soll hier die „abgestufte Erwiderung“ nennen, die nach Plänen der Regierungen Frankreichs und Großbritanniens bis zum Sperren des Anschlusses gehen soll. Im Klartext: Die USA wollen mit ACTA ein internationales „Three Strikes„-Szenario durchsetzen.
Der US-Entwurf orientiert sich den Berichten zufolge am Text des bilateralen Freihandelsabkommens zwischen den USA und Südkorea. Das illustriert die grundsätzliche Stoßrichtung von ACTA: Das Bemühen, bestehende internationale Vereinbarungen unter dem Dach der World Intellectual Property Organization (WIPO) mit dem multilateralen Abkommen zu erweitern. So solle der Entwurf im Prinzip einen international gültigen und verschärften Digital Millenium Copyright Act (DMCA) nach US-Vorbild etablieren.
Pseudo-Seuchen: Geistige Quarantäne soll Pandemie-Phantome retten Pseudo-Seuchen: Geistige Quarantäne soll Pandemie-Phantome retten Pseudo-Seuchen: Geistige Quarantäne soll Pandemie-Phantome retten
Gerhard Wisnewski
Physische Quarantäne während einer Pandemie? Schön und gut. Das ist nicht das Problem. Das eigentliche Problem besteht darin, dass das geschlossene Wahnsystem der Pandemie immer wieder von kritischen Internetseiten durchlöchert wird – weshalb das ganze schöne Pandemie-Phantom jetzt vor dem Zusammenbruch steht. Genau deshalb muss im Pandemiefall auch die geistige Quarantäne her …
Kein Zweifel: Politik und Medien sind pandemiebesessen. Die Pandemie ist das Schweizermesser des totalitären Staates: Was man damit alles anstellen kann! Milliardengewinne für die Pharmaindustrie, Auflage und Quote für die Medien, Einschüchterung der Bevölkerung, Sicherheitsmaßnahmen und -gesetze für die Politik. Wenn es keine Pandemie gäbe, müsste man sie glatt erfinden. Ist sie etwa glatt erfunden?
Denn schließlich kann man unter diesem Vorwand auch noch Internetseiten sperren. Wie das geht? Ganz einfach:
Während einer Pandemie werden natürlich ganz viele Leute krank. Außerdem wird die Regierung Schulen schließen, den öffentlichen Nahverkehr lahm legen sowie Sportveranstaltungen und Konzerte verbieten. Diese Leute hängen dann zu Hause herum, surfen im Internet und lesen noch mehr Artikel wie diesen. Nicht gut. Also sollte man ihnen das Internet sperren bzw. »populäre Websites« blockieren. Die Technik gibt es ja schon; sie wurde weltweit unter dem Vorwand der Bekämpfung der Kinderpornographie geschaffen. Aber wie könnte man die Sperrung begründen?
Quelle: KOPP Verlag
Illegal downloaders ’spend the most on music’, says poll
Oha… man entdeckt die pösen raubmordkopierenden User nun doch als Käufer wieder.?
Internetnutzer, die illegal Musik herunterladen, geben im Jahr mehr Geld aus für CDs als Menschen, die dies nicht tun. Das geht aus einer britischen Studie hervor.
Den Wissenschaftlern zufolge gibt einer von zehn Befragten zu, Musik aus dem Internet herunterzuladen, ohne zu bezahlen. Das schrieb gestern die Zeitschrift The Independent.
Internetnutzer die illegal Musik downloaden geben demnach durchschnittlich 85 Euro pro Jahr für Musik aus… Internetnutzer, die nicht illegal herunterladen, bezahlen hingegen nur etwa 48 Euro.
Die Menschen verwenden -der Studie nach- Downloads vor allem als Mechanismus, um Musik zu entdecken. Gerade User, die über das Internet Musik austauschen, haben ein großes Interesse an Musik, sagt Mark Mulligan vom Untersuchungsbüro Forrester in der Zeitung.
Jedes Jahr sterben 1,8 Millionen Kinder unter fünf Jahren weltweit an Lungenentzündung
Und wir sabbeln uns seit Wochen den Latz voll wegen einer stinknormalen Grippe…
Jedes Jahr sterben 1,8 Millionen Kinder unter fünf Jahren weltweit an Lungenentzündung, das betonten das UN-Kinderhilfswerk UNICEF und die Weltgesundheitsorganisation WHO heute zum ersten
„Welttag des Kampfes gegen Lungenentzündung“
in New York bei einem Gipfeltreffen von rund 50 Organisationen.
Nach Schätzungen des gemeinsamen Aktionsplans von UNICEF und WHO könnten in den kommenden sechs Jahren mehr als fünf Millionen Leben gerettet werden, wenn die Jungen und Mädchen besser geschützt und behandelt würden.
Die Todesfälle durch Lungenentzündung sind eng verbunden mit Mangelernährung, Armut und schlechtem Zugang zu medizinischer Versorgung.
Das Aktionsprogramm sieht Impfungen etwa gegen Pneumokokken und Keuchhusten vor, setzt auf bessere Hygiene und Ernährung und strebt eine flächendeckende Antibiotika-Versorgung an. Die Gesundheitssysteme müssten ausgebaut, das Pflegepersonal besser geschult werden.
Eine weltweite Task Force gegen Lungenentzündung – mit Experten aus mehreren UN-Organisationen, wissenschaftlichen Institutionen und Nichtregierungsorganisationen – soll ab sofort den Kampf gegen die Krankheit koordinieren.
UNICEF-Direktorin Ann M. Veneman betonte,
Lungenentzündung töte jeden Tag 4.000 Kleinkinder unter fünf Jahren.
Mehr Intervention und bessere medizinischen Hilfe für die kleinen Patienten müssten dringend auf den Weg gebracht werden.
„Es gibt einfache und wirksame Behandlungsmöglichkeiten, um das Leben von Mädchen und Jungen zu retten“, sagte die Geschäftsführerin von UNICEF Deutschland, Regine Stachelhaus, in Köln. „Wir dürfen es nicht hinnehmen, dass diese Mittel Millionen Kindern nicht zur Verfügung stehen.“
Schweinegrippe ist geplanter Genozid
Die Aussagen des folgenden Interviews sind schwer verdauliche Kost und nicht ohne weiteres zu glauben: Die investigative österreichisch/irische Journalistin Jane Bürgermeister behauptet gegenüber secret.tv felsenfest, die Massenimpfung gegen die so genannte Schweinegrippe werde mit der geplanten Absicht durchgeführt, einen Genozid auszulösen. Frau Bürgermeister macht seit Wochen, vor allem im Internet, von sich reden. Mit einer Reihe von Anzeigen gegen das Pharmaunternehmen Baxter, die Weltgesundheitsorganisation WHO und die UNO warnt sie unermüdlich vor den Gefahren im Zusammenhang mit der geplanten Massenimpfung. Die Netzseite von Jane Bürgermeister, theflucase.com, gilt als eine zentrale Sammelstelle im Internet, auf der sämtliche Informationen zur Impfung gegen die Schweinegrippe zusammenlaufen. Ob fehlgeleitete Panikmache oder erschreckendes Insiderwissen: Leider wird man erst hinterher wissen, ob Frau Bürgermeister recht hatte – oder nicht.
Hier weiter:
Schnelles Geld… oder, wie die Gema gegen ihre Klientel arbeitet
Es war immer schon klar das sich YouTube mit der Gema nicht einigen wird.
Nicht das YouTube eine Einigung nicht will, ganz im Gegenteil… aber die Ansprüche der Gema sind einfach zu hoch, für YouTube nicht akzeptabel.
Aus diesem Grund fordern auch immer mehr -von der Gema vertretene- Künstler, dass YouTube alle Musikclips -die von der Gema beanstandet werden- vorübergehend kommentar- und ersatzlos aus dem Angebot nimmt. Das ist momentan der einzig gangbare Weg und zwar so lange, bis die Gema ihre völlig überzogenen Forderungen zurück nimmt und YouTube vernünftige Angebote unterbreitet.
Im monatelangen Streit zwischen dem Musikrechteverwerter Gema und der zu Google gehörenden Internetplattform YouTube um die Bezahlung von Musikvideos gibt es weiterhin keine Einigung. Dies berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel. Ursprünglich wollten beide Parteien bis Ende Oktober eine Lösung zu finden, hieß es. Die Gema fordert eine „angemessene Vergütung“ für Videos der von ihr vertretenen Künstler. Schon Ende März lief der Lizenzvertrag zwischen Google Deutschland und der Gema aus. Zeitweise waren einige Videos, etwa der Band Silbermond , nicht abrufbar. Es habe „konstruktive und angenehme Gespräche“ gegeben, heißt es aus den Verhandlungen. Zuletzt fand ein Spitzentreffen zwischen Google-Europachef Philipp Schindler und Gema-Chef Harald Heker statt. Es gebe aber noch einiges zu klären.
Der einfachste Weg, den neuerlichen Streit zu beenden wäre der, den bereits bestehenden Lizenzvertrag -so wie er ist- um weitere Jahre zu verlängern denn ganz offensichtlich sind beide Seiten in der Vergangenheit recht gut gefahren damit.
Während YouTube diesen Lizenzvertrag nun tatsächlich gerne verlängern möchte, folgt die Gema wohl dem Geruch leicht verdienten Geldes… und genau dies wird dazu führen, dass deutsche Künstler in Kürze wohl nicht mehr auf YouTube zu finden sein werden.
Danke Gema…
Wir nehmen dafür Geld…
Eine ganz glorreiche Idee hat man jetzt bei Pro7 / Sat1… der „Konzern“ -genauer , der Vorstand- hat sich jetzt nämlich überlegt, ob und wie man für das hauseigene „Qualitaetsprogramm“ Geld vom Fernsehgucker kassieren kann.
Im ersten Moment dachte ich ja, das ist ein Witz… aber nein, die meinen das völlig ernst.
Pro7 / Sat 1 will tatsächlich in Zukunft verschlüsselt übertragen, solch qualitativ hochwertigen Sendungen wie „TV Total“ oder „Zwei bei Kallwass“ -um mal nur zwei Beispiele zu nennen- soll man dann nur noch gegen Cash zu sehen bekommen.
„Die Richtung ist für uns klar: Wir müssen vom Werbemarkt unabhängiger werden“
wird der Vorstandsvorsitzende Thomas Ebeling im „Handelsblatt“ zitiert.
Und weiter heißt es dort:
„Allerdings brauche der Wandel Zeit und sei nur in vielen kleinen Schritten zu schaffen.“
Aha, man will also von der Haupteinnahmequelle (Werbung) weg und stattdessen dem Bürger an den Kragen, besser… an den Geldbeutel. Die Erklärung, warum das so sein soll, die liefert der Herr Ebeling gleich mit:
„Für die Zukunftsfähigkeit des Konzerns ist es enorm wichtig, dass wir Beziehungen zu den Endkunden aufbauen, etwa über Pay-TV, Video-on-Demand oder andere Geschäftsmodelle“,
Eine Klasse Idee und auch so völlig neu, so innovativ eben… das hat so noch niemand in Deutschland probiert. Pech nur, dass der Fernsehzuschauer -der in Neusprech nur noch als Endkunde bezeichnet wird- dieses Spiel unter Garantie nicht mitspielen wird.
Der Fernsehzuschauer will nämlich gar keine Beziehung irgendwelcher Art… der Fernsehzuschauer will Qualitaet und die, die findet er bei Pro7 / Sat 1 auch in Zukunft mit Sicherheit nicht.
Quelle der Übelkeit:
Datenschützer kritisiert Beibehaltung der Vorratsdatenspeicherung
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat sich enttäuscht über den Kompromiss zur inneren Sicherheit im Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb gezeigt. Bei der vom Bundesverfassungsgericht geprüften Vorratsdatenspeicherung gebe es „keine Änderung gegenüber dem Status Quo“, bemängelte der Datenschützer die Absprache gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung:
„Da hat sich doch gar nichts bewegt.“
Schaar hätte sich nach eigenen Worten beim Streitpunkt der verdachtsunabhängigen Protokollierung der Nutzerspuren „eigentlich ein bisschen mehr erwartet“. Die neue Regierungskoalition forderte er auf, sich für die Abschaffung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.
Wörtlich heißt es in der Koalitionsvereinbarung :
„Wir werden den Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten der Telekommunikationsunternehmen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung aussetzen und bis dahin auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränken.“
Von einer „Aussetzung“ könne damit keine Rede sein, rügt auch der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in einer ersten Analyse des Texts. Die Passage beziehe sich allein auf das Bundeskriminalamt (BKA), das gemäß einer Anordnung aus Karlsruhe ohnehin nur noch zur Abwehr schwerer Gefahren Zugang zu den Datenhalden erhalte. Zudem sollen die Vorgaben des Vertrags laut der Bürgerrechtsvereinigung im Wege einer Verwaltungsanweisung an das BKA umgesetzt werden.
Hier weiter:
Internet-Sperren zum Scheitern verurteilt
Internet-Sperren, wie sie von Verfechtern als Mittel im Kampf gegen Kinderpornographie gefordert werden, sind technisch nicht sinnvoll, da existierende Lösungen relativ leicht umgangen werden können. Zu diesem Ergebnis gelangt die Studie „Internet Blocking: Balancing Cybercrime Responses in Democratic Societies“. Die vom Open Society Institute http://www.soros.org gesponserte Untersuchung zeigt auch, dass viele Systeme grundsätzlich eigentlich zu aggressiv blockieren.
„Insgesamt gelangen wir zum Schluss, dass Sperren nur ‘nützlich’ sind, um irrtümlichen Zugriff von Personen zu verhindern, die den blockierten Content gar nicht suchen“, meint Studien-Coautor Cormac Callanan, Direktor bei Aconite Internet Solutions http://aconite.com, gegenüber pressetext. Nutzer, die einen solchen Schutz suchen, sind aber mit geeigneter Filtersoftware auf dem eigenen PC besser beraten – diese unterliegt ihrer Kontrolle.
Scheitern an zwei Enden
Ein wesentliches Problem an Internet-Sperren ist, dass sie Anbieter illegaler Inhalte kaum aufhalten können. Zielt ein Mechanismus etwa darauf ab, Inhalte anhand von Domainnamen oder IP-Adressen zu blockieren, kann illegaler Content relativ leicht auf andere Hosts ausweichen. Botnetze, wie sie zum Tarnen von Cybercrime-Seiten genutzt werden (pressetext berichtete: http://pressetext.com/news/081018001/), könnten jede Art von kriminellen Inhalten „schützen“. Selbst, falls ein Web-Filter perfekt wäre, gäbe es immer noch Filesharing, E-Mail oder das Usenet als alternative Vertriebskanäle.
Auch Nutzern, die als Konsumenten gezielt nach illegalen Inhalten suchen, ist mit Sperrsystemen nicht beizukommen. Denn jeder Filter hat technologisch gesehen letztendlich Ähnlichkeiten mit Zensursystemen in undemokratischen Staaten wie China. Das wirft nicht nur Fragen rechtlicher und ethischer Natur auf. Rein technisch gesehen bedeutet es vor allem, dass die Filter im Prinzip mit den gleichen Tricks umgangen werden können wie die „Große Firewall“.
Aktion scharf
Viele Sperransätze haben das Problem, dass sie zu einem „Übersperren“ tendieren – dem Blockieren von Verbindungen, die völlig legal und unbedenklich wären. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Web-Filter aufgrund einer einzigen URL den Zugriff auf eine komplette, ansonst unbedenkliche Domain verweigert. Wird wiederum ein Peer-to-Peer-Verbindungsprotokoll blockiert, stoppt das nicht nur illegales Filesharing, sondern auch jeglichen legalen Datenaustausch, der auf das gleiche Protokoll setzt.
Selbstschutz
Wer sich selbst oder seine Kinder schützen will, illegale Inhalte zufällig abzurufen, profitiert von großen Sperrsystemen letztendlich wenig. „Dafür sind netzwerkseitige Blockaden eine übertrieben komplizierte Lösung. Leicht erhältliche Filtersoftware für den Heim-PC wäre effektiver und nutzerfreundlicher“, erklärt Callanan. Ein Vorteil ist beispielsweise, dass der User die Kontrolle darüber, wie streng Inhalte gefiltert werden, nicht einfach komplett aus der Hand geben muss.
Google Audio… ab nächstem Mittwoch…
Es war nur eine kleine PR-Panne, die dem Suchmaschinenkonzern letzte Woche während der Frankfurter Buchmesse unterlief. Umso diebischer freuten sich einige aufmerksame Beobachter. Bei der Vorstellung des neuen Projekts Google Edition, mit dem sich Google als Grosshändler auf dem Buchmarkt positionieren will, symbolisierte im Ecksalon des Hotels Hessischer Hof ein Wandgemälde die gewaltige Macht, die der Konzern anstrebt: Drei Hunde und zwei junge Mädchen verzehren sich darauf nach dem Tambourin, das ein drittes Mädchen unerreichbar hoch in die Luft streckt. Offiziell inszeniert sich Google lieber als eine Art ökonomischer Wohltäter, der gerne dabei hilft, neue Geschäftsfelder zu erschliessen.
Dass der Konzern nun im digitalen Musikgeschäft mitmischen will, zeigt die wirtschaftliche Potenz und strategische Konsequenz des Unternehmens. Ab nächstem Mittwoch soll es in den USA über die Google-Internetseite möglich sein, Song-Schnipsel anzuhören und diese über Handelspartner wie die Online-Musikläden Lala, Imeem oder iLike als Download zu erwerben. Nach Informationen des Branchendienstes «Techcrunch» wird der Service Google Audio heissen und neben Musik-Samples kostenlos auch Bilder, Albumcover, Songtexte und neueste Nachrichten zu den ausgewählten Interpreten bereitstellen.
Es ist kein Wunder, dass Google derart Druck macht. Ähnlich wie der Buchmarkt im Netz befindet sich auch der Handel mit Musikdateien in einer heiklen Phase. Der Digitalisierung ist nicht mehr zu entkommen. Ein Geschäftsmodell, das es erlaubt, der lästigen Raubkopiererei wirksam beizukommen, gibt es aber noch nicht. Amazon und iTunes erzielen zwar längst respektable Umsätze mit Musikdateien, die anhaltenden Verluste der Plattenfirmen im traditionellen Tonträgergeschäft kompensieren diese jedoch bei weitem nicht.
Hier weiter:

![Reblog this post [with Zemanta]](http://img.zemanta.com/reblog_c.png?x-id=94efec2a-28a3-4c77-a870-417335a8ff72)







Neueste Kommentare