680 Millionen Euro abgegriffen… und keinen stört es
Die Führung der einst renommierten Privatbank wird ausgetauscht. Sie hat sich billige Kredite in dreistelliger Millionenhöhe genehmigt.
Selbstbedienungsmentalität, Zockerei– die jüngste Geschichte des Bankhauses Sal. Oppenheim gleicht einem Morast.
Trockenlegen soll ihn nun der 57Jahre alte Wilhelm von Haller. Der frühere Firmenkundenchef der Deutschen Bank in Chemnitz, Stuttgart und München erscheint dafür bestens geeignet. Schließlich richtet die Privatbank Sal. Oppenheim ihr Hauptaugenmerk auf vermögende Kunden aus dem Kreis mittelständischer Firmen.
Seinen früheren Arbeitgeber wird Haller nicht lange missen: Die Deutsche Bank will Sal. Oppenheim bis zum nächsten Frühjahr übernehmen. Auch Hallers Adelstitel passt zum neuen Amt. Die Nachfahren des jüdischen Gründers Salomon Oppenheim junior hatten Ende des 19. Jahrhunderts ebenfalls ihr „von“ erhalten.
Hallers Vorgänger war sogar Graf: Matthias Graf von Krockow stammt aus einem verarmten preußischen Adelsgeschlecht. Er, der an diesem Donnerstag sein Amt aufgibt, war durch die Heirat mit der Oppenheim-Nachfahrin Ilona Baronesse von Ullmann reich geworden. Diese Wohlstandsmehrung ließ ihn vermutlich jegliches Maß verlieren.
Der ungeheure Verdacht steht im Raum, einzelne Familienmitglieder derer von Oppenheim hätten sich auf Kosten der Bank selbst bedient. Von Krediten über 680 Millionen Euro ist die Rede, für die sie nach Angaben des „Manager-Magazins“ nicht einmal Sicherheiten hätten hinterlegen müssen. Die Bank habe einen Minizins von 1,5 Prozent berechnet. Im Geschäftsbericht 2008 des Bankhauses ist von 206 Millionen Euro die Rede, die an vier persönlich haftende Gesellschafter und ihre Familien geflossen seien – „sämtlich zu marktüblichen Konditionen“. Dennoch schreibt das „Manager-Magazin“ von einer „gigantischen Selbstbedienung“.
Die Bankenaufsicht ermittelt bereits. Sie äußert inzwischen Zweifel an der Befähigung der Oppenheim-Geschäftsleitung, eine Bank zu führen. Die Deutsche Bank tauscht deshalb nicht nur Krockow gegen Haller ein; sie wird die Führung komplett auswechseln. Außer Graf Krockow müssen auch Christoph Freiherr von Oppenheim, Friedrich Carl Janssen und Dieter Pfundt gehen. Ihr Ausscheiden ist für Mitte September 2010 vorgesehen. Ob die vier Privatbanker ihre zahlreichen Aufsichtsratsmandate behalten, ist noch unklar. Sie sitzen unter anderem in den Kontrollgremien von Air Berlin, Axa, Fiat, Interseroh, RWE und Thyssen-Krupp.
Mit der Übernahme Oppenheims durch die Deutsche Bank gibt das Geldhaus eine Jahrhunderte währende Eigenständigkeit auf. Es hatte seit der Französischen Revolution 1789 Krisen und Kriege überstanden. Damit war es im vorigen Jahr vorbei. Erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg machte Sal. Oppenheim Verlust: 117 Millionen Euro. Die Bank hatte ebenfalls auf das riskante Geschäft mit komplexen Finanzderivaten gesetzt – und so enorme Probleme bekommen.
Am Mittwoch verkaufte Sal. Oppenheim seine Derivatesparte an eine australische Bank. Auch bei den Beteiligungen griff das Management um Krockow daneben. Das Aktionärsdasein bei der krisengeschüttelten Industrie- und Kreditbank (IKB), dem inzwischen insolventen Handelskonzern Arcandor oder dem angeschlagenen Immobilienkonzern IVG bescherte Sal. Oppenheim nur Verluste.
Kleinlaut ließ Krockow zu seinem Karriereaus erklären, mit seinem Rückzug mache er „im Interesse der Zukunft des Bankhauses, unserer Kunden und unserer Mitarbeiter den Weg frei für einen Neubeginn und den Übergang der Bank in eine neue Führungs- und Eigentümerstruktur“. Krockow dürfte froh sein, wenn er das von ihm verursachte Desaster einigermaßen übersteht. Als persönlich haftender Gesellschafter und Schuldner der Privatbank könnte er im Haftungsfall ebenso schnell wieder arm werden, wie er durch seine Hochzeit reich geworden war.
Keine Rundfunkgebühren für PC
Für einen Computer mit Internetanschluss sind nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig keine Rundfunkgebühren zu zahlen.
Der zuständige Richter hob in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 20. November (Az.: 4 A 188/09) Gebührenbescheide des NDR auf, nach denen eine Diplomübersetzerin für ihren beruflich genutzten Internet-PC Rundfunkgebühren zahlen sollte – und das, obwohl sie bereits Gebühren für ein Radio an ihrem Arbeitsplatz entrichtete.
Der NDR hatte argumentiert, dass gewerblich genutzte PCs gesondert anmelde- und gebührenpflichtig seien und Zweitgeräte nur dann von der Gebühr befreit seien, wenn sie privat genutzt würden.
Der PC der Übersetzerin falle nicht unter diese Zweitgerätefreiheit, weil diese nur für den privaten Bereich gelte, die Klägerin den PC aber in anderen als den privat genutzten Bereichen bereithalte.
Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht:
Zum einen sei der Arbeitsplatz-PC ein gebührenbefreites Zweitgerät, da die Klägerin ja bereits Gebühren für ihr reguläres Radio zahle. Zum anderen müsse man nur für Geräte Gebühren zahlen, die zum Rundfunkempfang bereit gehalten werden. Dies treffe für den PC der Klägerin aber nicht zu, so das Gericht.
Anders als bei herkömmlichen Rundfunkgeräten sei nicht davon auszugehen, dass ein Internet-PC regelmäßig auch tatsächlich zum Rundfunkempfang genutzt werde.
Im Gegenteil: Eine solche Nutzung sei im gewerblichen Bereich unüblich, denn „typischerweise werden PCs im beruflichen Bereich zur Kommunikation und Datenverarbeitung und gerade nicht zur Unterhaltung genutzt“, heißt es in der Urteilsbegründung.
Zudem stelle der NDR derzeit im Internet gar keinen „gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung“. Es sei fraglich, ob der NDR überhaupt ausreichend Sendekapazität vorhalte, um die Personen, „die sie mit der Rundfunkgebühr in Anspruch nehmen will, mit Webradio zu versorgen“.
Schäubles Sparpläne: gestrichen wird auch bei den Sozialausgaben
Die Deutschen müssen den Gürtel enger schnallen: Bundesfinanzminister Schäuble hat ein milliardenschweres Sparpaket angekündigt.
Mit deutlichen Worten hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) einen Kurs der finanziellen Zurückhaltung angekündigt.
„Wir müssen das strukturelle Defizit ab 2011 um rund 10 Milliarden Euro pro Jahr verringern“,
sagte Schäuble. Bis Juli will man ein entsprechendes Spar-Paket fertig haben, kündigte Schäuble an.
Die hohen Staatsausgaben zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise sollen in den nächsten Jahren abgebaut werden.
„Niemand hätte gedacht, dass das Volkseinkommen in diesem Jahr um fünf Prozent sinkt“,
sagte Schäuble.
„Wir machen deshalb exorbitant viele Schulden und sorgen dafür, dass wir gut durch die Krise kommen. Wenn wir im nächsten Jahr aus der Krise heraus sind, werden wir die Verschuldung zurückführen.“
In diesem Zusammenhang kritisierte Schäuble die Forderung der Gewerkschaft ver.di nach fünf Prozent mehr Entgelt für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
„Ich bin erschrocken über die Forderung“,
sagte der CDU-Politiker. Angesichts der äußerst angespannten Haushaltslage habe der Staat keinerlei Spielräume.
Schäuble verwies darauf, dass der öffentliche Dienst in Zeiten der Krise sichere Jobs biete.
Dagegen unterstrich der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes, Peter Heesen, dass die Fünf-Prozent-Forderung „berechtigt und gut begründet“ sei. Die Tarifrunde für die knapp zwei Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen beginnt am 13. Januar.
Schäubles Spar-Kurs wird von mehreren Unions-Politikern unterstützt: CSU-Chef Horst Seehofer betonte, dass im öffentlichen Dienst Einsparungen nötig seien, wenn die versprochenen weiteren Steuersenkungen kommen sollen.
Der bayerische Ministerpräsident Seehofer sagte im „Handelsblatt“, dass auf allen Ebenen über Einsparungen gesprochen werden solle.
„Das fängt bei der Verwaltung an, hört da aber natürlich nicht auf.“
Der Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, Josef Schlarmann, sagte im Südwestrundfunk, er halte eine Steuerreform nur für möglich, wenn der Bund für 2011 einen tatsächlichen „Sparhaushalt“ vorlege. Gleichzeitig forderte Schlarmann Schäuble dazu auf, offenzulegen, wo gespart werden solle.
Auch aus den Reihen der Opposition mehren sich die Zwischenrufe, dass der Finanzminister seine Sparpläne konkretisieren solle. Der stellvertretende Vorsitzende der Linken, Klaus Ernst, forderte Schäuble auf, die Details des geplanten Sparprogrammes noch vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen im Mai offenzulegen. Alles andere sei Wahlbetrug, warnte Ernst. Er wies darauf hin, dass Schäuble bereits eine Harmonisierung der Mehrwertsteuer angedeutet habe. Dann würde die ermäßigte Mehrwertsteuer für viele Produkte wie zum Beispiel Lebensmittel entfallen.
Sollte Kundus-Angriff Taliban gezielt töten?
Ein weiterer Versuch die Bevölkerung zu beschwichtigen.
Sollte Kundus-Angriff Taliban gezielt töten? 12.12.2009:
„Die Affäre um den Luftangriff in Afghanistan nimmt eine neue Dimension an. Nach einem Bericht der ‘Leipziger Volkszeitung’ soll das Bundeskanzleramt vor dem Luftschlag ein schärferes Vorgehen der Bundeswehr gegen die Taliban gebilligt haben. Das Kanzleramt und die Spitze des Verteidigungsministeriums sowie Regierungsvertreter, die mit der Koordination der Geheimdienste beauftragt waren, seien vor und nach dem Luftanfgriff von Anfang September in eine damals vereinbarte neue Eskalationsstufe in Afghanistan einbezogen worden, berichtet die Zeitung am Samstag (12.12.2009). Dabei sei es auch um die gezielte Zerstörung der Taliban-Führungsstruktur gegangen.
Auch die Bundeswehr gerät nach dem Luftangriff in Kundus weiter unter Druck. Nach Informationen von ‘Spiegel Online’ und der ‘Süddeutschen Zeitung’ sollten mit dem Bombardement nicht, wie bisher behauptet, hauptsächlich die beiden entführten Tanklaster zerstört werden. Stattdessen hätte der für den Angriff verantwortliche deutsche Oberst Georg Klein eine Gruppe von Taliban und deren Anführer im Visier gehabt.“
Ich halte jede Wette, innerhalb der nächsten vier Wochen wird in der Presse verbreitet, dass deutsche Truppen nur Osama bin Laden auf der Spur waren und ihn fast gefangen genommen hätten.
Guttenberg wird es richten…
(Via SORICSOON-Online.)
Klima in Kopenhagen – Die Welt vor dem Untergang
Es war zu erwarten, dass unmittelbar vor der in Kopenhagen stattfindenden Klimakonferenz, die selbsternannten Klima-Gurus aus ihren Löchern kriechen werden, um den Rest der Weltbevölkerung noch einmal -vieleicht ja zum letzten mal- so richtig in Panik zu versetzen.
Frei nach dem Motto: jetzt oder nie, fährt die Sueddeutsche Zeitung noch einmal ganz großes Geschütz auf und verkündet: Wenn Kopenhagen scheitert, droht Horror.
Klimakonferenz in Kopenhagen – Die Menschheit vor dem Ernstfall – : „Die Gefahren sind seit einer Generation offensichtlich, inzwischen sprechen die Fakten für sich:
Von den vergangenen 14 Jahren waren elf die wärmsten seit Beginn der Wetteraufzeichnungen; das Eis der Arktis schmilzt; die 2008 explodierten Preise für Öl und Lebensmittel geben einen Vorgeschmack dessen, was uns erwartet.“
Aha, weil also das Eis in der Arktis schmilzt haben wir steigende Preise bei Öl und Lebensmitteln.
Der Klimawandel ist also schuld daran… wie konnte ich nur annehmen, dass hinter den ständig steigenden Preisen gierige Regierungen und Unternehmen stecken, die aus Getreide lieber Biosprit machen anstatt Brot.
Und irgendwie stimmt auch mit den 11 wärmsten Jahren seit Beginn der Wetteraufzeichnungen etwas nicht, hier hat der Praktikant -das nahe Ende vor Augen- vermutlich geschlampt.
Das wärmste Jahr der Aufzeichnung ist 1934. Das Jahr 1998 welches immer von den Medien als Rekordjahr ausgerufen wurde ist an zweiter Stelle. 1921 steht an dritter.
Tatsächlich sind 5 der 10 wärmsten Jahre in den Aufzeichnungen alle vor dem 2. Weltkrieg.
Hier mal ein paar Quellen, die auch der Praktikant der sueddeutschen hätte nutzen können:
Alles Schall und Rauch
Climate Audit by Steve McIntyre
(Via SORICSOON.)
Herzkasper bei Google-Gegnern…
Angesichts der nachfolgenden Meldung kann ich mir gut vorstellen, dass die Google-Gegner mal wieder kurz vor dem Herzkasper stehen… schliesslich ist für diese Gutmenschen Google das real und greifbar gewordene Böse schlechthin. Ein sog. Datenkrake sozusagen, die den ganzen Tag lang nichts weiter tut, als unser aller Daten aus dem Netz zu saugen und zu speichern… eine Datenkrake die es -laut Google-Gegner- nur darauf anlegt, uns alle irgendwann einmal komplett zu überwachen.
Böses Google.
Um was geht es dieses mal.?
Es geht darum, dass Google seiner Suchmaschine eine verbesserte Suche spendiert.
Wer häufig nach Rezepten sucht und zudem oft auf Fundstücke einer bestimmten Website klickt, wird zukünftig Suchergebnisse dieser Website weiter oben in seinen Suchergebnissen finden. Bei angemeldeten Nutzern, welche Web History in ihrem Google-Account aktiviert haben, nimmt Google eine solche Personalisierung bereits seit längerer Zeit erfolgreich vor.
Neu ist:ab sofort werden auch die Suchergebnisse nicht angemeldeter Nutzer angepasst.
Bei nicht eingeloggten Nutzern bezieht Google deren Suchverhalten der letzten 150 Tage in seine Berechnungen ein. Dabei greift Google auf einen anonymen Cookie zurück. Eine Verknüpfung dieser Daten mit denen im Google-Account findet nicht statt, die Daten werden komplett getrennt behandelt.
Erkennbar sind die personalisierten Suchergebnisse an einem Link „View customizations“,in der rechten oberen Ecke der Suchergebnisseite. Ein Klick auf den Link soll darüber informieren, wie die Suchergebnisse angepasst wurden. Die Personalisierung lässt sich darüber auch abschalten.
Deutsches Recht gilt auch für Rechtsanwälte | Piratenpartei Deutschland
Deutsches Recht gilt auch für Rechtsanwälte | Piratenpartei Deutschland: „Ginge es nach dem Willen der Abmahnindustrie, würden legale Downloads urheberrechtlich geschützter Werke bald der Vergangenheit angehören. ‘Turn Piracy into Profit‘ ist ein mittlerweile oft gehörter Slogan geworden. Es ist nämlich wesentlich lukrativer, die Werke in Tauschbörsen zu veröffentlichen und zu warten, bis sie weiterverbreitet werden. Für die daraus resultierenden Abmahnungen gegenüber den Tauschbörsennutzern wurden Geschäftsmodelle entwickelt, die sich am äußersten Rand der Gesetzgebung bewegen. So kann die Abmahnindustrie nahezu risikofrei und mit geringem Aufwand große Mengen Geld erwirtschaften. Auch die Rechteinhaber kommen dabei auf ihre Kosten.
Die Piratenpartei Deutschland sieht es als ihre Pflicht an, über die momentan gängigen Abmahnpraktiken aufzuklären. Es ist zwingend nötig, neue Modelle für das Urheberrecht im digitalen Zeitalter zu schaffen, bei denen die Kunstschaffenden gerecht entlohnt werden und gleichzeitig das Recht auf Privatkopien gestärkt wird. An den neuerdings üblichen Massenabmahnungen verdienen nur die Rechteinhaber und einige zwielichtige Gesellschaften. Die Künstler und die Konsumenten beißen in den sauren Apfel. Dieser Praxis muss schnellstmöglich ein Riegel vorgeschoben werden. Das ist Aufgabe des Gesetzgebers.
Basierend auf Informationen des Portals gulli.com und des Blogs des Rechtsanwalts Thomas Stadler ist die folgende Zusammenfassung entstanden, in der die Arbeitsweisen der Abmahnindustrie genauer dargestellt werden.
„
(Hier weiter.)
Du darfst den Hammer kaufen aber einen Nagel einschlagen darfst Du damit nicht
Langsam aber sicher macht sich dieses Land mit seinen eigenen Gesetzen den Garaus.
Urhebrrecht gut und schön aber an diesem Urteil zeigt sich, wie bildungsfeindlich eine Gesetzgebung sein kann, die nur auf Profitmaximierung getrimmt ist.
Es zeigt sich weiterhin, was dabei heraus kommt wenn korrupte Politiker sich Gesetze von halbseidenen Kofferträgern schreiben bzw. diktieren lassen und sich damit zu Führsprechern einer Content-Mafia machen, der nichts -wirklich gar nichts mehr- heilig ist…
Bibliothek 2.0: Abschreiben statt ausdrucken – Golem.de: „Die Bibliothek der TU Darmstadt darf ihren Nutzern keinen Ausdruck aus digitalisierten Werken ermöglichen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main Ende November 2009 entschieden.
Zurück in die Zukunft? Unter diesem Motto scheint ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main vom 24. November 2009 zu stehen. In einem Rechtsstreit zwischen dem Ulmer-Verlag und der Bibliothek der Technischen Universität Darmstadt hat das Gericht entschieden, dass die Bibliothek es ihren Nutzern nicht ermöglichen darf, auszugsweise Ausdrucke aus digitalisierten Werken anzufertigen. Die Werke dürfen lediglich an speziellen Leseplätzen angezeigt werden.Studenten und Wissenschaftler, die für ihre Arbeit aus den digitalisierten Werken zitieren wollen, müssen die betreffenden Textstellen also künftig wie vor 500 Jahren handschriftlich kopieren. Ausdrucke oder gar digitale Kopien sind nach Auffassung des Gerichts unzulässig. Die Vorinstanz war da noch anderer Meinung. Zumindest Ausdrucke hatte das Landgericht für zulässig erachtet.
Das OLG Frankfurt am Main hat mit seiner Entscheidung den Anwendungsbereich der Privatkopie im Bibliotheksbereich massiv eingeschränkt. Nach Paragraf 53 Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes ist es grundsätzlich zulässig, ‘einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes [...] zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch’ anzufertigen. Mit dem Verbot von Kopien und Ausdrucken, wie es jetzt das Frankfurter Gericht verhängt hat, wird dem – zumindest im Bereich der Darmstädter Universitätsbibliothek – der Boden entzogen.
In einer Pressemitteilung zeigt sich die Universität Darmstadt enttäuscht über das Urteil: ‘Mit den jetzt durch den Ulmer-Verlag vertretenen, aber vor allem auf Drängen des Börsenvereins des deutschen Buchhandels durchgesetzten Beschränkungen ist eine sinnvolle Nutzung der durch die ULB der TU Darmstadt produzierten digitalen Medien nicht mehr möglich. Bis zu einer hoffentlich zeitgemäßeren Neufassung des § 52b wird die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt ihr bisheriges Angebot deshalb einstellen.’
Den Gesetzgeber fordert die Universität auf, im Rahmen des dritten Korbes zur Urheberrechtsreform dafür zu sorgen, dass in Zukunft ‘wissenschaftliches Arbeiten mit digitalen Kopien [...] in zeitgemäßer Form’ möglich ist.“
Bleibt zu hoffen, dass sich irgendwann einmal gar nichts mehr bewegt in diesem Land, Stillstand eintritt wegen eben dieser unmöglich Gesetzgebung… der aktuelle Streik der Studenten, könnte dafür ein guter Anfang sein.
(E-Mail an SORICSOON.)
heise online – Deutschland bekommt digitale Bibliothek
Tja, hier wird das Rad mal wieder neu erfunden und so ganz nebenbei… wird mal wieder jede Menge Geld sinnlos verbrannt. Am Ende stehen dann auch noch verzweifelte Internet-Nutzer -die sich irgendwie verscheissert vorkommen dürften angesichts von unmöglichen Preisen, DRM und anderweitigen Kopier- und Zugriffsschutz- vor der Frage: Doch lieber GoogleBook oder DDB.
Nun, auch in diesem Fall muß man nicht die Glaskugel bemühen, dieser Versuch der Rechteverwerter, mit dem Wissen der Nation kräftig Geld zu scheffeln, wird nach hinten los gehen… und zwar ganz gewaltig.
heise online – Deutschland bekommt digitale Bibliothek:
„Ab 2011 sollen mehr als 30.000 nationale Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen mit einem gemeinsamen Portal zugänglich sein. Diese Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) hat das Bundeskabinett heute beschlossen.
Laut Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) handelt es sich dabei um einen ‘Quantensprung in der Welt der digitalen Information’ und eine ‘angemessene Antwort auf Google’. In der digitalen Bibliothek sollen Kopien von Büchern, Werken der bildenden Kunst, Noten, Musik und Filmen angeboten werden. Neumann zufolge sei sie der deutsche Beitrag zur Europäischen Digitalen Bibliothek ‘Europeana’.
Die DDB werde Urheberrechts- und Leistungsschutzrechte ’selbstverständlich uneingeschränkt’ wahren. Anders als bei Google würden ‘bei der DDB die Rechte-Inhaber zuerst gefragt’. Sie schaffe die Voraussetzungen dafür, ‘dass die digitale Verfügungsgewalt über das … kulturelle Erbe in
öffentlicher Verantwortung bleibt’. Die digitalen Kopien böten zudem Schutz vor Katastrophen wie dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs oder dem Brand der Anna-Amalia-Bibliothek in Weimar.
Die Mittel für den Aufbau der DDB stammen aus dem Konjunkturprogramm II. Ab 2011 teilen sich Bund und Länder die Kosten für den laufenden Betrieb.“
(E-Mail an SORICSOON.)
Ja, ja… wer nicht hören will, muß fühlen…
Wer heute immer noch einfachste Verhaltensregeln im Internet nicht beachtet, wer sich wahllos -und möglichst ohne jede Schutzmaßnahme/Viren/Trojanerschutz etc- überall hin begibt und dazu wirklich alles was irgendwie klickbar ist auch anklickt, der muß bestraft werden… im unten geschilderten Fall ist die „Strafe“ meiner Meinung nach noch viel zu gering.
Erpresserische Windows-Trojaner sind grundsätzlich nicht neu. Computer Associates hat nun aber eine Variante beobachtet, die den Internetzugang auf einem Windows-PC blockiert, bis der Anwender einen Aktivierungscode eingegeben hat. Diesen erhält er, nachdem er eine SMS mit einer bestimmten Zahl an eine kostenpflichtige Premiumnummer schickt, die mit hohen Gebühren verrechnet wird. Angaben zur Summe macht CA jedoch nicht.
Der Win32/RansomSMS.AH getaufte Schädling gelangt offenbar als vorgebliches Downloadtool „uFast Download Manager“ auf den Rechner und beschuldigt dann den Anwender nach dem Start auf Russisch, die Lizenzbedigungen verletzt zu haben.
heise.de
Wir setzen doch nur EU-Recht um… Todesstrafe wieder möglich…
Seit Mitternacht des 1. Dezember gilt der neue Reformvertrag der Europäischen Union. Der sogenannte Lissabon-Vertrag (früher hieß er mal EU-Verfassung ) bildet die Basis für eine EU, die künftig angeblich demokratischer funktionieren soll…
Seit heute gilt aber auch: Todesstrafe innerhalb der EU wieder möglich
Zitat aus der sog. EU-GrundrechteCharta:
„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten
oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den
Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen
angewendet werden …“
Bekanntlich leben wir in „Kriegszeiten“… wie uns vergangene Woche vom neuen Verteidigungsminister am Fall Afghanistan noch einmal deutlich gemacht wurde.
Somit dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis in Deutschland geltendes Recht abgeändert werden wird.
Zur Begründung wird es wieder heißen:
Wir setzen doch nur EU-Recht um…
Dazu bitte auch hier lesen:
Internetanbieter fordern Rechtssicherheit gegen Web-Sperren
Internetanbieter setzen weiter darauf, dass Bundespräsident Horst Köhler (CDU) das Gesetz zu Webseiten-Sperren im Kampf gegen Kinderpornographie nicht unterzeichnet. Ansonsten müsse dieses „komplett und dauerhaft“ sowie „ohne Wenn und Aber“ vom Bundestag außer Kraft gesetzt werden, hieß es am heutigen Montag in Providerkreisen. Die vom Parlament mit den Stimmen der großen Koalition kurz vor der Sommerpause im Eiltempo verabschiedete Linie der Blockade von Webseiten sei der „falsche Weg“. Um den im schwarz-gelben Koalitionsvertrag vorgesehenen Ansatz „Löschen statt Sperren“ zu verfolgen, sei keine rechtliche Regelung wie das umkämpfte Zugangserschwerungsgesetz erforderlich.
Köhler hatte Ende vergangener Woche Skepsis gegenüber dem vom Bundesrat abgesegneten Gesetzesvorhaben durchblicken lassen und die Bundesregierung um „ergänzende Informationen“ für die von ihm durchzuführende Prüfung auf formale Verfassungskonformität gebeten. Schon Anfang Oktober hatte zuvor die EU-Kommission prinzipiell bestätigt, dass es keine ernstzunehmenden europarechtlichen Hürden gebe. Seitdem liegt das vor allem von der SPD und der ehemaligen Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorangetriebene, von den Liberalen aber abgelehnte Gesetz beim Bundespräsidenten. Nach Ansicht von Rechtsexperten könnte es verfassungswidrig sein. Gegner aus der Internetgemeinde sehen darin den Einstieg in eine umfassende Zensurinfrastruktur.
Weiter auf Bedenken stößt unterdessen auch die Vereinbarung im Koalitionsvertrag von Union und FDP, das Gesetz nach einer möglichen Ausfertigung durch den Bundespräsidenten durch einen Erlass der Bundesregierung an das Bundeskriminalamt (BKA) zunächst für ein Jahr außer Kraft zu setzen. Die Vizechefin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, hatte diesen Weg im Einklang mit Internet-Juristen als zumindest unsauber bezeichnet. Eine Behörde habe geltende Gesetze zunächst einzuhalten.
Hier weiter:



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