Auf gar keinen Fall GEZ bezahlen
Sie versuchen es immer wieder…die Abzocker der GEZ erklären warum man bezahlen muß…obwohl man doch nicht sieht.!
Seitdem die GEZ auch Gebühren für PCs und Handys kassiert, sind viele verunsichert: Wer muss was bezahlen?
Hatten private Haushalte bisher für ihren Radio- und Fernsehempfang eine GEZ-Gebühr von 17,03 Euro monatlich zu entrichten, so gibt es seit Anfang 2007 eine zusätzliche Gebührenpflicht für «neuartige Rundfunkempfangsgeräte». Und das sind auch internetfähige PCs, Laptops, PDAs und Handys. Die Gebühr wurde bereits im Rundfunkgebühren-Staatsvertrag beschlossen, die Umsetzung aber bis Anfang 2007 ausgesetzt worden. Das zusätzliche Entgelt beträgt 5,52 Euro pro Monat und entspricht der Gebühr für den Radioempfang. Doch die neuen Gebühren gelten nicht für jeden.
Gebührenbefreiung für Privatpersonen
«Privatpersonen sind von dieser Änderung in der Regel nicht betroffen», sagt Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wer bereits Gebühren für Fernsehen oder Radio bezahle, werde nicht zusätzlich zur Kasse gebeten. Die «neuartigen Rundfunksempfangsgeräte» fallen unter die so genannte Zweitgerätebefreiung.
Anders sieht es bei Freiberuflern, Firmen und Gewerbetreibenden aus. Wenn sie noch keine Rundfunkgeräte angemeldet haben, müssen sie deshalb für ihre Computer pauschal 5,25 Euro im Monat bezahlen. Da Firmen und Gewerbetreibende ihre Steueranmeldung per Internet abwickeln müssen, können sie schlecht behaupten, keinen internetfähigen PC zu besitzen.
Die Anzahl der Computer ist für die Höhe der Gebühren nicht entscheidend, wohl aber die Anzahl der Betriebsstätten. Firmen mit drei Standorten müssen auch dreimal die PC-Gebühren bezahlen – aber nur wenn bislang keine herkömmlichen Rundfunkgeräte wie Fernseher oder (Auto-Radio) angemeldet waren.
Autoradio schützt vor PC-Gebühr
Freiberufler, die zu Hause ein Büro betreiben, müssen auch dann die PC-Gebühr abführen, wenn sie bereits privat Rundfunkgebühren zahlen. Das gilt auch für das Autoradio in einem beruflich genutzten Wagen. Ist das Auto-Radio angemeldet, entfällt die Gebühr für den PC, da in diesem Fall bereits ein herkömmliches Rundfunkgerät für den Beruf angemeldet ist. Trostpflaster: Die Rundfunkgebühren für Auto-Radio und Computer sind Betriebsausgaben und können steuerlich geltend gemacht werden.
Bevor die Rundfunkgebühren für PCs eingeführt wurden, hatten verschiedene Unternehmen versucht, einen Ausweg aus der Gebührenpflicht zu finden. So sollte die Sperrung der ARD- und ZDF-Websites, die Firmen von ihrer Zahlungspflicht befreien. Eine Firma hatte sogar eine Software entwickelt, die das Empfangen von Fernseh- und Radio-Formaten verhindern sollte.
GEZ-Filter ohne Wirkung
Nach Ansicht von ARD und ZDF ändern solche «GEZ-Filter» nichts an der Zahlungspflicht der Anwender. Nach gesetzlicher Definition gilt jeder als Rundfunkteilnehmer, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält – egal ob er das Angebot nutzt oder nicht. Und Rundfunkgeräten sind alle Geräte, mit denen Rundfunkprogramme unabhängig vom Empfangsweg empfangen oder aufgezeichnet werden können.
Dazu gehören neben normalen Radios und Fernsehgeräten auch Radiowecker, Autoradios, Navigationsgeräte mit Empfangsteil, Mobiltelefone und PDAs mit UMTS- oder Internetanbindung, internetfähige PCs, PCs mit Radio- oder Fernsehkarte, DVD-/Video-Rekorder mit Empfangsteil.
Ob damit tatsächlich die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender genutzt werden, ist egal – solange der Empfang technisch möglich ist, also wenn Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist.
Allerdings haben alle Besitzer von Rundfunkempfangsgeräten laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag generell die Pflicht, diese bei der GEZ anzumelden. Wer eine Anmeldung unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bis zu 1000 Euro belegt werden kann.
Nicht in die Wohnung lassen
Man muss die so genannten GEZ-Fahnder aber nicht in die Wohnung lassen. «Sie verfügen über keinerlei hoheitliche Gewalt. Ihnen gegenüber besteht keine Auskunftspflicht und schon gar keine Pflicht zur Duldung einer Wohnungsdurchsuchung», erklärt die Verbraucherschützerin. Verschaffe sich ein solcher «Fahnder» ungebeten Zutritt, mache er sich im Gegenteil sogar strafbar.
Verbraucherschützer kennen die Klagen über die GEZ. Vor allem deren freie Mitarbeiter scheinen Missfallen zu erregen. «Immer wieder beschweren sich Verbraucher, dass GEZ-Mitarbeiter sehr forsch auftreten und sie mit Forderungen und Verdächtigungen konfrontieren», sagt Verbraucherschützerin Brigitte Sievering-Wiechers.
Privates Radio am Arbeitsplatz kostet
Dazu kommen die äußerst komplizierten Regelungen der Gebühreneintreiber: In vielen Fällen dürften Verbraucher unabsichtlich zu wenig oder auch zu viel an Gebühren bezahlen. Wer Radio und Fernsehen privat angemeldet hat, muss ein weiteres Radiogerät anmelden, wenn er es am Arbeitsplatz nutzt. Stellt es jedoch der Arbeitgeber zur Verfügung, muss er stattdessen bezahlen. Und Rundfunkteilnehmer mit einer Ferienwohnung oder zwei Wohnsitzen müssen für beide Wohnorte die Gebühren abführen.
Ehepaare, die zusammen leben, müssen nur einmal Rundfunkgebühren entrichten. Anders sieht es bei unverheirateten Paaren und Wohngemeinschaften aus: Für gemeinsam verwendete Geräte reicht eine Anmeldung. Werden aber von nicht zahlenden Mitgliedern weitere Geräte im eigenen Zimmer oder Auto genutzt, so werden auch sie gebührenpflichtig.
Ende in Sicht
Bei alledem setzt die Zentrale nur um, was die Ministerpräsidenten der Länder entscheiden. Es sind die Ministerpräsidenten, die nach einer Empfehlung der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) die Rundfunkgebühren festlegen. Experten gehen allerdings davon aus, dass die jetzige Form der Gebührenfinanzierung nicht mehr lange Bestand haben wird. Die Ministerkonferenz der Länder hat sich bereits 2006 dafür ausgesprochen, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu modernisieren (Finanzierung zukünftig über Steuer…). Dass die Gebühren dann weiterhin nach dem Besitz einzelner Geräte abgerechnet wird, gilt als unwahrscheinlich.








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