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Ohrfeige für Abmahn-Anwalt Rasch…

Die deutsche Musikindustrie geht massiv gegen illegale Filesharer vor. Auf Urheberrecht spezialisierte Anwälte verschicken derzeit massenhaft Abmahnschreiben: Ein paar hundert zur Weiterverbreitung angebotene MP3-Files reichen aus, um mit hohen Geldforderungen und weiteren stattlichen Beträgen für die Anwaltskosten rechnen zu müssen.
Doch so einfach, wie es sich die Musikindustrie vorstellt, ist das Abkassieren nicht. Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat jetzt Grenzen dieses Vorgehens aufgezeigt.

Der Fall: Die auf Urheberrecht spezialisierte Hamburger Kanzlei Rasch hatte einem Bürger ein standardisiertes Abmahnschreiben wegen 696 illegal heruntergeladener und weiterverbreiteter Musikdateien geschickt. Neben der Unterlassungserklärung enthielt das Schreiben eine pauschale Schadenersatzforderung von mehreren tausend Euro als Vergleichsbetrag, denn ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Dortmund sei bereits eingeleitet. Sollte der Abgemahnte dem Vergleich nicht zustimmen, müsste er zusätzlich noch Anwaltskosten in Höhe von mehreren zehntausend Euro tragen.

Der Abgemahnte konnte nun nachweisen, dass er keine illegalen Dateien heruntergeladen hatte. Der Provider des Betroffenen hatte einen Zahlendreher in der IP-Adresse, als er diese an die Staatsanwaltschaft weitergab. Die Staatsanwaltschaft stellte daraufhin das Strafverfahren ein. Die Rechtsanwältin des irrtümlich Verdächtigten forderte nun die Kanzlei Rasch auf, alle Ansprüche fallen zu lassen und die bislang entstandenen Anwaltskosten des Betroffenen zu übernehmen. Doch diese lehnte ab.
Daraufhin verklagte die Rechtsanwältin die Kanzlei Rasch auf Schadenersatz. Das Hamburger Amtsgericht gab der Klägerin nun in vollem Umfang Recht. Im Urteil vom 11.12. 2007 (Aktenzeichen: 316 C 127/07) stellt Amtsrichter Kay Schulz klar, dass ein Rechtsanwalt, der die übermittelten Daten der Staatsanwaltschaft einfach übernimmt ohne sie zu überprüfen, seine anwaltlichen Sorgfaltspflichten verletzt. Deshalb muss er die Kosten der Anwältin übernehmen
Zudem stelle ein rechtswidriges, weil falsches, standardisiertes Abmahnschreiben eine erhebliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar. Wenn schon die Zusendung von einfachen Werbebriefen eine Persönlichkeitsrechtsverletzung sei, dann gelte dies erst recht für ein Abmahnschreiben, denn die angedrohten Maßnahmen wie strafrechtliche Ermittlungen und hohe Schadenersatzsummen seien wesentlich einschneidender.

Rechtsanwältin Karin Klatt, die den abgemahnten Bürger vertritt, hält das Urteil für richtungsweisend: „Es stellt klar, dass der Rat, im Falle eines Abmahnschreibens der Musikindustrie den Forderungen der Anwälte nachzukommen, nicht richtig ist. Im Falle eines gesetzestreuen Verhaltens von Verbrauchern kann die Abwehr der unberechtigten Forderungen auch gelingen.“
Auch der Staatsanwaltschaft verpasste der Richter eine Ohrfeige: Die Weitergabe der Personendaten an den Rechtsanwalt war rechtswidrig, die Staatsanwaltschaft habe hierbei gegen die Strafprozessordung verstoßen.
Die Anwältin prüft derzeit, ob ihrem Mandanten nun auch ein Schadenersatzanpruch gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen zusteht. Außerdem könnten noch im Zuge der Dienstaufsicht vom Dienstherren Maßnahmen gegen den Staatsanwalt eingeleitet werden.
Und wenn Anwältin Klatt tatsächlich Schadenersaz des Landes Nordrhein-Westfalen zusteht, werden sich die Staatsanwälte in Zukunft genauer überlegen, ob sie einfach Daten der Bürger an Abmahn-Anwälte wie die Kanzlei Rasch weitergeben. Anwalt Rasch hat nach eigenen Angaben im ersten Halbjahr 2007 rund 26.000 Strafanzeigen wegen illegalen Filesharings an die Staatsanwaltschaften verschickt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kategorien:abmahnung
  1. Dezember 19, 2007 um 12:47 | #1

    Ein Lichtblick in vielerlei Hinsicht, aber das ‘Geschäftsmodell’ des Anwalts funktioniert trotzdem noch, leider!

  2. dominik
    Dezember 20, 2007 um 5:28 | #2

    Gemäß des obigen Berichtes wäre Ich als Verteidiger wäre noch weiter gegangen:
    Wird mit einer starken Drohkulisse eine offensichtlich völlig haltlose Forderung bekräftigt, werte ich dies persönlich als Erpressung und halte in solchen Fällen eine Strafanzeige (mit Schmerzensgeldforderung) und eine Meldungan die Anwaltskammer über diesen Sachverhalt angemessen. Es ist kaum zu glauben, daß solche zweifellos hochqualifizierten Juristen trotz eines so klaren Sachverhaltes wie bockige Kind mit dem Kopf durch die Wand gehen. Ein guter Anwalt sollte wissen, wann man aufhört. Ich denke, damit hat sich die Kanzlei sich und seinen Mandanten damit kein Gefallen gatan hat, da jetzt die Gefahr läuft, daß das Geschäftsmodell gerichtlich unter Beschuß gerät.
    Dise zeigt eindeutig, daß der Staat versagt hat. Er muß einen angemessenen Ausgleich zwischen Rechteinhabern und Rechteverletzern schaffen.
    Auf der einen Seite muß die derzeitige Abmahnpraxis sofort eingedämmt werden (sie ist meiner Meinung nach organisierte legale Kriminalität), auf der anderen Seite kann der Musikindustrie natürlich nicht zugemutet werden, dem Musikdiebstahl tatenlos zususehen. Daß Discjockeys mit geklauter Musik Geld verdienen ist ein Unding. und gehört (bei Wahrung der Verhältnismäßigkeit !!) sofort bestraft.

    Übrigens, ich habe im Spiegel ebenfalls einern Bericht darüber gefunden,der sich aber ganz anders anhört, halte ihn persönlich nicht für sonderlich glaubwürdig.

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