Oberlandesgericht Hamburg
Eingeschränktes Recht auf Gegendarstellungen…
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass bei Tatsachenbehauptungen in Presseberichten das Recht auf Gegendarstellung nur unter sehr eng gefassten Voraussetzungen besteht. Mehrdeutige Tatsachenbehauptungen berechtigen den Betroffenen hingegen grundsätzlich nicht dazu, eine Gegendarstellung durchzusetzen. Das ist dem Beschluss (1 BvR 967/05 vom 19. Dezember 2007) zufolge nur dann möglich, wenn sich durch die Berichterstattung eine Aussage “als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängen muss”.
Verhandelt wurde ein Fall aus dem Jahre 2004. Das Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” veröffentlichte einen Artikel über die zivilgerichtliche Verurteilung einer Privatperson zur Rückzahlung von Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe, die für angeblich im Zweiten Weltkrieg verloren gegangenes Aktienvermögen geleistet worden waren.
1 BvR 967/05 vom 19. Dezember 2007


Einschüchterungseffekte
Das Bundesverfassungsgericht in Person von Präsident Hans-Jürgen Papier (CSU), Richterin Christine Hohmann-Dennhardt (SPD) und Richter Wolfgang Hoffmann-Riem (vorgeschlagen von der SPD) hat in seiner jüngsten Entscheidung zur Äu…
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Januar 24, 2008 um 9:09