Bergland

EU-Parlament stuft Internetzensur als Handelshemmnis ein

Veröffentlicht in ueberwachung, zensur by dobermann projekt am Februar 29th, 2008

Redefreiheit durch Handelsabkommen?

Auf Initiative des liberalen niederländischen EU-Abgeordneten Jules Maaten hat das EU-Parlament am 19. Februar 2008 einen Entschließungsantrag angenommen, in dem Internetzensur als Handelshemmnis eingestuft wird.
Der Entschließungsantrag wurde vom Parlament mit überwältigender Mehrheit von 571 zu 38 Stimmen angenommen. Folgt der Europäische Rat dem Entschließungsantrag, könnte die EU-Kommission dazu veranlasst werden, in Handelsgesprächen immer auch die Redefreiheit im Internet zu thematisieren.
In erster Linie zielt der Vorstoß von Maaten auf die Internetzensur in China ab. Dazu Maaten auf der Website seiner Partei, der Volkspartij voor Vrijheid en Democratie (VVD): “Die ‘Große Chinesische Firewall’ sollte als internationales Handelshemmnis behandelt werden. Neben amerikanischen Unternehmen wie Google, Yahoo oder Microsoft werden auch europäische Unternehmen wie Wanadoo, Telecom Italia und France Telecom gegen ihren Willen zur Beihilfe bei der Zensur gezwungen.” Maatens erklärte die Absicht für seine Initiative: “Das wäre ein ungewöhnlicher, aber wirksamer Weg, um Redefreiheit im Internet zu erreichen.”

Durch weitere Anfragen an die EU-Kommission will Maaten den Druck auf Europäische Unternehmen erhöhen, den Zensurforderungen autoritärer Regimes nicht nachzugeben. So fragt Maaten zusammen mit dem Abgeordneten Henrik Lax : “Ist die Europäische Kommission bereit, eine Richtlinie analog zum ‘Online global freedom act’ in den Vereinigten Staaten vorzubereiten, und zwar u. a. zum Schutz von Cyber-Dissidenten vor Anzeigen durch westliche Unternehmen bei autoritären Regimen?”

Und zusammen mit Karin Riis-Jørgensen will er von der EU-Kommission wissen, ob sie zum Handeln gewillt ist: “Ist die Europäische Kommission bereit, ein europaweites Gesetz zur Onlinefreiheit auszuarbeiten? Ist die Europäische Kommission bereit, 20 Millionen Euro in Technologien zu investieren, die die Entwicklung und den Vertrieb von Instrumenten und Dienstleistungen zur Bekämpfung der Zensur ermöglichen, mit deren Hilfe Internetnutzer die elektronischen Firewalls überwinden können, die Länder wie China, der Iran und andere geschlossenen Gesellschaften einrichten?”

Richter halten Kontrolle von heimlichen Online-Durchsuchungen für illusorisch

Veröffentlicht in durchsuchung, online by dobermann projekt am Februar 28th, 2008

Das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen Online-Durchsuchungen beschäftigt weiter Juristen wie Politiker. Der Deutsche Richterbund (DRB) hat praktische Bedenken bei der Umsetzung und sieht seine Zunft außerstande, trotz der rigiden Einschränkung der Möglichkeit zum Ausschnüffeln informationstechnischer Systeme den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung zu sichern. “Die Ermittlungsrichter sind schon heute teilweise bis an die Schmerzgrenze belastet”, sagte der DRB-Vorsitzende Christoph Frank im Anklang an die alte Kritik seiner Vereinigung gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. “Es wäre illusorisch zu glauben, dass sie künftig auch noch die riesigen Datenmengen sichten könnten, die bei Online-Durchsuchungen in Deutschland anfallen würden.”
Ein Richter müsste eine Online-Razzia genehmigen, zudem müssten Ermittlungsrichter, Staatsanwälte oder Justizbeamte die kopierten Dateien im Nachhinein auswerten müssen, um eventuell miterfasste höchstpersönliche Daten auszufiltern. “Wenn die Justiz das zusätzlich leisten soll, muss die Politik sie dazu auch in die Lage versetzen”, forderte Frank. Derzeit würden in Deutschland aber 4000 Richter und Staatsanwälte fehlen.

heise.de

Medienindustrie instrumentalisiert Strafverfolger

Veröffentlicht in abmahnung by dobermann projekt am Februar 28th, 2008

Seit geraumer Zeit überflutet die Medienindustrie bundesweit Staatsanwaltschaften mit Strafanzeigen gegen Tauschbörsenbenutzer. Die Kosten der Ermittlungen trägt der Steuerzahler, während Rechteinhaber und auf Abmahnungen spezialisierte Anwälte davon profitieren. Im Gespräch mit c’t kritisierte ein frustrierter Strafverfolger nun die Methoden der Rechteinhaber.
Mit Strafverfolgung im Sinne des Gemeinwohls habe die von der Medienindustrie betriebene Strafanzeigenmaschinerie oft nicht mehr viel gemein, sagte Staatsanwalt Thomas Köhler aus dem thüringischen Mühlhausen. Die meisten Staatsanwälte sehen sich verpflichtet, den Bagatelldelikten nachzugehen und anhand von IP-Adressen die Kundendaten von den Internet-Providern einzuholen. Diese stellen den Behörden dafür in jedem einzelnen Fall bis zu 40 Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung. Zu einer Anklage kommt es so gut wie nie, aber die Rechtsanwälte können Akteneinsicht nehmen und sich so die gewünschten Adressen beschaffen, um ihre Abmahnungen zu versenden.

Bundesverfassungsgericht stoppt Online-Durchsuchung

Veröffentlicht in durchsuchung, online by dobermann projekt am Februar 27th, 2008

Diese beabsichtigten Methoden seien lediglich Werkzeuge für den Überwachungsstaat.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die nordrhein-westfälischen Vorschriften zur Online-Durchsuchung heute, Mittwoch, für nichtig erklärt. Das Gesetz verstoße gegen das Grundgesetz, urteilten die Richter in Karlsruhe. Der Einsatz von staatlicher Schnüffelsoftware auf privaten Computern ist damit gestoppt.

Das Bundesverfassunsgericht postuliert in seinem Urteil außerdem ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das etwa das Telekommunikationsgeheimins und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergänzt.
Damit führen die Verfassungsrichter ähnlich wie beim Volkszählungsurteil ein in der modernen digitalen Welt begründetes neues Grundrecht ein; dieses Recht sei aber nicht schrankenlos, da etwa zur Abwehr konkreter Gefahr Eingriffe möglich sein müssen.
Die Vorschrift, die den heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme regelt, “verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“, heißt es in der Begründung des BVerfG.
Die Vorschriften in NRW stellen einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre dar und seien daher nicht zulässig. Ähnlich wie bei Eingriffen in das Telekommunikationsgeheimnis sei auch der heimliche Onlinezugriff auf private Rechner nur unter strengsten Auflagen möglich. So sei das heimliche Ausspähen nur zulässig, “wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Zudem ist der Eingriff grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen.” Das bedeutet, dass Computer von Verdächtigen nur dann mit Spionageprogrammen überprüft werden dürfen, wenn eine unmittelbare Gefahr für Menschenleben oder den Bestand des Staates vorliegt.

Heimliche Online-Durchsuchung privater PC’s…

Veröffentlicht in durchsuchung, online, terror, ueberwachung by dobermann projekt am Februar 26th, 2008

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, der SPD-Politiker Sebastian Edathy, kündigte gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger an, er gehe davon aus, dass man sich noch im ersten Halbjahr 2008 über die Festschreibung der heimlichen Online-Durchsuchung im BKA-Gesetz einigen werde: “Die Mehrheit der SPD-Bundestagsfraktion wird den Fachpolitikern folgen.” Für Edathy gibt es drei Voraussetzungen für die heimliche Online-Durchsuchung: Sie müsse technisch machbar und verhältnismäßig sein sowie unter rechtsstaatlicher Kontrolle durchgeführt werden. Edathy hatte schon früher angekündigt, die SPD werde sich der gestzlichen Regelung der umstrittenen Ermittlungsmaßnahme nicht widersetzen.
Die Entscheidung über die heimliche Online-Durchsuchung privater PC’s, die das Bundesverfassungsgericht morgen(27.02.200 8) verkündet, ergeht in einem Verfahren gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das die Ermittlungsmaßnahme für den Verfassungsschutz regelt.
Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgericht Anfang Oktober (2007) sehen Experten wenig Chancen für eine Aufrechterhaltung der umstrittenen Regelung zur Ausforschung “informationstechnischer Systeme”. Vor allem Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, aber auch andere Politiker aus SPD und CDU betonten in den letzten Wochen und Monaten immer wieder, die heimliche Online-Durchsuchung privater PCs sei eine unverzichtbare Ermittlungsmaßnahme im Kampf gegen den Terrorismus.

Verbraucherverband gewinnt gegen Abzockwebsites

Veröffentlicht in abmahnung, rechtliches by dobermann projekt am Februar 25th, 2008

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hanau stellt ein Verstecken des Preises für die Inanspruchnahme eines Online-Angebots einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und damit auch gegen das Wettbewerbsrecht dar. Dies entschied das Gericht im Rahmen eines jetzt veröffentlichten Urteils vom 7. Dezember 2007 (Az. 9 O 870/07).
Kläger des Verfahrens war der Dachverband der Verbraucherzentralen. Dieser hatte gegen eine Limited sowie deren Direktor geklagt, die im Internet verschiedene Webseiten anbietet, so einen Lebenserwartungsstest, einen Berufswahltest, einen IQ-Test und ein Flirtportal. Für deren Nutzung war jeweils ein Nutzungsentgelt in Höhe von 59 Euro, bei dem Flirtportal in Höhe von 79,95 Euro zu entrichten. Dabei waren die Websseiten in der Regel so gestaltet, dass sich der Hinweis auf diesen Preis versteckt in einem Text am unteren Seitenrand des Angebots sowie in den AGB befand. Lediglich ein Sternchenhinweis im oberen Teil verwies auf den die Preisangabe enthaltenen Absatz.

In seinem Urteil findet das LG Hanau deutliche Worte gegen eine derartige Darstellung des Preises. Diese verstoße gegen den Grundsatz der Preisklarheit und Preiswahrheit des § 1 der Preisangabenverordnung (PreisangabenV). Danach muss der Preis dem Angebot oder der Werbung eindeutig zugeordnet sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder wahrnehmbar sein. Dem könne im Internet zwar auch dadurch nachgekommen werden, dass ein Sternchenhinweis gesetzt werde. Allerdings erfordere dies, dass der Nutzer klar und unmissverständlich auf die Entgeltpflicht und die Höhe des Entgelts hingewiesen wird. Diese Anforderungen erfüllten jedoch die Angebote der Beklagten nicht.

Nicht zulässig sei eine Angabe des Preises lediglich in den AGB eines Angebots. Der Verbraucher müsse nicht damit rechnen, an dieser Stelle derartige Informationen zu finden, wenn der Angebotstext selbst keinen Hinweis auf eine dort zu findende Preisinformation enthalte. Auch die Angabe im Sternchenhinweis auf den Websites entspreche nicht den Anforderungen der PreisangabenV. Es fehle an der erforderlichen Zuordnung der Preisangabe zu dem Angebot. Zudem handele es sich um einen Fließtext, der aus mehreren Sätzen besteht und zunächst auf eine Speicherung der IP-Adresse und Ähnliches hinweist. Angesichts dieser Stellung und der gewählten kleinen Schriftart reiche auf dieser Grundlage auch der Fettdruck des Preises zur Erfüllung des Gebotes der Preisklarheit nicht aus. Dies gelte umso mehr, als sich auf den Webseiten insgesamt etliche durch Fettdruck, Farbe und Größe hervorgehobene Wörter und Buttons befinden, die dem Verbraucher erheblich deutlicher ins Auge stechen.
Schließlich müsse ein durchschnittlicher Internetnutzer auch nicht ohne Weiteres mit einer Vergütungspflicht des Angebots der Beklagten rechnen. Da derartige Angebote regelmäßig auch kostenlos zur Verfügung gestellt würden, hätten die Beklagten daher die Vergütungspflicht Ihres Angebots besonders eindeutig klarzustellen.

Das Urteil bestätigt die bisher zu solchen fragwürdigen Angeboten bisher ergangene Rechtsprechung; auch in Österreich ergingen bereits vergleichbare Urteile. Die Verbraucherzentralen raten in ihren Online-Angeboten Betroffenen, zweifelhafte Rechnungen nicht zu bezahlen und stellen einen Musterbrief gegen unberechtigte Forderungen zur Verfügung.

heise.de

Adword Selling: In Deutschland wird der User bestraft…

Veröffentlicht in abmahnung by dobermann projekt am Februar 24th, 2008

Das Buchen von Adwords - Werbeanzeigen, die mit Suchergebnissen bekannter Suchmaschinen wie Google verknüpft sind - birgt in Deutschland große rechtliche Risiken in Bezug auf Markenverletzungen und sog.unlauteren Wettbewerb. “Bei bekannten Marken können dabei Abmahnkosten in der Höhe von bis zu 5.300 Euro entstehen, die Gerichtskosten können u.U. in der zweiten Instanz auf bis zu 38.000 Euro ansteigen”.
Es wird dringend davon abgeraten, markenrechtlich geschützte Adwords zu buchen, da die deutschen Gerichte in der Vergangenheit unterschiedlich entschieden haben. So hat das LG Hamburg am 30. 3. 2004 (Az. 312 O 910/03) entschieden, dass die Verwendung eines markengeschützten Begriffs als Adword keine Verletzung des Markenrechts darstelle, da es an einer zeichenmäßigen Verwendung des Begriffs fehlen würde. Im vergangenen Jahr gab es jedoch zwei Entscheidungen, die genau in die gegenteilige Richtung weisen. So sah das LG Braunschweig 12. 7. 2007 (Az. 2 U 24/07) in der Verwendung einer Marke als Keyword eine kennzeichenmäßige Benutzung, die dem Markenrechtsinhaber die breite Palette der Anspruchsmöglichkeiten nach dem Markengesetz eröffnet. Ähnlich entschied das OLG Stuttgart am 9. 8. 2007 (Az. 2 U 23/07).
Im übrigen ist es unerheblich, dass die Adword-Werbeanzeigen “nur” am rechten Bildschirmrand und nicht in der eigentlichen Trefferliste angezeigt würden. “Denn in beiden Fällen wird die eigentliche Funktion der Marke genutzt, über ihre kennzeichenspezifische Aussagekraft auf bestimmte Produkte aufmerksam zu machen bzw. zu diesen hinzuführen”. Internet-Suchmaschinen wie Google können in solchen Fällen allerdings nicht zur Rechenschaft gezogen werden, “Die Verantwortung liegt bei der Person, die die Adwords bucht.”

Wir verlinken gerne…Slysoft/AnyDVD

Veröffentlicht in IT-News by dobermann projekt am Februar 22nd, 2008

Nach dem Urteil des Landgericht München gegen den Heise-Verlag, das die Verlinkung in Medienmeldungen auf Anbieter illegaler Software unter Strafe stellt, rät Anwalt Max-Lion Keller von der IT-Rechts-Kanzlei München zur Vorsicht. “Es ist kein Problem, solange in einem Bericht allgemein etwa über die Umgehung von Kopierschutz geschrieben wird. Vorsichtig sollte man jedoch sein, wenn man durch einen Link beispielsweise eine konkrete Anleitung dazu gibt”, so Keller.

Das Landgericht München hatte im Hauptsacheverfahren (Az: 21 O 6742/07 vom 14. 11. 2007) entschieden, dass Internetlinks nicht zulässig seien, die auf illegale Software [1] verweisen. Begründet wurde dies damit, “dass das Setzen von Hyperlinks wegen derer Eigenschaft als Gefahrenquelle auch im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung nicht grenzenlos zulässig sein kann“. Bereits zuvor hat das Gericht im Rahmen einer einstweiligen Verfügung Heise untersagt, auf die Firma Slysoft zu verlinken, die mit AnyDVD eine Software zur Umgehung von Kopierschutzsystemen anbietet.
Ähnlich sieht den Sachverhalt naturgemäß die Musikindustrie: “Die Pressefreiheit hat dort ihre Grenzen, wo quasi zu illegalem Handeln aufgefordert wird“, kommentiert Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI). Laut dem BVMI ist bereits das Setzen eines Links eine Aufforderung zum illegalen Handeln.
Eine Anleitung zum illegalen handeln wird man freilich im besagten heise Artikel nicht finden…(der Autor)

“Die Frage ist, warum setzen Medien Links, die bewusst auf Anbieter von illegaler Software [nur in Deutschland illegal] verweisen. Ist dies für die Berichterstattung notwendig”, fragt Keller. Ähnlich verhält sich dies laut Keller, wenn Medien auf urheberrechtlich geschützte Inhalte wie etwa Musikvideos auf YouTube oder ähnlichen Portalen verlinken.

Endlich DRM freie Songs… neue Software macht es möglich

Veröffentlicht in IT-News, medien by dobermann projekt am Februar 21st, 2008

Das Unternehmen DoubleTwist hat eine gleichnamige Software vorgestellt, mit der über iTunes gekaufte Musik auch auf anderen MP3-Playern abgespielt werden kann. iTunes-Songs sind mit dem Apple-eigenen Kopierschutzsystem “Fair Play” versehen.
Da Apple keine Lizenzen des Systems an Drittanbieter vergibt, bleiben die Abspielmöglichkeiten für den Käufer noch auf den iPod beschränkt. Mithilfe des kostenlosen “DoubleTwist Desktop” wird das Apple-DRM-System von den gekauften Musikstücken entfernt, wodurch sie auch auf Handys sowie MP3-Playern anderer Hersteller gehört werden können.
Hinter DoubleTwist steckt der in Hackerkreisen unter dem Namen “DVD Jon” bekannte Jon Lech Johansen. Der Norweger hatte bereits vor einigen Jahren Wege gefunden, den Kopierschutz von Apple zu umgehen. Die damaligen Methoden waren jedoch illegal. Sein nächster Anlauf, wobei er sich mithilfe von Reverse Engeneering sein eigenes DRM-System bastelte, indem er Fair Play zerlegte und mit eigenen Softwarebausteinen wieder zusammensetzte, sorgte ebenfalls für Diskussionen.
Die nun verwendete Technik sei legal, betont das Unternehmen.
Der Clou bei DoubleTwist ist, dass das Programm die Songs im Hintergrund mit erhöhter Geschwindigkeit abspielt. Gleichzeitig werden die Audiosignale von dem Programm wieder aufgezeichnet und als MP3-File abgelegt. Einen ähnlichen Ansatz der Re-Analogisierung haben auch andere Unternehmen, beispielsweise S.A.D. mit “FreeMusic”, umgesetzt. Die Legalität sah man in dem Recht auf eine analoge Kopie begründet. Die Lieder mussten jedoch ganz abgespielt werden, womit die Konvertierung einige Zeit in Anspruch nahm. Mit DoubleTwist wird ein durchschnittliches Album in etwa 20 Minuten von Geräte-Grenzen befreit, heißt es.

Unser Ziel ist es, digitale Medien von jeglichen Beschränkungen zu befreien und einen einfachen Umgang zu ermöglichen, ohne dass sich User über inkompatible Formate Gedanken machen müssen”, sagt Monique Farantzos, Mitbegründer von DoubleTwist. Neben den Audioformaten MP3, AAC, WMA oder WAV kommt das Programm auch mit den Videoformaten MPEG-4, WMV, AVI, MPEG-2 sowie dem bei Handys gebräuchlichen 3gp zurecht. Fotos werden innerhalb der Formate JPG, GIF, PNG und BMP konvertiert.

Deutschland verblödet…

Veröffentlicht in medien by dobermann projekt am Februar 20th, 2008

Spiegel-Online, eigentlich ein Blatt welches mir nicht so liegt und aus diesem Grund auch von mir nicht gern gelesen wird…brachte gestern einen erstaunlich guten Artikel über den derzeitigen Bildungsstand (oder sollte man lieber Bildungs-Notstand schreiben) in Deutschland.

Generation DOOF

Einfach mal in die Kamera furzen…

Deutschland verblödet, behaupten Stefan Bonner und Anne Weiss. Die Autoren des Buches “Generation Doof” sind Kerners Gäste im ZDF - auf SPIEGEL ONLINE erklären sie, warum eine Gesellschaft nervt, die Beethoven längst vergessen hat und dafür jeden Klingelton kennt.

SPIEGEL ONLINE: Im Fazit Ihres Buches fordern Sie, dass man die Dummen an die Hand nehmen soll, statt sich über sie lustig zu machen. Wann haben Sie das letzte Mal einen Dummen an die Hand genommen?

Stefan Bonner: Ich muss gestehen, dass wir beide uns gegenseitig immer wieder an die Hand nehmen müssen. Neulich haben wir gegrübelt, wo Bad Pyrmont liegt. Ich vermutete es in Brandenburg, Anne tippte auf Österreich. Wir haben dann festgestellt, dass es in Niedersachsen liegt.

SPIEGEL ONLINE: Sie halten sich selbst für Mitglieder der “Generation Doof”. Wie haben Sie es dann geschafft, an Lektorenjobs in einem großen deutschen Publikumsverlag zu kommen?

Anne Weiss: Wir sagen ja nicht, dass Dummheit immer schlimm ist. Jeder hat mal einen Ausfall. Aber man braucht auf jeden Fall ein bisschen Talent, seine gelegentliche Dummheit gut zu kaschieren. Außerdem ist es gut, die Recherchemöglichkeiten zu kennen, also zu wissen, wo man eine fehlende Information schnell findet.

Bonner: Dann ist noch eine gewisse Kritik- und Lernfähigkeit nötig. Denn die Mitglieder der “Generation Doof” haben sich alle durch dasselbe suboptimale Lebens- und Schulsystem gekämpft und wurden auf das richtige Leben nicht ausreichend vorbereitet. Auch wir beide haben viele Federn lassen müssen, viel gelernt und viele Hürden genommen.

Weiss: Zudem sollte man eine gute Realitätseinschätzung haben und wissen, dass man gewisse Dinge einfach nicht kann. Das ist menschlich und völlig normal. Alles andere als normal ist es jedoch, wenn jemand Megastar werden will, der offensichtlich unfähig ist. Wer das nicht selbst merkt, gehört zur “Generation Doof”. Die anderen entscheiden sich am Ende doch gegen eine Superstarkarriere und machen die Banklehre.

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