Schutz von Seelsorgern und Strafverteidigern vor Online-Bespitzelung gefordert
In einem Interview gegenüber der Berliner Zeitung forderte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die Bundesregierung auf, heimliche Online-Durchsuchungen bei bestimmten Berufsgruppen gesetzlich zu verbieten. Damit bezog er Stellung zu dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Schaar fordert einen in dem geplanten BKA-Gesetz verankerten Schutz von Geistlichen und Strafverteidigern, die ein besonderes Zeugnisverweigerungsrecht haben. Die Festplatte eines Telefonseelsorgers dürfe nie und nimmer heimlich bespitzelt werden. Schaar möchte das Verbot aber auch auf andere Berufgruppen wie Ärzten und Journalisten ausgedehnt wissen.
