Bergland

US-Gericht: Recht auf freie Meinungsäußerung schließt Spam-Versand nicht ein

Veröffentlicht in justitz by dobermann projekt am März 5th, 2008

Das Versenden von Spam-Mails gehört nicht zum Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Freedom of Speech), hat der oberste Gerichtshof von Virginia entschieden. Ein Spam-Versender hatte gegen das Anti-Spam-Gesetz des Bundesstaats geklagt ,auf dessen Grundlage er im Jahr 2004 zu neun Jahren Haft verurteilt worden war. Unumstritten war die Supreme-Court-Entscheidung allerdings nicht: Nur vier der sieben Richter sehen das Gesetz im Einklang mit der amerikanischen Verfassung.

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