Bergland

Keine Auskunft zu dieser IP…

Veröffentlicht in online, rechtliches, speicherung, ueberwachung, verbindungsdaten by dobermann projekt am März 11th, 2008

Herber Rückschlag für die Musik- und Filmindustrie im Kampf gegen sog. Filesharing-Nutzer. Das höchste europäische Gericht hat die Privatsphäre von Internetnutzern massiv aufgewertet. Das Gericht urteilte (01/08), die Herausgabe von Nutzerdaten durch einen Provider in einem Zivilprozess ist mit europäischem Recht nicht vereinbar.
Dessen ungeachtet setzen sich Ausschüsse der deutschen Länderkammern in ihren Kommentaren zur geplanten Strategie “Content Online” der EU-Kommission trotzdem für einen zivilrechtlichen Auskunftsanpruch gegen Internetprovider und zusätzliche “freiwillige Vereinbarungen” ein…
Geht es nach den Vertretern von Politik, Musik- und Filmindustrie, sollen alle Provider die Nutzerdaten von Filesharing-Anwendern (und nicht nur diesen) herausgeben, ohne vorherige Prüfung durch einen Richter. Sehr viele Gerichte halten das jedoch für unverhältnismäßig. Dieser Auffassung hat sich jetzt auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) überraschend deutlich angeschlossen.

Im vorliegenden Fall hatte der EuGH sich mit dem Verfahren des Verbandes der spanischen Musikproduzenten, Promusicae, gegen den spanischen Telekommunikationsanbieter Telefonica befasst. Dabei hatte Promusicae auf die Herausgabe der persönlichen Daten von Telefonica-Kunden geklagt. Der Verband verdächtigte die Internetnutzer des Filesharings. Das zuständige spanische Gericht wandte sich daraufhin an das höchste europäische Gericht. Es wollte vom EuGH wissen, ob es eine EU-Rechtsgrundlage für die Herausgabe der entsprechenden Daten in einem Zivilverfahren gibt.

Das jedoch hat der EuGH klar verneint.
Die europäischen Richter bewerten damit den Schutz der Privatsphäre deutlich höher als den Schutz des Urheberrechts und die Interessen der Rechteverwerter.
Die Richter sahen von dem Fall die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (2000/31/EG), die Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (2001/29/EG), die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (2004/48/EG) sowie die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (2002/58/EG) betroffen.

Diese Richtlinien “gebieten es den Mitgliedstaaten nicht, in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens im Hinblick auf einen effektiven Schutz des Urheberrechts die Pflicht zur Mitteilung personenbezogener Daten im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens vorzusehen”, heißt es in dem Urteil vom 29. Januar 2008.

Naturgemäß sehen das die deutschen Rechteverwerter anders und stemmen sich im Bundesrat massiv gegen eine solche Vorgabe aus Brüssel…
Zitat der von den Rechteverwertern kontrollierten Kommission:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu dieser Frage habe den Mitgliedsstaaten keine engen Grenzen gesetzt.(!)
Der Bundesrat solle am Freitag bitteschön die Auffassung der Kommission teilen, “dass es sich bei der Internetpiraterie um ein zentrales Problem bei der digitalen Verwertung von geschützten Werken handelt”. Rechteinhaber (?) müssten daher effektive Mittel an die Hand bekommen, um gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Dazu zählen die Fachpolitiker im Sinne früherer Stellungnahmen zum einen die Einführung eines Schadensersatzanspruchs; der Verletzer soll also nicht nur die einfache Lizenzgebühr zahlen. Dazu kommt die Einführung eines “praktikablen und erfüllbaren” Anspruchs der Rechtehalter auf Auskunft über Nutzerdaten hinter einer IP-Adresse.

Das Urteil des EuGH kommt auch nicht überraschend, wie von den deutschen Rechteverwertern immer behauptet. Die Richter des EuGH schlossen sich in ihrem Urteil der Auffassung von EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott an.
Juliane Kokott hatte bereits im Juli 2007 eine Stellungnahme zu dem Fall abgegeben.
Darin wies sie ausdrücklich auf die Verhältnismäßigkeit zwischen Tat und Maßnahmen hin.
Die Schutzpflichten des Staates gingen “nicht so weit, dass dem Rechtsinhaber unbeschränkte Mittel zur Aufklärung von Rechtsverletzungen zur Verfügung gestellt werden müssten“, schrieb Kokott damals.

Protest gegen Überwachung und Bespitzelung

Veröffentlicht in ueberwachung by dobermann projekt am März 11th, 2008

Verschiedene Bürgerinitiativen rufen für den kommenden Samstag (15.03.200 8) bundesweit zur Teilnahme an einer Demonstration gegen die immer weiter ausufernde Überwachung und Bespitzelung durch Staat und Wirtschaft auf. Die Bürger sollen in Köln “Für ein Morgen in Freiheit!” auf die Straße gehen. Den Aufruf unterzeichnet haben die Kölner Bürgerrechtsinitiative “Freiheit ist Sicherheit”, der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der Chaos Computer Club Köln und der Verband der freien Lektorinnen und Lektoren.
Sie haben sich zusammengeschlossen, um den “immer schärferen gesetzlichen Vorschriften zur Überwachung der Zivilbevölkerung” nicht mehr länger “tatenlos zuzusehen”. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble treibt eine “zunehmende Bespitzelung der Bürger” voran. Er hat zahlreiche Maßnahmen angekündigt, deren Konformität mit dem Grundgesetz mehr als fragwürdig ist.
Die seit dem 1. Januar geltende Verpflichtung zur Speicherung aller Kommunikationsdaten von Telefon, Handy, Internet und E-Mail unbescholtener Bürger schränkt die Freiheitsrechte aller Bürger/innen in einer Weise ein, die in einem Staat mit freiheitlich-demokratischer Grundordnung kaum mehr zu vertreten sei.
Treffpunkt für die Demonstrationsteilnehmer ist am Samstag um 14.00 Uhr der Roncalli-Platz in Köln.

T5000…ein weiterer Schritt in den totalen Überwachungsstaat…

Veröffentlicht in ueberwachung by dobermann projekt am März 11th, 2008

Das britische Unternehmen ThruVision hat eine Kamera entwickelt, die durch Kleidung sehen kann. Auf bis zu 25 Meter Entfernung kann sie in geschlossenen Räumen ebenso wie im Freien versteckte Waffen, Sprengstoffe oder Drogen entdecken. Dazu nutzt das passive Bildgebungssystem T5000 die natürliche Terahertzstrahlung, die von allen Materialien ausgeht.
Die genutzte Technologie wurde eigentlich für astronomische Zwecke entwickelt, unter anderem am Rutherford Appleton Laboratory (RAL) der Science and Technologies Facilities Council (STFC).
Im Gegensatz zu Röntgensystemen entsteht durch das ThruVision-System angeblich keine Strahlenbelastung. Statt aktiv Strahlung auszusenden, nutzt die Kamera passiv die von allen Materialien ausgehende Terahertzstrahlung.
Sie kann dünne Hindernisse wie eben Kleidung und theoretisch auch bestimmte Wände durchdringen, heißt es vom STFC.
Beim T5000 wird das genutzt, um metallische und nichtmetallische Objekte zu entdecken, die unter dem Gewand versteckt getragen werden. Entfernungen bis zu 25 Meter sind möglich.
Damit übertrifft das System nicht nur gängige Röntgengeräte oder Metalldetektoren, sondern auch die zehn Meter Reichweite eines älteren ThruVision-Systems deutlich. Als besonderen Vorteil betont ThruVision, dass das System sowohl für Innenräume als auch den Außenbereich geeignet ist.
Bei der Entwicklung des Systems wurde darauf geachtet, dass bei der Aufnahme keine physischen Körperdetails wiedergegeben werden (was aber durchaus möglich wäre).
Stattdessen ist vorerst nur eine Silhouette zu sehen, dazu kommen alle unter der Kleidung getragene Objekte. Die Intimsphäre wird damit gewahrt. Dennoch gibt es speziell in britischen Blogs und Medien bereits sehr kritische Stimmen zur ThruVision-Ankündigung. Das T5000 würde zu sehr in die Privatsphäre eindringen, warnen Datenschützer und Kritiker. Weiterhin wird festgestellt, dass diese Technologie ein weiterer Schritt in Richtung Überwachungsstaat ist.