Gutachten bezweifelt Nutzen der Vorratsdatenspeicherung
• Das Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht hat in einem Gutachten festgestellt, dass die umstrittene Speicherung von Verbindungsdaten kein Allheilmittel für die Strafverfolgung ist. Das Gutachten wurde zuerst von Arbeistkreis Vorratsdatenspeicherung und erst dann vom Auftraggeber, dem Bundesjustizministerium, veröffentlicht.
Die Freiburger Wissenschaftler haben für den Forschungsbericht mit dem sperrigen Titel “Rechtswirklichkeit der Auskunftserteilung über Telekommunikationsverbindungsdaten nach §§ 100g, 100h StPO” die Akten von 467 repräsentativ ausgewählten Ermittlungs- und Strafverfahren aus den Jahren 2003 und 2004 ausgewertet.
In den untersuchten Fällen wurden 1.257 Beschlüsse zur Verbindungsabfrage erlassen. Das macht im Schnitt 2,7 Beschlüsse pro Verfahren. Nach Schätzungen der Freiburger Gutachter haben die Behörden damit im Jahr 2005 rund 40.000 mal Telefon-Verkehrsdaten abgefragt. Die Tendenz sei dabei “stark ansteigend.” Umgerechnet bedeutet das, dass 2005 in etwa 15.000 Ermittlungsverfahren Verkehrsdaten erhoben wurden.
Bei 4 Prozent der Zielanschlüsse, so stellten die Freiburger fest, gab es allerdings gar keine Daten, sei es, weil sie verschlüsselt oder gelöscht waren oder weil sie gar nicht erst gespeichert wurden. “Wenn in 4 Prozent dieser Verfahren Anfragen mangels gespeicherter Daten ergebnislos blieben, beträfe dies etwa 600 Verfahren bundesweit. Gemessen daran, dass in den Jahren 2003 und 2004 jeweils cirka 4,9 Mio. Ermittlungsverfahren bearbeitet wurden, entspricht dies 0,01 Prozent aller Ermittlungsverfahren”, rechnet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vor, auf dessen Website das Gutachten zuerst veröffentlicht wurde. Berücksichtige man Verfahren, die auch ohne Verbindungsdaten gelöst werden konnten - immerhin ein Drittel -, sowie Verfahren die trotz vorhandener Daten eingestellten wurden “ergibt sich, dass die Verfolgung von Straftaten zu gerade einmal 0,002 Prozent durch eine Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten effektiviert werden könnte”, analysiert der Arbeitskreis weiter.
Ein solches Rechenexempel hatte schon das Bundeskriminalamt (BKA) im Juli 2007 vorexerziert. Eine Studie der Wiesbadener kam zu dem Ergebnis, dass durch Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote “von derzeit 55 Prozent im besten Fall auf 55,006 Prozent” gesteigert werden könne.
Das Freiburger Gutachten stellt noch einmal klar, dass die Verkehrsdatenabfrage kein Mittel zu Verhinderung von Straftaten sei. “Auf der Basis der auf drei Monate bezogenen Daten zweier Unternehmen ergibt sich, dass die Abfragen fast ausschließlich auf die Vergangenheit gerichtet sind”, heißt es in dem Gutachten.
Terroristen unter uns…
Wir wussten es schon immer, so ganz unbegründet sind die ewigen Warnungen des Rollstuhlfahrers nicht… Das BKA konnte jetzt -nach jahrelanger Observation und Infiltration- das berüchtigte und weltweit operierende Terror-Netzwerk von “The Mousekiller” festnehmen. Dem Netzwerk werden mehrere schwere Anschläge auf die Weltwirtschaft zur Last gelegt. Unser Bild zeigt den Teamleader von “The Mousekiller” beim Training an der Waffe in einem sog. Terror-Trainigscamp.

Versammlungsfreiheit in Deutschland…wird eingeschränkt…
Der Drucker und die Krankenschwester, der Postler, die Busfahrer …. wir alle brauchen die Freiheit, uns zusammenzuschließen und unseren Forderungen öffentlich Nachdruck zu verleihen. Deswegen wenden wir uns entschieden gegen den von der bayerischen Staatsregierung vorgelegten Entwurf eines neuen Versammlungsgesetzes. Ein Versammlungsgesetz, das bedeutet:
eine massive Einschränkung der Demonstrationsfreiheit, z.B. weil
*Fahnen, Anstecker, einheitliche Schilder nach willkürlicher Entscheidung der Polizei bereits gegen das neu erfundene „Militanzverbot“ verstoßen und mit einer Geldbuße bis zu 3000 Euro bestraft werden können
*Versammlungsleiter und Ordner zu „Hilfspolizisten“ gemacht und von Behörden und Polizei als „ungeeignet“ oder „unzuverlässig“ abgelehnt werden können
*Versammlungen nach Gutdünken der Polizei gefilmt und diese Übersichtsaufnahmen beliebig lange aufbewahrt werden können
*zwei Personen, die sich laut unterhalten, bereits als Versammlung gewertet werden können …
*ein Eindringen in Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, z.B. weil
*Versammlungsleiter von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen im Vorfeld und vor Ort alle persönlichen Daten an die Polizei weitergeben müssen und die Polizei Versammlungsleiter als „ungeeignet“ ablehnen kann
*der Polizei Zutritt gewährt und ein „angemessener Platz“ bei solchen Veranstaltungen eingeräumt werden muss – sonst sind bis zu 3000 Euro Bußgeld zu zahlen. Nur die Einsatzleitung muss sich den Veranstaltern zu erkennen geben.
*davon selbst nichtöffentliche Versammlungen (z.B. Streikversammlungen) betroffen sein können …
Dies sind nur wenige Beispiele dafür, wie der Willkür Tür und Tor geöffnet werden soll.
Noch vor der Sommerpause soll dieser Anschlag auf eines unserer wichtigsten Grundrechte durch den bayerischen Landtag gehen.
Das müssen und können wir verhindern!
Mordlüstern – Beckstein will Flugzeug-Schießen
Was nur treiben die deutschen Politiker den ganzen Tag über? Entweder sie streiten sich untereinander, sogar in der eigenen Partei oder sie lechzen nach Diätenerhöhung. So könnte man meinen, wenn man deren steinzeitliche Geifer-Manien verfolgt, die sie den Medien bieten. Zwischen den Extremen scheint es offensichtlich nichts mehr zu geben, eine Leistung vielleicht, mit der sie Wähler an die Wahlurne locken könnten. Die Parteien sind inhaltsleer geworden, deren Programme austauschbar. Es geht wahrscheinlich nur noch darum eine Wahl zu gewinnen, um dann mehr Geld einheimsen zu können. Regieren? Nein danke! Da könnte man wütend werden.
Für den normalen Konsumenten bietet die Spiele-Industrie allerlei, womit sich angeblich Aggressionen abhauen lassen, wie Marktstrategen versichern. Doch wer mit dem fiesen Moorhuhn-Schießen einst begann, findet sich bald bei Kriegsspielen wieder, die geeignet sind, um Aggressionen aufzubauen. Leicht kann es zu einer gefährlichen Verschmelzung von Spiel und Wirklichkeit kommen, wie Amok-Läufe durchgeknallter Killer-Spiel-Konsumenten zeigten.
Indes gibt es einige deutsche Politiker, denen das Daddeln am Computer mutmaßlich nicht mehr ausreicht. Die Herren Schäuble, Jung und nun auch Beckstein wollen offenbar das „unverkennbare Echte“, das „wahre Erleben“ des Abschießens: Das Flugzeug-Schießen.
