Bergland

Karlsruhe begrenzt Telefon-Vorratsdatenspeicherung

Veröffentlicht in verbindungsdaten by dobermann projekt am März 20th, 2008

Was eigentlich zuerst Aufgabe der von uns gewählten Volksvertreter wäre, nämlich uns -den Bürger- vor dem Überwachungsstaat zu schützen, macht in immer stärkerem Maße das Bundesverfassungsgericht. Vor kurzem hat es den heimlichen staatlichen Online-Zugriff auf private PC’s, wie er in Nordrhein-Westfalen bereits Gesetz war, und die verdachtsunabhängige Nummernschild-Registrierung wie in Hessen praktiziert, eingeschränkt.
Jetzt haben die Karlsruher Richter erneut die weitgehend ungehinderte Nutzung privater Kommunikationsdaten durch die Strafverfolgungsbehörden und die Industrie stark eingegrenzt…
Das ist nichts anderes als eine weiter schwere Ohrfeige für die Bundesregierung in Gestalt der federführenden Justizministerin Zypries und für die Mitglieder des Bundestages.
Der Kampf gegen den angeblichen Terror rechtfertigt es nicht, grundsätzlich jeden Bürger unter Generalverdacht und eine permanente Vollüberwachung zu stellen. Dieser Weg führt nämlich schnurstracks zu den unheilvollen NS-Verhältnissen bzw. in den alles regulierenden, beobachtenden und vorbeugend-aktiv- bestrafenden Polizeistaat, wo dann der Zweck jedes Mittel heiligt.
Es wird höchste Zeit, dass Schäuble, Merkel, Zypries, Zierke und Co. endlich das Grundgesetz achten und sorgsamer mit eben diesem Grundgesetz und den Grundrechten aller Bürger in diesem Staat umgehen.
Die Liste der Sicherheitsgesetze und Grundrechtsbeschneidungen, die von Karlsruhe beanstandet und später dann gekippt werden, wird immer länger.
Das Verfassungsgericht hütet die Bürgerrechte unter der Maßgabe, Überwachung ist zwar möglich, sie darf jedoch nicht zur Regel werden, muß immer die Ausnahme bleiben. Eine Ansicht, die man -auch in Zeiten einer von Schäuble immer wieder beschworenen angeblichen terroristischen Bedrohung- von verantwortungsbewussten Rechts- und Innenpolitikern in Bund und Ländern erwarten muss. Dass gerade die Große Koalition in dieser sache sehr viel Nachholbedarf hat, hat das Verfassungsgericht ihr gestern und in den Monaten zuvor ins Stammbuch geschrieben.
Mit jedem Eingreifen Karlsruhes entsteht ein erheblicher Imageschaden für die Große Koalition und ein Vertrauensverlust in ihre Sicherheitspolitik im Innern.
Anders ausgedrückt: Wer in solch regelmäßigen Abständen, wie dies Berlin passiert, Ohrfeigen aus Karlsruhe erhält, macht schlampigste Gesetze und verdrängt in der Absicht, angeblich Bürger vor Gefahren zu schützen, sein Wissen um den freiheitlichen Geist des Grundgesetzes.