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Archiv für April 8, 2008

Katja Günther mahnt weiter ab…und ruiniert endgueltig ihren Ruf…

April 8, 2008 BlackHole 5 Kommentare

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Ganz offensichtlich haben in den vergangenen Tagen wieder tausende User Mahnungen der angeblichen Anwaltskanzlei Katja Günther aus München bekommen. Anders kann man sich den schwunghaften Anstieg von E-Mail’s zum Thema in den verschiedensten Foren und Webseiten nicht erklären.
Auch uns trifft es täglich, zwischen vierzig und sechzig (!) Mail’s pro Tag zu dieser Anwältin und ihrem unseligen „Auftrag“ sind bereits normal.!
Die Bitten um Hilfe häufen sich und so möchten wir hiermit allen Betroffenen noch einmal raten: Wenn die Forderungen unbegründet sind (weil z.B. nicht deutlich genug auf ein kostenpflichtiges Angebot hingewiesen wurde) zahlt bitte nicht.
Stattdessen schaltet den Verbraucherschutz oder die jeweilige Rechtsanwaltskammer ein, auch eine Anzeige bei der Polizei wegen dieser Machenschaften sollte unbedingt in Erwägung gezogen werden. Sehr oft bekommen wir Mail’s in denen uns geschrieben wurde das Kinder sich -möglicherweise ohne Wissen der Eltern- auf kostenpflichtigen Seiten angemeldet haben könnten. Auch das ist kein Beinbruch und muß nicht zwangsläufig zu einer Zahlung der ohnehin fragwürdigen geforderten Beträge führen.
Hier hilft ein normaler Widerspruch (auch wenn von den Betreibern solcher Seiten gerne anderes behauptet wird) und die Sache ist erledigt. Auch in diesem Fall sollte der Verbraucherschutz und evtl. die Polizei informiert werden.

Die Betroffenen sollten auf gar keinen Fall die in den „Mahnungen“ und „Zahlungsaufforderungen“ genannten 0180 Nummern anrufen, in den Büro’s läuft nur ein Anrufbeantworter mit Endlosschleife.
Im übrigen: „Die Anwaltskammer München hat Beanstandungen hinsichtlich der Tätigkeit der Anwältin Katja Günther geprüft und ist zu der Auffassung gekommen, daß berufsrechtliche Maßnahmen einzuleiten sind. Das erforderliche sei veranlasst.“ [1]

Also, es lohnt sich gegen solche Leute vorzugehen und massiv Druck zu machen…es werden nach Frau Günther neue Anwälte kommen die auf der selben Schiene fahren wollen…aber, die Einschläge werden mehr und kommen näher…wie man so sagt.!
Der Bürger hat Macht und sollte sie nutzen.

[1] das Zitat stammt aus rotglut.org und wurde von mir nur leicht gekürzt wiedergegeben…

Kategorien:abmahnung

Die Treibjagd ist eröffnet…der User zum Abschuß freigegeben…

April 8, 2008 BlackHole Kommentieren

Irrenhaus Deutschland…
Ginge es nach der Musikindustrie könnte sie schon bald die Möglichkeit haben, Namen und Anschrift von Tauschbörsennutzern direkt bei den Internetprovidern abzufragen, ohne Polizei und Staatsanwaltschaft einschalten zu müssen. Über den entsprechenden Gesetzesentwurf, der dies ermöglichen soll, wird der Bundestag am Freitag, dem 11. April, abstimmen.
Kernpunkt des Entwurfs der Bundesregierung für das „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ ist dabei die Einführung eines Auskunftsanspruchs für Rechteinhaber gegenüber Dritten bei Urheberrechtsverletzungen.
Das neue Gesetz, das angeblich die Durchsetzungsrichtlinie der EU in Deutschland umsetzen soll, sieht lediglich die Verpflichtung zur Einholung einer richterlichen Verfügung vor, wenn auf Verkehrsdaten zugegriffen werden soll.
Das diskutierte Gesetz gäbe der Musikindustrie damit die Möglichkeit, gegen sog. Raubkopierer vorzugehen…also gegen jeden, der Tauschbörsen nutzt.
Bislang mussten die angeblichen Rechteinhaber eine Strafanzeige gegen unbekannt erstatten, wenn sie vom sog. Rechtsverletzer keinen Namen, sondern lediglich dessen IP-Adresse und den Zeitpunkt der Rechtsverletzung kannten.
Die Staatsanwaltschaft hat die Strafanzeige geprüft und evtl. daraufhin Auskunft vom betroffenen Provider gefordert, wem die fragliche Adresse zu diesem Zeitpunkt zugeordnet war. „Über eine Akteneinsicht kamen dann die Rechteinhaber an Name und Anschrift des Raubkopierers heran“.
Nach den neuen Regelungen soll der Umweg über die Staatsanwaltschaften ganz wegfallen dann soll auch ein (jedes) Zivilgericht den Provider anweisen dürfen, die entsprechende Information herauszugeben. Kommt dieses Gesetz durch…dürfte es in Deutschland in kürzester Zeit zu einer ganzen Lawine von Prozessen gegen Tauschbörsennutzer kommen…der User als Freiwild einer völlig außer Rand und Band geratenen Musikindustrie und deren Abmahnanwälten a la C.Rasch.
Die Ereignisse der Vergangenheit lassen schlimmstes befürchten…
Nach den derzeit geltenden EU-Richtlinien seien die Mitgliedstaaten nicht gezwungen, Telekommunikations- unternehmen zur Weitergabe personenbezogener Daten für zivilrechtliche Verfahren zu verpflichten, erklärte der Gerichtshof in Luxemburg weiter. Allerdings könnten die Mitgliedstaaten eine solche Verpflichtung durchaus vorschreiben, solange zwischen Urheberrechtsschutz und Datenschutz ein Gleichgewicht gewährleistet sei.
Letztendlich hängt es demnach von der Gesetzgebung des einzelnen EU-Landes ab, ob Telekommunikationsfirmen bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen personenbezogene Daten ihrer Kunden preisgeben müssten.
Das Bundesjustizministerium bereitet nach Angaben eines Sprechers gegenwärtig einen Gesetzentwurf vor, der dies ausdrücklich ausschließt. Zu Strafverfolgungszwecken ist der Zugriff auf die Verbindungsdaten von Telekommunikations-firmen dagegen erlaubt, dies schreibt das zum Jahreswechsel in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor.

Rechtssache C-275/06
Anstatt mit neuen Verkaufsmodellen endlich für Absatz und Umsatz zu sorgen, versucht die deutsche Musikindustrie stattdessen durch verstärktes Lobbying Druck auf die Politik auszuüben, damit diese (die Politiker) effektive Maßnahmen gegen Filesharing (dt. „gemeinsamer Dateizugriff“, oder „Dateien teilen“) ergreifen.
Was für ein Irrsinn…

Kategorien:Web, justitz, rechtliches, urheber