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Archiv für April 9, 2008

Und wieder: Katja Günther…Sie kann es nicht lassen…

April 9, 2008 BlackHole 2 Kommentare

Ebenfalls gestern berichteten wir über eine Anwältin aus München… deren einziges Ziel es zu sein scheint, sich selbst in der Öffentlichkeit restlos zu demontieren.
Richtig, es geht um die Noch-Rechtsanwältin Katja Günther.
In deren Namen werden in den letzten Monaten und Wochen massenhaft Mahnungen an Internet-Nutzer verschickt weil diese sich angeblich auf kostenpflichtigen Seiten angemeldet haben sollen.
Die Rechnungen gleichen sich, der Ton ist immer der selbe. Es wird dem Nutzer gedroht was das Zeug hält…hauptsache er zahlt.
Nun, Einträge und Meinungen zur Person der Katja Günther finden sich im Internet tausende, das diese Meinungen durchweg negativ ausfallen…versteht sich von selbst.
Frau Günther hat es, wie schon ihre Vorgänger Grafenreuth, Hoeller, Tank, Lürmann etc… auf dem Gebiet des Abmahn-Unwesens zu zweifelhaften Ruhm gebracht und kann nun die „Früchte ihrer Arbeit“ ernten.
Wie gestern berichtet, hat die Anwaltskammer München bereits die erforderlichen Schritte gegen Frau Katja Günther eingeleitet.
Damit aber nicht genug, der Druck der Öffentlichkeit (Meinungen, Berichte etc.) ist so groß geworden…das jetzt auch Golem über die Praktiken dieser Anwältin berichtet.

Hier der ganze Beitrag bei golem.de

Fazit: Die von Katja Günther verfolgten Nutzer sollten auf keinen Fall zahlen, stattdessen Strafanzeige erstatten bzw. den Verbraucherschutz informieren und im Internet über ihre Erlebnisse berichten.

Update:
Auch heise.de berichtet heute über die Machenschaften von Frau Katja Günther in einem längeren Beitrag.
Zitat: „Zahlen Sie nicht! Bleiben Sie stur! Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!“

Kategorien:abmahnung

Auskunftsanspruch gegen Internetprovider

April 9, 2008 BlackHole Kommentieren

Bereits gestern hatten wir darüber geschrieben das der Rechtsausschuss des Bundestags den Weg für die Musikindustrie mit einem Auskunftsanspruch gegen Provider zur Verfolgung der deutschen User freimachen wird. Mit diesem Auskunftsanspruch wird jeder User zum Freiwild erklärt der Tauschbörsen nutzt, dabei ist es egal ob nur ein Musiktitel oder eine Datei auf den eigenen Rechner geladen wird.
Mit dem Auskunftsanspruch gegen an Rechtsverletzungen unbeteiligte Dritte wie z.B. Internetprovider wird es möglich, die Identität von Rechtsverletzern (?) aufzudecken.
Das bedeutet, das jeder in’s Fadenkreuz der selbsternannten Ermittler gerät/geraten wird… der auch nur ein einziges mal eine Tauschbörse besucht um sich evtl. ein Hörbuch auf seinen Rechner zu laden.
Ebenfalls egal dabei ist, das dieser Auskunftsanspruch nur bei Rechtsverletzungen „im gewerblichen Ausmaß“ greifen soll.
Im „gewerblichen Ausmaß“ handelt der User -nach Auffassung der Musikindustrie- wenn er sich z. B. ein (1) komplettes Album seiner Lieblingsband auf seine Festplatte zieht.!
Dieser Auskunftsanspruch gegen Provider richtet sich somit nicht gegen die gewerblichen Anbieter von Dateien in Tauschbörsen, sondern einzig und allein gegen die Endverbraucher.
Die abschließenden Lesungen (und die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs) am Freitag dem 11.04.2008 wird in der Sache selbst, keine wesentlichen Änderungen mehr beinhalten.
Mit diesem Auskunftsanspruch wird faktisch der Weg zu massenhaften Abmahnungen geebnet, Kinder und Jugendliche (hauptsächliche Nutzer von Tauschbörsen) werden zu Kriminellen abgestempelt…

Einen sehr guten Beitrag dazu gibt es bei heise.de