Abzockern die Stirn bieten…
In den letzten Tagen haben wir an dieser Stelle immer wieder über dubiose Anwälte und deren Masche -im Auftrag noch dubioserer „Unternehmen“ arglose Internet-Nutzer abzumahnen -geschrieben. Mittlerweile berichten auch andere Webseiten ausführlich über das Vorgehen solcher Leute und über Möglichkeiten der erfolgreichen Gegenwehr. Wir möchten an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen das nicht auf jede dieser „Zahlungsaufforderungen“ reagriert werden muss/sollte. Wenn der Nutzer es z.B. vermieden hat seinen richtigen Namen (Klarnamen) bzw. Anschrift im Anmeldeforumlar einzugeben und auch eine andere E-Mail Addi (sog.Wegwerf/Einweg-E-Mail) bei der Anmeldung gewählt hat , passiert in aller Regel gar nichts. Die angeblichen Rechnungen/Zahlungsaufforderungen werden dann an die im Anmeldeformular angegebene E-Mail verschickt und das war es dann auch schon. Die Abzocker kommen nicht mehr weiter. Dieser Hinweis sollte jetzt nicht mißverstanden werden, wir setzen natürlich vorraus das der Nutzer sich irrtümlich angemeldet hat und dabei – weil er so wenig Daten wie möglich im Internet über sich preisgeben wollte- Phantasienamen nutzt. Ein solches Vorgehen ist legal.
Für alle anderen, die sich mit richtigen Namen und Anschrift bei solchen Firmen angemeldet haben,oder deren minderjährige Kinder dies getan hatten und nicht erkennen konnten das es sich dabei um ein kostenpflichtiges Angebot handelt, haben wir zwei Musterschreiben bereitgestellt. Diese Musterschreiben sollten bei Gebrauch an den jeweiligen Fall angepasst werden.



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