Klare Ansage und Absage an die Abzocker der Musikindustrie
Kleine Musikpiraten werden nicht mehr verfolgt
Wer nur wenige Titel aus dem Internet holt, bleibt im Norden unbehelligt.
Die Regierung in Schleswig-Holstein wird zukünftig gegen gelegentliche Tauschbörsennutzer nicht mehr ermitteln.
Generalstaatsanwalt Erhard Rex sagte gestern dazu: „Wenn jemand nur einige Musiktitel herunterlädt, ermitteln wir seine Daten nicht“.
Damit erteilte er der nach User-Daten hungrigen Musikindustrie eine klare Absage.
„Die Sicherheit in Schleswig-Holstein hängt nicht vom Filesharing ab“, erklärte der Chefankläger des Landes weiter. Es sei vielmehr ein typisches Jugenddelikt, gelegentlich Musik aus dem Internet zu kopieren und damit zu verbreiten. „Das sind kleine Fische.“
Rex verwies zudem auf den Aufwand, den eine Strafverfolgung kleiner Musikpiraten machen würde.
Im vergangenen Jahr habe es durch Anwälte der Musikindustrie unter anderem eine Massenanzeige mit 5000 IP-Adressen (PC-Kennungen) gegeben. Das wären auf einen Schlag 5000 Ermittlungsverfahren gewesen, sagte Rex. Er zog die Reißleine und stoppte solche Verfahren.
Ein Freibrief für Internetpiraten ist das nicht, weil die Ermittler Musikklau im größeren Stil nach wie vor verfolgen. Wo die Grenze liegt, will Rex nicht verraten. Weiterhin kein Pardon kennt er, wenn neue Filme herunter geladen oder Nazi-Propaganda verbreitet wird. „Hier ermitteln wir.“
Immer mehr Staatsanwaltschaften verweigern der Medienindustrie inzwischen den Gehorsam und die Unterstützung bei der Ermittlung von Tauschbörsennutzern.
Nachdem die Staatsanwaltschaften in Wuppertal und Duisburg erklärt hatten, derlei Verfahren ohne Provider-Anfrage einzustellen, schob jüngst auch das Landgericht Saarbrücken der massenhaften Ermittlung von Tauschbörsennutzern per Beschluss einen Riegel vor.








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