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Archiv für April 15, 2008

Google-Entwickler erstellen Software zum Aufspüren von Kinderpornografie

April 15, 2008 BlackHole Kommentieren

Bereits im August 2006 ist Google der National Center for Missing & Exploited Children beigetreten, und jetzt endlich profitiert die Organisation auch davon.
Google stellt der US-Organisation National Centre for Missing and Exploited Children (NCMEC) eine Software zur Verfügung, die automatisch kinderpornografische Abbildungen erkennen soll.
(Dabei werden auch Bilder im Internet mit Datenbanken der Polizei von vermissten Kindern abgeglichen…d.A.)
Wie die Software von Google funktioniert und was sie genau macht bzw. auf welcher Technologie sie basiert wurde jedoch nicht bekannt gegeben, es wurde lediglich verkündet dass die Software Millionen von Fotos und Videos überprüfen wird die sonst hätten händisch ausgewertet werden müssen – also eine enorme Zeitersparnis. Aber auch Texte sollen automatisch nach Hinweisen überprüft werden.

NCMEC unterstützt die Polizei bei der Aufklärung von Verbrechen gegen Kinder und versucht, vermisste Kinder aufzuspüren. In diesem Zusammenhang haben die Mitarbeiter der Organisation seit 2002 rund 13 Millionen Bilder und Videos ausgewertet, 5 Millionen davon in 2007. Die Software von Google soll die Analysten nun beim Aufspüren und Sortieren des Bildmaterials unterstützen. Google Analytics wird bei der Suche nach vermissten Kindern ebenfalls eingesetzt…

Kategorien:Web, justitz

Schäuble und Zypries bei heimlichen Online-Durchsuchungen einig

April 15, 2008 BlackHole Kommentieren

„Die große Koalition hat angeblich die engen und detaillierten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Ausspähung von IT-Systemen eins zu eins übernommen“
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Kollegin im Justizressort, Brigitte Zypries (SPD) haben sich auf einen gemeinsamen Entwurf für die heftig umstrittene Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) geeinigt. Der letzte offene Streitpunkt war die Fassung der geplanten Befugnisse für die Polizeibehörde zu heimlichen Online-Durchsuchungen. Agenturmeldungen zufolge haben die beiden Kontrahenten auch hier nun Nägel mit Köpfen gemacht. Nach Abschluss der Abstimmung zwischen beiden Ressorts werde der mehrfach überarbeitete Entwurf mit deutlich erweiterten präventiven Überwachungsmöglichkeiten für das BKA zur Terrorabwehr zunächst an die Länder geschickt. Mit einer Verabschiedung im Kabinett sei dann vor der Sommerpause zu rechnen.
Zuletzt war zwischen Union und SPD vor allem noch umkämpft, ob die Ermittler für die Installation des sogenannten Bundestrojaners auch in Wohnungen eindringen und die digitale Wanze direkt vor Ort auf einem Zielrechner installieren dürfen sollen. Laut Sprechern Schäubles wird gemäß der Verständigung mit Zypries in dem Entwurf eine solche händische Manipulation der Rechner nicht zugelassen. Die verdeckte Online-Durchsuchung dürfe demnach „nur per Kabel“ erfolgen, heißt es im Innenministerium. Zuvor hatten Mitarbeiter von Schäuble vor allem E-Mails auch von Behörden als möglichen Königsweg zur Einschleusung von Bundestrojanern auf IT-Systemen Verdächtiger angesehen. Das Einbrechen in Wohnräume hatte die SPD im Gegensatz zur CDU/CSU-Fraktion als grundgesetzwidrig erachtet und auf das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung verwiesen.

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China,Olympia…die Todesbusse…

April 15, 2008 BlackHole Kommentieren

Kategorien:Politik Schlagworte:

Anwälte wollen John Yoo für das Anfertigen der Foltermemos als Kriegsverbrecher anklagen

April 15, 2008 BlackHole Kommentieren

So ähnlich wie im Fall John Yoo könnte man für die Zukunft auch in Deutschland verfahren, wer sich offen für Folter und andere Maßnahmen der Menschenrechtsverletzungen einsetzt, wer offen darüber spricht Menschen zu quälen und zu töten, wer dazu entsprechende Vorschläge und Papiere unterbreitet und wer dann noch entsprechende Gesetze erlässt, der sollte sich in diesem Land nicht mehr sicher fühlen können. Menschen die solche Dinge planen, propagieren und/oder per Gesetz durchführen wollen…gehören als Kriegstreiber/Kriegsverbrecher gebrandmarkt, angeklagt und evtl.verurteilt.
USA:Die National Lawyers Guild hat gefordert, dass der ehemalige Assistent des Justizministers, John Yoo, von der Berkeley Law School gefeuert wird wegen dessen „Mittäterschaft bei der Erstellung einer Richtlinie“ die zu Kriegsverbrechen geführt hat. Während seiner Zeit im Büro für Rechtsberatung des Justizministeriums verfasste Yoo mehrere kontroverse Memos, in denen er die mögliche Legalität von Folter befürwortete und bestimmte, dass feindlichen Kämpfern der Schutz unter der Genfer Konvention verwehrt werden solle.

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Yoo, Co-Author des Patriot Acts, schlug außerdem vor dass es legal wäre, jedem jederzeit an jedem Ort den Krieg zu erklären, den der Präsident als Bedrohung einstuft. In einer Pressemitteilung erklärte die Präsidentin der National Lawyers Guild Marjorie Cohn:
„John Yoos Mittäterschaft bei der Erstellung der Richtlinien welche zu der Folterung von Gefangenen führte, stellt ein Kriegsverbrechen unter dem US-Kriegsverbrechergesetz dar.“
Die National Lawyers Guild argumentiert, dass Yoos Memos das US-amerikanische Gesetz verletzen und eine unzulässig weitgefasste Definition von präsidialer Macht etablierten. Die Pressemitteilung schlussfolgert: „Der Kongress sollte die Richtlinie im Military Commissions Act aufheben, welche Yoo Immunität gegenüber Anklagen wegen Folter geben würde, die zwischen dem 11. September 2001 und dem 30. Dezember 2005 stattfand.“
„John Yoos Lizenz sollte entzogen werden und er sollte nicht weiterhin Rechtsprofessor an einer der besten Jurauniversitäten des Landes sein. John Yoo sollte von der Boalt Hall ausgeschlossen und als Kriegsverbrecher angeklagt werden.“

Die 1937 gegründete National Lawyers Guild ist die älteste und größte Organisation von Anwälten in den vereinigten Staaten mit dem Schwerpunkt Menschenrechte.

Kategorien:Politik, justitz, terror

Arcor muss YouPorn nicht mehr sperren

April 15, 2008 BlackHole Kommentieren

In einem jetzt bekannt gewordenen Urteil (Az. 3-12 O 171/07) hat das Landgericht Frankfurt dem Einspruch von Arcor gegen eine einstweilige Verfügung zur Blockade des Porno-Portals YouPorn.com im Hauptsacheverfahren stattgegeben und eine Verantwortlichkeit des Providers für die dortigen, teils nicht jugendfreien Inhalte verneint. In ihrer Abwägung sei die 12. Kammer für Handelssachen zu dem Ergebnis gekommen, dass der Zugangsanbieter nicht mit zur Rechenschaft gezogen werden könne, erklärte ein Sprecher des Landgerichts gegenüber heise online. Der beklagte Provider sei weder wettbewerbsrechtlich als Störer noch als Gehilfe der Verstöße gegen die deutsche Jugendschutzgesetzgebung im Ausland haftbar zu machen.

Wer den ganzen Beitrag bei heise.de lesen möchte…

SMS Abzocke… KATI lockt in die teure Falle…

April 15, 2008 BlackHole 1 Kommentar

Die Verbraucherzentralen warnen vor einer neuen Masche, Handybesitzer in völlig überteuerte SMS-Chatrooms zu locken. Eine Kurznachricht verspricht dem Empfänger, dass er ein dringendes Telegramm abrufen könne, wenn er eine SMS mit „KATI“ zurückschicke.
Hinter dieser fiesen Masche steckt ein gewisser Cem Oencan mit seiner Firma Server-Tel Ltd. & Co. KG am Kothoeferdamm 7 in 30177 Hannover.
Server-Tel verchickt an Handy-Besitzer eine SMS mit folgendem Wortlaut: „Es wurde ihnen ein SMS-Telegramm übermittelt jemand der Sie dringend erreichen will, um es abzufragen senden Sie KATI.“ Erst ganz am Ende der Nachricht findet der Nutzer noch folgende Information: „70 SMS-0,85 EUR“. Diese Angabe erscheint jedoch erst nach ungewöhnlich vielen Leerzeilen, so dass viele Nutzer diesen Hinweis übersehen.
Wer mit „KATI“ auf die SMS antwortet, bekommt umgehend die Meldung: „Willkommen im SMS-CHAT der Server-Tel. Vielen Dank für Ihre einmalige Buchung von 70 SMS zu 0,85 EUR. AGB’s www.server-tel.de – KEIN ABO.“ Laut Verbraucherzentralen erhalten diejenigen noch einen Anruf, die geantwortet haben.
Der Anrufer will vom Handybesitzer dann die Postanschrift haben, um eine Rechnung über 59,- Euro zustellen zu können. Nach Ansicht des SMS-Versenders soll nämlich ein wirksamer Vertrag zustande gekommen sein.
(Spätestens hier sollte man dann wirklich hellhörig werden und den Typen auflaufen lassen…)

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg z.B. rät Betroffenen, sich nicht einschüchtern zu lassen. Immerhin wird der Käufer getäuscht und der Vertragsabschluss widerspreche den Regelungen des Fernabsatzgesetzes. Ein wirksamer Kaufvertrag zwischen Server-Tel und dem SMS-Empfänger sei nicht zustande gekommen. Des Weiteren hat die Verbraucherschutzorganisation Server-Tel wegen unlauteren Wettbewerbs abgemahnt und die Bundesnetzagentur informiert.

Kategorien:justitz, rechtliches