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Archiv für April 17, 2008

Bayern will bei Online-Durchsuchungen eigenen Weg gehen

April 17, 2008 BlackHole Kommentieren

So richtig begriffen haben die Bayern das Bundesverfassungsgerichts-Urteil zur Online-Durchsuchung scheinbar noch nicht, sonst wäre denen aufgefallen das die Richter exakt festgelegt haben was machbar ist und was zu unterbleiben hat. Allerdings wären die Bayern eben nicht die Bayern wenn sie mal nicht mit dem Kopf durch die Betonwand wollten…anders kann man den neuerlichen Vorstoß zur Umgehung höchstrichterlicher Urteile nicht umschreiben.

Bayern wird nach den Worten von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bei der umstrittenen Online-Durchsuchung einen eigenen Weg gehen. Er halte es für völlig widersprüchlich, dass nach dem Kompromiss zum BKA-Gesetz im Bund ein Techniker jetzt eine Videokamera in der Wohnung eines Verdächtigen installieren könne, aber nicht Computertechnik zur Ausspähung von Daten. „Die Logik erschließt sich mir nicht“, meinte Herrmann laut dpa am Rande der Frühjahrstagung der Innenministerkonferenz. Bayern werde das in seinem eigenen Gesetz für den Verfassungsschutz anders regeln.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatten sich im Gesetzentwurf für die BKA-Novelle darauf verständigt, dass Software zur Durchsuchung des PC eines Verdächtigen und zur Überwachung („Bundestrojaner“, offiziell mittlerweile Remote Forensic Software genannt) nur über das Internet auf Computer aufgespielt werden kann. Ein Eindringen in die Wohnung zur heimlichen Installation etwa von Key-Loggern oder Überwachungssoftware soll den Ermittlern verboten bleiben.

heise.de

Das wird auch in Deutschland kommen..

April 17, 2008 BlackHole Kommentieren

Die US-Regierung will künftig DNA-Proben von allen Personen nehmen lassen, die von Bundesbehörden verhaftet werden. Von der neuen Regelung, die der Sprecher des Justizministeriums, Erik Ablin, am gestrigen Mittwoch ankündigte, würden auch Ausländer betroffen sein. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob einer Person tatsächlich eine Straftat nachgewiesen wird, allein der Verdacht auf eine strafbare Handlung soll ausreichen.

Die Genproben sollen in der nationalen DNA-Profil-Datenbank CODIS (Combined DNA Index System) bearbeitet und gespeichert werden. CODIS umfasste zum Jahresende 2007 rund 93.000 Personenprofile und mehr als 17.000 Proben, die an Tatorten gesichert wurden. Bislang dürfen DNA-Proben für die CODIS-Datenbank nur von verurteilten Straftätern genommen werden.

Zwei vom Kongress in den Jahren 2005 und 2006 verabschiedete Gesetze räumen dem Justizministerium jedoch eine Ausweitung der Datenbestände ein. Bundesbehörden – etwa dem FBI – zugeordnete Strafverfolger führen Regierungsangaben zufolge jährlich etwa 140.000 Verhaftungen durch. Vertreter des Justizministeriums sprechen allerdings davon, dass künftig rund 1,2 Millionen neue CODIS-Einträge pro Jahr anfallen könnten.

Ziel der Maßnahme sei eine bessere Kriminalitätsbekämpfung, heißt es beim Justice Department. Anhand der gespeicherten DNA-Proben könnten bislang nicht gelöste Fälle aufgeklärt und die Täter von weiteren Straftaten abgehalten werden. Bürgerrechtler warnen hingegen, dass künftig auch völlig unbescholtene Personen gentechnisch erfasst würden. Zwar sollen Unschuldige eine Löschung ihrer Daten beantragen können, doch befürchtet etwa die American Civil Liberties Union, dass es in Wirklichkeit sehr schwer sein dürfte, die Einträge wieder aus CODIS herauszubekommen