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Archiv für April 18, 2008

Innenminister zögern beim BKA-Gesetz

April 18, 2008 BlackHole Kommentieren

Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm sieht bei der geplanten Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) noch erheblichen Diskussionsbedarf. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz sagte im RBB-Inforadio, er habe sich mit seinen Kollegen während der gemeinsamen Frühjahrstagung in Bad Saarow darauf verständigt, dass nach der Bewertung des Gesetzentwurfs durch die Länder ein weiteres Gespräch mit dem Bund stattfinden müsse. Dabei gehe es insbesondere darum, ob und unter welchen Bedingungen heimlich eine Wohnung oder ein Anwesen betreten werde dürfe. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Kollegin aus dem Justizressort, Brigitte Zypries (SPD), hatten sich zuvor auf einen Referentenentwurf geeinigt.
„Das, woran der Bundesinnenminister gedacht hat, wird möglicherweise nur durch eine Änderung der Verfassung gehen“, warnte der CDU-Politiker. Dafür sei eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament nötig. Vor einer Bundestagswahl werde eine solche schwierig zu erreichen sein. „Die Sache sollte man erst einmal fachlich und dann rechtlich diskutieren, und dann müssen die Bundesregierung und der Bundestag entscheiden, ob sie gewillt sind, diesen Weg zu gehen“, erklärte Schönbohm. „Das ist noch völlig offen.“

Anders interpretiert der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann den Ausgang der Konferenz. SPD-Minister hätten zwar noch Widerstand geleistet und es habe sogar eine Sitzungsunterbrechung gegeben, sagte der CDU-Politiker der Nachrichtenagentur AP. Schließlich habe man sich aber geeinigt. Von dem Treffen gehe das „klare Signal“ aus, zitiert die dpa Schünemann, dass der von Schäuble und Zypries gefundene Kompromiss die Grundlage für die weitere Arbeit sei. Bei verdeckten Online-Durchsuchungen soll die Installation von Trojanern mit Überwachungssoftware auf Zielrechnern direkt vor Ort demnach tabu sein.
Unterdessen sind weitere Details zum neuen Entwurf für das BKA-Gesetz bekannt geworden. Demnach sollen Ermittler der Wiesbadener Polizeibehörde zur Abwehr terroristischer und anderer sehr schwerer Gefahren gemäß Paragraph 20h auch Wohnungen von unbescholtenen Bürgern mit Wanzen und Videokameras überwachen dürfen. Bedingung dafür soll sein, dass sich während des großen Lausch- und Spähangriffs im Wohnraum „anderer Personen“ dort voraussichtlich Verdächtige aufhalten. Zudem sei vorher zu prüfen, dass die akustische und optische Wohnraumüberwachung bei einer Zielperson direkt vor Ort allein nicht zur Abwehr der Gefährdung ausreicht. Generell dürften die Maßnahmen aber auch durchgeführt werden, wenn Unbeteiligte „unvermeidbar betroffen werden“.
Die Süddeutsche Zeitung verweist auf eine weitere brisante Einzelheit. So sollen die Aufnahmebänder beim großen Lauschangriff gegen Terrorverdächtige künftig auch weiterhin mitlaufen dürfen, wenn der laut Bundesverfassungsgericht besonders geschützte Kernbereich der privaten Lebensführung berührt wird. Die Karlsruher Richter hatten in ihrem Urteil zur akustischen Wohnraumüberwachung verfügt, dass die versteckten Wanzen und Mikrofone nicht mehr aufzeichnen dürfen, wenn Verdächtigen sehr private und intime Äußerungen machen. Die Union befürwortet dagegen seit langem eine Lösung mit einem „Richterband“. Demnach soll die Polizei zunächst alle Gespräche mitschneiden dürfen. Ein Richter habe dann zu prüfen, welche Inhalte in einem Verfahren konkret verwendet werden können.

Zypries lehnte diesen Ansatz bislang unter Verweis auf verfassungsrechtliche Vorgaben strikt ab. In seiner Entscheidung zu heimlichen Online-Durchsuchungen ergänzte das Bundesverfassungsgericht aber seine Haltung zum Kernbereichsschutz leicht bei der umkämpften Ausforschung von IT-Systemen. Der „unantastbare“ hochprivate Lebensraum soll demnach zwar möglichst „geschont“ werden. Dabei seien aber „zwei Stufen“ zu unterscheiden. Zunächst habe die „Erhebung kernbereichsrelevanter Daten möglichst zu unterbleiben“. Falls dies „nicht in Betracht“ komme durch Sicherungstechniken, habe der Gesetzgeber dafür zu sorgen, dass einmal erhobene Daten aus dem Kernbereich „unverzüglich gelöscht werden“.
Schäuble und Zypries haben daraus die Absegnung des Richterbandes herausgelesen. Gegenteiliger Ansicht ist die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz. „Gerade beim Spähangriff ist ein absoluter Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung unabdingbar“, betont die Liberale. „Mit der vorgeschlagenen Regelung für automatisch laufende Bänder, die dann später daraufhin ausgewertet werden sollen, haben Bundesinnenminister Schäuble und Bundesjustizministerin Zypries den Boden des Grundgesetzes verlassen.“ Die zweistufige Prüfung des Kernbereichsschutzes habe Karlsruhe allein bei Online-Razzien erlaubt. Das heiße nicht, „dass hier im Handstreich der Schutz der Intimsphäre für alle Maßnahmen aufgehoben wurde“. Das BKA brauche generell keine Ermächtigung „für eine Peep-Show in die Wohn- und Schlafzimmer“.

Auch der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy, ist skeptisch. „Die Notwendigkeit einer Videoüberwachung in Wohnungen erschließt sich mir nicht ohne weiteres“, sagte der SPD-Politiker der Neuen Osnabrücker Zeitung. Diese weitere „Ausdehnung der BKA-Befugnisse“ werde in der SPD-Fraktion auf einige Bedenken stoßen.
Ähnlich äußerte sich SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz: „Das wird noch ganz genau zu prüfen sein.“ Als chancenlos bezeichnete er den Vorstoß einiger Unionsländer, ihren Sicherheitsbehörden auch im Zuge heimlicher Online-Durchsuchungen das heimliche Eindringen in Wohnungen erlauben zu wollen: „Wenn sie das versuchen, landen sie damit in Karlsruhe schmerzhaft auf der Nase.“ Ein heimliches Betreten von Wohnungen zur Installation von Spähprogrammen wäre nur sauber zu regeln, wenn zuvor die Verfassung geändert würde. Petra Pau, Vorstandsmitglieder der Linksfraktion, kritisierte, dass nach dem vorliegendem Entwurf „TVW“ zum Standardprogramm des BKA erhoben werde: „Trojaner, Video und Wanzen“. Der Überwachungsstaat nehme damit weiter Gestalt an.

heise.de

Zum Thema Sicherheit bei RFID…

April 18, 2008 BlackHole Kommentieren

MiFare-RFID-Verschlüsselung spielend leicht zu knacken.
Die Verschlüsselung der weit verbreiteten MiFare-RFID-Chips des Herstellers NXP lässt sich in Sekundenschnelle brechen, ohne direkten Zugang zum Chip zu haben. Es genügt, die verschlüsselten Daten aus ein paar Metern Entfernung abzuhören.
Im März 2008 hatte bereits die niederländische Regierung vor den MiFare-Risiken gewarnt.
Auf der Konferenz Eurocrypt 2008 in Istanbul wurde diese Woche bekannt, dass es um die Sicherheit der MiFare-RFID-Chips noch viel schlechter bestellt ist, als bisher angenommen wurde. Einem Forscherteam um Nicolas T. Courtois vom University College London ist es jetzt gelungen, aus abgefangenen, verschlüsselten Daten den vom Chip verwendeten geheimen Schlüssel binnen Sekunden zu errechnen.

Die Forscher haben dazu aus mehreren Metern Entfernung die per RFID-Funk übertragenen Daten abgefangen und anschließend die Verschlüsselung binnen Sekunden gebrochen. Das ist laut Karsten Nohl, Doktorand an der Universität Virginia und einer der beteiligten Forscher, „alles ohne teure Ausrüstung“ gelungen. Der in den Chips verwendete Verschlüsselungsalgorithmus ist zwar noch nicht öffentlich bekannt, „das ist jetzt aber nur noch eine Frage von Wochen, da etliche Gruppen dran arbeiten“, so Nohl.
Die Konsequenz aus den Ergebnissen der Forscher ist, dass sich MiFare-Chips billig kopieren lassen: „Es gibt schon seit einiger Zeit gefälschte MiFare-Classic-Chips, die sogar günstiger als die Originale angeboten werden. Wenn einer der Fälscher mitspielt, können diese zum Klonen schon existierender Chips verwendet werden. Die etwas teurere Alternative wären programmierbare RFIDs, die kosten auch nur ein paar Euro“, so Nohl.
In Anbetracht der vielen hundert Millionen MiFare-Chips, die beispielsweise für Zugangskontrollsysteme,Ausweise,Reisepässe oder elektronische Bezahlsysteme weltweit im Einsatz sind, muss man von einem Fiasko sprechen.
Schuld daran sind nach Nohls Meinung sowohl MiFare-Hersteller NXP als auch dessen Kunden: „Teil des Erfolgs von MiFare war der niedrige Preis. Gute Sicherheit hätte mehr gekostet und dem rasanten Wachstum von ’sicheren’ RFIDs wohl einen Dämpfer verpasst. Diese Rechnung stimmt so aber auch seit einigen Jahren nicht mehr, da selbst in den sicheren Karten die Verschlüsselungstechnologie nur noch einen kleinen Teil ausmacht. Der richtige Zeitpunkt, da umzuschwenken, ist von NXP ganz klar verpasst worden.“
Im US-Bundesstaat Washington tritt im Juli dieses Jahres ein Gesetz gegen das illegale Auslesen von RFID-Daten aus Ausweispapieren in Kraft. Wer dagegen in krimineller Absicht verstößt, muss mit einer hohen Gefängnisstrafe rechnen. In den Augen von Karsten Nohl ist das jedoch der falsche Ansatz: „Wenn ich mir aber so überlege, wie viele Probleme es mit Drogen und Betrug gibt, scheint es nicht zu reichen, etwas illegal zu machen. Bei RFIDs gibt es zudem die Chance, viele Systeme schlicht sicher zu machen, und das vielleicht zum ersten Mal. Diese Chance darf jetzt nicht dadurch vertan werden, dass man sich mit schlechten Systemen hinter Gesetzen versteckt.“

Nohl fordert, in Zukunft bei der breiten Einführung von „neuen Technologien wie RFID, wo die Risiken noch nicht völlig verstanden sind“, vorsichtiger zu sein. „Es ist dann wohl oft besser, eine konservative Abschätzung zu machen und eventuell erst einmal zu warten.“

Die Regierung redet vom Aufschwund…jetzt wissen wir was damit gemeint ist…

April 18, 2008 BlackHole Kommentieren

Die Zahl der zu Niedrigstlöhnen Beschäftigten in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren dramatisch erhöht und liegt mittlerweile bei 22,2 Prozent (2000: 15 Prozent). Mehr als 6,5 Mio. Menschen sind demnach Niedrigstlohnbezieher, wie aktuelle Daten des Instituts für Arbeit und Qualifikation (IAQ) zeigen. Während der Anteil der Geringverdienenden zugenommen hat, ist der durchschnittliche Stundenlohn am weiter stark Niedriglohnsektor gesunken.
Verglichen mit anderen europäischen Ländern weist Deutschland damit den größten Niedriglohnanteil auf.
Die Daten der Studie zeigen die Entwicklung des Niedriglohnsektors zwischen 1995 und 2006 auf. Verglichen mit den europäischen Ländern Dänemark, Frankreich und Niederlande weist Deutschland gemessen an den Werten von 2006 demnach bereits den höchsten Niedriglohnanteil auf und liegt auch über dem Wert von Großbritannien (21,7 Prozent).
Allein zwischen 2004 und 2006 nahm die Niedriglohnbeschäftigung um mehr als zehn Prozent zu. Deutschland weise zudem die höchste Wachstumsrate bei den Billigjob’s der vergangenen Jahre sowie einen hohen Wert an hochqualifizierten Niedrigstlohnbeschäftigten auf.
Demnach haben mehr als drei Viertel aller Niedrigstlohnbezieher eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen akademischen Abschluss.

Der Weg, um dem Wachstum des Niedrigstlohnsektors Einhalt zu gebieten, ist die Einführung eines Mindestlohnes mit allgemein verbindlichen Tarifverträgen. „Dieser Mindestlohn hat die Funktion, den unteren Rand der Einkommensgrenzen abzusichern.“ Rund 1,9 Mio. Beschäftigte arbeiten heute in Deutschland für deutlich weniger als fünf Euro pro Stunde.
Zudem muß die Leiharbeit als Ganzes sowie die Arbeitsbedingungen/Entlohnung für Minijobs neu geregelt werden.

Kategorien:Allgemein, Politik, Soziales