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Archiv für April 21, 2008

Neue Staatspolizei in Deutschland

April 21, 2008 BlackHole Kommentieren

Nach dem Deutschen Reich und der DDR soll nun auch die Bundesrepublik Deutschland wieder eine zentrale Polizeibehörde mit exekutivischen Befugnissen erhalten, die im gesamten Land angewandt werden dürfen – zunächst nur zur Verhütung von Gefahren des internationalen Terrorismus.

Das Bundeskriminalamt soll im Einzelnen die folgenden Mittel anwenden dürfen:

1. Persönliche Daten sammeln
2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a.
1. der Person Fingerabdrücke abnehmen,
2. der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
3. Foto der Person aufnehmen,
4. Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
5. äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
6. Messungen an der Person vornehmen,
7. die Stimme der Person aufzeichnen.
5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
1. langfristige Observation von Personen
2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
4. Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen
10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
14. Handys identifizieren und lokalisieren („IMSI-Catcher“)
15. Platzverweise erteilen
16. Personen in Gewahrsam nehmen
17. Personen durchsuchen
18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen
19. Sachen sicherstellen
20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
21. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für „Zufallsfunde“. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.

Vor den Maßnahmen des BKA geschützt sind nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete, wenn sie ihren Beruf ausüben und nicht Verursacher der abzuwehrenden Gefahr sind.

daten-speicherung.de

„Sammelsurium der Grausamkeiten aus allen Länder-Polizeigesetzen“

April 21, 2008 BlackHole Kommentieren

Abhören von Internet-Telefonie als Einfallstor für den Bundestrojaner
Der umkämpfte Referentenentwurf für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) schürt Befürchtungen, dass das Abhören von Internet-Telefonaten mit Hilfe von Trojanern eine vergleichsweise weite Ausspähung der betroffenen Rechner ohne große rechtliche Hürden zulassen würde. Laut dem mit Begründung 94 Seiten umfassenden Vorstoß, den die Blogger von Netzpolitik.org mittlerweile online gestellt haben (PDF-Datei), wird eine ausgesprochene heimliche Online-Durchsuchung zwar an enge Vorgaben gemäß dem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts geknüpft. Die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ), bei der Voice-over-IP (VoIP) vor einer Verschlüsselung direkt auf einem Zielrechner abgegriffen werden soll, ist dagegen an einen vergleichsweise weiten Gefahrenkatalog gekoppelt.

Das Bundesinnenministerium hatte im November 2007 eingeräumt, dass die Software fürs Belauschen verschlüsselter Internet-Telefonate technisch dem geplanten Bundestrojaner nahe kommt. Auch aus Bayern gab es Anfang des Jahres kein Dementi, dass bei der Quellen-TKÜ des dortigen Landeskriminalamts nicht ebenfalls Trojaner in Stellung gebracht werden. Zuvor war ein Schreiben des bayerischen Justizministeriums aufgetaucht, in dem die entsprechende Lauschsoftware unter anderem als per E-Mail installierbare digitale Wanze beschrieben wurde. Auf Bundesebene wird eine Quellen-TKÜ nach Regierungsangaben bislang allein beim Zollkriminalamt verwendet.

Das Bundesinnenministerium beteuert zwar immer wieder, dass beim VoIP-Abhören eine „über den Überwachungszweck hinausgehende Online-Durchsuchung ausgeschlossen“ sei. Sachverständige hatten sich dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht skeptisch geäußert, ob nach dem Aufspielen eines Trojaners etwa für das Belauschen von via Skype geführten Gesprächen die Datenerhebung tatsächlich rein technisch derart exakt begrenzt werden könne. Ein Restrisiko, das mit einer solchen Software immer auch auf andere Informationen zugegriffen werden könne, wollten sie nicht ausschließen.

Die heimliche Online-Durchsuchung wird in Paragraph 20k des Entwurfs als „verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme“ geregelt. Das BKA darf demnach „ohne Wissen des Betroffenen mit technischen Mitteln in vom Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingreifen und aus ihnen Daten erheben“. Die Maßnahme soll zum einen beschränkt sein auf Gefahren für „Leib, Leben oder Freiheit einer Person“. Im anderen Fall einer Gefahr für Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung „die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt“, müssen bestimmte Tatsachen die Annahme der entsprechenden Bedrängnis rechtfertigen.

Eingeschlossen werden soll laut Begründung auch der Einsatz sogenannter Keylogger, mit denen sämtliche Tastatureingaben erfasst werden können. Es sei ferner technisch sicherzustellen, dass an dem IT-System nur Veränderungen vorgenommen werden, die für die Datenerhebung unerlässlich sind. Bei Gefahr im Verzuge kann die Anordnung durch den BKA-Präsidenten oder seinen Vertreter getroffen werden. Sie ist dann zunächst drei Tage gültig.

Gemäß Paragraph 20l soll das BKA im Rahmen der Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus dagegen mit der TK-Überwachung einschließlich VoIP-Abhören auch Straftaten verhüten, die im umstrittenen und weit gefassten Paragraphen 129a Strafgesetzbuch bezeichnet sind. Diese müssen dazu bestimmt sein, „die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen“. Auch angestrebte „erhebliche Beeinträchtigungen“ oder „Beschädigungen“ der Verwaltungsarbeit von Ämtern oder internationalen Organisationen sollen darunter fallen. Blogger aus dem Umfeld des Chaos Computer Clubs (CCC) fürchten daher, dass BKA-Fahnder die Quellen-TKÜ schon bei reiner „Sachbeschädigung“ durchführen dürfen.

Durch technische Maßnahmen soll zwar unter Rückgriff auf den Karlsruher Richtspruch sicher gestellt werden, „dass ausschließlich laufende Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet wird“. Der als Eingrenzung gedachte Schlüsselbegriff ist aber stark dehnbar und dürfte sich in der Praxis als schwer handhabbar herausstellen. Zudem sollen TK-Anbieter verpflichtet werden, dem BKA die erforderlichen Maßnahmen zur Quellen-TKÜ zu ermöglichen und erforderliche Auskünfte „unverzüglich“ zu erteilen. Die Entschädigung soll nur wie bei einer Zeugenvernehmung geregelt werden. Zu einer Hochrechnung der auf die Wirtschaft zukommenden Kosten durch die geplanten Befugnisse schweigt sich der Referentenentwurf insgesamt noch mit Leerstellen aus. Der viel beschworene Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung soll ferner nur greifen, wenn „allein“ Kenntnisse über besonders private Angelegenheiten bei der Überwachung eines Gesprächs gewonnen würden.

Den ganzen Beitrag gibt es bei heise.de

Filesharing wird nun schon dem „organisierten Verbrechen“ zugerechnet

April 21, 2008 BlackHole Kommentieren

Es wird immer lustiger in Deutschland wenn es um Tauschbörsen und deren Nutzer geht…nun sind wir also soweit, das Tauschbörsen und deren Nutzer mit dem „Organisierten Verbrechen“ auf eine Stufe gestellt werden.
Der User als Mitgleid einer kriminellen Vereinigung.
Soweit hat es die Musikindustrie/Filmwirtschaft also schon geschafft.
Zugegeben…schwer war es ja nicht, zumal sich die Mitarbeiter dieser Vereine der Hilfe willfähriger Büttel aus der Politik sicher sein können.
Hier mal ein Beitrag den wir bei heise.de gefunden haben

Die Filmwirtschaft hat 2007 nach eigenen Angaben messbare Erfolge im „Kampf gegen Raubkopierer“ erzielt. So konnte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) im vergangenen Jahr die Zahl der Strafanträge von 1843 auf 1928 steigern. Dazu sind laut der im Auftrag der Filmwirtschaft tätigen privaten Ermittlungsorganisation 380 Zivilverfahren gekommen. Der Anteil der erfolgreich abgeschlossenen Strafverfahren konnte 2007 im Vergleich zum Vorjahr um 23 Prozent auf 1873 erhöht werden. Darunter ergingen in 28 Prozent der Fälle Verurteilungen, das sind 32 Prozent mehr als 2006.
„Die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden hat sich verbessert“, kommentierte der GVU-Vorstandsvorsitzende Christian Sommer die Zahlen aus dem Jahresbericht am heutigen Montag in Berlin im Vorfeld des „Welttag des geistigen Eigentums“ am kommenden Samstag. Bei den ergangenen Urteilen seien „einige Gefängnisstrafen“ bis zu drei Jahren verhängt worden, betonte er gegenüber heise online. Aber auch die in 53 Prozent der Fälle erfolgte Verfahrenseinstellung gegen Geldbuße und Einbeziehung der benutzten Hardware und anderer „Tatmittel“ sei als „erfolgreicher Abschluss“ zu werten. In 19 Prozent der Fälle sind Verfahren ferner wegen einer „schwerer wiegenden Straftat“ eingestellt worden.
Sommer zufolge konzentrierte sich die GVU 2007 einmal mehr vor allem darauf, „die Quellen trockenzulegen“, also gegen die Spitze der „Verbreitungspyramide“ rechtswidrig kopierter Filme vorzugehen. Dazu zählt der GVU-Vertreter einen geschlossenen Kreis von „rund 100 Leuten“ mit hohem Vernetzungsgrad, die dem „organisierten Verbrechen“ zugerechnet werden könnten. Zugleich räumte Sommer aber auch ein, dass „ganz oben das gewerbliche Interesse eher gering sei“ und einzelne Release-Gruppen „im sportlichen Wettbewerb stehen“. Das eigentliche Problem sei die Zwischenebene, die aus den Betreibern von Pay-Servern oer BitTorrent-Trackern und dazugehörigen Portalseiten bestehe.

heise.de

E-Mail-Nutzung

April 21, 2008 BlackHole Kommentieren

Das Bildungsniveau in Deutschland hat einen starken Einfluss auf die Nutzung von E-Mails. Aktuelle Erhebungen des Branchenverbandes BITKOM belegen erneut, dass die digitale Kluft in Deutschland besonders groß ist.
Nur 30 Prozent der Bürger mit Hauptschulabschluss verschicken täglich Mails, während 67 Prozent der Deutschen mit Abitur davon Gebrauch machen. Bei Personen mit Realschulabschluss liegt die Quote bei 46 Prozent.
Schichten mit geringerem Bildungsniveau verfügen deutlich seltener über einen Internetanschluss im eigenen Haushalt.
Die private Nutzung von E-Mails hängt neben dem Bildungsniveau aber auch vom Alter ab. So nutzen in der Gruppe der 14- bis 29-Jährigen täglich fast drei Viertel E-Mails für die private Kommunikation. Bei den 45- bis 59-Jährigen ist es knapp die Hälfte und bei den über 60-Jährigen liegt die E-Mail-Nutzung bei nur noch einem Viertel. Auch in Hinblick auf die Geschlechter gibt es nach wie vor Unterschiede. Während 59 Prozent der Männer täglich Mails verschicken, sind es bei den Frauen nur 43 Prozent.
Laut BITKOM sind die Hersteller in der IT-Branche jedoch daran interessiert, verstärkt günstige und einfach ausgestatte Geräte auf den Markt zu bringen. „So können sich die finanzschwachen Bevölkerungsgruppen die Welt des Internets besser erschließen“, meint BITKOM-Präsident August-Wilhelm Scheer. Darüber hinaus sei die Politik dazu angehalten, Maßnahmen zu ergreifen.
Die IT-Ausstattung in den deutschen Schulen sei derzeit so schlecht wie kaum irgendwo in Europa. IT sollte laut Scheer ebenfalls so selbstverständlich in den Bildungsauftrag integriert werden wie Lesen und Schreiben. „Informatik sollte ein Pflichtfach sein und neue Medien sollten im gesamten Fächerkanon als Lehr- und Lerninstrument standardmäßig Einsatz finden.“