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Archiv für April 29, 2008

Der FOCUS schnüffelt und selektiert…

April 29, 2008 BlackHole Kommentieren

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ruft Schulen und Eltern bundesweit auf, die von der Zeitschrift FOCUS-Schule zum Aufbau einer Schuldatenbank versandten Fragebögen nicht zu beantworten. „Eine bundesweite Schuldatenbank gehört nicht in die Zuständigkeit eines kommerziellen Polit-Magazins. Ich wundere mich über die Kultusministerkonferenz (KMK), dass sie diesem Ansinnen nicht längst eine deutliche Absage erteilt hat. Immerhin ist der KMK das Vorhaben spätestens seit Herbst 2007 bekannt“, sagte die stellvertretende GEW-Vorsitzende und Schulexpertin Marianne Demmer am Donnerstag in Frankfurt a.M..

Das Focus-Argument, mit der Datenbank werde der Wunsch der Eltern nach Transparenz erfüllt, lässt Demmer nicht gelten. „Der Wunsch nach Transparenz ist völlig verständlich. Aber erstens glaube ich nicht an die edlen Absichten der Zeitschrift. Die will vor allem verkaufen. Zweitens gaukeln schriftliche Selbstauskünfte der Schulen und die zwei Jahre alten Zahlen der statistischen Landes- und Bundesämter den Eltern Transparenz lediglich vor. Das ist alles andere als seriös. Und schließlich: Was nützt es Eltern in Heilbronn, wenn sie sich über Schulen in Hamburg informieren können?“, fragte die GEW-Schulexpertin. Das Schlimmste bei öffentlichen Vergleichen sei, dass Schulen nur noch pflegeleichte Kinder unterrichten wollen, so dass „die soziale Schere noch weiter aufgeht“.

Das beste Mittel, Schulen kennen zu lernen und hinter deren Fassade zu schauen, sei nach wie vor der persönliche Kontakt mit den Lehrkräften und der persönliche Besuch – am besten gemeinsam mit den Kindern. „Denn ob Kind und Schule zusammenpassen, kann man über die Papierform nicht herausbekommen“, betonte Demmer.

Ziemlich amüsant“ sei der Versuch der Zeitschrift, der GEW gerichtlich verbieten zu lassen, die Datenbank mit einem Ranking in Zusammenhang zu bringen. Die Beteuerungen der Anwaltskanzlei, es werde kein Ranking geplant, „habe ich interessiert zur Kenntnis genommen“, sagte Demmer. „Allein mir fehlt der Glaube. Eine Zeitschrift, die uns dauernd mit den 500 Besten von irgendetwas beglückt, kann mir nicht weismachen, dass sie ausgerechnet bei Schulen die Daten nur sammeln, aber nicht ordnen will.“ Die Zeitschrift habe auch die KMK offenbar nicht überzeugen können. In der GEW vorliegenden internen KMK-Berichten, sei ebenfalls „durchgängig“ von Schulranking die Rede.

Information:
·Im Herbst 2007 wurde laut einem der GEW vorliegenden Protokoll in der KMK-Amtschefskommission „Qualitätssicherung…“ von den Plänen des FOCUS berichtet, im Jahr 2008 ein „Schulranking von Realschulen und Gymnasien“ zu veröffentlichen. Der Kommission lag dazu ein umfangreiches Konzept vor.
·Laut einem ebenfalls der GEW vorliegenden Bericht vom 20. März 2008 wollte sich die KMK-Kommission am 18. April 2008 über einen gemeinsamen Standpunkt verständigen. Aus informierten Kreisen war jedoch anschließend zu hören, dass kein Beschluss gefasst worden sei. Man sei insgesamt „nicht glücklich“ über die Entwicklung und wolle alles vermeiden, was zusätzliche Publizität schafft.
·In einem Schreiben an die beiden Vorsitzenden der KMK-Amtschefskommission, Ministerialdirektor Josef Erhard und Staatssekretär Wolfgang Meyer-Hesemann, vom 14. April 2008 hat die GEW einen Beschluss des GEW-Koordinierungsvorstands mitgeteilt, in welchem die Kultusminister aufgefordert werden, öffentlich Position zu beziehen. Schulen, Lehrkräften und Eltern wird empfohlen, an FOCUS keine Schuldaten wegen der Möglichkeit öffentlicher Rankings herauszugeben. Dem Schreiben waren Argumente gegen Schulrankings des bekannten Schulforschers Prof. Hans-Günter Rolff beigefügt.
·Als Reaktion auf ihr Schreiben bekam die GEW am 22. April 2008 Post von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Schweizer. Darin wurde sie aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, nach der sie das FOCUS-Vorhaben nicht mehr in Verbindung zu Rankings bringen werde. Falls dies nicht geschehe, werde man dem Mandanten empfehlen, „eilgerichtliche Hilfe“ in Anspruch zu nehmen.
·Die GEW hat dies Ansinnen umgehend zurückgewiesen und sieht weiteren Schritten des FOCUS gelassen entgegen.

Netzsperren greifen in Grundrechte ein

April 29, 2008 BlackHole Kommentieren

Sperrverfügungen für Inhalte im Internet „greifen in erheblichem Umfang in die Meinungsfreiheit der Inhaltsanbieter, die Informationsfreiheit der Nutzer sowie die Berufsfreiheit der Internetprovider ein.“ Zu diesem Ergebnis kommt das am heutigen Montag in München von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vorgestellte Gutachten zu Sperrverfügungen im Internet. Wegen der Grundrechtseingriffe und der möglichen Beeinträchtigung der technischen Funktion des Netzes müssten „schwierige rechtliche Abwägungen und Verhältnismäßigkeitsprüfungen im Einzelfall“ den Maßnahmen immer vorangehen, heißt es in dem Gutachten weiter. Technische Sperrmaßnahmen, die ins Fernmeldegeheimnis eingreifen, seien rechtlich nicht gedeckt. Sperrungen von IP-Adressen oder URLs würden daher eine Änderung des geltenden Rechts erfordern.
„Eine Sperrverfügung erlassen, das sagt sich so schnell“, warnte der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring im Gespräch. Die KJM habe aber bewusst in den vergangenen fünf Jahren keine Verfügung erlassen. Man habe „schon erfühlt und erahnt“, dass man sich auf einem technisch und rechtlich sehr schwierigen Feld bewege und sehe sich durch das Gutachten bestätigt, das durch einen technischen Beitrag des Informatikprofessors Andreas Pfitzmann von der Universität Dresden ergänzt wurde.

Die engen rechtlichen Grenzen für die Sperrungen erfordern schon jetzt ein enorm aufwendiges Verfahren. Die Leiterin der Stabsstelle der KJM, Verena Weigand, beschreibt das Regelverfahren so: Prüfgruppen der KJM hätten die Entscheidung über einen Verstoß gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag zu fällen. Die Medienanstalten als ausführende Organe müssten die verpflichteten Anbieter anhören und nach erneuter Entscheidung bei der KJM für die Durchsetzung sorgen. Eine Sperrung auf Zugangsebene würde die Prüfung für jeden der rund 1000 Accessprovider in Deutschland bedeuten, und dazu eine Menge Anhörungen für die Medienanstalten.

Nur die „großen Provider“ zu verpflichten sei rechtlich problematisch. „Sonderprüfgruppen“ wären angesichts der Vielzahl der Verfahren wohl notwendig, schätzt Weigand. Anschließend gehe es dann mit der Durchsetzung und der Kontrolle weiter, denn Angebote würden erfahrungsgemäß rasch gespiegelt, umgezogen oder auch inhaltlich verändert – was das Verfahren erneut in Gang setzen kann. Man sei ja nicht in China, sagt Ring, wo man es sich mit solchen Eingriffen leicht mache.

Die Erfolgsaussichten der aufwandsintensiven Sperrungen sind dabei nach Ansicht von Gutachtern und KJM begrenzt.“Alle Sperrungen können umgangen werden“, sagte Ulrich Sieber, Direktor des des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht und einer der Gutachter. Besonders leicht sei die Umgehung bei den nach geltendem Recht alleine zulässigen DNS-Manipulationen. Breiter angelegte Sperren ganzer IP-Adressräume, filigranere Maßnahmen wie Blockaden einzelner URLs oder Mischformen, die verdächtige Adressbereiche über einen Proxyfilter genauer unter die Lupe nehmen, bedeuteten laut Sieber aber allesamt einen Eingriff ins Fernmeldegeheimnis. Sieber warnte vor der Idee, dass im Hinblick auf die Meinungs-, Informations- und Berufsfreiheit der Anbieter noch vertretbare Maßnahmen den Zugang zu illegalen Inhalten in einer globalen Welt effektiv verhindern könnten.

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Keine Akteneinsicht bei Filesharing-Vorwürfen

April 29, 2008 BlackHole Kommentieren

In einem erst jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom 12. März 2008 (Az.: 5 Qs 19/08) entschied das Landgericht München I, dass einem für die Medienindustrie tätigen Klägeranwalt bei Filesharingvorwürfen keine Akteneinsicht gewährt wird. Durch diese Entscheidung kommt der Anwalt nicht an die Daten des Inhabers des Internetanschlusses und kann diesen auch nicht abmahnen. Das Strafverfahren gegen Unbekannt, das der Klägeranwalt mit Hilfe der IP-Nummer initiiert hatte, wurde eingestellt.
Bei ihrer Ablehnung des Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht stellte die 5. Strafkammer des Landgerichts München I fest, dass die Staatsanwaltschaft die Interessenabwägung gemäß Paragraph 406e Abs.2 StPO zutreffend vorgenommen hatte.

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