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Archiv für April 30, 2008

Tag der Schande für den Deutschen Bundestag!

April 30, 2008 BlackHole Kommentieren

Der 24. April 2008 wird in der Geschichte als der Tag notiert werden, an dem 517 Mitglieder des Deutschen Bundestages aus unterschiedlichen Gründen auf verfassungswidrige Weise einem Vertragswerk zugestimmt haben, das in der Praxis das Grundgesetz aufheben und in Europa eine oligarchische Diktatur verwirklichen soll. Der größte Skandal besteht darin, daß diese Abgeordneten bis auf ganz wenige Ausnahmen diesen Vertrag zuvor gar nicht gelesen hatten. „Das ist bei uns in der Fraktion kein Thema“, brachten es einige von ihnen auf den Punkt.

Damit scheint zunächst das Kalkül der europäischen Regierungschefs aufzugehen, die am 13. Dezember letzten Jahres nicht nur den Vertrag von Lissabon beschlossen haben, sondern eben auch, diesen Vertrag ohne jegliche öffentliche Diskussion in den Medien oder in für die Bevölkerung wahrnehmbarer Weise auch im Bundestag durch die Parlamente ratifizieren zu lassen. Dabei handelt es sich um nichts weniger als einen Staatsstreich von oben, bei dem auch noch der klägliche Rest an gesetzgeberischen Kompetenzen, die zuvor noch beim Bundestag lagen, an die Brüsseler EU-Diktatur abgegeben werden.

Die Sache wird ein Nachspiel haben, und zwar nicht nur in Deutschland. Beim Bundesverfassungsgericht, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und weiteren Gerichten werden Klagen eingereicht werden, die sich mit den zahlreichen Verstößen gegen das Grundgesetz und die übrigen Verfassungen beschäftigen, die mit dem Lissaboner Vertrag faktisch außer Kraft gesetzt worden sind.

Eine der schwerwiegendsten Verletzungen besteht darin, daß laut Art. 20 GG, Abs. 2 alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, und die gewählten Abgeordneten dieses Recht des Souveräns, des Volkes, lediglich repräsentieren. Laut früheren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts dürfen die Repräsentanten einen gewissen Anteil dieses Rechtes z.B. an die EU delegieren, aber 100% ? Mit dem Lissaboner Vertrag würden die Bürger praktisch entmachtet, die parlamentarische Demokratie außer Kraft gesetzt und jegliche Formulierung der Politik an den auf zweieinhalb Jahre gewählten EU-Präsidenten, den Ministerrat und die EU-Kommission abgetreten.

Damit ist eine solche Gesamtänderung des Grundgesetzes gegeben, daß der Art. 146 GG zutrifft, in dem es heißt, „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Der EU-Vertrag, der nach der Rechtsauffassung bedeutender Staatsrechtler die nationalen Gesetzgeber zu „regionalen Verwaltungskörpern“ reduziert, ist in Wirklichkeit eine Verfassungsänderung, auch wenn die Regierungschefs den durchsichtigen Trick angewandt haben, die 2005 in Frankreich und den Niederlanden in Referenden abgelehnte Europäische Verfassung einfach in „Vertrag“ umzubenennen.

Der größte Skandal besteht darin, daß, von einer Handvoll von Abgeordneten abgesehen, die absolute Mehrzahl von ihnen über diesen Vertrag abgestimmt hat, ohne daß sie ihn gelesen hätten. Der für Nichtjuristen völlig unverständliche Text wurde in seiner konsolidierten Form (also der ursprüngliche Text der Europäischen Verträge mit den eingefügten Änderungen, Erläuterungen und Erklärungen) erst am 15. April veröffentlicht. Diese Abgeordneten haben also in skandalöser Ignoranz und Indifferenz ihre Aufgaben als Volksvertreter mißachtet, und sollten nun nur eine Antwort bekommen: Jeder, der für diesen Vertrag gestimmt hat, sollte schnellstmöglich aus dem Amt gewählt werden.

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Kategorien:medien

Microsoft arbeitet eng mit Geheimdiensten zusammen

April 30, 2008 BlackHole Kommentieren

Microsoft hat derzeit hunderte Mitarbeiter internationaler Geheimdienste und Polizeibehörden zu einem Technologie-Training in sein Hauptquartier nach Redmond eingeladen. Unter anderem sind Staatsanwälte, Polizisten oder auch Vertreter von Städten, der US-Luftwaffe sowie dem FBI und Interpol vor Ort.

Während der dreitägigen Veranstaltung informiert und schult Microsoft die Besucher in der Nutzung von Technologien zur Bekämpfung von Straftaten im Internet oder von „normalen“ kriminellen Aktivitäten, bei denen das Internet genutzt wird. Fast 400 Mitarbeiter von mehr als 80 Diensten und Behörden aus 35 Ländern sind vor Ort.
Die Themen der Veranstaltung sind breit gefächert. Unter anderem geht es auch um das Ermitteln und Abrufen von bestimmten Informationen von PDAs mit Windows CE oder die Beweissicherung im Zusammenhang mit Microsofts anderen Diensten und Produkten. Die Teilnehmer erfahren also unter anderem, wie man einen Windows-PC nach Hinweisen auf Straften durchforstet, oder bei Windows Live Hotmail nach strafrechtlich relevantem forscht.

Wie eng Microsoft mit den Geheimdiensten und Polizeibehörden der Welt zusammenarbeitet zeigt sich auch bei einem weiteren Thema der Konferenz. Die Besucher werden nämlich auch in der Nutzung von „COFEE“ geschult, dem so genannten „Computer Online Forensic Evidence Extractor“. Es handelt sich um einen speziellen USB-Stick, der von einem früheren Polizisten entwickelt wurde.

Der Stick wird bei Durchsuchungsaktionen einfach an einen Rechner angeschlossen und sichert Informationen bzw. Beweismaterial im laufenden Betrieb. So soll einem Verlust der Daten beim Abschalten des jeweiligen PCs vorgebeugt werden. Das Gerät wird schon seit einiger Zeit von Behörden in aller Welt (auch in Deutschland) eingesetzt.
Microsoft hat schon 2006 erstmals eine solche Veranstaltung abgehalten. Das Unternehmen arbeitet seit Jahren aktiv mit Strafverfolgern und anderen Justizbehörden zusammen. Unter anderem betreiben die Redmonder ein eigenes Support-Portal für Polizeibehörden. Bisher wurden bereits 6000 Beamte aus mehr als 110 Ländern (darunter auch deutsche Beamte) geschult.

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Der Staat verliert seine Glaubwürdigkeit

April 30, 2008 BlackHole Kommentieren

LG Offenburg: Providerdaten auch ohne Gerichtsbeschluss

Mit der Änderung der Rechtslage bei der Telekommunikationsüberwachung zum 1. Januar 2008 haben Staatsanwaltschaften und Polizei die Möglichkeit bekommen, von ISPs die Herausgabe von Nutzerdaten zu IP-Adressen auch ohne Gerichtsbeschluss zu verlangen. Das hat das Landgericht Offenburg anlässlich einer staatsanwaltschaftlichen Beschwerde festgestellt.
Es war ein Filesharing-Verfahren wie viele andere. Es ging um die Vorwürfe der unerlaubten Verwertung urheberrechtlicher Werke (§106 UrhG) und des unerlaubten Eingriffs in verwandte Schutzrechte (UrhG), wegen der die Staatsanwaltschaft Offenburg mit Antrag vom 25. Juni 2007 einen Gerichtsbeschluss zur Herausgabe von Providerdaten erwirken wollte. Zuvor hatte proMedia IP-Adressen eines Tauschbörsenteilnehmers an eine im Auftrag von Rechteinhabern agierende Anwaltskanzlei weitergeleitet, die bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet hatte.

Das zuständige Amtsgericht in Offenburg lehnte jedoch das Begehren der Staatsanwaltschaft am 20. Juli 2007 „wegen offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit“ ab. Die Begründung: Bei den identifizierenden Informationen zu einer dynamischen IP-Adresse handele es sich „um Verkehrsdaten, und nicht um Bestandsdaten“, und „infolgedessen unterliegen sie dem Fernmeldegeheimnis“. Die im Gesetz an die Herausgabe von Verkehrsdaten geknüpften, hohen Voraussetzungen sah das Gericht nicht erfüllt. Die in der Anzeige vorgeworfenen Straftaten seien nicht „von erheblicher Bedeutung“, es handele sich lediglich um „Bagatellkriminalität“.

Gegen die Entscheidung des Gerichts legte die Staatsanwaltschaft am 1. August 2007 Beschwerde beim Amtsgericht ein, das dieser am folgenden Tag jedoch nicht nachkam. Stattdessen legte das Gericht die Beschwerde zur Entscheidung der Beschwerdekammer vor. Daraufhin ergänzte die Staatsanwaltschaft die Beschwerde um das Argument, dass es sich bei den zu dynamischen IP-Adressen auf der Seite des Providers zugeordneten Nutzerdaten um Bestandsdaten gemäß Telekommunikationsgesetz handeln würde, deren Herausgabe unter den gegebenen Umständen nicht unverhältnismäßig sei. Eine solche Auffassung hatten auch die Rechteinhaber durch ihre Anwälte vertreten.
Die dritte große Strafkammer des Gerichts hat nun mit Beschluss vom 17. April 2008 die Beschwerde der Staatsanwaltschaft „als unzulässig abgelehnt“. Zugleich hat die Beschwerdekammer allerdings festgestellt, dass nach der ab 1. Januar geltenden, neuen Rechtslage bei der Telekommunikationsüberwachung dynamische IP-Adressen in der Tat als Bestandsdaten zu behandeln sind. Staatsanwaltschaften und Polizei können deren Herausgabe durch den Provider auch ohne Gerichtsbeschluss verlangen.

Das Gericht argumentiert in seiner Entscheidung mit „der Gesetzesbegründung und der Entwicklung des Gesetzesentwurfes“. Zwar habe der Gesetzgeber im Gesetzestext selbst nicht klar geregelt, ob dynamische IP-Adressen den Bestandsdaten oder den strenger geschützten Verkehrsdaten zuzurechnen seien. Jedoch habe sich der Rechtsausschuss des Bundestages in seiner Beschlussempfehlung vom 7. November 2007 dafür ausgesprochen, „dass die nach § 113 a gespeicherten Daten, wie etwa eine (dynamische) IP-Adresse [...] auch für eine Auskunftserteilung über Bestandsdaten [...] verwendet werden dürfen. Damit wird in der Sache zugleich auch dem Anliegen [...] des Bundesrates Rechnung getragen und eine ausdrückliche gesetzliche Regelung geschaffen, die klarstellt, dass Auskünfte insbesondere über den Namen und die Anschrift eines mittels dynamischer IP-Adresse und Uhrzeit individualisierten Anschlussinhabers im manuellen Auskunftsverfahren nach § 113 TKG zu erteilen ist – und zwar gerade auch dann, wenn diese Auskunft vom Diensteanbieter nur unter Rückgriff auf [...] gespeicherte Verkehrsdaten möglich ist.“

Das Gericht folgert dann weiter: „Da das Gesetz mit dieser Ergänzung sodann vom Bundestag beschlossen wurde, ist dieser Sinn der in § 113 b Satz 1 Halbsatz 2 TKG eingefügten Worte Wille des Gesetzgebers geworden und somit für die Rechtsauslegung zu berücksichtigen, auch wenn der Wortlaut selbst den beabsichtigten Regelungsgehalt nicht eindeutig wiedergibt.“

Durch die Einstufung von IP-Adressen als Bestandsdaten entfaltet auch die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 zur „Vorratsdatenspeicherung“ keine unmittelbare Wirkung im Hinblick auf die Herausgabe der Providerdaten. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in seiner Entscheidung lediglich auf Verkehrsdaten bezogen. Sollten andere Gerichte der jetzt geäußerten Auffassung des LG Offenburg folgen, dürften die Provider bald mit Auskunftsersuchen nach Nutzerdaten überschwemmt werden.
Es stellt sich zudem die Frage, ob denn bei der Internetnutzung überhaupt noch Verkehrsdaten im Sinne des Telekommunikationsgesetzes anfallen können, wenn dynamische IP-Adressen schon als Bestandsdaten zu gelten haben. Wer sich über Provider eine dynamische IP-Adresse zuteilen lässt, um im Web zu surfen, hinterlässt in der Logik des LG Offenburg beim Provider praktisch nur noch Bestandsdaten, aber keine Verkehrsdaten außer – vielleicht – den als solche einzustufenden Zeitpunkten von Ein- und Auswahl. Name, Adresse und Kontoverbindung zählen ja per Gesetz ohnehin zu den Bestandsdaten, da sie für Abrechnungszwecke erhoben werden. Eine Unterscheidung zwischen Bestandsdaten und Verkehrsdaten wäre somit praktisch obsolet, einer beliebigen Verwendung der Providerdaten zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aller Art Tür und Tor geöffnet.

In seiner Eilentscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht es abgelehnt, die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung bis zur endgültigen Entscheidung außer Vollzug zu setzen. Das Gericht argumentierte: „Ein besonders schwerwiegender und irreparabler Nachteil, der es rechtfertigen könnte, den Vollzug der Norm ausnahmsweise im Wege einer einstweiligen Anordnung auszusetzen, liegt in der Datenspeicherung allein nicht. Zwar kann die umfassende und anlasslose Bevorratung sensibler Daten über praktisch jedermann für staatliche Zwecke, die sich zum Zeitpunkt der Speicherung der Daten nicht im Einzelnen absehen lassen, einen erheblichen Einschüchterungseffekt bewirken. Der in der Vorratsdatenspeicherung für den Einzelnen liegende Nachteil für seine Freiheit und Privatheit verdichtet und konkretisiert sich jedoch erst durch einen Abruf seiner Daten zu einer möglicherweise irreparablen individuellen Beeinträchtigung.“

Sollten in Zukunft die bei den Providern gespeicherten Nutzerdaten massenhaft zur Verfolgung von „Bagatellkriminalität“ abgerufen werden, könnte sich die Bewertung der Situation durch das Bundesverfassungsgericht ändern. Ein neuer Eilantrag auf Aussetzung der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung könnte dann erfolgreich sein. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch ein Beschluss des Landgerichts München von Mitte März 2008, dass die Akteneinsicht zur Erlangung der Providerdaten in einem Filesharing-Fall wegen des damit verbundenen Eingriffs „in die Intimsphäre und damit sogar in den besonders geschützten Kernbereich der Persönlichkeitsrechte des Computerbesitzers“ ablehnte.

In jedem Fall konterkariert das vom LG Offenburg rekonstruierte Gesetzgebungsverfahren die anlässlich der Novellierung der Telekommunikationsüberwachung von Politikern immer wieder öffentlich gemachten Äußerungen, dass es lediglich darum gehe, „den Terrorismus zu bekämpfen“, „die innere Sicherheit in diesem Land zu stärken“ und „schwere Straftaten“ zu verfolgen. So hatte noch Ende Dezember 2007 Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gegenüber dem Focus erklärt: „Verbindungsdaten dienen der Strafverfolgung, insbesondere der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, aber nicht der Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie. Wenn wir anfangen, das zu erweitern, verliert der Staat an Glaubwürdigkeit.“

Urheberrechtsexperte ärgert sich über „Frechheiten der Musikindustrie“

April 30, 2008 BlackHole Kommentieren

Der Münsteraner Rechtsprofessor und Urheberrechtsexperte Thomas Hoeren ärgert sich über den offenen Brief der Musikindustrie an Bundeskanzlerin Angela Merkel. In einem Eintrag im Experten-Blog des Beck-Verlags schreibt Hoeren: „Ich habe langsam die Nase von den Frechheiten der Musikindustrie voll.“ Er meint, in dem Brief werde undifferenziert auf Nutzer und TK-Industrie eingeschlagen, falsche Zahlen würden kombiniert mit schrägen Vergleichen mit dem „Zensurland China“ und „dubiosen Zitaten“ von Mark Getty. Hoeren ist Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) an der Uni Münster und bietet seit fünf Jahren ein umfangreiches Kompendium zum Internetrecht zum Download an.
In dem offenen Brief, der unterzeichnet wurde von Musikern sowie von Protagonisten aus Film und Fernsehen wie Yvonne Catterfeld, Amelie Fried, Heinrich Breloer, Till Brönner, Helmut Dietl und Ralph Siegel, heißt es, 70 Prozent des Internetverkehrs in Deutschland entfielen auf die Tauschbörsennutzung. Merkel setze sich in China „vorbildlich für die Interessen der deutschen Industrie“ ein, das solle sie auch in Deutschland tun. Weiter wird in dem Brief auf das Zitat des Chefs des Bilderdienstes Getty verwiesen, laut dem „Geistiges Eigentum“ das „Öl des 21. Jahrhunderts“ sei. Am Samstag antwortete Merkel in einer Videobotschaft unter anderem mit dem Versprechen, sich auch auf internationaler Ebene für mehr Schutz des geistigen Eigentums stark zu machen.

Hoeren greift die in dem Brief aufgeführten Argumente scharf an und schreibt weiter, die Musikindustrie schicke die „eigenen Haussklaven“ als Unterzeichner vor und instrumentalisiere sie, anstatt sich zu fragen, ob sie die Kreativen angemessen bezahlt. Sehr kritisch sieht der Professor auch, dass die Musikindustrie in Deutschland Internetprovider zur Verantwortung ziehen will und dabei auf Frankreich und Großbritannien verweist. Dabei sei fraglich, ob die TK-Industrie überhaupt effektiv den Zugang zu Websites sperren könne. Hoeren stellt zur Diskussion, ob das Urheberrecht durch eine komplexe Suche nach einem Gleichgewicht zwischen schützenswerten Urheber-, Verwerter- und Nutzerinteressen geprägt sei. Im nächsten Atemzug zeigt sich Hoeren sogleich skeptisch über die Diskussionsbereitschaft der Musikindustrie über die Ursachen ihres Gewinneinbruchs jenseits von Filesharing: „Man will schlagen, hauen, klotzen. Dualismus ist eben besser verkäuflich als differenzierte Prüfung und Gespräche.“

heise.de