Schäuble will Artikel 13 Grundgesetz ändern…
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2007 (PDF-Datei) am heutigen Donnerstag in Berlin den umstrittenen Entwurf für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) verteidigt. „Es muss gewährleistet sein, dass die Sicherheitsbehörden die nötigen Informationen gewinnen und austauschen können“, betonte der CDU-Politiker. Dies sei „auf dem Stand der Technik“ zu gewährleisten. Das betreffe auch die geplante Lizenz für das BKA zu heimlichen Online-Durchsuchungen. Schäuble zeigte sich überzeugt, „dass das, was wir bisher erarbeitet haben, notwendig, richtig und verfassungsrechtlich einwandfrei ist“.
Zugleich forderte der Innenminister einmal mehr auch für die Staatsschützer Befugnisse zum Einsatz des sogenannten Bundestrojaners. Die Vorlage für das BKA-Gesetz könnte ihm zufolge an diesem Punkt ebenfalls „Maßstab für entsprechende ähnliche Regelungen“ beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sein. Der mit dem Bundesjustizministerium ausgearbeitete Referentenentwurf enthalte eine für die Sicherheitsbehörden „rechtlich saubere und sachgerechte Arbeitsgrundlage“ zur Ausforschung von IT-Systemen. Es müsse aber auch die Möglichkeit geben, „Wohnungen im Notfall heimlich betreten zu können“, stellte Schäuble den noch von den Ländern, dem Bundeskabinett und dem Bundestag zu behandelnden Kompromiss an einer Stelle in Frage. Eine Debatte über den Schutz des Wohnraums in Artikel 13 Grundgesetz werde „uns nicht erspart bleiben“.








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