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Archiv für Mai 15, 2008

Schäuble will Artikel 13 Grundgesetz ändern…

Mai 15, 2008 BlackHole Kommentieren

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2007 (PDF-Datei) am heutigen Donnerstag in Berlin den umstrittenen Entwurf für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) verteidigt. „Es muss gewährleistet sein, dass die Sicherheitsbehörden die nötigen Informationen gewinnen und austauschen können“, betonte der CDU-Politiker. Dies sei „auf dem Stand der Technik“ zu gewährleisten. Das betreffe auch die geplante Lizenz für das BKA zu heimlichen Online-Durchsuchungen. Schäuble zeigte sich überzeugt, „dass das, was wir bisher erarbeitet haben, notwendig, richtig und verfassungsrechtlich einwandfrei ist“.

Zugleich forderte der Innenminister einmal mehr auch für die Staatsschützer Befugnisse zum Einsatz des sogenannten Bundestrojaners. Die Vorlage für das BKA-Gesetz könnte ihm zufolge an diesem Punkt ebenfalls „Maßstab für entsprechende ähnliche Regelungen“ beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sein. Der mit dem Bundesjustizministerium ausgearbeitete Referentenentwurf enthalte eine für die Sicherheitsbehörden „rechtlich saubere und sachgerechte Arbeitsgrundlage“ zur Ausforschung von IT-Systemen. Es müsse aber auch die Möglichkeit geben, „Wohnungen im Notfall heimlich betreten zu können“, stellte Schäuble den noch von den Ländern, dem Bundeskabinett und dem Bundestag zu behandelnden Kompromiss an einer Stelle in Frage. Eine Debatte über den Schutz des Wohnraums in Artikel 13 Grundgesetz werde „uns nicht erspart bleiben“.

heise.de

Sobald ein Konzern hinter einem Portal steht…

Mai 15, 2008 BlackHole Kommentieren

ist Schluß mit lustig…es regiert die pure Gier…
Der Betreiber der Online-Community StudiVZ hat offenbar ein neues Feindbild für sich entdeckt. So will der Holtzbrinck-Konzern „rechtliche Schritte“ gegen das studentische Internet-Projekt MatheVZ einleiten, sollte das Angebot nicht umbenannt, umgestaltet und unter neuer Adresse online gestellt werden.
Darüber hinaus müssten alle MatheVZ-Domains an die Verlagsgruppe übertragen werden.
Die StudiVZ-Rechtsabteilung sei zu einer einvernehmlichen Lösung bereit und würde von weiteren Ansprüchen wie Schadenersatz absehen, wenn ihre Bedingungen erfüllt werden.
Obwohl es sich bei der Mathematik-Seite nicht um eine Community handelt, sehen die StudiVZ-Juristen die Unverwechselbarkeit ihrer Marke in Gefahr.
Der Holtzbrinck-Konzern beansprucht nämlich sämtliche Domains mit „VZ“ im Namen für sich.
MatheVZ bietet den Usern im Unterschied zur Web-2.0-Community StudiVZ Rechenaufgaben, Lösungen und Unterrichtsmaterialien für das Schulfach Mathematik zum Download an.
Obwohl die Seite beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen ist und daneben zehn weitere eingetragene Web-Marken mit VZ im Namen registriert sind, sieht die Rechtslage für die Betreiber eher unvorteilhaft aus. „Voreintragungen gleicher oder ähnlicher Marken werden von unserer Seite nicht überprüft. Dafür hat der Betreiber selbst Sorge zu tragen. Von uns wird lediglich die Schutzfähigkeit einer Marke in Bezug auf ihre angemeldeten Artikel geprüft“, erklärt Werner Hochmuth, Markenprüfer beim DPMA.
Die MatheVZ-Betreiber berufen sich darauf, kein soziales Netzwerk, sondern ein Portal für Mathematik-Interessierte anzubieten. Demzufolge wollen sich die Studenten dem Druck des Konzerns nicht kampflos ergeben.

Kategorien:Foren, Web, abmahnung, medien