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Archiv für Mai 18, 2008

In Zukunft genügt die E-Mail im Impressum

Mai 18, 2008 BlackHole Kommentieren

Der Europäische Gerichtshof ist dabei, die bisherige deutsche Rechtsprechung zu kippen: Ein Online-Diensteanbieter muss neben der elektronischen Post nicht noch für einen zweiten Kommunikationsweg sorgen, empfahl jetzt Generalanwalt Damaso Ruiz-Jarabo Colomer dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) in seinem Schlussantrag. Es ist damit zu rechnen, dass sich der EuGH seiner Begründung anschließen und innerhalb der kommenden drei Monate sein Urteil verkünden wird.
Mit der Frage, welchen konkreten Inhalt das Impressum einer Website haben muss und wie diese Pflichtangaben korrekt im Rahmen des Internetangebots dargestellt werden müssen, beschäftigt sich die deutsche Rechtsprechung nun schon seit rund einem Jahrzehnt.
In einem Verfahren zwischen einer Versicherung und dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) hatte der Bundesgerichtshof (BGH) vor etwa einem Jahr die Entscheidung ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Angabe der Telefonnummer im Webimpressum Pflicht ist oder nicht.

In Colomers Begründung heißt es nun:

„Ein Diensteanbieter ist nach Art. 5 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt nicht verpflichtet, vor Vertragsabschluss eine Telefonnummer zur Information der Verbraucher anzugeben.“ Ebenso wenig sei der Diensteanbieter nach dieser Bestimmung verpflichtet, „neben der Angabe der Adresse der elektronischen Post für einen zweiten Weg zu sorgen, um Anfragen des Nutzers entgegenzunehmen, sofern der Weg der elektronischen Post angemessen und ausreichend ist, um einen schnellen Kontakt herzustellen und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation einzuleiten.“

Colomer und sehr wahrscheinlich auch der Europäische Gerichtshof schließen sich damit der Meinung der Europäischen Kommission an, die meint, dass „eine schnelle, effiziente und unmittelbare elektronische Kommunikation genügt, um den von der Richtlinie geforderten qualifizierten Zugang verfügbar zu machen, ohne dass ein zweiter Weg der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter eröffnet werden müsste“. Die fragliche Vorschrift sei „daher in dem Sinne zu verstehen, dass die Internetseite zumindest die Adresse der elektronischen Post enthalten muss“.

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Kategorien:Web

Aus für Wahlcomputer in den Niederlanden

Mai 18, 2008 BlackHole Kommentieren

Der niederländische Ministerrat hat die Rückkehr zu Stift und Papier bei Wahlen beschlossen. Der Einsatz von Wahlcomputern wird aus Sicherheitsgründen für die absehbare Zeit ausgeschlossen.
Das niederländische Innenministerium gab am Freitag den endgültigen Abschied von Wahlcomputern bekannt. In Zukunft werden die Bürger im Lande ihre Stimmen wieder mit Stift auf Papier abgeben. Der niederländische Ministerrat sah sich zu dieser Entscheidung veranlasst, nachdem im vergangenen Jahr massive Sicherheitsmängel der Wahlcomputer nachgewiesen worden waren. Der Chaos Computer Club (CCC) hatte Mitte 2007 demonstriert, wie sich der ROM-Speicher eines Nedap-Computers binnen 60 Sekunden gegen ein manipuliertes ROM austauschen lässt. Forscher und die Bürgerrechtsinitiative „Wij vertrouwen stemcomputers niet“ („Wir vertrauen Wahlcomputern nicht“) hatten weitere Sicherheitslücken demonstriert.
Die niederländische Regierung sah sich schließlich veranlasst, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, der die aufgezeigten Sicherheitsmängel unter der Lupe nehmen sollte. Das Korthals-Altes-Komitee legte am 27. September 2007 einen Bericht vor, der die Manipulierbarkeit der Wahlcomputer bestätigte. In der Folge widerrief das niederländische Innenministerium die Zulassung der vom niederländischen Hersteller Nedap gelieferten Nedap/Groenendaal-ES3B-Wahlcomputer vorläufig. Die jetzt gefällte Entscheidung, solange ganz auf Wahlcomputer zu verzichten, „wie keine wirkliche Alternative zur Verfügung steht“, bedeutet effektiv das Aus für elektronische Parlamentswahlen im Nachbarland.

In Deutschland hingegen wird die nachgewiesene Manipulierbarkeit von Wahlcomputern nicht zur Kenntnis genommen. Die für die Zertifizierung der Geräte zuständige Bundesanstalt für Materialprüfung ist der Auffassung, dass die Computer aufgrund organisatorischer Vorkehrungen sicher sein.

Kategorien:IT-News, rechtliches