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EU, Dein Wille geschehe

Mai 27, 2008 BlackHole Kommentieren

Hans-Martin Tillack vom 23. Mai 2008

Allgemeine Aufregung. Warum? Das Land Berlin hat dem EU-Reformvertrag nicht zugestimmt. Ja und? Warum eigentlich nur Berlin?

Heute ist der Tag der Hyperventilation. Berlin habe sich „gegen Europa“, ja gegen den „Internationalismus“ ausgesprochen, schreiben als seriös geltende Zeitungen. Warum? Weil sich das Land Berlin auf Druck der Linken im Bundesrat beim Thema EU-Reformvertrag im Bundesrat enthalten hat. Nur enthalten! Als einzige!

CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla macht prompt eine „europafeindliche Stimmung“ aus. Die Grünen-Fraktionschefin Renate Künast brandmarkt die Berliner Entscheidung als Nein „zu einem vereinigten und friedlichen Europa“. Mon dieu. Weiß sie, wovon sie spricht?

Über den Linken-Vorsitzenden Oskar Lafontaine lässt sich wenig Gutes sagen. Aber dank ihm enthüllt die Debatte um das Berliner Abstimmungsverhalten eins: Das Niveau der hiesigen Europadiskussion ist weiter in einer Sphäre angesiedelt, die so tief unter Normalniveau und Normalnull liegt und so nah am Erdkern, dass die Gehirnzellen der Beteiligten allesamt komplett weg geschmort sind.

Beim Thema EU reagieren große Teile der hiesigen Eliten bis heute mit dem Nickreflex: Was immer aus Brüssel kommt, ist zu begrüßen. Wer gegen Brüsseler Beschlüsse argumentiert, ist gegen Europa. Brüssel, Dein Wille geschehe!

Diese Haltung ist nicht nur intellektuell primitiv. Sie ist geradezu demokratiefeindlich. Warum, in Jean Monnets Namen, sollte ein neuer EU-Vertrag nicht offen für Kritik sein – aus den unterschiedlichsten Gründen? Warum können wir es in Deutschland nicht ertragen, wenn einige nicht in den „Dauerjubel“ (Udo di Fabio) für die EU-Institutionen einstimmen wollen, der hierzulande beim Thema Europa obligatorisch scheint?

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Kategorien:Politik

LG München I, Beschluss vom 12.03.2008 – Az. 5 Qs 19/08 – 382 Ujs 702186/08 (StA)

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Keine Akteneinsicht für Rechteinhaber
Im Fall von Urheberrechtsverletzungen über sog. „Tauschbörsen“ folgt ein berechtigtes Interesse der Rechteinhaber auf Gewährung von Akteneinsicht nicht geradezu „automatisch“ aus deren Verletzteneigenschaft.

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Kategorien:justitz