Günter Freiherr von Gravenreuth verklagt Wuppertaler Staatsanwaltschaft
Man mag das alles glauben oder auch nicht aber… der mehrfach vorbestrafte Münchner Noch-Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth (siehe Bild)
verklagte tatsächlich die Wuppertaler Staatsanwaltschaft wegen Strafvereitelung und Rechtsbeugung.
Getroffen hat es in diesem Fall wohl den Leitenden Oberstaatsanwalt Helmut Schoß.
Wie bereits bekannt, weigerte sich die Staatsanwaltschaft Wuppertal (zu Recht, wie wir meinen) den Massenanzeigen der Musik- und Pornoindustrie gegen Tauschbörsennutzer nachzugehen.
Hier sah der – auch wegen Internet-Abzockerei bekannte- vorbestrafte Gravenreuth wohl eine Gelegenheit die eigene Kriegskasse ein wenig aufzufüllen, die wegen mehrerer verlorener Prozesse (letzte bekannte Verurteilung Gravenreuth’s erfolgte am 16. des April 2008/11 Monaten Haft und 5000 Euro Geldstrafe/ bzw. 5 Jahre Bewährung wegen Unterschlagung und versch. Eigentumsdelikte) stark gelitten hat. Bitte hier lesen…
Bei der Staatsanwaltschaft in Wuppertal sah man dieser Klage gelassen entgegen und reagierte entsprechend:
man sei der Auffassung, dass die Gründe für die Ablehnung der Verfolgung nach wie vor zutreffend sind…
und weiter:
Das Verfahren werde „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ eingestellt; die Wuppertaler hätten die Ablehnung ja nicht „aus dem hohlen Bauch heraus“ entschieden, sondern rechtlich begründet.
Richtig so, kann man dazu nur sagen…
Nun ist wieder Gravenreuth gefordert, der hat immerhin noch die Möglichkeit diese Entscheidung anzufechten, wird dies wohl aber nicht tun…wie seine erste Reaktion zeigt.
Gravenreuth wollte seine Anzeige nämlich nur als „Schuss vor den Bug“ verstanden wissen, damit Staatsanwaltschaften Massenanzeigen nicht per Rasenmäherprinzip stoppen. Gravenreuth: „Es hat mich schlicht und ergreifend geärgert.“
So also sieht es aus wenn ein Großkotz und Schaumschläger keine Eier in der Hose hat und fluchtartig den Rückzug antritt…
Hier mal der Artikel im NETZWELT-TICKER von spiegel.de




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