Buback-Mord: RÜCKEN SIE DIE RAF-AKTEN RAUS, HERR SCHÄUBLE!
Autor: Daniel Neun • 15. August 2008
Nach dem BGH-Urteil fordert Michael Buback abermals, dass die weggeschlossenen Verfassungsschutzakten endlich der Bundesanwaltschaft zur Verfügung gestellt werden.
Berlin: Was hat der derzeitige Innenminister Wolfgang Schäuble zu verbergen? Warum genehmigte er im Dezember 2007 den “Antrag” der ihm untergeordneten Behörde des Bundesamtes für Verfassungsschutz die Akten über den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahre 1977 im Panzerschrank verschwinden zu lassen?
Und warum blieb die deutsche Presselandschaft, die jahrzehntelang den “RAF=Linke”-Schaum nicht vom Maul bekam, so merkwürdig, merkwürdig still…?
Heute sprach der Bundesgerichtshof ein juristisch historisches Urteil.
Historisch deshalb, weil es juristisch war und nicht politisch.
Jahrzehntelang galt der Rechtsstaat nicht im Umgang mit den “Terroristen”, Bewaffneten der sogenannten “Roten Armee Fraktion”. Diese Gruppe löste sich 1998 offiziell auf, wohlgemerkt ohne dass die damaligen Mitglieder dieser Gruppe je gefasst worden.
Die deutschen Geheimdienste hatten einen V-Mann in der RAF, der deutsche Innenminister Rudolf Seiters trat deswegen zurück, ein GSG 9-Beamter starb damals zusammen mit dem RAF-Mitglied Wolfgang Grams am 27.Juni 1993 in Bad Kleinen, aber das alles ist natürlich nie passiert, was, wo, wie, was haben Sie gesagt, wiederholen Sie das nochmal, sind Sie verrückt, das ist nie bewiesen worden, was heisst das es ist sehr wohl bewiesen worden, ach hören sie doch…, ja was wollen sie denn…, ich bin in der CDU, mit mir können Sie sowas nicht machen, ich muss weg.
Heute nun entschied der Bundesgerichtshof gegen die Behörde von Generalbundesanwältin Monika Harms, die Bundesanwaltschaft. Ihr sind mehrere Bundesanwälte, Oberstaatsanwälte beim Bundesgerichtshof und Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof zugeordnet. Sie verfügt über circa 200 Mitarbeiter, von denen etwa 90 Juristen sind.
Generalbundesanwältin Harms, anerkanntermassen eine Meisterin ihres Fachs, hatte vor einiger Zeit beim BGH-Ermittlungsrichter erwirkt, dass frühere RAF-Mitglieder zur Erzwingung von Aussagen in Beugehaft genommen werden sollten.
Dies hob nun der Bundesgerichtshof auf. Er stellte damit das ganz normale Auskunftsverweigerungsrecht auch für diese Beschuldigten fest, da diese sich durch Aussagen selbst belasten könnten. Eine juristische Selbstverständlichkeit, im zähen Ringer der Rest-Bonner-Republikaner um Überleben aber eine politische Sensation.
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