Archiv

Archiv für August 24, 2008

RottenNeighbor.com erneut kritisiert

August 24, 2008 BlackHole 2 Kommentare

Norbert Schneider, Direktor der Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen, hat ein Schreiben an Google Deutschland verschickt und sich darin bitter über RottenNeighbor.com beschwert. Allerdings betreibt weder Google Deutschland noch Google in den USA diesen Dienst. RottenNeighbor.com nutzt zur Lokalisierung der Nachbarn nur das Datenmaterial von Google Maps, das für jeden frei zugänglich angeboten wird und auf welches ohne weitere Genehmigung verlinkt werden darf.
Schneider betont in dem Brief an Google Deutschland, dass es nicht hinzunehmen sei, dass Beschimpfungen ins Netz gestellt werden, ohne dass Betroffene davon Kenntnis erlangen bzw. sich angemessen dagegen zur Wehr setzen können.

„Google sollte sich nicht daran beteiligen, dass nun ein digitaler Pranger wieder eingeführt wird“,

schrieb Schneider.
Weiter teilte Schneider mit, dass er die Hoffnung habe, dass Google dafür sorgen werde, die denunziatorischen Möglichkeiten des Portals zu beseitigen.
Schleierhaft bleibt, warum sich Schneider mit seinem Schreiben nicht direkt an den Betreiber von RottenNeighbor.com in den USA wendet. Nur so kann er erreichen, dass der Dienst evtl. ganz eingestellt wird. Google hat keine Handhabe dem Treiben von RottenNeighbor.com Einhalt zu gebieten. Selbst ohne das Kartenmaterial von Google Maps würden die sog. Denunziationen auf dem Dienst weiterhin zu finden sein.
Außerdem wird RottenNeighbor.com auch für ganz andere Funktionen genutzt. So finden sich nicht nur Schmähungen und Beleidigungen, sondern auch Informationen zu interessanten Läden oder Restaurants.

Kategorien:abmahnung

Abmahner Andreas Neuber (Krefeld) und Gravenreuth-Zögling Alexander Kleinjung (Frankfurt) lügen nicht… Abmahner Andreas Neuber (Krefeld) und Gravenreuth-Zögling Alexander Kleinjung (Frankfurt) lügen nicht… Abmahner Andreas Neuber (Krefeld) und Gravenreuth-Zögling Alexander Kleinjung (Frankfurt) lügen nicht…

August 24, 2008 BlackHole Kommentieren

… oder etwa doch?
Es ist immer wieder interessant und lehrreich, wie -nennen wir sie mal- „hochkriminelle Subjekte“ wieder und wieder versuchen deutsche Gerichte zu betrügen. Als dreist kann man dieses Vorgehen schon nicht mehr bezeichnen, das Wort kriminell trifft es aber exakt.
Dazu hier ein Bericht von Jörg Reinholz (rotglut.org) der sich auf seiner Seite ausführlich mit den Machenschaften einer aus unserer Sicht kriminellen Vereinigung -der auch noch andere Akteure angehören- befasst.
Eigenbericht (Jörg Reinholz)
Vor einigen Tagen habe ich berichtet, dass der Krefelder Abmahnganove Andreas Neuber für seinen Mandant, Alexander J. Kleinjung vor dem LG Kassel behauptete, Alexander J. Kleinjung habe seit 05.09.2004 jeden Kontakt zu dem Abzocker Michael Burat vermieden. Tatsächlich war bis zum 12.05.2006 eine gemeinsame Firma, die B[urat] + K[leinjung] GROUP oHG eingetragen. Burat und Kleinjung waren laut Handelsregistereintrag gleichberechtigte Geschäftsführer.

Nunmehr bekräftigt Andreas Neuber den Vortrag und behauptet, die wesentlich über den angeblichen Abbruch der Beziehungen am 05.09.2004 hinausgehende Eintragungsdauer sei lediglich dem Umstand geschuldet, dass die OHG hätte abgewickelt werden müssen.

Er hätte vor seiner Behauptung mal kurz im Handelsgesetzbuch nachsehen sollen – jetzt hat dies ein Schlosser aus dem Osten für ihn getan:

§ 119 HGB
(1) Für die von den Gesellschaftern zu fassenden Beschlüsse bedarf es der Zustimmung aller zur Mitwirkung bei der Beschlußfassung berufenen Gesellschafter.

Im Rahmen einer Liquidierung sind eine Menge solcher Beschlüsse zu fassen. Und im besonderen schreibt das HGB vor:

§ 143 HGB
(1) Die Auflösung der Gesellschaft ist, wenn sie nicht infolge der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gesellschaft eintritt, von sämtlichen Gesellschaftern zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

Nun, dass ist geradezu das Paradebeispiel gemeinsamen geschäftlichen Handelns – und damit Kontaktes, denn Alexander Kleinjung und Michael Burat waren ja genau die Gesellschafter, deren Unterschrift auf dem Auflösungsvertrag stehen musste. Es ist schon unglaubwürdig, dass die Auflösung (Liquidation) einer derartig kleinen Firma, die am 05.09.2004 nur wenig mehr als drei Monate existierte, fast zwei Jahre dauern sollte. Und diese Unglaubwürdigkeit fällt jetzt auf Andreas Neuber und Alexander J. Kleinjung zurück. Erweislich bestreiten diese beiden im Prozess einen Vortrag des Autors als „wahrheitswidrig“, weil sie meinen, der Autor könne etwas nicht beweisen. Es sieht so aus, als stapeln diese beiden – genau wie einst Kleinjungs Lehrmeister, der Schwindeladvokat Günter Freiherr von Gravenreuth – vor Gericht Lüge auf Lüge übereinander.

Alexander J. Kleinjung hätte nämlich, wenn er denn, wie behauptet, jede Beziehung vermeiden wollte, auch einfach aus der OHG ausscheiden können:

§ 132 HGB
Die Kündigung eines Gesellschafters kann, wenn die Gesellschaft für unbestimmte Zeit eingegangen ist, nur für den Schluß eines Geschäftsjahrs erfolgen; sie muß mindestens sechs Monate vor diesem Zeitpunkte stattfinden.

Die Geschäfte der B[urat] + K[leinjung] Group oHG begannen am 26.05.2004. Damit läuft das Geschäftsjahr erst einmal immer vom 26.05. eines Jahres bis zum 25.5. des Folgejahres. Wenn Kleinjung am 05.09.2004 gekündigt hätte, so wäre er am 26.05.2005 „draußen“ gewesen, denn einer Verlegung des Geschäftsjahres hätte er, den Wille zum Ausscheiden vorausgesetzt auch widersprechen können – dafür wäre seine Zustimmung notwendig gewesen, die er gewiss nicht gegeben hätte, wenn er hätte ausscheiden wollen.

Also ist dass, was im zweiten Schriftsatz des Herrn Juristen Andreas Neuber aus Krefeld steht, mal wieder und per Definition gelogen – denn selbst von einem solchen „Schmuddelkram-Jurist“ und dem gar sauberen Herrn Kleinjung, der sich gerne als „Jurastudent“ bezeichnete und als Prokurist oder Geschäftsführer von, nun ja glitschigen „Firmen“ mit fragwürdigen Beteiligten und Geschäftsmodellen (s.a. „TEENBOYS ENTERTAINMENT KG“), präsentierte, sollte man die Kenntnis der paar Paragraphen des Handelsgesetzbuches zur offenen Handelsgesellschaft vorhalten können.

Kategorien:abmahnung Schlagworte: