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Archiv für August 30, 2008

Opposition und Datenschützer gegen Kölner Überwachungscenter

August 30, 2008 BlackHole Kommentieren

Trennung von Geheimdiensten und Polizei weiter durchbrochen…
Das geplante Zentrum für Telekommunikationsüberwachung in Köln gefährdet das Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten und Polizei. Das erklären Oppositionspolitiker und der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erntet Kritik mit seinem Plan für eine weitere Verschärfung des staatlichen Abhörens. So sollen die fast 80 Abhöranlagen in Deutschland künftig im Kölner Bundesverwaltungsamt (BVA Köln) zentral gesteuert werden. Demnach müssen das Bundeskriminalamt (BKA), der Geheimdienst Bundesamt für Verfassungsschutz und die Bundespolizei (BPOL), die bislang eigenständig Telefone, Faxe oder E-Mails überwachen, ihre Zuständigkeiten im Bundesverwaltungsamt zusammenlegen. Die als Schlussfolgerung aus dem Hitler-Faschismus in der deutschen Verfassung verankerte Trennung von Geheimdiensten und Polizei würde so weiter durchbrochen, meinen Kritiker.

Es treffe zu, dass man die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) „technisch zusammenzuführen“ will, hatte die Bundesregierung im Dezember 2007 als Antwort auf eine Anfrage der Linken-Fraktion eingeräumt. „Die jeweiligen gesetzlichen Befugnisse und Zuständigkeiten der betroffenen Behörden bleiben davon jedoch unberührt. Gegenstand der Prüfung ist lediglich eine Zusammenfassung der Technik. Das BVA würde hierbei als reiner IT-Dienstleister auftreten.“ Die behördenspezifische Trennung der gewonnenen Daten soll „für jede einzelne Maßnahme durch technische Gegebenheiten sichergestellt“ werden, hieß es weiter.

Aktuell erklärte das Schäuble-Ministerium auf Anfrage der Grünen-Fraktion, dass eine organisatorische Verknüpfung der Überwachung nicht geplant sei. „Überlegungen zur Konvergenz von Methoden der inländischen und internationalen TKÜ“ seien aber „sinnvoll“. Grünen-Innenexperte Wolfgang Wieland hat die Antworten gegenüber der Frankfurter Rundschau als „die hohe Kunst des Nebelwerfens“ bezeichnet. Er kritisiert: „Im Ergebnis werden Polizei und Nachrichtendienste zusammenarbeiten.“
Hier weiter:

Bernhard Syndikus erhält vom AG München den Rat, die Klage zurück zu nehmen (161 C 16223/08)

August 30, 2008 BlackHole Kommentieren

Wie wir bereits an anderer Stelle berichtet haben, veröffentlichen wir auf diesen Seiten hin und wieder Berichte von Deutschland’s bekanntesten Blogger -in Sachen Abmahnungen, Betrug etc.- fastix von rotglut.org in voller Länge…
In dem hier veröffentlichten Beitrag wurden nur die Namen der Beteiligten Personen von uns fett hervorgehoben weil wir zu jeder dieser Person einen eigenen Bericht zusammenstellen und hier veröffentlichen werden.

Hier der Eigenbericht von (Jörg Reinholz)

Wohl gewohnheitsmäßig: Bernhard Syndikus lügt vor Gericht und verleumdet und beleidigt den Autor auf das Übelste
Bernhard Syndikus, Freund und Geschäftspartner von Günter Freiherr von Gravenreuth, strengt vor dem AG München eine Klage (Streitwert 300,00 Euro) an. Es geht um das Konterfei des Günter Freiherr von Gravenreuth, welches nicht vom Autor, sondern von Urs Vac auf http://gravenreuth.blogspot.com veröffentlicht wird und von dem Bernhard Syndikus behauptet, er habe „Urheberrechte“ daran.
Bernhard Syndikus will, wohl nicht ohne eine gewisse Schlitzohrigkeit, erreichen, dass der Autor anstelle von Urs Vac zur Unterlassung verurteilt wird. Insgesamt bringen es Bernhard Syndikus und Günter Freiherr von Gravenreuth im Zusammenhang mit deren besonderer Art der Wahrnehmung des Berufes des „Rechtsanwaltes“ bisher(!) auf 21 Monate (auf Bewährung), 95.000 Euro an Geldstrafen und 150 „Tagessätze“. Über die fragwürdige Klage des Bernhard Syndikus hat der Autor schon berichtet.

Heute kam nun die Ladung des Gerichtes. Darin der Hinweis:

„Das Gericht weist darauf hin, dass allein die Tatsache, dass auf der streitgegenständlichen Internetseiteseite Google-Werbung unter der „Kundennr.“ des Beklagten verwendet wurde, nicht ausreicht, einen Anscheinsbeweis zu führen.

Das Gericht rät daher zur Klagerücknahme, zumal insoweit kein Klageverbund eintritt und eventuell weitere Möglichkeiten bestehen, den tatsächlichen Betreiber der Internetseite zu ermitteln.“

Bernhard Syndikus hatte es zuvor vorgenommen, das Gericht zu belügen und den Autor zu verleumden.

Er schrieb wörtlich im Schriftsatz vom 25.8.2008, Seite 3 unter 5.: „Nur der Vollständigkeit halber ist anzumerken, dass der Kläger im Zusammenhang mit dem „Fall FTP-Welt“ oder sonst weder das LG Hamburg, noch das LG Frankfurt noch sonst ein Gericht belogen hat.“

Gegenüber dem LG/OLG Hamburg hatte Bernhard Syndikus, von Günter Freiherr von Gravenreuth vertreten und von Alexander J. Kleinjung begleitet, jedoch vorgetragen, er sei im Fall der FTP-Welt von einer legalen Tätigkeit seiner Mandanten ausgegangen. Diese eindeutige Lüge hatte das OLG zurück gewiesen und weiter geurteilt:
„Auch seine Behauptung, den Inhalt der Internetseite ftp-welt.com nie zur Kenntnis genommen zu haben, erscheint angesichts der als unstreitig zugrunde zu legenden Umstände – Beratungstätigkeit, Gesellschaftsgründung, Höhe der Erlöse, Schriftverkehr – als unglaubhaft.“

Bernhard Syndikus ist bekanntlich in der FTP-Welt-Sache wegen vorsätzlicher Mittäterschaft zu 10 Monaten auf Bewährung und 90.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er belog also eindeutig das AG München, als er vorsätzlich wahrheitswidrig behauptete, er habe das LG und OLG Hamburg nicht belogen. Eine „Lügen-Lüge“, wie der Autor sie von Günter Freiherr von Gravenreuth kennt: Erst lügen und dann, nachdem man erwischt wurde, noch dreist behaupten, man habe nicht gelogen, der der einen erwischt habe, sei der Lügner. Das kann man jetzt wohl als „Gravenreuth-Dolzer-Syndikus-Syndrom“ benennen.

Denn dreist schreibt „Rechtsanwalt“ Bernhard Syndikus weiter:

„Der einzige, der lügt, sobald er sich äußert, ist der Beklagte, dessen Verlogenheit und gestörte Wahrnehmung schon pathologisch ist.“

Offenkundig ist es keineswegs die Wahrnehmung des Autors, die pathologisch gestört ist, sondern die des kriminellen Verleumders Bernhard Syndikus – und wohl auch die seiner „lieben Freunde“, von denen zumindest auch Günter Freiherr von Gravenreuth und Mario Dolzer als Lügner der übelsten Sorte entlarvt sind.

Ein Motiv des Bernhard Syndikus dürfte sein, dass der von ihm vertretene Rene Pahl kürzlich gezwungen wurde, eine Domain zurück zu geben, die von einer „Firma“ in „Dubai“ genutzt wurde, nachdem diese vom berechtigten Inhaber versehentlich freigegeben wurde. Diese „Firma“ in „Dubai“ gehört einem jahrelangen Geschäftspartner von Bernhard Syndikus und die Geschädigten haben sich nach eigenem Bekunden auch auf Ausführungen des Autors gestützt. Im Laufe des Verfahrens gab es Probleme mit der Adresse dieses Rene Pahl – das kennt man sehr gut von Mario Dolzer, der ja auch von Bernhard Syndikus vertreten wurde. Es sieht also sogar so aus, als würden diverse „Versteckspiele“ -die man auch als Lügen und Betrugsversuche ansehen kann- im Umfeld des Bernhard Syndikus vorsätzlich, gemeinschaftlich und geschäftsmäßig betrieben.

Die Klage ist Bestandteil einer ganzen Serie von Klagen und Verfahren, die eine Gruppe von Personen um Günter Freiherr von Gravenreuth gegen den Autor zu führen versuchen. Der Autor ist überzeugt, es handelt sich dabei jeweils um Ersatzvornahmen und also um Klagen, die gar nicht der Befriedigung tatsächlicher Ansprüche, sondern dazu dienen, einen Rachefeldzug wegen der Berichterstattung des Autors zu führen, die der Gruppe um Gravenreuth (Bernhard Syndikus, Mario Dolzer, Alexander J. Kleinjung, Andreas Neuber) sehr unangenehm ist. – Besonders unangenehm jedoch wegen genau jener zahlreichen Berichte, gegen die diese Gruppe nichts unternehmen kann. Deshalb wird mit dem Mittel der Beleidigung und Verleumdung durch sich wohl nur selbst so nennende „Rechtsanwälte“, mittels strafbaren Stalkings und gleichzeitig zahlreichen Klagen gegen den Autor vorgegangen.

Weil ein Teil dieser, in der Zahl regelrecht überbordenden Verfahren, Einstweilige Verfügungen sind, bei denen der Autor nicht gehört wurde und die von Günter Freiherr von Gravenreuth, wie auch Alexander Kleinjung und Mario Dolzer immer wieder benutzt wurden, um gegen den Autor Ordnungsstrafen zu bewirken (Der Autor wirft im Besonderen Gravenreuth vor, ihn „regelrecht in den Knast gelogen zu haben“) braucht der Autor dringend Eure Hilfe.

Kategorien:abmahnung, rechtliches Schlagworte: