Zwangsarbeit in Deutschland…
Bitte nur lesen wenn die eigene Schmerzgrenze sehr hoch ist… in diesem Artikel geht es nur nebenbei um das Urteil aus Kassel, eher wohl darum, die Menschen auf das vorzubereiten was im nächsten Jahr geplant ist.
Nämlich der schrittweise Abbau der durch Gewerkschaften ausgehandelten Löhne und Gehälter…auf Hartz IV Regelsatz…
Ganz nebenbei gibt es die durch deutsche Medien ja bekannte übliche Hetze…
Der Ein-Euro-Job ist Arbeitslosen auch dann zuzumuten, wenn sie 30 Stunden in der Woche arbeiten sollen. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel und hob damit ein Urteil des bayerischen Landessozialgerichts auf.
Jetzt bleibt arbeitsunwilligen Hartz-IV-Empfängern nur noch ein Schlupfloch.
Ein-Euro-Jobber müssen auch eine Arbeitszeit von 30 Stunden die Woche grundsätzlich hinnehmen. Lehnen Hartz-IV-Empfänger die Arbeitsgelegenheit in diesem Umfang ab, kann ihnen das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent gekürzt werden, urteilte das Bundessozialgericht in Kassel. (Zwang)
Die Arbeitsgelegenheiten seien Eingliederungsleistungen, um den Arbeitslosen zu fördern und um ihn später wieder in Lohn und Brot zu bringen. Die Ein-Euro-Jobs müssten dabei allerdings erforderlich und angemessen sein.
Dann sei eine 30-stündige Arbeitszeit pro Woche möglich, urteilte der Vierte Senat.



erforderlich? klar, wenn dadurch reguläre arbeitsplätze eingespart werden, sind wir eurojobber erforderlich, um die betriebe am laufen zu halten!