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Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar

Das Bundesverfassungsgericht hat den Ratifizierungsprozess in Deutschland zum EU-Reformvertrag von Lissabon vorerst gestoppt. Das Gericht sieht Defizite bei den Beteiligungsrechten in EU- Angelegenheiten von Bundestag und Bundesrat. Das Begleitgesetz zum EU-Vertragswerk sei verfassungswidrig, da es Bundestag und Bundesrat zu wenig Mitspracherechte einräume, hielten die Richter in ihrem Urteil vom Dienstag fest. Das Parlament und die Länderkammer seien bei der Übertragung von Rechten an die EU bislang nicht ausreichend beteiligt.
Die Ratifikationsurkunde zum Lissabon-Vertrag darf deshalb solange nicht hinterlegt werden, bis ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten ist, entschieden die Verfassungshüter. Dass das deutsche Zustimmungsgesetz zum EU-Vertragswerk mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist, ändert nichts daran. Bevor Bundespräsident Horst Köhler seine Unterschrift unter den Vertrag setzt, muss nun das Begleitgesetz nachgebessert werden. Durch das Urteil gerät der Bundestag unter Zeitdruck. Denn die EU möchte den Lissabon-Vertrag bis Ende 2009 in Kraft setzen.

Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht

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