Abmahngaunerin Katja Günther endlich verurteilt…
„Steigbügelhalter für unseriöse Internetunternehmen“
Die berüchtigte Abmahnanwältin Katja Günther ist zu Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt worden. Die Inkassogehilfin für Internetabzocker muss die Anwaltskosten eines ihrer Opfer zahlen.
Die Münchener Abmahnrechtsanwältin Katja Günther, die seit Jahren das Inkassogeschäft für Internetabzocker betreibt, ist zu Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt worden.
Das gab die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein bekannt.
„Es bleibt zu hoffen, dass dieses Urteil auch andere Rechtsanwälte abschrecken wird, die Steigbügelhalter für unseriöse Internetunternehmen zu spielen“,
so Boris Wita von der Verbraucherzentrale.
„Die Abschreckung wird dabei wohl aber nur über den Geldbeutel funktionieren“.
Günther verschickt massenweise Mahnschreiben, in denen teilweise zu Unrecht erhobene Entgelte von unseriösen Internetfirmen eingetrieben werden sollten.
„Zahlte der Adressat nicht, wurde mit gerichtlichen Schritten gedroht. Vereinzelt wurden sogar Mahnbescheide erlassen“,
so die Verbraucherschützer. Dass die Abmahnanwältin jemals ein Gerichtsverfahren zur Durchsetzung eines Mahnbescheides in die Wege geleitet hätte, sei jedoch nicht bekannt.
Auf das Konto von Günther seien mit der Masche dennoch täglich bis zu 20.000 Euro gelangt. Viele ahnungslose Internetnutzer hätten sich einschüchtern lassen und die Mahnungen der Rechtsanwältin beglichen, um sich weiteren Ärger zu ersparen, so die Stadtsparkasse München, die sich im Mai 2009 erfolgreich dagegen wehrte, für Günther ein Konto zu führen.
Bei der aktuellen Verurteilung stand die Anwältin selbst vor Gericht. Sie wurde vom Amtsgericht Karlsruhe wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt und muss die Anwaltskosten eines ihrer Opfer zahlen. Der Betroffene war mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken gegen die Forderungen eines Internetabzockers vorgegangen, den Günther vertreten hatte.
Ein Sprecher der Verbraucherzentrale sagte Golem.de, das Urteil mit dem Aktenzeichen 9C93/09 sei rechtskräftig.
„Die Richterin hat eine Berufung wegen der Dringlichkeit nicht zugelassen“,
sagte er.
Nachtrag vom 6. Oktober 2009, 15:50 Uhr:
Das Urteil, das erst jetzt veröffentlicht wurde, fällte das Gericht in einem zivilrechtlichen Prozess. Der Vorwurf der Beihilfe zum Betrug sei jedoch ein strafrechtlicher Vorwurf, so der Sprecher. „Das Gericht hat festgestellt, dass eine Beihilfe zum Betrug vorliegt“, sagte er Golem.de. (asa)



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