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Anti-Piraterie-Abkommen für Netzsperren bei Urheberrechtsverstößen

Im Rahmen des geplanten internationalen Anti-Piraterie-Abkommens ACTA (Anti Counterfeiting Trade Agreement) wollen die Teilnehmerstaaten offenbar über das jeweilige nationale Urheberecht hinaus reichende Regelungen für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet etablieren – bis zu Netzsperren für Urheberrechtsverstöße. Das geht aus ersten Details des bisher streng geheim gehaltenen Entwurfs für Internet-Regeln hervor, über die der kanadische Jura-Professor Michael Geist sowie PC World übereinstimmend berichten. Am heutigen Mittwoch kommen die Vertreter der ACTA-Länder zu einer neuen Verhandlungsrunde im südkoreanischen Seoul zusammen und beraten über den Entwurf. PC World berichtet unter Berufung auf eine von der EU-Kommission an die EU-Mitgliedsstaaten verteilte Zusammenfassung der mündlich übermittelten US-Position.
Danach strebt ACTA eine Ausweitung der Haftbarkeit Dritter bei Urheberrechtsverletzungen sowie die Einschränkung des Haftungsprivilegs für Provider an.

ISPs around the world may be forced to snoop on their subscribers and cut them off if they are found to have shared copyright-protected music on the Internet, under an international agreement being promoted by the U.S.
Countries including Japan, Canada, South Korea, Australia as well as the European Union and U.S. have been negotiating an anticounterfeiting trade agreement (ACTA) over the past two years to combat the growing problem of counterfeit products ranging from designer clothes to downloadable music.

Provider sollen demnach nur von der Haftung freigestellt werden, wenn sie angemessene Abwehrmaßnahmen ergriffen haben. Der US-Entwurf soll hier die „abgestufte Erwiderung“ nennen, die nach Plänen der Regierungen Frankreichs und Großbritanniens bis zum Sperren des Anschlusses gehen soll. Im Klartext: Die USA wollen mit ACTA ein internationales „Three Strikes„-Szenario durchsetzen.

Der US-Entwurf orientiert sich den Berichten zufolge am Text des bilateralen Freihandelsabkommens zwischen den USA und Südkorea. Das illustriert die grundsätzliche Stoßrichtung von ACTA: Das Bemühen, bestehende internationale Vereinbarungen unter dem Dach der World Intellectual Property Organization (WIPO) mit dem multilateralen Abkommen zu erweitern. So solle der Entwurf im Prinzip einen international gültigen und verschärften Digital Millenium Copyright Act (DMCA) nach US-Vorbild etablieren.

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