Bergland

Künstler ohne Plattenvertrag werden Geld für Streaming ihrer Stücke erhalten

Veröffentlicht in film, medien, urheber by dobermann projekt am Mai 2nd, 2008

Ein Bezirksgericht in den USA hat entschieden, dass auch Musiker, die nicht bei einer großen Plattenfirma unter Vertrag sind, einen Anspruch auf Vergütung haben, wenn ihre Stücke im Internet angeboten werden. Von dem Urteil betroffen sind Musikstreaming-Dienste von AOL, RealNetworks und Yahoo.
Während die Plattenfirmen für ihre unter Vertrag stehenden Musiker die Lizenzvereinbarungen mit den Streaming-Anbietern schließen, gingen die unabhängigen Künstler leer aus. Das ändert sich nun. Die American Society of Composers, Authors and Publishers (ASCAP) setzte vor dem zuständigen US-Bezirksgericht aus dem Bundesstaat New York durch, dass Anbieter von Musikstreams im Internet auch unabhängige Musiker abgelten müssen. Die ASCAP vertritt die Rechte von etwa 320.000 unabhängigen Songwritern, Komponisten und Verlegern.

Betroffen sind laut Urteil AOL, RealNetworks, Yahoo und andere.
Diese werden nun für das Streamen der Musikstücke zwischen dem 1. Juli 2002 und dem 31. Dezember 2009 zusammen rund 100 Millionen US-Dollar an die ASCAP zahlen.
Die ASCAP-Vorsitzende Marilyn Bergman begrüßte das Urteil als wichtigen Schritt hin zu einer angemessenen Bewertung der Werke von Songwritern, Komponisten und Verlegern. Die meisten der Online-Geschäftsmodelle begründeten ihren Erfolg auf den kreativen Leistungen anderer. Des halb sei es “entscheidend, dass diese Unternehmen einen angemessenen Anteil ihrer erheblichen Erträge an diejenigen von uns abgeben, deren Werke die Zuhörer anlocken und damit letztlich das Geschäft in Gang halten.”
Das Gericht sah sich vor die Aufgabe gestellt, “einen genauen monetären Wert für ein nicht greifbares Wirtschaftsgut” festzusetzen, nämlich “das Recht für die unbegrenzte öffentliche Aufführung für jedes von Millionen Musikstücken aus dem Repertoire der ASCAP über ein Internet-Medium, das explosionsartig wächst und sich ständig weiterentwickelt”, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Richter am Bezirksgericht für den Southern District of New York in White Plains entwickelten eine komplexe Formel zur Berechnung der Lizenzzahlung. Darin sind unter anderem Einnahmen, Kosten für Traffic und die Nutzungsdauer des Streaming-Angebots berücksichtigt.

Beide Parteien, ASCAP und die Streaming-Anbieter, hatten zudem dem Gericht genaue Zahlen über die Musikangebote vorgelegt.

Sinneswandel…

Veröffentlicht in film, online, rechtliches by dobermann projekt am März 17th, 2008

Peer-to-Peer-Netzwerke sind bislang für sog. Musik- und Film-Piraterie bekannt, doch mittlerweile nutzen immer mehr konventionelle Unternehmen die Technologie, um Inhalte schnell und günstig zu ihren Kunden zu bringen. “Als wir uns im Jahr 2005 mit Content-Anbietern trafen, war Peer-to-Peer ein schmutziges Wort”, so Robert Levitan, Chief Executive des Start-Up-Unternehmens Pando.
Im Jahr 2007 hätten die Anbieter schließlich den Nutzen der Technologie erkannt. Pando vertreibt unter anderem Inhalte der NBC in DVD-Qualität.
Mittlerweile tauschen 12 bis 15 Millionen Menschen weltweit Musik, Filme und Software über die Netzwerke.
BitTorrent und eDonkey sind die beliebtesten Anbieter. Der Reiz der Technologie sei nicht nur der kostenlose Zugriff, sondern auch exklusiver Inhalt, der sonst nur schwer zu bekommen sei. Dies treffe zum Beispiel auf TV-Serien zu, die noch nicht in Europa ausgestrahlt wurden.
Die BitTorrent-Software wurde im Jahr 2002 veröffentlicht. Seit 2005 verzichtet die Plattform auf geschützte Inhalte und kooperiert nun mit Studios, um Filme zu verbreiten. Die BBC nutzt Peer-to-Peer-Technologie von Verisign für ihren iPlayer, der einige ihrer beliebtesten TV-Serien über das Internet anbietet. Französische Anbieter arbeiten mit Software von 1-Click Media und der norwegische öffentlich-rechtliche TV-Sender startete vor kurzem ebenfalls eine Zusammenarbeit mit BitTorrent.
In Deutschland wird in diesem Zusammenhang immer wieder auf die Illegalität dieser Tauschbörsen verwiesen…

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Webportal streamt US-Serien in HD-Qualität

Veröffentlicht in IT-News, TV, Web, film, medien by dobermann projekt am November 3rd, 2007

Der amerikanische Internetdienstleister Akamai hat eine Online-Plattform für High-Definition-Inhalte gestartet. The HD-Web versteht sich als Demonstrationsportal, das dem User die Vorzüge von hochauflösendem Content im Internet vor Augen führen soll.
Das Angebot der Website beschränkt sich nicht nur auf Filme und Serien, sondern bietet auch Beiträge aus den Bereichen Musik, Profisport, Spiele und News. Derzeit findet sich auf The HD-Web Material, das von Apple, BBC, CBS und MTV bereitgestellt wurde.
Um die Inhalte abrufen zu können, ist die Installation von Adobe Flash 9 erforderlich. Im Flashformat liegen aber lediglich die Vorschauvideos vor, nicht die HD-Videos selbst. Um die volle HD-Qualität erreichen zu können, stehen Streaming-Links für Quicktime und Windows Media bereit. Für die ruckelfreie Wiedergabe empfiehlt Akamai eine Bandbreite von mindestens 1,2 MBit/s. Das Online-Portal nutzt die auch bei Blu-ray-Disks und HD-DVDs eingesetzten Videocodecs VC-1 und MPEG-4.