Bergland

Rücknahme der GEZ-Gebühr für Internet-PCs gefordert

Veröffentlicht in GEZ by dobermann projekt am Dezember 12th, 2007

Hans Joachim Otto Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion, hat die Rücknahme der Gebührenpflicht für Internet-PCs gefordert.
Die Einführung der GEZ-Gebühr für internetfähige Rechner fand am 1. Januar 2007 statt. Seitdem wird auf die Rechner und eben solche Handys die ermäßigte Gebühr von 5,52 Euro pro Monat fällig. Privathaushalte, die bislang schon GEZ-Gebühren zahlen, sind von der Regelung durch die so genannte “Zweitgerätefreiheit” nicht betroffen. Diejenigen, die nur einen internetfähigen Rechner oder ein Handy besitzen, müssen die Gebühr aber berappen.
Hans-Joachim Otto hat nun angeregt, die Gebührenpflicht angesichts der absurden Einnahme-Zuwächse zurückzunehmen. Er sagte: “Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist durch die ordnungspolitisch völlig verfehlte Ausweitung der Gebührenpflicht auf diese “neuartigen Rundfunkempfangsgeräte” ein schwerer Image-Schaden entstanden. Dass die Mehreinnahmen, die diesen Image-Schaden verursachen - nicht einmal 0,05 Prozent des gesamten Finanzaufkommens beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausmachen, ist geradezu lächerlich.”
In einem zweiten Schritt sollten die Ministerpräsidenten der Länder das in den Augen der FDP anachronistische, an das Vorhandensein verschiedener Geräte gekoppelte Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks grundlegend reformieren. Die FDP ist für eine allgemeine pauschale Medienabgabe. Zur Debatte steht auch noch eine Haushaltsabgabe und ferner ein steuerfinanziertes Modell.
Mitte 2006 prognostizierte WDR-Verwaltungschef Norbert Seidel zwar ein Potenzial von bis zu 20 Millionen Euro Zusatzeinnahmen, ging damals jedoch im ersten Jahr nach der Einführung von nur zwei Millionen Euro aus.

Kein Zutritt für GEZ-Abzocker…

Veröffentlicht in GEZ by dobermann projekt am November 29th, 2007

Wenn die GEZ an der Wohnungstür klingelt, kann es richtig zur Sache gehen.
Unser Rat: Nicht in die Wohnung lassen, Fragen nicht beantworten…rausschmeißen.

Eine ehemalige GEZ-Mitarbeiterin berichtet
Er sagte: „Gucken Sie sich das einfach mal an“

Der Hessische Rundfunk sucht Gebührenbeauftragte. Er wünscht sich motivierte Mitarbeiter und verspricht im Gegenzug eine sorgfältige Ausbildung. Monika Rehbein erlebte ganz andere Rekrutierungsmethoden.

Frau Rehbein, wie kamen Sie zur GEZ?

Ich habe auf eine Zeitungsannonce geantwortet und bin dann an einen gewissen Peter L. (Name von der Redaktion geändert) geraten, einen Außendienstmitarbeiter der GEZ. Herr L. hatte die Anzeige selbständig geschaltet, weil er Mitarbeiter für sein Gebiet in Hessen suchte.

Wie hat Peter L. Sie auf die Tätigkeit als Gebührenbeauftragte vorbereitet?

Als ich zu ihm kam, unterhielten wir uns nur kurz, dann sagte er: „Fahren Sie mit mir raus, und gucken Sie sich das einfach mal an.“

Den ganzen Bericht gibt es hier:

Hessischer Rundfunk sucht Eintreiber (GEZ)

Veröffentlicht in GEZ by dobermann projekt am November 2nd, 2007

Rundfunkgebührenbeauftragte m/w
Sie suchen eine neue Herausforderung, die Sie auch als Seiteneinsteiger annehmen können?

Für den weiteren Ausbau unserer Außendienstorganisation suchen wir für Hessen
Rundfunkgebührenbeauftragte m/w
die als freie Unternehmer im Auftrag des Hessischen Rundfunks arbeiten.

Sie erwartet ein zukunftssicheres Betätigungsfeld auf gesetzlicher Grundlage mit guten Verdienstmöglichkeiten.

Ihre Aufgabe ist

potentielle und Bestands-Rundfunkteilnehmer im privaten und gewerblichen Bereich zu beraten (?)
Gebührensachverhalte zu analysieren und zu protokollieren
Neuanmeldungen und Änderungsanmeldungen zur Akzeptanz durch den/die Rundfunkteilnehmer/in zu bringen und vorzunehmen
(Sprich: Drohen, nötigen,erpressen…)

Sie bringen mit

Leistungsorientierung und Ausdauer
Leidenschaft für Kommunikation und verbindliches, seriöses Auftreten
eine gute Auffassungsaufgabe und Pflichtbewusstsein
starkes Selbstvertrauen und souveräner Umgang mit Stresssituationen
Gesetzestreue und einen einwandfreien Leumund (polizeiliches Führungszeugnis erforderlich)
Führerschein Klasse B (III) und eigenes Fahrzeug
sicheren Umgang mit MS-Office und Internet
möglichst Erfahrung im Außendienst
(Ergänzend sollte eingefügt werden: gute Schulbildung, hohe Leidensfähigkeit,Schmerzunempfindlichkeit…)

Wir bieten Ihnen

ein attraktives Provisionsmodell
zielgerichtete, professionelle Schulung der Gesetzesgrundlagen und Durchführungsverordnungen
Trainings in Workshops und on-the-Job
Einbindung in ein erfolgreiches Team und kontinuierliche Betreuung ( auch bei längerem Krankenhausaufenthalt..???)

Ihre schriftliche und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte an folgende Adresse.
Hessischer Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Abteilung Rundfunkgebühren
Herrn Christoph Schaus
60222 Frankfurt
Sind Sie interessiert? Wir freuen uns auf Sie!

Passend dazu auch diese lustige Geschichte:
Je mehr “Schwarzseher” aufgedeckt werden, umso weniger Gebühr müssen die Ehrlichen zahlen.
Fritz Raff im Interview mit der BILD
ARD geht GEZ-Fehlern nach

Lächerlich, die Verbal-Akrobaten des SWR…

Veröffentlicht in GEZ, medien by dobermann projekt am Oktober 22nd, 2007

Nachdem die GEZ vor wenigen Wochen noch akademie.de abmahnte weil die Infoseite angeblich falsche bzw. nicht existierende Worte/Begriffe verwendete, ist nun die Sueddeutsche Zeitung in den Genuß einer Abmahnung durch den SWR geraten,wie man heute bei heise.de lesen konnte.

Zitat heise.de: Auf einen nicht gerade schmeichelhaften Beitrag der Bild-Zeitung (”Die Methoden der GEZ-Schnüffler. Sie schnüffeln. Sie drohen. Sie kassieren kräftig ab.”) reagierte der SWR noch mit einer länglichen Stellungnahme, um die nach Anstaltsmeinung “sachlichen Fehler” der Bild zu korrigieren. Jetzt bemühte der Sender seine Rechtsabteilung, um gegen einen Artikel der Süddeutschen Zeitung (SZ) vorzugehen. Zitat Ende
Der SWR beanstandet nach eigenem Bekunden “zwei falsche Tatsachenbehauptungen” und bittet darum diese zu “korrigieren” und droht gleichzeitig mit rechtlichen Schritten für die Zukunft.!
Im Kern geht es dem SWR um zwei im Beitrag enthaltene direkte Zitate des Rechtsanwalts und Lawbloggers Udo Vetter. Der hatte über die Rechte der GEZ-Mitarbeiter gesagt, sie hätten “keinerlei hoheitliche Befugnisse”, auch die Fragen der GEZler müssten nicht beantwortet werden.
Zitat heise.de:Das sei falsch und eine unzulässige Tatsachenbehauptung, meint der SWR. Gemäß Rundfunkgebührenstaatsvertrag und der Satzung des SWR nähmen “die Gebührenbeauftragten Prüf- und Kontrollaufgaben für die Landesrundfunkanstalten wahr”. Der Staatsvertrag berechtige die GEZ-Mitarbeiter, für die Bemessung der Gebührenpflicht notwendige Auskünfte einzufordern und dabei unter Umständen auch Einsicht in Geschäftsunterlagen zu verlangen. Damit verfügten die Außendienstler insgesamt über “hoheitliche Befugnisse”. Auch den Hinweis Vetters, Fragen müssten nicht beantwortet werden, hält der SWR-Justiziar, der für eine Stellungnahme nicht erreichbar war, für falsch.Zitat Ende

Hier der ganze Beitrag bei heise.de

Anmerkung: Einem Anwalt,noch dazu einem guten wie Udo Vetter, zu unterstellen das er “falsche/unzulässige Tatsachenbehauptungen” macht, ist so ziemlich das dümmste was die Rechtsabteilung des SWR da vom Stapel lassen konnte und zeigt einmal mehr die grenzenlose Arroganz und Borniertheit der Öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten gegenüber den Steuerzahlern in diesem Land.
Im übrigen, der Artikel ist auf den Online-Seiten von sueddeutsche.de aus unerfindlichen Gründen zwar nicht mehr zu finden, hier gibt es ihn aber noch.

Nachtrag: Das Amtsgericht Neumünster verurteilte einen Mitarbeiter des Norddeutschen Rundfunks (NDR) wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (Aktenzeichen: 590 Js 4920/07). Der Mann wollte weitere Anmeldungen von einem Ehepaar und drohte mit Polizei, Detektiv und Anzeige. Eine Anzeige gab es am Ende wirklich - aber gegen den “abzockenden Gebührenbeauftragten“.

abGEZockt…die Gebühreneintreiber…

Veröffentlicht in GEZ, Rundfunk, TV, Web, medien by dobermann projekt am September 18th, 2007

Die Öffentlich-Rechtlichen bemühen sich erneut um Richtigstellungen bei der Berichterstattung über die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) und weisen zudem auf eigene Interpretationen hinsichtlich Rechtslage und Bürgermoral hin. Weil der Stein des Anstoßes diesmal aber nicht ein relativ unbekanntes Internetportal ist, sondern Deutschlands auflagenstärkste Boulevardzeitung, flattert den Verfassern der beanstandeten Formulierungen keine Abmahnung ins Haus. Vielmehr stellt sich der Südwestrundfunk (SWR) – eigenen Angaben zufolge beim Rundfunkgebühren-Marketing innerhalb der ARD “federführend” – vor die GEZ und nimmt öffentlich Stellung zu einem Bericht der BILD-Zeitung.
Kern des Artikels “Die Methoden der GEZ-Schnüffler” ist ein laut BILD vom Südwestrundfunk, Abteilung Rundfunkgebühren, erstellter Schriftsatz, in dem “detailliert ganze Gebiete und Straßen mit der präzisen Anzahl von ‘Schwarzsehern’ verzeichnet” seien. Diese Liste führe etwa am Beispiel Mainz auf, dass am Taubertsberg (dort befinden sich unter anderem mehrere Hochhäuser) 465 sogenannte “Nichtanmelder” die monatliche TV-Gebühr von 17,03 Euro nicht zahlen würden. BILD fragt nun: “Wie schnüffelt die GEZ die Bürger aus und gelangt an solche Angaben?” Da von den Einwohnermeldeämtern laut SWR lediglich An- oder Abmeldedaten kommen, würden offenbar zentrale Adressregister genutzt, für die “die 993 hauptamtlichen GEZ-Mitarbeiter und 1800 Außendienstfahnder mittlerweile ganz Deutschland ausspähen”.
In dem “Brainstorming Großstadtoffensive” genannten Papier (das die BILD als “Geheimdokument” bezeichnet) heiße es wörtlich: “In der zweiten Phase werden die Gebührenkontrollen in den Zielgebieten verstärkt …”. Zielgebiete seien Deutschlands Großstädte und dort laut GEZ vor allem “abenteuerlustige Singles”, “unverheiratete Paare mit Kindern” und “Studenten”. Diese sollten verstärkt beobachtet werden. Studenten würden die Fahnder dabei mit einem besonderen Trick locken: Sie dürften sich zwar von den Gebühren befreien lassen, müssten sich dafür aber gleichzeitig bei der GEZ anmelden. Einmal angemeldet, seien sie später in der Beweispflicht und müssten nachweisen, ob sie noch studieren.

Der Artikel schließt mit dem Hinweis, dass die GEZ-Schnüffler bei der Jagd auf Schwarzseher oft ziemlich rabiat vorgehen würden. Immer wieder gebe es Beschwerden bei den Verbraucherverbänden. So sei ein Gebühren-Eintreiber des NDR gerade wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt worden, weil er bei einer Kontrolle ein altes Ehepaar hartnäckig bedrängt und mit Polizei und Privatdetektiv gedroht habe. In der Vergangenheit habe es bereits mehrere Strafanzeigen gegen den Mann gegeben.
Der SWR weist in einer Presserklärung nun darauf hin, dass das Vorgehen der GEZ weder illegal noch verwerflich sei, sondern “legitim und gerecht”. Die Adressübermittlung der Einwohnermeldeämter an die Rundfunkanstalten entspreche geltendem Gesetz. Zu den wichtigsten Aufgaben des Gebühreneinzugs gehöre, “zunächst alle über die Gebührenpflicht zu informieren und aufzuklären”. Aus statistischen Erhebungen würde deutlich, dass sich der Großteil nicht angemeldeter Personen in Großstädten befinde. Neben Aufklärungskampagnen zur Gebührenpflicht würden daher vor allem auch in Großstädten verstärkt Gebührenkontrollen durchgeführt.

Für dieses Vorgehen sei entgegen der Berichterstattung der BILD-Zeitung kein “Geheimdokument” notwendig. Es handele sich vielmehr um ein “offenes und transparentes Verfahren”, bei dem rechtmäßig auf Daten der Einwohnermeldeämter und auf öffentlich zugängliche statistische beziehungsweise “nicht personenbezogene Erhebungen” zurückgegriffen werde. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen würden dabei eingehalten. Das Verfahren sei von den Landesparlamenten über Gesetze legitimiert. Der Berliner Datenschützer Alexander Dix hatte der BILD gesagt, er halte dieses Verfahren “verfassungs- und datenschutzrechtlich nicht für akzeptabel”. Die Ministerpräsidenten der Länder seien in der Pflicht, ein neues Verfahren zu entwickeln.
Wie im Fall von akademie.de wird der Verfasser des BILD-Artikels zudem auf Fehler aufmerksam gemacht. So sei es etwa falsch zu behaupten, man müsse dem Rundfunkgebührenbeauftragten nicht antworten, wenn dieser vor der Tür stehe. Vielmehr “tangiere” dies das gesetzlich verankerte Auskunftsrecht. Auch die Hinweise der BILD, wonach die GEZ nicht nachfragen dürfe, wer der neue Besitzer des Fernsehers ist, nachdem der bisherige Besitzer alles abgemeldet hat, und dass die GEZ keine Rundfunkgebühren von Hartz-IV-Empfängern verlangen dürfe, will der Südwestrundfunk so nicht im Raum stehen lassen.
Vor allem letztere Darstellung “widerspricht dem grundlegenden Antragsprinzip innerhalb des Befreiungsverfahrens und verkennt die Rechtslage, die eine Befreiung nur dann vorsieht, wenn keine Zuschläge – nach der Rechtsprechung: gleich welcher Höhe – gezahlt werden”, heißt es für BILD-Leser leicht verständlich in der SWR-Erklärung. Jeder sei zunächst zur Anmeldung seiner Rundfunkgeräte verpflichtet, auch Studenten und Personen mit niedrigem Einkommen. Erst nach der erfolgten Anmeldung könne die GEZ entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auf Antrag über “mögliche Befreiungstatbestände” entscheiden. Im Übrigen würden die Beauftragten der Landesrundfunkanstalten nicht “vermeintliche” sondern tatsächliche Schwarzseher suchen.

ARD und ZDF machen Kasse…der Buerger wird abGEZockt…

Veröffentlicht in GEZ, Politik, Rundfunk, TV, medien by dobermann projekt am September 16th, 2007

Die Ministerpräsidenten der Länder wollen bereits im Oktober 2007 über die Reform der Rundfunkgebühren entscheiden. Statt der Geräte-Gebühren, die bisher die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) einsammelt, stehen laut dem Bericht vier alternative Modelle zur Diskussion.
Demnach steht unter anderem eine Kopfpauschale je Einwohner über 18 Jahre zur Debatte. “Experten” schlagen zwischen neun und elf Euro monatlich vor.
Bisher zahlt ein bei der GEZ gemeldeter privater Haushalt mit Fernseher monatlich 17,03 Euro. Mit der neuen Kopfpauschale müsste ein Ehepaar künftig 18 bis 22 Euro ausgeben.
Die Länder diskutieren derzeit auch zwei Arten der Steuererhöhung zugunsten der Finanzierung ARD, ZDF und Deutschlandradio. Einerseits könnten Gemeinschaftssteuern wie die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) angehoben werden.
Eine Variante sei die “Erhöhung aller derzeit bestehenden acht Ländersteuern”. Dazu zählen die Vermögenssteuer oder die Biersteuer.
Viertens erwägen Medienpolitiker, eine Haushalts-Abgabe einzuführen. Bei dieser Abgabe sei nicht entscheidend, wie viele Personen in einer Wohnung leben und wie viele Geräte die Familie habe. Es gibt außerdem Befürworter einer Gebührenreform auf Basis des bisherigen GEZ-Einzugs: Sie wollen nur noch eine einheitliche Gebühr statt der bisherigen Unterscheidung in Radio- und Fernsehgebühren sowie Gebühren für internetfähige Computer.
Kurt Beck SPD-Chef,fordert, dass mit einer neuen Gebühr oder Steuer auf jeden Fall 7,1 Milliarden Euro pro Jahr für die Sender eingenommen werden – also mindestens so viel wie bisher.

Die Abzocker schlagen zurück…

Veröffentlicht in GEZ, Rundfunk, TV, medien by dobermann projekt am September 14th, 2007

Im Namen aller Rundfunk-Anstalten verfolgt der SWR das Web-Portal akademie.de
Dessen Vergehen: ein Kommentar zur Befreiung von der neuen PC-Gebühr.
Fast 50.000 PCs und Handys haben deutsche Unternehmer in der ersten Hälfte des Jahres bei der GEZ angemeldet. Völlig unnötig, findet das Service-Portal für Kleinunternehmer, Akademie.de. Die Redakteure dort glauben, im Rundfunkgebühren-Staatsvertrag eine Lücke gefunden zu haben, nach der fast alle betrieblich genutzten PCs und Handys GEZ-gebührenbefreit sind. Diese Meinung will der SWR per Abmahnung im Namen aller Rundfunkanstalten aus der Öffentlichkeit verbannen.
Seit Wochen schon verhandelt der Anwalt von Akademie.de, Sebastian Biere, mit dem SWR. Die Rundfunkanstalt hatte den Fall von der GEZ übernommen. Die Kölner Inkassostelle hatten Akademie.de im August sogar per Abmahnung die Benutzung von 30 laut GEZ “falschen” Begriffen wie GEZ-Gebühr verbieten wollen. Das ist inzwischen vom Tisch, der SWR hat offenbar die Absurdität des Vorhabens erkannt. Auch Akademie.de hat in einigen Punkten eingelenkt, wird nicht mehr über angebliches Fehlverhalten der GEZ berichten, ohne Belege dafür zu liefern.

Der nun verbliebene Gegenstand der Auseinandersetzung ist ein Abschnitt im fünften Artikel des Rundfunkgebühren-Staatsvertrags. Dort heißt es, neuartige Empfangsgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich seien von der Rundfunkgebühr befreit, wenn “die Geräte ein und demselben Grundstück” zuzuordnen sind und dort andere “Rundfunkempfangsgeräte zum Empfang bereitgehalten” werden. In dem Abschnitt ist keine Rede davon, dass dieselbe Person die Geräte registriert haben muss. Daraus folgert Akademie.de, es müssten nur “in seltenen Fällen Rundfunkgebühren gezahlt” werden, denn fast immer würde auf Grundstücken schon ein Radio oder Fernseher stehen - “und sei es beim Hausmeister”.
Der SWR interpretiert diesen Abschnitt anders. Justitiar Felix Hertel führt aus: “Die Zweitgerätefreiheit wiederum bezieht sich immer auf ein und denselben Teilnehmer - das ist eine gebührenrechtliche Grundregel.” Wäre die Befreiung nicht personen-, sondern grundstücksgebunden, verstieße sie zudem gegen “die Grundsätze des Abgabenrechts”, so Hertel.
Jetzt geht es um die Frage: Darf man Rechtsmeinungen veröffentlichen? Selbstverständlich, findet Anwalt Biere: “Hier geht es um die Meinungsfreiheit. Der SWR will eine Interpretation des Gesetzestextes verbieten, die ihm nicht passt.” Der Anwalt hat dem SWR eine Frist eingeräumt, bis heute Mitternacht von dem Unterlassungsbegehren Abstand zu nehmen. Andernfalls werde seine Mandantin per negativer Feststellungsklage von einem Gericht prüfen lassen, ob hier die Meinungsfreiheit gelte.
Biere argumentiert, dass die Interpretation eines Gesetzes wohl kaum als abmahnfähige Tatsachenbehauptung gelten kann: “Es gibt zu dieser Frage eine Vielzahl von Rechtsmeinungen, aber kein abschließendes Urteil. Insofern kann die Interpretationen des Gesetzestextes nicht falsch sein.” In der Tat findet man im zunächst von der GEZ, dann vom SWR abgemahnten Text Formulierungen wie “muss vermuten” und “unsere Rechtsauffassung” - deutlicher kann eine Meinungsäußerung wohl nicht gekennzeichnet sein.
Der SWR sieht das naturgemäß anders. Justitiar Hertel erklärt: “Man kann zu Rechtsfragen immer verschiedener Meinung sein. Nur muss man eine Rechtsmeinung als solche deutlich machen.” Dies habe Akademie.de nicht getan, sondern “eine Rechtslage als Faktum dargestellt”.
Ob ein Gericht dieser Auffassung folgen wird, scheint fraglich. Der Hamburger Medienanwalt Roger Mann zum Beispiel hält die SWR-Abmahnung für “vom Ansatz her abwegig”: “Gegen eine Rechtsansicht kann man äußerungsrechtlich nicht vorgehen.” Einziger Ansatzpunkt sei da eine unzulässige Schmähkritik. Dafür sehe er aber keine Anhaltspunkte. Mann: “Aus meiner Sicht ist das völlig klar. Das müsste eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt eigentlich wissen.”
Die Frankfurter Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Petra Marwitz, ehemals Vorsitzende der Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler, nennt die Abmahnung abenteuerlich: “Der öffentlichlich-rechtliche Rundfunk, der sich selbst stets auf die Rundfunkfreiheit beruft, sollte selbst am besten wissen, dass Rechtsmeinungen keine Tatsachenbehauptungen sind.”
Allerdings sind die Auslegungen bisher nicht höchstrichterlich geprüft worden. Ob die Rechtslage so eindeutig ist, wie SWR und GEZ einerseits und Akademie.de andererseits sie sehen, ist fraglich. Die Interessenvertretung der betroffenen Unternehmen jedenfalls ist skeptisch. Ute Brüssel, Sprecherin des Deutschen Industrie- und Handelskammertags, sagt: “Der Wortlaut des Staatsvertrags ist hier sicher schwammig. Für uns ist das ein weiterer Grund, an die Länder zu appellieren, endlich für ein neues Gebührenmodell zu sorgen.”
Fachanwältin Marwitz nennt die Normen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages “alles andere als klar”. Der Gesetzgeber habe versucht, ein Modell, das einfach nicht mehr zeitgemäß ist, ” durch Ergänzungen und Ausnahmen mehrheitsfähig zu machen”. Deshalb gebe es jetzt zahlreiche Auslegungsprobleme. Marwitz urteilt: “Die Kritiker der schlampigen gesetzgeberischen Arbeit mittels Abmahnungen zum Schweigen bringen zu wollen, zeugt von einem falschen Verständnis der Demokratie.”
Bis dahin dürften Gebühren-Eintreiber und -Kritiker sich weiter bekriegen. In einem Schreiben an den SWR zeigt sich Akademie.de-Anwalt Biere befremdet, dass eine Landesrundfunkanstalt, “die sich der Meinungspluralität verpflichtet sieht”, eine journalistische Auseinandersetzung mit einer Rechtsfrage durch das “Ansichziehen einer Deutungshoheit zu unterbinden”.

Das sieht der SWR anders. Justiziar Hertel versichert, man wolle keinesfalls eine “kritisch geführte Diskussion” oder gar die “Meinungsbildung” behindern. Man wolle vielmehr dafür sorgen, dass “Fakten, die es nun eben auch im Gebührenrecht gibt, korrekt wiedergegeben werden - und nicht zunehmend verfälschend von Hand zu Hand weitergereicht werden”.