Bundestag vor Verabschiedung des Verbots “gewaltbeherrschter Spiele”
Mit der von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hochgehaltenen Initiative sollen Spiele mit “weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten” belegt werden, die “besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen”. Bisher sind allein Gewalt oder Krieg “verherrlichende” Computerspiele für Jugendliche automatisch verboten.
Zuviele Weisswürste und zuviel Weissbier schaden nicht nur der der Gesundheit…
den Beweis dafür trat vor ein paar Tagen Bayerns Jugend-und Familienministerin Christa Stewens an, als Sie für die heimische Spiele-Industrie ein “strafbewehrtes Herstellungs- und Verbreitungsverbot von sog. Killerspielen” forderte.
Während die Spieleindustrie die Pläne der Bundesregierung für einen schärferen Jugendschutz bei Computerspielen als verfassungswidrig betrachtet, gehen dem Freistatt Bayern die vom Bundeskabinett kürzlich beschlossenen Änderungen wohl immer noch nicht weit genug.
In völliger Unkenntnis der Materie schickt der Freistaat seine böseste Waffe an die von Gegnern und Befürwortern gleichermaßen hart umkämpfte Spiele-Front und läßt erbarmungslos zurückschlagen…
Als “halbherzig” und “völlig unzureichend” bewertete Bayerns Jugend- und Familienministerin den Beschluss des Bundeskabinetts zum “Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes”. Zwar gingen die Schritte in die richtige Richtung, so Stewens, sie seien “in ihrer Wirkung jedoch eher kosmetischer Natur und deshalb unzureichend.”. Die Ministerin fordert noch weiter reichende Verbote: “Insbesondere brauchen wir ein strafbewehrtes Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Killerspielen”, so Stewens.
Die Ministerin stört sich auch daran, das der Online-Bereich im Entwurf ausgeklammert bleibt.
Darüber hinaus hätte sich die Ministerin ein klareres “politisches Zeichen gewünscht, dass gewaltbeherrschte Spiele in unserer Gesellschaft nichts verloren haben. Denn sie sind mit dem Wertesystem unseres Grundgesetzes unvereinbar!”
Wie gesagt, zuviel Weisswurst und zuviel Weissbier schaden nicht nur der Gesundheit….
Datenschutz wird weiter aufgeweicht…
Streit um Datenschutz beim Kinderschutz …fieses Spiel mit den Kindern…
Bund und Länder haben sich am gestrigen Mittwoch in Berlin beim “Kinderschutzgipfel” auf einen umfangreichen Maßnahmenkatalog geeinigt. Die Vereinbarungen zielen vor allem auf stärkere Kontrollen und häufigere Frühuntersuchungen. Generell sollen die staatlichen und kommunalen Stellen künftig verbindlicher auftreten, wenn es um den Schutz der Kinder vor Gewalt geht. Zudem soll ein “Frühwarnsystem mit Datenvernetzung” aufgebaut werden. Hier müsse der Grundsatz gelten: “Kinderschutz vor Datenschutz”, betonten unter anderem die Ministerpräsidenten von Bayern, Günther Beckstein (CSU), und Schleswig-Holstein, Peter Harry Carstensen (CDU). Dazu sollen die noch bestehenden datenschutzrechtlichen Hürden aufgehoben und so der Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden verbessert werden. Die Antwort von Datenschützern ließ freilich nicht lange auf sich warten.
Diese Forderung könne nicht ernst gemeint sein, hat sich etwa der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Thilo Weichert, in einem Brief an Carstensen gewandt. “Sowohl bei der medizinischen Untersuchung und Betreuung von Kindern wie auch bei der Betreuung durch das Jugendamt ist das Vertrauensverhältnis und damitdie Beachtung des Patienten- beziehungsweise des Sozialgeheimnisses eine zentrale Bedingung für den Erfolg der Hilfe”, stellt der Datenschutzbeauftragte klar. Dies habe auch das Bundesverfassungsgericht mehrfach hervorgehoben. Die gesetzlich geregelten Begrenzungen dieser Geheimnisse im Interesse des Kindeswohls müssten verhältnismäßig sein Die Abschaffung sämtlicher datenschutzrechtlicher Schranken wäre dagegen “eine Katastrophe für die vertrauensvolle Arbeit mit Kindern und Eltern”.
Denn sie wissen nicht was sie tun…
Bundesregierung beschließt Verbot “gewaltbeherrschter” Spiele
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch den umstrittenen Entwurf zur ersten Änderung des Jugendschutzgesetzes aus dem Haus von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU). Damit soll der Katalog der schwer jugendgefährdenden Computerspiele und anderer “Trägermedien”, die automatisch gesetzlich indiziert sind, trotz Protesten von Branchenverbänden deutlich ausgedehnt werden. Laut dem Papier werden Games mit “weit reichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten” belegt, die “besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen”. Bisher sind allein Gewalt oder Krieg “verherrlichende” Computerspiele für Jugendliche automatisch verboten. Die Bundesregierung will so ihren Beitrag im Kampf gegen “Killerspiele” leisten.
Gesetzlich festgeschrieben werden soll mit dem Entwurf, der im kommenden Jahr von Bundesrat und Bundestag zu beraten ist, auch Mindestgrößen und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Die Zeichen müssen demnacht künftig auf der Frontseite der Verpackungshülle “links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern” angebracht werden.
Killerspiele: ARD und ZDF berichten unsachlich…
Auf YouTube sorgt gerade ein zehnminütiger Angriff auf ARD und ZDF für Aufsehen: Killerspiele in ARD, ZDF und WDR heißt der Clip, in dem der 21-jährige Matthias Dittmayer den Sendern mit einfachen Mitteln beweist, wie irreführend und verfälschend sie zum Teil über das Thema Computerspiele berichten. Der Bremer Student der Rechtswissenschaften unterzieht dabei die Sendungen Panorama, Hart aber Fair, Kontraste und Frontal 21 einer journalistischen Prüfung, stellt Fakten richtig und bewertet Behauptungen, die getroffen werden.
Der Clip, der vor nicht mal zwei Wochen online gestellt wurde, ist bereits über 200.000 Mal angeschaut worden. Wir haben Matthias angerufen und nachgefragt, wieso es scheinbar so leicht ist, journalistische Fehlleistungen bei gebührenfinanzierten Sendern aufzudecken.
Gut bezahlte Dummschwätzer…
Die “Gesellschaft für wissenschaftliche Gesprächspychotherapie” (GWG) hat sich für ein Verbot so genannter “Killerspiele” ausgesprochen. Die Medienkompetenz von Jugendlichen würde durch gewalthaltige Spiele nicht gefördert, vielmehr würden junge Menschen durch das Spielen solcher Titel ihr Mitgefühl verlieren. Entsprechende Studien zitiert die GWG jedoch nicht.
In einer Pressemitteilung nimmt der nach eigenen Angaben mit über 4.000 Mitgliedern größte Fachverband für Psychotherapie in Europa die Vorweihnachtszeit zum Anlass, Eltern “keine Killerspiele zu Weihnachten” zu empfehlen. Gleichzeitig fordert die GWG aber auch, “gewaltverherrlichende Spiele gesetzlich zu verbieten, damit der Grundkonsens einer humanen Gesellschaft erhalten bleibt”. Das ist jedoch unnötig: Laut Paragraf 131 Strafgesetzbuch sind bereits Medien verboten, die eine “Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten” ausdrücken - auch deren Herstellung.
In ihrer Definition eines “Killerspiels” beruft sich die GWG auf eine Drucksache des Bundesrats, bei der es sich um den Gesetzentwurf aus Bayern vom Februar 2007 handelt. Die GwG zitiert daraus, es gehe um “Spielprogramme die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen.” Eine weitere Einschränkung des Begriffs von “gewaltverherrlichenden” oder “Killerspielen” nimmt die GWG nicht vor. Vielmehr liefert sie eine Liste von Gewalthandlungen, die Inhalt von Spielen sein können, bei denen die Eltern hellhörig werden sollen. Diese Aufzählung reicht von Bedrohung bis zum Abtrennen von Gliedmaßen - zumindest für Letzteres ist noch kein Fall bekannt, bei dem ein solches Spiel in Deutschland eine Freigabe unter 18 Jahren erhalten hätte.
Ungeachtet der Tatsache, wie Jugendliche an solche Titel kommen, sind “Killerspiele wie Landminen für die Seele”, so Elke Ostbomk-Fischer, Hochschuldozentin und GwG-Mitglied. Herstellung und Verbreitung sollten daher strafbar sein: “Die Medienverwahrlosung junger Menschen hat in den vergangenen Jahren ein derart erschreckendes Ausmaß erreicht, dass die politisch Verantwortlichen umgehend handeln müssen, bevor eine ganze Generation von Kindern und Jugendlichen vom Strudel der Gewalt mitgezogen wird.”
Als Beleg für die Schädlichkeit von gewalthaltigen Computerspielen führt die GWG keine wissenschaftlichen Studien an, sondern die ” Erfahrungen vieler Fachkräfte der GwG aus psychotherapeutischen Beratungsstellen und schulpsychologischen Diensten”. Eine immer wieder geforderte “Medienkompetenz” will die Gesellschaft durch Spiele nicht gebildet sehen, vielmehr sei der Begriff von “Spieleherstellern vereinnahmt”. Zudem gebe es Wissenschaftler, welche der Computerindustrie nahestünden und daher Argumente pro Computerspiel liefern würden.
Woher die gewalthaltigen Spiele kommen, weiß die GwG auch genau: “Solche Spiele wurden ursprünglich für das US-amerikanische Militär als Kriegssimulationen entwickelt. Sie haben den Zweck, bei Soldaten die Tötungshemmung abzubauen und ihre ‘Killer-Effizienz’ zu erhöhen.” Dass es für alle Spiele in Deutschland eine rechtsverbindliche Einstufung nach Altersklassen gibt, erwähnt die GwG mit keinem Wort.
