Bergland

Sobald ein Konzern hinter einem Portal steht…

Veröffentlicht in Foren, Web, abmahnung, medien by dobermann projekt am Mai 15th, 2008

ist Schluß mit lustig…es regiert die pure Gier…
Der Betreiber der Online-Community StudiVZ hat offenbar ein neues Feindbild für sich entdeckt. So will der Holtzbrinck-Konzern “rechtliche Schritte” gegen das studentische Internet-Projekt MatheVZ einleiten, sollte das Angebot nicht umbenannt, umgestaltet und unter neuer Adresse online gestellt werden.
Darüber hinaus müssten alle MatheVZ-Domains an die Verlagsgruppe übertragen werden.
Die StudiVZ-Rechtsabteilung sei zu einer einvernehmlichen Lösung bereit und würde von weiteren Ansprüchen wie Schadenersatz absehen, wenn ihre Bedingungen erfüllt werden.
Obwohl es sich bei der Mathematik-Seite nicht um eine Community handelt, sehen die StudiVZ-Juristen die Unverwechselbarkeit ihrer Marke in Gefahr.
Der Holtzbrinck-Konzern beansprucht nämlich sämtliche Domains mit “VZ” im Namen für sich.
MatheVZ bietet den Usern im Unterschied zur Web-2.0-Community StudiVZ Rechenaufgaben, Lösungen und Unterrichtsmaterialien für das Schulfach Mathematik zum Download an.
Obwohl die Seite beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen ist und daneben zehn weitere eingetragene Web-Marken mit VZ im Namen registriert sind, sieht die Rechtslage für die Betreiber eher unvorteilhaft aus. “Voreintragungen gleicher oder ähnlicher Marken werden von unserer Seite nicht überprüft. Dafür hat der Betreiber selbst Sorge zu tragen. Von uns wird lediglich die Schutzfähigkeit einer Marke in Bezug auf ihre angemeldeten Artikel geprüft”, erklärt Werner Hochmuth, Markenprüfer beim DPMA.
Die MatheVZ-Betreiber berufen sich darauf, kein soziales Netzwerk, sondern ein Portal für Mathematik-Interessierte anzubieten. Demzufolge wollen sich die Studenten dem Druck des Konzerns nicht kampflos ergeben.

Software, Film- und Musikpiraterie nimmt weiter ab…

Veröffentlicht in medien, rechtliches, ueberwachung, urheber by dobermann projekt am Mai 14th, 2008

Die Zahl von Software-Raubkopien in Deutschland ist im Jahr 2007 erneut gesunken.
Wie der aktuelle jährliche Bericht der Business Software Alliance (BSA) zeigt, nahm die Softwarepiraterie 2007 um mehr als ein Prozent ab und liegt nun bei 27 Prozent.
Ähnlich die Situation in Großbritannien: Auch hier sank der Anteil unlizenzierter Software um einen Prozentpunkt auf insgesamt 26 Prozent.
Wie in Großbritannien und Deutschland ist die Piraterierate auch in vielen anderen westlichen Staaten bzw. in insgesamt 67 Ländern zurückgegangen. Weltweit nimmt das Problem allerdings weiter deutlich zu. Der durchschnittliche Wert unlizenzierter Programme liegt derzeit bei 38 Prozent.

“Wir sind zuversichtlich, dass eine Reduzierung der Piraterierate langfristig möglich ist”,

meint Michael Höppner, Sprecher der BSA.
Der Anteil von Raubkopien sinke schon jetzt in den meisten Ländern weltweit.

“Neue Geschäfts- und Vertriebsmodelle werden ebenfalls ihren Teil dazu beitragen, dass der Einsatz unlizenzierter Software eines Tages der Vergangenheit angehört”,

ergänzt Höppner.
Die Entwicklung bei Film und Musik habe eine andere Dynamik, da es sich bei diesen beiden vorrangig um Bereiche handle, die sich direkt an Privatpersonen richten, meint Höppner.

“Dennoch wird dem geistigen Eigentum und dem Urheberrecht auch hier eine immer größere Bedeutung zugemessen. Es entwickeln sich zudem neue Absatzwege und Geschäftsmodelle im Rahmen der verbesserten technischen Möglichkeiten.”

Insgesamt hat die Softwarepiraterie im Vergleich zum Vorjahr nur in acht Ländern zugenommen. Doch gleichzeitig gewinnen laut BSA-Bericht gerade jene Gebiete mit sehr hohem Piraterieanteil zunehmend an Gewicht. Zumeist handelt es sich dabei um Entwicklungs- oder Schwellenländer.

Bundestag verabschiedet Gesetzesnovelle gegen sog.”Killerspiele”…

Veröffentlicht in Politik, medien, zensur by dobermann projekt am Mai 9th, 2008

Der Bundestag hat wie erwartet den umstrittenen Regierungsentwurf zur ersten Änderung des Jugendschutzgesetzes mit den Stimmen der Mehrheit der großen Koalition abgesegnet. Die Gesetzesnovelle, die am Donnerstagabend gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet wurde, erweitert die Kriterien, nach denen Gewaltvideos und sogenannte “Killerspiele” als jugendgefährdend auf dem Index landen. Darüber hinaus müssen die Altersbeschränkungen auf CDs und DVDs vergrößert werden, damit sie beim Kauf künftig auf den ersten Blick ins Auge fallen. “Damit machen wir Jugendschutz sichtbar”, sagte die CDU-Abgeordnete Antje Blumenthal laut dpa.

Mit der von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hochgehaltenen Initiative werden Spiele mit “weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten” belegt, die “besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen”. Bisher sind allein Gewalt oder Krieg “verherrlichende” Computerspiele für Jugendliche automatisch verboten. Gesetzlich festgeschrieben werden auch Mindestgrößen und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK).

heise.de

Regierung stellt pro Jahr rund 30 Indizierungsanträge für Computerspiele

Das Bundesfamilienministerium hat zwischen 2005 und 2007 insgesamt 89 Anträge zur Indizierung “gewaltbeherrschter” Video- und Computerspiele bei der zuständigen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) gestellt. Dies geht aus einer heise online vorliegenden Antwort des Ressorts von Ministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hervor. Demnach hat die BPjM zugleich 81 der vorgeschlagenen Medien auf die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen. Wissen wollten die Liberalen eigentlich, wie lange sich Mitglieder der Bundesregierung mit dem Spielen der sogenannten Killerspiele beschäftigen. Im Detail teilte das Familienministerium mit, dass es 33 (Jahr 2005), 27 (2006) und 29 (2007) Anträge auf Indizierung von Vertretern der umstrittenen Spiele-Gattung eingebracht hat. Zugleich betont die Behörde, dass nicht etwa einzelne Games Anlass für den vom Bundestag am gestrigen Donnerstag verabschiedeten Entwurf zur ersten Änderung des Jugendschutzgesetzes gewesen seien. Vielmehr sei aufgrund der Ereignisse in Emsdetten im November 2006 das Thema des wirksamen Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen in das öffentliche und politische Interesse gerückt. Mit der Novelle werden Spiele mit “weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten” belegt, die “besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen”. Bisher waren allein Gewalt oder Krieg “verherrlichende” Computerspiele für Jugendliche automatisch verboten.

Auf der schwarzen Liste der Bundesprüfstelle befinden sich derzeit insgesamt 517 Computer- und Videospiele. Das Familienministerium gehörte dabei neben dem Bayerischen Landeskriminalamt (LKA), das 13 Vorschläge machte, zu den aktivsten Antragstellern. Auf alle Medienarten bezogen gingen 2007 bei der Indizierungsstelle 1305 Verfahren ein. 99 davon stammten aus dem Hause von der Leyens. Der Index umfasst zudem unter anderem 2878 Filme auf Trägermedien wie DVDs, 639 Bücher und Printmedien, 756 Tonträger und 1683 Online-Angebote.

heise.de

Tagged with: , ,

Erstmals stufte Europol Gentechnikgegnern als Terroristen ein

Veröffentlicht in Politik, medien, terror by dobermann projekt am Mai 5th, 2008

Erstmals stufte Europol eine Feldbefreiung von Gentechnikgegnern als “terroristische Tat” ein.

Eine Aktion von Gentechnikgegnern in Portugal, die sich gegen die Pflanzung von Genmais richtete, wurde von der europäischen Sicherheitspolizei Europol als “terroristisch” eingestuft.
Bei der Aktion am 17. August 2007 wurden ein Hektar Maispflanzen umgeknickt und ausgerissen. An der Aktion unter dem Namen Movimento Verde Eufemia hatten rund 150 Personen teilgenommen, die öffentliches Bewusstsein für die Gefahren von Gensaaten schaffen wollten. Es war die erste Handlung zivilen Ungehorsams dieser Art in Portugal. Europaweit gab es die so genannten “Feldbefreiungen”, Zerstörungsaktionen von GMO (genetisch modifizierten Organismen), schon seit 2005. Seitdem führten die “Faucheurs Volontaires” in Frankreich die ersten Feldbefreiungen durch, und in Deutschland folgten zahlreiche solcher Aktionen von der Initiative Gendreck-weg.
Bislang wurden die “Feldbefreier” noch nie als Terroristen eingestuft. “Umweltterrorismus” (environmental terrorism) - diesen Begriff führte der Europol-Report nun schwarz auf weiß ein und kriminalisiert damit die Handlung der portugiesischen Gentechnikgegner. Gemäß der Terrorismus-Kategorie “Einzelfälle” (”Single Issues”) sei hierbei “Gewalt” begangen worden “mit dem Wunsch, eine bestimmte Politik oder Praktik innerhalb einer Zielgesellschaft (”target society”) zu ändern”.

Auszug leicht gekürzt von Telepolis übernommen…

Wer jetzt immer noch der Meinung ist, die EU wäre demokratisch, meint es gut mit den Bürgern, der sollte sich den ganzen Artikel ansehen…und auch mal hier vorbeischauen damit endlich klar wird, was diese EU werden wird und welche Rolle Deutschland dabei zu spielen gedenkt. Nebenbei…und ebenfalls von den Medien bewußt ausgeblendet…wird die Tatsache unterschlagen, das diese EU sich nicht nur auf Angriffskriege vorbereitet, sondern selbige bereits fertig geplant in den Schubladen hat.
Von der Regierung und den gleichgeschalteten Medien ebenfalls unterschlagen…die friedlichen Demonstrationen gegen den sog.Vertrag von Lissabon…in ganz Europa. Nicht ein einziges Fernsehteam war an diesem 23.April unterwegs um Filmaufnahmen von den Demos zu machen…kein einziger Nachrichtensender in Deutschland brachte im Vorfeld eine Nachricht oder berichtete nach den Demonstrationen darüber. In keiner einzigen Tageszeitung war auch nur die kleinste Notiz zu den Anti-EU Demonstrationen zu finden. Die EU auf dem Weg in die Diktatur, in der jeder Widerstand mit brutalstmöglicher Gewalt niedergeknüppelt wird…

Tagged with: , , , ,

Zeitungsverleger brauchen und wünschen keine Subventionen oder “Wohltaten” vom Staat

Veröffentlicht in Politik, medien, ueberwachung, zensur by dobermann projekt am Mai 3rd, 2008

Die Pressefreiheit in Deutschland steht nach Worten von Zeitungsverleger-Präsident Helmut Heinen unter dem wachsenden Druck von Behörden. Staatliche Institutionen fühlten sich offenbar zum Schutz der Bevölkerung auch zu Aktionen jenseits von Recht und Gesetz motiviert, sagte der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in einem dpa-Interview zum Welttag der Pressefreiheit an diesem Samstag. Jüngstes Beispiel sei die Abhöraktion des Bundesnachrichtendienstes (BND) gegen eine Spiegel-Journalistin.

heise.de

Künstler ohne Plattenvertrag werden Geld für Streaming ihrer Stücke erhalten

Veröffentlicht in film, medien, urheber by dobermann projekt am Mai 2nd, 2008

Ein Bezirksgericht in den USA hat entschieden, dass auch Musiker, die nicht bei einer großen Plattenfirma unter Vertrag sind, einen Anspruch auf Vergütung haben, wenn ihre Stücke im Internet angeboten werden. Von dem Urteil betroffen sind Musikstreaming-Dienste von AOL, RealNetworks und Yahoo.
Während die Plattenfirmen für ihre unter Vertrag stehenden Musiker die Lizenzvereinbarungen mit den Streaming-Anbietern schließen, gingen die unabhängigen Künstler leer aus. Das ändert sich nun. Die American Society of Composers, Authors and Publishers (ASCAP) setzte vor dem zuständigen US-Bezirksgericht aus dem Bundesstaat New York durch, dass Anbieter von Musikstreams im Internet auch unabhängige Musiker abgelten müssen. Die ASCAP vertritt die Rechte von etwa 320.000 unabhängigen Songwritern, Komponisten und Verlegern.

Betroffen sind laut Urteil AOL, RealNetworks, Yahoo und andere.
Diese werden nun für das Streamen der Musikstücke zwischen dem 1. Juli 2002 und dem 31. Dezember 2009 zusammen rund 100 Millionen US-Dollar an die ASCAP zahlen.
Die ASCAP-Vorsitzende Marilyn Bergman begrüßte das Urteil als wichtigen Schritt hin zu einer angemessenen Bewertung der Werke von Songwritern, Komponisten und Verlegern. Die meisten der Online-Geschäftsmodelle begründeten ihren Erfolg auf den kreativen Leistungen anderer. Des halb sei es “entscheidend, dass diese Unternehmen einen angemessenen Anteil ihrer erheblichen Erträge an diejenigen von uns abgeben, deren Werke die Zuhörer anlocken und damit letztlich das Geschäft in Gang halten.”
Das Gericht sah sich vor die Aufgabe gestellt, “einen genauen monetären Wert für ein nicht greifbares Wirtschaftsgut” festzusetzen, nämlich “das Recht für die unbegrenzte öffentliche Aufführung für jedes von Millionen Musikstücken aus dem Repertoire der ASCAP über ein Internet-Medium, das explosionsartig wächst und sich ständig weiterentwickelt”, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Richter am Bezirksgericht für den Southern District of New York in White Plains entwickelten eine komplexe Formel zur Berechnung der Lizenzzahlung. Darin sind unter anderem Einnahmen, Kosten für Traffic und die Nutzungsdauer des Streaming-Angebots berücksichtigt.

Beide Parteien, ASCAP und die Streaming-Anbieter, hatten zudem dem Gericht genaue Zahlen über die Musikangebote vorgelegt.

DER SACHSENSUMPF

Veröffentlicht in medien, rechtliches, zensur by dobermann projekt am Mai 1st, 2008

ABGESANG AUF ZIVILCOURAGE VON POLITIK UND GESELLSCHAFT ?
http://www.juergen-roth.com
26.4.2008

Im europäischen Fussball gibt es weder Wettbetrug noch werden Spiele geschoben. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende von Siemens, Heinrich v. Pierer (Berater von Gerhard Schröder und Angela Merkel!), wusste und weiß nichts über schwarze Kassen und Schmiergeldzahlungen in Milliardenhöhe bei Siemens, und in Sachsen ist die Welt auch in Ordnung. Am Dienstag wird im Landtag von Dresden verkündet werden: es ist nichts dran am sogenannten Sachsensumpf. Eine Luftblase war es. Eine bösartige Kampagne. Einige einschlägig bekannte Journalisten werden triumphieren – haben sie es doch schon von Anfang an gewusst. Augen zu, Ohren zu und zu Diensten sein - das heißt Anerkennung und Aufstieg. In den schweren Zeiten des Konkurrenzkampfes ist das durchaus verständlich.

Unheimlich gründlich ermittelten in den letzten Monaten die Wächter des sächsischen Rechtsstaats völlig unabhängig, also ohne politische Vorgaben versteht sich. Sie haben viele, viele Zeugen vernommen, ihnen geduldig zugehört, sie natürlich nicht verbal unter Druck gesetzt, auch nicht mit offensichtlichen Unwahrheiten konfrontiert, um sie in ihrem Aussageverhalten zu beeinflussen. So in der Art: „Wie kommen Sie dazu diesen Mann zu beschuldigen. Er hat einen Selbstmordversuch deshalb begangen. Können Sie das verantworten?“ Selbstredend gibt es keine Zeugen, die alleine deshalb einen Nervenzusammenbruch bekommen haben, wenn sie bestimmte Stimmen der Sachsensumpfaufklärer hörten. Also das gibt es natürlich nicht. Und deshalb haben auch keine Zeugen, in Tränen aufgelöst, die Vernehmung in Dresden verlassen. Zeugenbeeinflussung gibt es bekanntlich nur irgendwo in Russland oder China. Haben einige Quellen des Verfassungsschutzes gegenüber Staatsanwälten einfach die Aussage verweigert? Selbstverständlich nicht. Ihnen wäre doch nie etwas geschehen, hätten sie offen ausgesagt. Vielmehr könnten sie sich der Fürsorge von Polizei und Justiz hundertprozentig sicher sein. So sicher wie die Parlamentarische Kontrollkommission alle Akten erhalten hat, auch Quellenakten.

Denn nur die Wahrheit und nichts anderes als die Wahrheit wollten die Staatsanwälte in Sachsen herausfinden. Die einstigen Verfassungsschützer (glücklicherweise wurden sie versetzt oder sind krank) stehen nun vor einem Scherbenhaufen. Ihre gesamte, vom Steuerzahler finanzierte Arbeit, war nicht nur umsonst. Nein, es war eine Schmutzkampagne unfähiger Beamter und Beamtinnen. Ein Glück, dass man das jetzt aufgrund der vorbildlichen ergebnisoffenen Ermittlungen endlich bestätigt bekommt. Die Überlegung was sie herausgefunden hätten, wären sie in der Lage gewesen, zu Ende zu ermitteln – die erübrigt sich jetzt.

Hier weiter:

Tag der Schande für den Deutschen Bundestag!

Veröffentlicht in medien by dobermann projekt am April 30th, 2008

Der 24. April 2008 wird in der Geschichte als der Tag notiert werden, an dem 517 Mitglieder des Deutschen Bundestages aus unterschiedlichen Gründen auf verfassungswidrige Weise einem Vertragswerk zugestimmt haben, das in der Praxis das Grundgesetz aufheben und in Europa eine oligarchische Diktatur verwirklichen soll. Der größte Skandal besteht darin, daß diese Abgeordneten bis auf ganz wenige Ausnahmen diesen Vertrag zuvor gar nicht gelesen hatten. „Das ist bei uns in der Fraktion kein Thema”, brachten es einige von ihnen auf den Punkt.

Damit scheint zunächst das Kalkül der europäischen Regierungschefs aufzugehen, die am 13. Dezember letzten Jahres nicht nur den Vertrag von Lissabon beschlossen haben, sondern eben auch, diesen Vertrag ohne jegliche öffentliche Diskussion in den Medien oder in für die Bevölkerung wahrnehmbarer Weise auch im Bundestag durch die Parlamente ratifizieren zu lassen. Dabei handelt es sich um nichts weniger als einen Staatsstreich von oben, bei dem auch noch der klägliche Rest an gesetzgeberischen Kompetenzen, die zuvor noch beim Bundestag lagen, an die Brüsseler EU-Diktatur abgegeben werden.

Die Sache wird ein Nachspiel haben, und zwar nicht nur in Deutschland. Beim Bundesverfassungsgericht, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und weiteren Gerichten werden Klagen eingereicht werden, die sich mit den zahlreichen Verstößen gegen das Grundgesetz und die übrigen Verfassungen beschäftigen, die mit dem Lissaboner Vertrag faktisch außer Kraft gesetzt worden sind.

Eine der schwerwiegendsten Verletzungen besteht darin, daß laut Art. 20 GG, Abs. 2 alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, und die gewählten Abgeordneten dieses Recht des Souveräns, des Volkes, lediglich repräsentieren. Laut früheren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts dürfen die Repräsentanten einen gewissen Anteil dieses Rechtes z.B. an die EU delegieren, aber 100% ? Mit dem Lissaboner Vertrag würden die Bürger praktisch entmachtet, die parlamentarische Demokratie außer Kraft gesetzt und jegliche Formulierung der Politik an den auf zweieinhalb Jahre gewählten EU-Präsidenten, den Ministerrat und die EU-Kommission abgetreten.

Damit ist eine solche Gesamtänderung des Grundgesetzes gegeben, daß der Art. 146 GG zutrifft, in dem es heißt, „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.”

Der EU-Vertrag, der nach der Rechtsauffassung bedeutender Staatsrechtler die nationalen Gesetzgeber zu „regionalen Verwaltungskörpern” reduziert, ist in Wirklichkeit eine Verfassungsänderung, auch wenn die Regierungschefs den durchsichtigen Trick angewandt haben, die 2005 in Frankreich und den Niederlanden in Referenden abgelehnte Europäische Verfassung einfach in „Vertrag” umzubenennen.

Der größte Skandal besteht darin, daß, von einer Handvoll von Abgeordneten abgesehen, die absolute Mehrzahl von ihnen über diesen Vertrag abgestimmt hat, ohne daß sie ihn gelesen hätten. Der für Nichtjuristen völlig unverständliche Text wurde in seiner konsolidierten Form (also der ursprüngliche Text der Europäischen Verträge mit den eingefügten Änderungen, Erläuterungen und Erklärungen) erst am 15. April veröffentlicht. Diese Abgeordneten haben also in skandalöser Ignoranz und Indifferenz ihre Aufgaben als Volksvertreter mißachtet, und sollten nun nur eine Antwort bekommen: Jeder, der für diesen Vertrag gestimmt hat, sollte schnellstmöglich aus dem Amt gewählt werden.

Hier weiter:

Urheberrechtsexperte ärgert sich über “Frechheiten der Musikindustrie”

Veröffentlicht in medien, rechtliches, urheber, zensur by dobermann projekt am April 30th, 2008

Der Münsteraner Rechtsprofessor und Urheberrechtsexperte Thomas Hoeren ärgert sich über den offenen Brief der Musikindustrie an Bundeskanzlerin Angela Merkel. In einem Eintrag im Experten-Blog des Beck-Verlags schreibt Hoeren: “Ich habe langsam die Nase von den Frechheiten der Musikindustrie voll.” Er meint, in dem Brief werde undifferenziert auf Nutzer und TK-Industrie eingeschlagen, falsche Zahlen würden kombiniert mit schrägen Vergleichen mit dem “Zensurland China” und “dubiosen Zitaten” von Mark Getty. Hoeren ist Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) an der Uni Münster und bietet seit fünf Jahren ein umfangreiches Kompendium zum Internetrecht zum Download an.
In dem offenen Brief, der unterzeichnet wurde von Musikern sowie von Protagonisten aus Film und Fernsehen wie Yvonne Catterfeld, Amelie Fried, Heinrich Breloer, Till Brönner, Helmut Dietl und Ralph Siegel, heißt es, 70 Prozent des Internetverkehrs in Deutschland entfielen auf die Tauschbörsennutzung. Merkel setze sich in China “vorbildlich für die Interessen der deutschen Industrie” ein, das solle sie auch in Deutschland tun. Weiter wird in dem Brief auf das Zitat des Chefs des Bilderdienstes Getty verwiesen, laut dem “Geistiges Eigentum” das “Öl des 21. Jahrhunderts” sei. Am Samstag antwortete Merkel in einer Videobotschaft unter anderem mit dem Versprechen, sich auch auf internationaler Ebene für mehr Schutz des geistigen Eigentums stark zu machen.

Hoeren greift die in dem Brief aufgeführten Argumente scharf an und schreibt weiter, die Musikindustrie schicke die “eigenen Haussklaven” als Unterzeichner vor und instrumentalisiere sie, anstatt sich zu fragen, ob sie die Kreativen angemessen bezahlt. Sehr kritisch sieht der Professor auch, dass die Musikindustrie in Deutschland Internetprovider zur Verantwortung ziehen will und dabei auf Frankreich und Großbritannien verweist. Dabei sei fraglich, ob die TK-Industrie überhaupt effektiv den Zugang zu Websites sperren könne. Hoeren stellt zur Diskussion, ob das Urheberrecht durch eine komplexe Suche nach einem Gleichgewicht zwischen schützenswerten Urheber-, Verwerter- und Nutzerinteressen geprägt sei. Im nächsten Atemzug zeigt sich Hoeren sogleich skeptisch über die Diskussionsbereitschaft der Musikindustrie über die Ursachen ihres Gewinneinbruchs jenseits von Filesharing: “Man will schlagen, hauen, klotzen. Dualismus ist eben besser verkäuflich als differenzierte Prüfung und Gespräche.”

heise.de

Der FOCUS schnüffelt und selektiert…

Veröffentlicht in medien, ueberwachung, umfragen-meinungen by dobermann projekt am April 29th, 2008

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ruft Schulen und Eltern bundesweit auf, die von der Zeitschrift FOCUS-Schule zum Aufbau einer Schuldatenbank versandten Fragebögen nicht zu beantworten. „Eine bundesweite Schuldatenbank gehört nicht in die Zuständigkeit eines kommerziellen Polit-Magazins. Ich wundere mich über die Kultusministerkonferenz (KMK), dass sie diesem Ansinnen nicht längst eine deutliche Absage erteilt hat. Immerhin ist der KMK das Vorhaben spätestens seit Herbst 2007 bekannt“, sagte die stellvertretende GEW-Vorsitzende und Schulexpertin Marianne Demmer am Donnerstag in Frankfurt a.M..

Das Focus-Argument, mit der Datenbank werde der Wunsch der Eltern nach Transparenz erfüllt, lässt Demmer nicht gelten. „Der Wunsch nach Transparenz ist völlig verständlich. Aber erstens glaube ich nicht an die edlen Absichten der Zeitschrift. Die will vor allem verkaufen. Zweitens gaukeln schriftliche Selbstauskünfte der Schulen und die zwei Jahre alten Zahlen der statistischen Landes- und Bundesämter den Eltern Transparenz lediglich vor. Das ist alles andere als seriös. Und schließlich: Was nützt es Eltern in Heilbronn, wenn sie sich über Schulen in Hamburg informieren können?“, fragte die GEW-Schulexpertin. Das Schlimmste bei öffentlichen Vergleichen sei, dass Schulen nur noch pflegeleichte Kinder unterrichten wollen, so dass „die soziale Schere noch weiter aufgeht“.

Das beste Mittel, Schulen kennen zu lernen und hinter deren Fassade zu schauen, sei nach wie vor der persönliche Kontakt mit den Lehrkräften und der persönliche Besuch - am besten gemeinsam mit den Kindern. „Denn ob Kind und Schule zusammenpassen, kann man über die Papierform nicht herausbekommen“, betonte Demmer.

Ziemlich amüsant“ sei der Versuch der Zeitschrift, der GEW gerichtlich verbieten zu lassen, die Datenbank mit einem Ranking in Zusammenhang zu bringen. Die Beteuerungen der Anwaltskanzlei, es werde kein Ranking geplant, „habe ich interessiert zur Kenntnis genommen“, sagte Demmer. „Allein mir fehlt der Glaube. Eine Zeitschrift, die uns dauernd mit den 500 Besten von irgendetwas beglückt, kann mir nicht weismachen, dass sie ausgerechnet bei Schulen die Daten nur sammeln, aber nicht ordnen will.“ Die Zeitschrift habe auch die KMK offenbar nicht überzeugen können. In der GEW vorliegenden internen KMK-Berichten, sei ebenfalls „durchgängig“ von Schulranking die Rede.

Information:
·Im Herbst 2007 wurde laut einem der GEW vorliegenden Protokoll in der KMK-Amtschefskommission „Qualitätssicherung…“ von den Plänen des FOCUS berichtet, im Jahr 2008 ein „Schulranking von Realschulen und Gymnasien“ zu veröffentlichen. Der Kommission lag dazu ein umfangreiches Konzept vor.
·Laut einem ebenfalls der GEW vorliegenden Bericht vom 20. März 2008 wollte sich die KMK-Kommission am 18. April 2008 über einen gemeinsamen Standpunkt verständigen. Aus informierten Kreisen war jedoch anschließend zu hören, dass kein Beschluss gefasst worden sei. Man sei insgesamt „nicht glücklich“ über die Entwicklung und wolle alles vermeiden, was zusätzliche Publizität schafft.
·In einem Schreiben an die beiden Vorsitzenden der KMK-Amtschefskommission, Ministerialdirektor Josef Erhard und Staatssekretär Wolfgang Meyer-Hesemann, vom 14. April 2008 hat die GEW einen Beschluss des GEW-Koordinierungsvorstands mitgeteilt, in welchem die Kultusminister aufgefordert werden, öffentlich Position zu beziehen. Schulen, Lehrkräften und Eltern wird empfohlen, an FOCUS keine Schuldaten wegen der Möglichkeit öffentlicher Rankings herauszugeben. Dem Schreiben waren Argumente gegen Schulrankings des bekannten Schulforschers Prof. Hans-Günter Rolff beigefügt.
·Als Reaktion auf ihr Schreiben bekam die GEW am 22. April 2008 Post von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Schweizer. Darin wurde sie aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, nach der sie das FOCUS-Vorhaben nicht mehr in Verbindung zu Rankings bringen werde. Falls dies nicht geschehe, werde man dem Mandanten empfehlen, „eilgerichtliche Hilfe“ in Anspruch zu nehmen.
·Die GEW hat dies Ansinnen umgehend zurückgewiesen und sieht weiteren Schritten des FOCUS gelassen entgegen.