Bergland

Software, Film- und Musikpiraterie nimmt weiter ab…

Veröffentlicht in medien, rechtliches, ueberwachung, urheber by dobermann projekt am Mai 14th, 2008

Die Zahl von Software-Raubkopien in Deutschland ist im Jahr 2007 erneut gesunken.
Wie der aktuelle jährliche Bericht der Business Software Alliance (BSA) zeigt, nahm die Softwarepiraterie 2007 um mehr als ein Prozent ab und liegt nun bei 27 Prozent.
Ähnlich die Situation in Großbritannien: Auch hier sank der Anteil unlizenzierter Software um einen Prozentpunkt auf insgesamt 26 Prozent.
Wie in Großbritannien und Deutschland ist die Piraterierate auch in vielen anderen westlichen Staaten bzw. in insgesamt 67 Ländern zurückgegangen. Weltweit nimmt das Problem allerdings weiter deutlich zu. Der durchschnittliche Wert unlizenzierter Programme liegt derzeit bei 38 Prozent.

“Wir sind zuversichtlich, dass eine Reduzierung der Piraterierate langfristig möglich ist”,

meint Michael Höppner, Sprecher der BSA.
Der Anteil von Raubkopien sinke schon jetzt in den meisten Ländern weltweit.

“Neue Geschäfts- und Vertriebsmodelle werden ebenfalls ihren Teil dazu beitragen, dass der Einsatz unlizenzierter Software eines Tages der Vergangenheit angehört”,

ergänzt Höppner.
Die Entwicklung bei Film und Musik habe eine andere Dynamik, da es sich bei diesen beiden vorrangig um Bereiche handle, die sich direkt an Privatpersonen richten, meint Höppner.

“Dennoch wird dem geistigen Eigentum und dem Urheberrecht auch hier eine immer größere Bedeutung zugemessen. Es entwickeln sich zudem neue Absatzwege und Geschäftsmodelle im Rahmen der verbesserten technischen Möglichkeiten.”

Insgesamt hat die Softwarepiraterie im Vergleich zum Vorjahr nur in acht Ländern zugenommen. Doch gleichzeitig gewinnen laut BSA-Bericht gerade jene Gebiete mit sehr hohem Piraterieanteil zunehmend an Gewicht. Zumeist handelt es sich dabei um Entwicklungs- oder Schwellenländer.

Unklar, auf welcher Rechtsgrundlage deutsche Behörden solche sensiblen Daten überhaupt erhoben haben.

Veröffentlicht in Politik, justitz, rechtliches, speicherung, terror, ueberwachung, verbindungsdaten by dobermann projekt am Mai 8th, 2008

Das umstrittene deutsch-amerikanische Abkommen über die “Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität” ist von der Gewerkschaft der Polizei unter Beschuss genommen worden. In einer Mitteilung bemängelt der Gewerkschaftsvorsitzende Konrad Freiberg vor allem die Übermittlung von Daten, aus denen die “Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften” hervorgeht. Nach Freiberg ist die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft kein Tätermerkmal für Terroristen. Dementsprechend hofft der Gewerkschaftler, dass das Abkommen modifiziert wird und appelliert an die Politiker: “Nun ist der Bundestag gefordert, die Ratifizierung dieses Abkommens so lange zu blockieren, bis alle offenen Fragen geklärt sind. Wenn die Antworten nicht ausreichend sind, dann muss eben gestrichen werden.”

heise.de

Überwachung der Bevölkerung steigt kontinuierlich

Veröffentlicht in Politik, durchsuchung, justitz, online, rechtliches, speicherung, terror, ueberwachung, verbindungsdaten by dobermann projekt am Mai 7th, 2008

Die Zahl der überwachten Telefonanschlüsse stieg 2007 um 9 Prozent.
Die Zahl der überwachten DSL-Anschlüsse nahm um mehr als 50 Prozent zu.

Die Bundesnetzagentur hat heute die aktuelle Statistik für die im Jahr 2007 im Rahmen von Ermittlungsverfahren durchgeführten Telefonüberwachungen vorgelegt.
Danach ordneten deutsche Gerichte im vergangenen Jahr die Überwachung von 56.404 Teilnehmerkennungen an – ein neuer Höchststand.
Die Zahl der überwachten Telefonanschlüsse stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um 4728 oder 9,1 Prozent an.
Dieses Wachstum geht vor allem auf die Überwachung von Mobilanschlüssen zurück: 47.502 Mobilfunknummern wurden abgehört, im Vorjahr waren es noch 43.791.
Grund ist laut Bundesnetzagentur der wachsende Gebrauch von Mobilfunknetzen. Besonders im Jahr 2007 zog eine Zunahme der Mobiltelefonteilnehmer von über 13 Prozent einen entsprechend steileren Anstieg der Überwachungsmaßnahmen im Vergleich zu den Vorjahren nach sich. Bei Festnetzanschlüssen sank die Überwachung leicht, bei analogen Festnetzanschlüssen sank die Zahl sogar von 4044 auf 3567.
Die Internet-Kommunikation wird immer häufiger Ziel der Überwachung. So wurden im vergangenen Jahr 880 E-Mail-Kennungen abgeschöpft, eine Steigerung um 179 Fälle. Berücksichtigt man nur die neu angeordneten Überwachungen, ergibt sich in dieser Sparte eine Steigerung um 44 Prozent.
Die Zahl der überwachten DSL-Anschlüsse nahm um mehr als 50 Prozent zu: 720 Anschlüsse wurden im Jahr 2007 überwacht. Auch die Internet-Telefonie weckt zunehmend die Neugier der Strafverfolger: Von 51 Fällen im Vorjahr stieg die Zahl auf 155 Fälle an.

heise.de

Das Grundgesetz wird abgeschafft…Bundeskanzleramt außer Kontrolle

Veröffentlicht in Politik, justitz, rechtliches, terror by dobermann projekt am Mai 5th, 2008

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verlangt die Bündelung zentraler repressiver

Repressiv: in der Politik als Unterdrückung oder Verfolgung von Gruppen oder Individuen aufgrund politischer Beweggründe…

Führungskompetenzen in einem neuen Machtzentrum beim Bundeskanzleramt.
Entsprechende Forderungen, die am Wochenende bekannt wurden und am Mittwoch der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollen, umfassen die Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrats, der nicht als Analyseinstrument, sondern als “Entscheidungszentrum” konzipiert ist.
Gleichzeitig sollen Bundeswehreinsätze ohne die bisher zwingende Zustimmung des Parlaments erlaubt und die Interventionsrechte der Armee im Inland erweitert werden.

Bedeutet: Das Grundgesetz wird abgeschafft und durch EU-Gesetzgebung ersetzt…

Mit ihren Forderungen greift die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Konzepte auf, die schon seit Jahren in zentralen repressionspolitischen Strategiefabriken Berlins vorbereitet werden, vor allem in der Bundesakademie für Sicherheitspolitik.
Dort heißt es über Widersprüche der Konzepte zur geltenden Verfassung, man werde das Grundgesetz “ohnehin in wesentlichen Teilen” ändern.
Die Bundesakademie bereitet den Aufbau eines neuen Machtzentrums beim Bundeskanzleramt längst mit vor. Die aktuellen Forderungen werden zu einem Zeitpunkt laut, da verschiedene Geheimdienstskandale die Kontrollierbarkeit der Exekutive in Frage stellen.
Die Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die am Wochenende bekannt wurden und am Dienstag formell beschlossen sowie am Mittwoch der Öffentlichkeit präsentiert werden sollen, umfassen mehrere seit Jahren umstrittene Elemente. So heißt es, die Bundeswehr müsse “auch dann kurzfristig einsatzfähig” sein, “wenn eine Entscheidung des Deutschen Bundestages nicht herbeigeführt werden kann”. Aus welchen Gründen dies unmöglich sein soll, wird nicht erklärt.

Bedeutet: bei jeder Demonstration wird in Zukunft die Bundeswehr Panzer auffahren, Demonstrationen können zudem laut EU-Grundrechtecharta als Aufruhr oder Aufstand bezeichnet und somit mit Waffengewalt niedergeschlagen werden. Demonstranten können dabei wahllos an Ort und Stelle erschossen werden.
Erläuterung zu Artikel 2 — Recht auf Leben

1. Absatz 1 dieses Artikels basiert auf Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der wie folgt lautet: „1. Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt …“. 2. Satz 2 der genannten Vorschrift, der die Todesstrafe zum Gegenstand hatte, ist durch das Inkrafttreten des Protokolls Nr. 6 zur EMRK hinfällig geworden, dessen Artikel 1 wie folgt lautet: „Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.“ Auf dieser Vorschrift beruht Artikel 2 Absatz 2 der Charta. 3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a) a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK: „Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen; b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern; c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“. b) b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK: „Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind [1], und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …“.

Zudem verlangt die Fraktion, für “Aufgaben des Heimatschutzes” müssten “aus dem Personalbestand der Bundeswehr ausreichend Soldaten zur Verfügung stehen”.

Seit wann gibt es in Deutschland einen Heimatschutz…wann wurde dieser gegründet, wer ist der Chef…wem ist dieser Heimatschutz rechenschaftspflichtig.

Einsätze im Inland sind damit in erheblichem Umfang zulässig. Die Forderungen sind mit der Bundeskanzlerin und mit den Ministern für Inneres und für Verteidigung (alle CDU) abgestimmt und stoßen in den Unionsparteien nicht mehr auf Widerspruch.

[1] Durch den Sicherheitsrat wird das Grundgesetz dahingehend geändert, das die Todesstrafe in Deutschland wieder eingeführt wird. Da dieser Sicherheitsrat von niemanden mehr kontrolliert werden soll, sind Bundestag und Bundesrat oder Bundesverfassungsgericht faktisch entmachtet.

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DER SACHSENSUMPF

Veröffentlicht in medien, rechtliches, zensur by dobermann projekt am Mai 1st, 2008

ABGESANG AUF ZIVILCOURAGE VON POLITIK UND GESELLSCHAFT ?
http://www.juergen-roth.com
26.4.2008

Im europäischen Fussball gibt es weder Wettbetrug noch werden Spiele geschoben. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende von Siemens, Heinrich v. Pierer (Berater von Gerhard Schröder und Angela Merkel!), wusste und weiß nichts über schwarze Kassen und Schmiergeldzahlungen in Milliardenhöhe bei Siemens, und in Sachsen ist die Welt auch in Ordnung. Am Dienstag wird im Landtag von Dresden verkündet werden: es ist nichts dran am sogenannten Sachsensumpf. Eine Luftblase war es. Eine bösartige Kampagne. Einige einschlägig bekannte Journalisten werden triumphieren – haben sie es doch schon von Anfang an gewusst. Augen zu, Ohren zu und zu Diensten sein - das heißt Anerkennung und Aufstieg. In den schweren Zeiten des Konkurrenzkampfes ist das durchaus verständlich.

Unheimlich gründlich ermittelten in den letzten Monaten die Wächter des sächsischen Rechtsstaats völlig unabhängig, also ohne politische Vorgaben versteht sich. Sie haben viele, viele Zeugen vernommen, ihnen geduldig zugehört, sie natürlich nicht verbal unter Druck gesetzt, auch nicht mit offensichtlichen Unwahrheiten konfrontiert, um sie in ihrem Aussageverhalten zu beeinflussen. So in der Art: „Wie kommen Sie dazu diesen Mann zu beschuldigen. Er hat einen Selbstmordversuch deshalb begangen. Können Sie das verantworten?“ Selbstredend gibt es keine Zeugen, die alleine deshalb einen Nervenzusammenbruch bekommen haben, wenn sie bestimmte Stimmen der Sachsensumpfaufklärer hörten. Also das gibt es natürlich nicht. Und deshalb haben auch keine Zeugen, in Tränen aufgelöst, die Vernehmung in Dresden verlassen. Zeugenbeeinflussung gibt es bekanntlich nur irgendwo in Russland oder China. Haben einige Quellen des Verfassungsschutzes gegenüber Staatsanwälten einfach die Aussage verweigert? Selbstverständlich nicht. Ihnen wäre doch nie etwas geschehen, hätten sie offen ausgesagt. Vielmehr könnten sie sich der Fürsorge von Polizei und Justiz hundertprozentig sicher sein. So sicher wie die Parlamentarische Kontrollkommission alle Akten erhalten hat, auch Quellenakten.

Denn nur die Wahrheit und nichts anderes als die Wahrheit wollten die Staatsanwälte in Sachsen herausfinden. Die einstigen Verfassungsschützer (glücklicherweise wurden sie versetzt oder sind krank) stehen nun vor einem Scherbenhaufen. Ihre gesamte, vom Steuerzahler finanzierte Arbeit, war nicht nur umsonst. Nein, es war eine Schmutzkampagne unfähiger Beamter und Beamtinnen. Ein Glück, dass man das jetzt aufgrund der vorbildlichen ergebnisoffenen Ermittlungen endlich bestätigt bekommt. Die Überlegung was sie herausgefunden hätten, wären sie in der Lage gewesen, zu Ende zu ermitteln – die erübrigt sich jetzt.

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Urheberrechtsexperte ärgert sich über “Frechheiten der Musikindustrie”

Veröffentlicht in medien, rechtliches, urheber, zensur by dobermann projekt am April 30th, 2008

Der Münsteraner Rechtsprofessor und Urheberrechtsexperte Thomas Hoeren ärgert sich über den offenen Brief der Musikindustrie an Bundeskanzlerin Angela Merkel. In einem Eintrag im Experten-Blog des Beck-Verlags schreibt Hoeren: “Ich habe langsam die Nase von den Frechheiten der Musikindustrie voll.” Er meint, in dem Brief werde undifferenziert auf Nutzer und TK-Industrie eingeschlagen, falsche Zahlen würden kombiniert mit schrägen Vergleichen mit dem “Zensurland China” und “dubiosen Zitaten” von Mark Getty. Hoeren ist Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) an der Uni Münster und bietet seit fünf Jahren ein umfangreiches Kompendium zum Internetrecht zum Download an.
In dem offenen Brief, der unterzeichnet wurde von Musikern sowie von Protagonisten aus Film und Fernsehen wie Yvonne Catterfeld, Amelie Fried, Heinrich Breloer, Till Brönner, Helmut Dietl und Ralph Siegel, heißt es, 70 Prozent des Internetverkehrs in Deutschland entfielen auf die Tauschbörsennutzung. Merkel setze sich in China “vorbildlich für die Interessen der deutschen Industrie” ein, das solle sie auch in Deutschland tun. Weiter wird in dem Brief auf das Zitat des Chefs des Bilderdienstes Getty verwiesen, laut dem “Geistiges Eigentum” das “Öl des 21. Jahrhunderts” sei. Am Samstag antwortete Merkel in einer Videobotschaft unter anderem mit dem Versprechen, sich auch auf internationaler Ebene für mehr Schutz des geistigen Eigentums stark zu machen.

Hoeren greift die in dem Brief aufgeführten Argumente scharf an und schreibt weiter, die Musikindustrie schicke die “eigenen Haussklaven” als Unterzeichner vor und instrumentalisiere sie, anstatt sich zu fragen, ob sie die Kreativen angemessen bezahlt. Sehr kritisch sieht der Professor auch, dass die Musikindustrie in Deutschland Internetprovider zur Verantwortung ziehen will und dabei auf Frankreich und Großbritannien verweist. Dabei sei fraglich, ob die TK-Industrie überhaupt effektiv den Zugang zu Websites sperren könne. Hoeren stellt zur Diskussion, ob das Urheberrecht durch eine komplexe Suche nach einem Gleichgewicht zwischen schützenswerten Urheber-, Verwerter- und Nutzerinteressen geprägt sei. Im nächsten Atemzug zeigt sich Hoeren sogleich skeptisch über die Diskussionsbereitschaft der Musikindustrie über die Ursachen ihres Gewinneinbruchs jenseits von Filesharing: “Man will schlagen, hauen, klotzen. Dualismus ist eben besser verkäuflich als differenzierte Prüfung und Gespräche.”

heise.de

Keine Akteneinsicht bei Filesharing-Vorwürfen

Veröffentlicht in abmahnung, justitz, medien, rechtliches, verbindungsdaten by dobermann projekt am April 29th, 2008

In einem erst jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom 12. März 2008 (Az.: 5 Qs 19/08) entschied das Landgericht München I, dass einem für die Medienindustrie tätigen Klägeranwalt bei Filesharingvorwürfen keine Akteneinsicht gewährt wird. Durch diese Entscheidung kommt der Anwalt nicht an die Daten des Inhabers des Internetanschlusses und kann diesen auch nicht abmahnen. Das Strafverfahren gegen Unbekannt, das der Klägeranwalt mit Hilfe der IP-Nummer initiiert hatte, wurde eingestellt.
Bei ihrer Ablehnung des Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht stellte die 5. Strafkammer des Landgerichts München I fest, dass die Staatsanwaltschaft die Interessenabwägung gemäß Paragraph 406e Abs.2 StPO zutreffend vorgenommen hatte.

heise.de

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Deutschland gibt intimste Daten der Bürger an US-Behörden weiter

Veröffentlicht in rechtliches, speicherung, terror, ueberwachung, verbindungsdaten by dobermann projekt am April 27th, 2008

Unbekannte Passagen eines im März 2008 unterzeichneten Abkommens zwischen Deutschland und den USA zum behördlichen Datenaustausch sorgen für Empörung, berichtet der Spiegel in seiner kommenden Ausgabe. Das bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und den USA “über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität” regelt den Datenaustausch zwischen den Ermittlern beider Ländern. So war bislang bekannt, dass die Behörden Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Informationen zur Begründung des Terrorismusverdachts austauschen. Außerdem schafft das Abkommen die Grundlage für einen automatisierten Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Daten.
Laut Artikel 12 des Abkommens können auch Angaben über ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse Überzeugungen sowie Mitgliedschaft in Gewerkschaften übermittelt werden. Zulässig seien zudem Informationen, die sich auf das Sexualleben und die Gesundheit der Verdächtigen beziehen.

heise.de

Erst nach Ankündigung einer Untätigkeitsklage gegen die Bundesregierung gibt diese höhere Betrugsfilter-Zahlen bekannt

Veröffentlicht in Klima, rechtliches by dobermann projekt am April 23rd, 2008

Seit dem Start der “Kulanzlösung”, die den Ausbau und Austausch von Betrugsfiltern beschleunigen sollte, steigt die Zahl der verbauten Mängelfiltersysteme in der amtlichen Statistik auf nunmehr 45.237 - Filtertausch findet praktisch nicht mehr statt - PitStop und A.T.U. verweigern weiterhin rechtswidrig den Austausch - DUH-Geschäftsführer Resch fordert amtlichen Widerruf der Zulassungen der Betrugsfilter und Veröffentlichung der vorliegenden KBA-Nachprüfergebnisse für die derzeit lieferbaren Systeme
Es bedurfte erneut der Ankündigung einer Untätigkeitsklage der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) - siehe Pressemitteilung vom 8. April 2008 unter www.duh.de - ehe die Bundesregierung sich zur Veröffentlichung neuer unangenehmer Wahrheiten in der Betrugsfilteraffäre entschloss. Das Bundesverkehrsministerium erklärte im laufenden Rechtsverfahren nach mehrmonatiger Verweigerung, dass nun der DUH die von ihr seit Januar 2008 auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes (UIG) erbeteten “Zulassungszahlen von Diesel-Pkw mit nachgerüsteten Partikelminderungssystemen … in vollem Umfang” zugänglich gemacht werden. Nach den zwischenzeitlich bei der DUH eingegangenen Daten liegt die Anzahl der zum 20. März 2008 verbauten Betrugssysteme mit 45.237 um 20 Prozent höher als bisher zugegeben. Über 90 Prozent dieser Betrugsfilter entfallen auf GAT (35.050 PMS) bzw. (baugleich) Tenneco (6.516 PMS). Auf Bosal entfallen 3.671 PMS.

Bisher hatten Verkehrsministerium, Kraftfahrtbundesamt (KBA) und Bundesumweltministerium - zuletzt Minister Gabriel am 8. März 2008 im Bundestag - stets 170.000 insgesamt nachgerüstete Dieselfilter und knapp 40.000 unwirksame Systeme eingestanden. Die DUH hatte diese Zahlen von Anfang an als zu niedrig bewertet. Doch erst nachdem die Umweltorganisation über eine Länderumfrage eine Gesamtzahl von mehr als 270.000 (Stand: 31. Dezember 2007) eingebauten Filtern ermittelt und eine Untätigkeitsklage gegen die Bundesregierung wegen der Verheimlichung der korrekten Zahlen über die eingebauten Betrugsfilter angekündigt hatte, gab das Verkehrsministerium von Minister Wolfgang Tiefensee (SPD) nun nach und bestätigt über ein Schreiben des Kraftfahrtbundesamtes vom 16.April die Zahl von 285.707 insgesamt nachgerüstete Partikelfilter (Stand: 20. März 2008), darunter über 45.237 Betrugsfilter.

“Bereits zum zweiten Mal musste die DUH zum Instrument der Untätigkeitklage gegen die Bundesregierung greifen, um korrekte Angaben zum Ausmaß des Betrugsfilterskandals zu erhalten. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel muss dieses katastrophale Ergebnis seines Krisenmanagements beim Betrugsfilterskandal endlich zur Kenntnis nehmen und handeln”, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. “Nur durch den amtlichen Widerruf der Zulassungen wird der Filteraustausch in Gang kommen. Das Instrument der “freiwilligen Selbstverpflichtung” ist einmal mehr gescheitert ” Immerhin sei in diesem Fall nicht auch noch die Durchführung des langwierigen Klageverfahrens notwendig geworden, um die Einsicht zu befördern. “Die Ankündigung einer Untätigkeitsklage gegen die Bundesregierung hat diesmal ausgereicht.” Resch verweist darauf, dass mit den neuen Zahlen das Scheitern der so genannten “Kulanzregelung” endgültig dokumentiert sei. Mit der von der Bundesregierung Ende November 2007 ausgehandelten Vereinbarung, die Bundesumweltminister Gabriel persönlich präsentiert hatte, sollte der Filteraustausch eigentlich innerhalb weniger Wochen vollzogen sein.

Resch: “Wir stehen nun vor der kuriosen Situation, dass die amtliche Zahl der vom Betrugsfilterskandal Betroffenen acht Monate nach Aufdeckung des Skandals durch die DUH weiter zunimmt statt zu schrumpfen.” Die Tatsache, dass der Filtertausch inzwischen praktisch zum Erliegen gekommen ist - nach einer Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) wurden im März bundesweit ganze 118 Betrugsfilter getauscht - zeige, dass die “Kulanzregelung” vor allem den verantwortlichen Betrugsfilterherstellern und den großen Werkstattketten A.T.U. und PitStop nützt. Sie sparen durch den Verbleib ihrer mangelhaften Produkte in den Autos einen zweistelligen Millionenbetrag.

Inzwischen scheint sich auch die Frage zu klären, warum große Werkstattketten wie A.T.U., die für einen Großteil der verbauten schadhaften Filter verantwortlich sind, den Sofortaustausch von Betrugs- gegen funktionstüchtige Filter anderer Hersteller im Gegensatz zu vielen freien Werkstätten seit Monaten konsequent verzögern (s. im Anhang dieser Pressemitteilung beispielhaft dokumentierte Einzelfälle, die bei der DUH in großer Zahl eingehen).

Nach DUH-Informationen aus dem Kreis der betroffenen Autohalter gibt es offenbar vertragliche Absprachen zwischen dem hauptverantwortlichen Betrugsfilterhersteller GAT und der Werkstattkette A.T.U., die offensichtlich von allen Ketten die meisten Betrugssysteme verbaut hat und die für den Quasi-Boykott des Filtertauschs verantwortlich sein soll: Nach dieser Vereinbarung erhält A.T.U. keine Rückerstattung für einen Sofortaustausch unwirksamer Filter durch wirksame Systeme alternativer Hersteller von GAT, wenn der Austausch vor September 2008 stattfindet.

“Wie lange stecken Umweltminister Gabriel und Verkehrsminister Tiefensee ihren Kopf noch in den Dieselruß und beharren weiter auf ihre grandios gescheiterte Politik der freiwilligen Selbstverpflichtungen? Die Leidtragenden sind in jedem Fall umweltengagierte Autohalter, die ihre Filter austauschen wollen, obwohl der Steuerbonus für den unwirksamen Filter entsprechend der ´Kulanzregelung´ weiter gewährt wird, und die Anwohner stark befahrener Verkehrsadern, die weiter unnötig viel gefährlichen Feinstaub einatmen müssen”, erklärte Resch.

Angesichts der Misere, die den Filterskandal auf Jahre zu verlängern drohe, appellierte Resch an die verantwortlichen Minister Tiefensee und Gabriel, die verfehlte “Kulanzregelung” endlich zu beenden: “Wir fordern Sie eindringlich auf, jetzt den Versuch einzustellen, die Öffentlichkeit wider besseren Wissens mit falschen Zahlen zu beruhigen: Machen Sie endlich reinen Tisch und widerrufen Sie die amtlichen Betriebserlaubnisse für die insgesamt mind. 60.000 verbauten Betrugsfilter. Nur so kommt Ruhe in die Partikelfilternachrüstung.”

Seit Monaten wartet die DUH zudem auf die Veröffentlichung der bereits für November 2007 angekündigten Nachprüfungen aller auf dem Markt befindlichen Partikelfiltersysteme durch das KBA. “Für den Erfolg der Feinstaubbekämpfung in unseren Innenstädten ist es wichtig, dass die Verunsicherung der Autofahrer, welcher Filter funktioniert und welcher nicht, endlich ein Ende hat”, so Resch. Erfreulicherweise habe der ADAC Ende März Testergebnisse veröffentlicht, wonach die derzeit angebotenen Systeme von HJS, TwinTec, Remus und Volkswagen im Durchschnitt die Rußemissionen um rund 45 Prozent reduzieren. Es sei absolut unverständlich, warum die amtlichen Nachprüfergebnisse des Kraftfahrtbundesamtes immer noch nicht veröffentlicht werden. “Wir fordern die Bundesregierung auf, auch diese Untersuchungsergebnisse auf den Tisch zu legen und in einer gemeinsamen Anstrengung mit den vom Feinstaub betroffenen Städten, den Ländern und den Auto- und seriösen Filterherstellern für eine breit angelegte Nachrüstung mit funktionierenden Partikelfiltern zu werben”, forderte Resch.

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Copyright-Filtersystem in der Erprobung

Veröffentlicht in rechtliches, urheber by dobermann projekt am April 23rd, 2008

Das US-Unternehmen BayTSP hat bekannt gegeben, dass Tests mit einem neuen Filtersystem gestartet wurden, das urheberrechtlich geschützte Materialien von Videoportalen verbannen soll. Die neue Fingerprint-Technologie soll von Branchengrößen im Audiobereich sowie von Hollywood-Studios eingesetzt werden. Dazu hat BayTSP, das sich bereits mit der Verfolgung von Copyright-Verstößen im Auftrag der Industrie einen Namen gemacht hat, mit dem japanischen Telekomunternehmen NTT eine Zusammenarbeit beschlossen.
Die Lösung kombiniere eine Erkennungs-Engine von NTT mit der Authentifizierungs-Plattform von BayTSP. Kernstück des Filtersystems ist eine digitale Signatur, anhand derer man zu verhindern versucht, dass geschütztes Material auf Videoportalen landet.
Anhand einer Datenbank soll schließlich ermittelt werden, inwieweit von Nutzern hochgeladene Inhalte auf entsprechenden Videoportalen das Urheberrecht von Contentherstellern verletzen. Die beiden Unternehmen hoffen nach erfolgreichen Tests, entsprechende Services zu entwickeln, mit denen Portale für Nutzer-generierten Content nach geschützten Inhalten durchforstet werden können.

“Ziel ist es, einen Dienst für Rechteinhaber ins Leben zu rufen, der diesen auf simple Art ermöglicht, die Nutzung ihres geistigen Eigentums im Audio- oder Videobereich weltweit genau festzulegen”, erklärte Mark Ishikawa, Geschäftsführer von BayTSP. Keine Angaben machen die Unternehmen darüber, welche Portale teilnehmen. Die Notwendigkeit von Filtersystemen haben jedoch auch die Betreiber der großen Online-Services bereits erkannt. Eric Schmidt, CEO von Google, hat vor einem Jahr angekündigt, dass die Google-Tochter YouTube an entsprechenden Systemen arbeiten würden.