Bergland

abGEZockt…die Gebühreneintreiber…

Veröffentlicht in GEZ, Rundfunk, TV, Web, medien by dobermann projekt am September 18th, 2007

Die Öffentlich-Rechtlichen bemühen sich erneut um Richtigstellungen bei der Berichterstattung über die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) und weisen zudem auf eigene Interpretationen hinsichtlich Rechtslage und Bürgermoral hin. Weil der Stein des Anstoßes diesmal aber nicht ein relativ unbekanntes Internetportal ist, sondern Deutschlands auflagenstärkste Boulevardzeitung, flattert den Verfassern der beanstandeten Formulierungen keine Abmahnung ins Haus. Vielmehr stellt sich der Südwestrundfunk (SWR) – eigenen Angaben zufolge beim Rundfunkgebühren-Marketing innerhalb der ARD “federführend” – vor die GEZ und nimmt öffentlich Stellung zu einem Bericht der BILD-Zeitung.
Kern des Artikels “Die Methoden der GEZ-Schnüffler” ist ein laut BILD vom Südwestrundfunk, Abteilung Rundfunkgebühren, erstellter Schriftsatz, in dem “detailliert ganze Gebiete und Straßen mit der präzisen Anzahl von ‘Schwarzsehern’ verzeichnet” seien. Diese Liste führe etwa am Beispiel Mainz auf, dass am Taubertsberg (dort befinden sich unter anderem mehrere Hochhäuser) 465 sogenannte “Nichtanmelder” die monatliche TV-Gebühr von 17,03 Euro nicht zahlen würden. BILD fragt nun: “Wie schnüffelt die GEZ die Bürger aus und gelangt an solche Angaben?” Da von den Einwohnermeldeämtern laut SWR lediglich An- oder Abmeldedaten kommen, würden offenbar zentrale Adressregister genutzt, für die “die 993 hauptamtlichen GEZ-Mitarbeiter und 1800 Außendienstfahnder mittlerweile ganz Deutschland ausspähen”.
In dem “Brainstorming Großstadtoffensive” genannten Papier (das die BILD als “Geheimdokument” bezeichnet) heiße es wörtlich: “In der zweiten Phase werden die Gebührenkontrollen in den Zielgebieten verstärkt …”. Zielgebiete seien Deutschlands Großstädte und dort laut GEZ vor allem “abenteuerlustige Singles”, “unverheiratete Paare mit Kindern” und “Studenten”. Diese sollten verstärkt beobachtet werden. Studenten würden die Fahnder dabei mit einem besonderen Trick locken: Sie dürften sich zwar von den Gebühren befreien lassen, müssten sich dafür aber gleichzeitig bei der GEZ anmelden. Einmal angemeldet, seien sie später in der Beweispflicht und müssten nachweisen, ob sie noch studieren.

Der Artikel schließt mit dem Hinweis, dass die GEZ-Schnüffler bei der Jagd auf Schwarzseher oft ziemlich rabiat vorgehen würden. Immer wieder gebe es Beschwerden bei den Verbraucherverbänden. So sei ein Gebühren-Eintreiber des NDR gerade wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt worden, weil er bei einer Kontrolle ein altes Ehepaar hartnäckig bedrängt und mit Polizei und Privatdetektiv gedroht habe. In der Vergangenheit habe es bereits mehrere Strafanzeigen gegen den Mann gegeben.
Der SWR weist in einer Presserklärung nun darauf hin, dass das Vorgehen der GEZ weder illegal noch verwerflich sei, sondern “legitim und gerecht”. Die Adressübermittlung der Einwohnermeldeämter an die Rundfunkanstalten entspreche geltendem Gesetz. Zu den wichtigsten Aufgaben des Gebühreneinzugs gehöre, “zunächst alle über die Gebührenpflicht zu informieren und aufzuklären”. Aus statistischen Erhebungen würde deutlich, dass sich der Großteil nicht angemeldeter Personen in Großstädten befinde. Neben Aufklärungskampagnen zur Gebührenpflicht würden daher vor allem auch in Großstädten verstärkt Gebührenkontrollen durchgeführt.

Für dieses Vorgehen sei entgegen der Berichterstattung der BILD-Zeitung kein “Geheimdokument” notwendig. Es handele sich vielmehr um ein “offenes und transparentes Verfahren”, bei dem rechtmäßig auf Daten der Einwohnermeldeämter und auf öffentlich zugängliche statistische beziehungsweise “nicht personenbezogene Erhebungen” zurückgegriffen werde. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen würden dabei eingehalten. Das Verfahren sei von den Landesparlamenten über Gesetze legitimiert. Der Berliner Datenschützer Alexander Dix hatte der BILD gesagt, er halte dieses Verfahren “verfassungs- und datenschutzrechtlich nicht für akzeptabel”. Die Ministerpräsidenten der Länder seien in der Pflicht, ein neues Verfahren zu entwickeln.
Wie im Fall von akademie.de wird der Verfasser des BILD-Artikels zudem auf Fehler aufmerksam gemacht. So sei es etwa falsch zu behaupten, man müsse dem Rundfunkgebührenbeauftragten nicht antworten, wenn dieser vor der Tür stehe. Vielmehr “tangiere” dies das gesetzlich verankerte Auskunftsrecht. Auch die Hinweise der BILD, wonach die GEZ nicht nachfragen dürfe, wer der neue Besitzer des Fernsehers ist, nachdem der bisherige Besitzer alles abgemeldet hat, und dass die GEZ keine Rundfunkgebühren von Hartz-IV-Empfängern verlangen dürfe, will der Südwestrundfunk so nicht im Raum stehen lassen.
Vor allem letztere Darstellung “widerspricht dem grundlegenden Antragsprinzip innerhalb des Befreiungsverfahrens und verkennt die Rechtslage, die eine Befreiung nur dann vorsieht, wenn keine Zuschläge – nach der Rechtsprechung: gleich welcher Höhe – gezahlt werden”, heißt es für BILD-Leser leicht verständlich in der SWR-Erklärung. Jeder sei zunächst zur Anmeldung seiner Rundfunkgeräte verpflichtet, auch Studenten und Personen mit niedrigem Einkommen. Erst nach der erfolgten Anmeldung könne die GEZ entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auf Antrag über “mögliche Befreiungstatbestände” entscheiden. Im Übrigen würden die Beauftragten der Landesrundfunkanstalten nicht “vermeintliche” sondern tatsächliche Schwarzseher suchen.

ARD und ZDF machen Kasse…der Buerger wird abGEZockt…

Veröffentlicht in GEZ, Politik, Rundfunk, TV, medien by dobermann projekt am September 16th, 2007

Die Ministerpräsidenten der Länder wollen bereits im Oktober 2007 über die Reform der Rundfunkgebühren entscheiden. Statt der Geräte-Gebühren, die bisher die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) einsammelt, stehen laut dem Bericht vier alternative Modelle zur Diskussion.
Demnach steht unter anderem eine Kopfpauschale je Einwohner über 18 Jahre zur Debatte. “Experten” schlagen zwischen neun und elf Euro monatlich vor.
Bisher zahlt ein bei der GEZ gemeldeter privater Haushalt mit Fernseher monatlich 17,03 Euro. Mit der neuen Kopfpauschale müsste ein Ehepaar künftig 18 bis 22 Euro ausgeben.
Die Länder diskutieren derzeit auch zwei Arten der Steuererhöhung zugunsten der Finanzierung ARD, ZDF und Deutschlandradio. Einerseits könnten Gemeinschaftssteuern wie die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) angehoben werden.
Eine Variante sei die “Erhöhung aller derzeit bestehenden acht Ländersteuern”. Dazu zählen die Vermögenssteuer oder die Biersteuer.
Viertens erwägen Medienpolitiker, eine Haushalts-Abgabe einzuführen. Bei dieser Abgabe sei nicht entscheidend, wie viele Personen in einer Wohnung leben und wie viele Geräte die Familie habe. Es gibt außerdem Befürworter einer Gebührenreform auf Basis des bisherigen GEZ-Einzugs: Sie wollen nur noch eine einheitliche Gebühr statt der bisherigen Unterscheidung in Radio- und Fernsehgebühren sowie Gebühren für internetfähige Computer.
Kurt Beck SPD-Chef,fordert, dass mit einer neuen Gebühr oder Steuer auf jeden Fall 7,1 Milliarden Euro pro Jahr für die Sender eingenommen werden – also mindestens so viel wie bisher.

Die Abzocker schlagen zurück…

Veröffentlicht in GEZ, Rundfunk, TV, medien by dobermann projekt am September 14th, 2007

Im Namen aller Rundfunk-Anstalten verfolgt der SWR das Web-Portal akademie.de
Dessen Vergehen: ein Kommentar zur Befreiung von der neuen PC-Gebühr.
Fast 50.000 PCs und Handys haben deutsche Unternehmer in der ersten Hälfte des Jahres bei der GEZ angemeldet. Völlig unnötig, findet das Service-Portal für Kleinunternehmer, Akademie.de. Die Redakteure dort glauben, im Rundfunkgebühren-Staatsvertrag eine Lücke gefunden zu haben, nach der fast alle betrieblich genutzten PCs und Handys GEZ-gebührenbefreit sind. Diese Meinung will der SWR per Abmahnung im Namen aller Rundfunkanstalten aus der Öffentlichkeit verbannen.
Seit Wochen schon verhandelt der Anwalt von Akademie.de, Sebastian Biere, mit dem SWR. Die Rundfunkanstalt hatte den Fall von der GEZ übernommen. Die Kölner Inkassostelle hatten Akademie.de im August sogar per Abmahnung die Benutzung von 30 laut GEZ “falschen” Begriffen wie GEZ-Gebühr verbieten wollen. Das ist inzwischen vom Tisch, der SWR hat offenbar die Absurdität des Vorhabens erkannt. Auch Akademie.de hat in einigen Punkten eingelenkt, wird nicht mehr über angebliches Fehlverhalten der GEZ berichten, ohne Belege dafür zu liefern.

Der nun verbliebene Gegenstand der Auseinandersetzung ist ein Abschnitt im fünften Artikel des Rundfunkgebühren-Staatsvertrags. Dort heißt es, neuartige Empfangsgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich seien von der Rundfunkgebühr befreit, wenn “die Geräte ein und demselben Grundstück” zuzuordnen sind und dort andere “Rundfunkempfangsgeräte zum Empfang bereitgehalten” werden. In dem Abschnitt ist keine Rede davon, dass dieselbe Person die Geräte registriert haben muss. Daraus folgert Akademie.de, es müssten nur “in seltenen Fällen Rundfunkgebühren gezahlt” werden, denn fast immer würde auf Grundstücken schon ein Radio oder Fernseher stehen - “und sei es beim Hausmeister”.
Der SWR interpretiert diesen Abschnitt anders. Justitiar Felix Hertel führt aus: “Die Zweitgerätefreiheit wiederum bezieht sich immer auf ein und denselben Teilnehmer - das ist eine gebührenrechtliche Grundregel.” Wäre die Befreiung nicht personen-, sondern grundstücksgebunden, verstieße sie zudem gegen “die Grundsätze des Abgabenrechts”, so Hertel.
Jetzt geht es um die Frage: Darf man Rechtsmeinungen veröffentlichen? Selbstverständlich, findet Anwalt Biere: “Hier geht es um die Meinungsfreiheit. Der SWR will eine Interpretation des Gesetzestextes verbieten, die ihm nicht passt.” Der Anwalt hat dem SWR eine Frist eingeräumt, bis heute Mitternacht von dem Unterlassungsbegehren Abstand zu nehmen. Andernfalls werde seine Mandantin per negativer Feststellungsklage von einem Gericht prüfen lassen, ob hier die Meinungsfreiheit gelte.
Biere argumentiert, dass die Interpretation eines Gesetzes wohl kaum als abmahnfähige Tatsachenbehauptung gelten kann: “Es gibt zu dieser Frage eine Vielzahl von Rechtsmeinungen, aber kein abschließendes Urteil. Insofern kann die Interpretationen des Gesetzestextes nicht falsch sein.” In der Tat findet man im zunächst von der GEZ, dann vom SWR abgemahnten Text Formulierungen wie “muss vermuten” und “unsere Rechtsauffassung” - deutlicher kann eine Meinungsäußerung wohl nicht gekennzeichnet sein.
Der SWR sieht das naturgemäß anders. Justitiar Hertel erklärt: “Man kann zu Rechtsfragen immer verschiedener Meinung sein. Nur muss man eine Rechtsmeinung als solche deutlich machen.” Dies habe Akademie.de nicht getan, sondern “eine Rechtslage als Faktum dargestellt”.
Ob ein Gericht dieser Auffassung folgen wird, scheint fraglich. Der Hamburger Medienanwalt Roger Mann zum Beispiel hält die SWR-Abmahnung für “vom Ansatz her abwegig”: “Gegen eine Rechtsansicht kann man äußerungsrechtlich nicht vorgehen.” Einziger Ansatzpunkt sei da eine unzulässige Schmähkritik. Dafür sehe er aber keine Anhaltspunkte. Mann: “Aus meiner Sicht ist das völlig klar. Das müsste eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt eigentlich wissen.”
Die Frankfurter Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Petra Marwitz, ehemals Vorsitzende der Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler, nennt die Abmahnung abenteuerlich: “Der öffentlichlich-rechtliche Rundfunk, der sich selbst stets auf die Rundfunkfreiheit beruft, sollte selbst am besten wissen, dass Rechtsmeinungen keine Tatsachenbehauptungen sind.”
Allerdings sind die Auslegungen bisher nicht höchstrichterlich geprüft worden. Ob die Rechtslage so eindeutig ist, wie SWR und GEZ einerseits und Akademie.de andererseits sie sehen, ist fraglich. Die Interessenvertretung der betroffenen Unternehmen jedenfalls ist skeptisch. Ute Brüssel, Sprecherin des Deutschen Industrie- und Handelskammertags, sagt: “Der Wortlaut des Staatsvertrags ist hier sicher schwammig. Für uns ist das ein weiterer Grund, an die Länder zu appellieren, endlich für ein neues Gebührenmodell zu sorgen.”
Fachanwältin Marwitz nennt die Normen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages “alles andere als klar”. Der Gesetzgeber habe versucht, ein Modell, das einfach nicht mehr zeitgemäß ist, ” durch Ergänzungen und Ausnahmen mehrheitsfähig zu machen”. Deshalb gebe es jetzt zahlreiche Auslegungsprobleme. Marwitz urteilt: “Die Kritiker der schlampigen gesetzgeberischen Arbeit mittels Abmahnungen zum Schweigen bringen zu wollen, zeugt von einem falschen Verständnis der Demokratie.”
Bis dahin dürften Gebühren-Eintreiber und -Kritiker sich weiter bekriegen. In einem Schreiben an den SWR zeigt sich Akademie.de-Anwalt Biere befremdet, dass eine Landesrundfunkanstalt, “die sich der Meinungspluralität verpflichtet sieht”, eine journalistische Auseinandersetzung mit einer Rechtsfrage durch das “Ansichziehen einer Deutungshoheit zu unterbinden”.

Das sieht der SWR anders. Justiziar Hertel versichert, man wolle keinesfalls eine “kritisch geführte Diskussion” oder gar die “Meinungsbildung” behindern. Man wolle vielmehr dafür sorgen, dass “Fakten, die es nun eben auch im Gebührenrecht gibt, korrekt wiedergegeben werden - und nicht zunehmend verfälschend von Hand zu Hand weitergereicht werden”.

Kabelnetzbetreiber im Aufwind

Veröffentlicht in Rundfunk, TV, medien by dobermann projekt am September 10th, 2007

Noch vor wenigen Monaten haben die DSL-Anbieter mit großer Gelassenheit auf die Konkurrenz der Kabelnetzbetreiber reagiert: „Außer in Baden-Württemberg spüren wir die Konkurrenz nicht“, hieß es damals bei einem großen DSL-Betreiber. Diese Gelassenheit schwindet. Im DSL-Markt, dessen Wachstumsraten ihren Zenit überschritten haben, schmerzt es die Anbieter schneller Internetzugänge inzwischen, wenn sich jeden Monat 30.000 Haushalte für Breitbandprodukte der drei großen Kabelnetzbetreiber entscheiden.

Dazu siehe auch:US-Kabelnetzbetreiber Comcast sperrt Internet-Vielnutzer aus

Gut eine Million Haushalte in Deutschland surfen oder telefonieren inzwischen über das Fernsehkabel. „Wir schwimmen auf einer Welle zunehmender Akzeptanz. Viele Kunden mussten zunächst lernen, dass das TV-Kabel heute mehr kann, als nur Fernsehen und Radio in das Wohnzimmer zu liefern“, sagt Ralf Heublein, Geschäftsführer des Deutschen Kabelverbandes. Offenbar mussten dies die Kabelgesellschaften selbst erst lernen, denn mehrere Jahre habe sie das Breitbandgeschäft den DSL-Anbietern kampflos überlassen. Dabei hat das Kabel gegenüber DSL, das die Daten über die Telefonleitung überträgt, zwei Vorteile: Es ist günstiger, und die Übertragungsgeschwindigkeit ist immer gleich hoch, während DSL mit größer werdender Entfernung von den Hauptverteilern der Deutschen Telekom langsamer wird. „Das Kabel ist technisch die überlegene Breitbandinfrastruktur“, sagt Adrian von Hammerstein, Vorsitzender der Geschäftsführung von Kabel Deutschland, der größten deutschen Kabelgesellschaft.

Wie ernst die Konkurrenz für die DSL-Platzhirsche inzwischen ist, zeigt Baden-Württemberg. Beinahe jeder vierte Haushalt, der sich im zweiten Quartal einen Breitband-Anschluss zugelegt hat, entschied sich für Kabel BW. Anders als Kabel Deutschland und Unity Media (Ish und Iesy) hat Kabel BW früh in die Aufrüstung seines Netzes für Telefon und Internet investiert - und erntet jetzt die Früchte. „Nach einem überaus starken Wachstum im ersten Halbjahr wird Kabel BW sein Investitionsbudget für den Ausbau des Kabelnetzes um 65 Millionen Euro auf mehr als 170 Millionen Euro für 2007 erhöhen“, sagt Klaus Thiemann, Geschäftsführer von Kabel BW. Auch Kabel Deutschland hat den Hebel umgelegt. „Wir werden in diesem Jahr nochmals kräftig in die Modernisierung der Infrastruktur und in neue Produkte investieren“, sagt Hammerstein, der dafür sogar Verluste in Kauf nimmt.
Bis Ende des Jahres sollen insgesamt 19 Millionen Haushalte in Deutschland Zugang zu Breitband-Internet und Telefon über das Kabel haben, erwartet der Kabelverband. Damit liegt die Abdeckung aber immer noch weit unter den Werten für DSL, das für mehr als 90 Prozent der Telefonanschlüsse verfügbar ist.

Die Kabelnetzbetreiber versuchen, ihre noch vergleichsweise niedrige Abdeckung durch aggressive Tarife zu kompensieren. Die Preise für Einsteigerpakete, bestehend aus Telefon- und Breitbandanschluss, einem Pauschaltarif für unbegrenzte Internetnutzung und mindestens 300 Minuten Telefongesprächen im Monat, liegen oft 5 bis 10 Euro je Monat unter den jeweiligen DSL-Komplettangeboten, auf die inzwischen rund zwei Drittel der Bevölkerung zugreifen können. Mit steigender Übertragungsgeschwindigkeit wächst der Preisabstand für die Komplettpakete aus Telefon und Internet auf bis zu 15 Euro je Monat. Seitdem die Kabelnetzbetreiber Telefon und Internet ohne Zwangskoppelung mit einem Fernsehanschluss vertreiben, fallen für Haushalte, die den Fernsehempfang per Satellit oder DVB-T behalten wollen, keine Zusatzkosten mehr an.
Um sich in dem schärfer werdenden Wettbewerb von der Konkurrenz zu unterscheiden, setzen einige DSL-Anbieter inzwischen auf die Verknüpfung mit dem Mobilfunk. Schon im Einsteigerpaket schenkt Freenet seinen Kunden unbegrenzte Handy-Telefonate in das deutsche Festnetz, während O2 alle Telefonate in das eigene Mobilfunknetz in das Paket gepackt hat. In den Tarifen mit mindestens 6000 Kilobit Übertragungsgeschwindigkeit geben auch 1&1, Versatel und Hansenet die Mobilfunk-Pauschale für das Festnetz als Zugabe. Arcor verlangt dafür 5 Euro im Monat, während die Kombination aus Telefon, Internet und Handy-Telefonaten von Congstar, der „Billigmarke“ der Telekom, preislich nicht konkurrenzfähig ist.

(dpa)

Karl Peter Bruch…der Wortakrobat…

Veröffentlicht in Politik, Rundfunk, medien by dobermann projekt am September 10th, 2007

Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch hält angesichts der Terrorgefahr Online-Durchsuchungen für unerlässlich. Der Streit zwischen Union und Sozialdemokraten drehe sich im Kern nur um den gesetzlichen Rahmen, sagte der SPD-Politiker. Er plädierte dafür, zunächst ein Urteil des Verfassungsgerichts zu einem entsprechenden Gesetz in Nordrhein-Westfalen abzuwarten.

Jürgen Zurheide: Ich begrüße am Telefon Karl Peter Bruch, den rheinland-pfälzischen Innenminister. Guten Morgen!

Karl Peter Bruch: Guten Morgen!

Zurheide: Zunächst einmal, bei den Terrorcamps sind Sie sich näher gekommen im Kreise der Innenminister: Das soll unter Strafe gestellt werden. Da taucht natürlich die Frage auf, wie wollen Sie denn mitbekommen, wenn jemand in ein Terrorcamp geht, Herr Bruch?

Bruch: Ja, das ist ja genau die Frage, um die wir noch ringen, wenn Sie so wollen. Das ist ja erst einmal eine wohlfeile Forderung, aber sie ist, denke ich, durchaus berechtigt, weil: Es ist ja nicht einzusehen, dass jemand sich ausbilden lässt zum Terrorismus und zurückkehrt, um uns dann zu Tode zu bomben. Also da müssen wir schon gucken, wie wir dem Herr werden. Aber das wird schon schwierig sein. Wie insgesamt die gesamte Lage nicht einfach ist, weil wir natürlich über technische Neuerungen reden, die in Gesetzesform umgesetzt werden müssen, weil: Die Innenminister sind sich viel mehr einig oder in vielen Dingen einig, aber natürlich sind wir nicht Gesetzgeber, sondern wir können nur Vorschläge machen.

Zurheide: Wir werden gleich noch über die Online-Durchsuchung reden. Ich würde gerne bei dem ersten Beispiel der Terrorcamps bleiben, weil es ja gerichtskundige Fälle auch in Deutschland gibt, wo Asylbewerber zum Beispiel über Monate gar nicht in Deutschland waren, in irgendwelchen Terrorcamps ausgebildet wurden. Das ist ja niemandem aufgefallen. So was muss Sie doch höchst beunruhigen, denn wenn es Asylbewerber sind, ist es auch jetzt schon illegal, was da passiert.

Bruch: Ja, das ist die andere Frage. Asylbewerber, die ausgereist waren, wieder eingereist waren, konnten wir im Grunde genommen nicht wieder zurückschicken oder nicht ins Land lassen. Auch darüber haben wir geredet. Das sind Fragen, die uns schon länger beschäftigt haben, aber sie waren nie in der Deutlichkeit vor uns, wie sie sich jetzt darstellen auch nach den Erkenntnissen, die wir nach diesem großen Verfahren, dass jetzt aufgeflogen ist, auch entsprechend haben.

Zurheide: Sie gehen aber davon aus, dass es Möglichkeiten gibt, auch in dem Punkt durch möglicherweise intensivere Zusammenarbeit von unterschiedlichen Behörden weiterzukommen?

Bruch: Es geht erst einmal um Zusammenarbeit, es geht aber auch darum, dass wir Selbsterkenntnisse gewinnen könnten, wo solche Menschen sich aufhalten, wie sie sich aufhalten, also Reisewege und Ähnliches mehr. Wie gesagt, da spielt eine Fülle von gesetzlichen Möglichkeiten hinein, die wir einfach prüfen müssen, deswegen brauchen wir da auch Zeit.

Zurheide: Nun, die Frage ist natürlich, wie viel Zeit man hat, denn die Bedrohung ist durchaus real. Da glauben Sie, dass Sie sich die Zeit nehmen können?

Bruch: Also wenn wir über Zeit reden, reden wir über ein halbes Jahr. Ein halbes Jahr ist sicherlich notwendig, um die technischen Dinge abzuklären und auch abzuklären, welche gesetzlichen Maßnahmen notwendig sind, die dazu bringen, dass es justiziabel ist. Es muss ja alles nachher in unserem Rechtsstaat und das ist ja auch gut so, muss im Grundgesetz, muss im Strafgesetzbuch und muss überall auch verankert sein, damit es eine Rechtsgrundlage hat.

Zurheide: Lassen Sie uns zu dem anderen etwas schwierigeren Punkt kommen, zumindest für Sie als Sozialdemokraten: die Online-Durchsuchungen. Wie stehen Sie persönlich dazu?

Bruch: Das ist im Grunde genommen, wenn Sie so wollen, kein schwieriges Thema, weil wir uns auch wieder über das Gleiche unterhalten. Wir werden diese Online-Durchsuchung, also das Eindringen in einen anderen Rechner, werden wir haben müssen, das wird zwar nur wenige Promille der Straftaten umfassen, aber wir werden es haben müssen, weil diese technische Neuerung mit Sicherheit angewandt wird. Die Frage ist, unter welchen gesetzlichen Maßstäben machen wir das, also welche Gesetze müssen dazu geändert werden, beziehungsweise welche gesetzlichen Grundlagen müssen geschaffen werden. Dazu gehören ganz einfache Dinge wie ein Straftatenkatalog, ein Richtervorbehalt, dazu gehört aber die Frage auch, wann wird Gefahrenabwehr nötig sein und wie diese Gefahrenabwehr einzuschätzen ist. Also welche dringende Gefahr oder konkrete Gefahr wird dort eingestuft für ein Vorhaben, wo sie halt eben in einen fremden Rechner gehen. Diese Fragen sind anhängig beim Bundesverfassungsgericht. Deswegen war ich der Meinung, wir warten ab bis im Oktober oder vielleicht im Januar dann der Spruch fällt. Im Oktober ist die Verhandlung, so dass ich dann das einbauen kann, weil: Nordrhein-Westfalen hat diese Möglichkeit und diese Möglichkeit wird vor dem Bundesverfassungsgericht beklagt.

Zurheide: Auf der anderen Seite taucht dann natürlich die Frage auf, wer ist der Gesetzgeber? Das Bundesverfassungsgericht, oder Sie die Politik. Also, bisher hatte man den Eindruck, die Politik soll da die Vorgaben machen und nicht die Richter. Warum wollen Sie es umgekehrt machen?

Bruch: Das ist genau richtig, aber die Innenminister sind zuletzt der Gesetzgeber. Der Gesetzgeber ist der Bund, der Bundestag. Und im Bundestag wird das heftig diskutiert, die Innenminister sind um ihre Meinung gebeten worden und auch ihre Vorschläge. Das diskutieren wir schon länger und hatten eigentlich immer diese Verabredung, jedenfalls die Sozialdemokratie in Rheinland-Pfalz und auch woanders, dass wir durchaus diese technische Möglichkeit haben müssen. Allerdings muss der gesetzliche Rahmen stehen, und das ist eigentlich im Grunde genommen der Streit, um den es geht: Wie soll der gesetzliche Rahmen aussehen und wann, wie schnell wird es jetzt kommen?

Zurheide: Also um das noch mal klar zu machen: Analog zur möglichen Öffnung von Briefen, das ist ja eine Möglichkeit, die es bisher gibt, sind Sie durchaus unter bestimmten Bedingungen auch klar dafür, dass diese technischen Möglichkeiten im Internet genutzt werden, weil das Internet heute die moderne Briefpost praktisch ist.

Bruch: So ist es. Also ich denke, die Wohnraumüberwachung ist ein gutes Beispiel. Die gesetzlichen Grundlagen der Wohnraumüberwachung ist ein gutes Beispiel, die zu nehmen und die umzusetzen im Bereich der Technik. Nur, es gibt große Weiterungen der Technik. Das heißt, es ist schwierig allein zu sagen, das Internet, und dann denken wir an unseren eigenen Rechner. Wir müssen aufgrund des großen Vorfahrens, das jetzt durchgestartet wird, ja gerichtsfest gemacht werden muss, nachdem die Polizei gehandelt hat, also diese drei Festnahmen, sehen wir natürlich, dass dort gehandelt worden ist außerhalb des häuslichen, in fremde Rechner eingedrungen, die gar nicht irgendwo waren, sondern willkürlich genommen worden sind von den Tätern. Also das wird sehr schwierig. Aber darüber muss man reden.

Zurheide: Nun gibt es den anderen Hinweis und die Fragen, gesetzliche Änderungen auf der einen Seite, gut und schön, möglicherweise ist notwendig, wie sie es gerade skizziert haben, aber andere sagen, zum Beispiel die Polizeikräfte, wir haben viel zu wenig Möglichkeiten über Personal. Es sind 10.000 Polizisten seit 2001 abgebaut worden in der Bundesrepublik insgesamt. Müssen Sie da nicht nachlegen?

Bruch: Wir haben in Rheinland-Pfalz nicht abgebaut, wir haben sogar ein wenig zugebaut. Aber Tatsache ist, die neue Technik erfordert viel mehr Personal, und sie fordert viel mehr Geld. Und darüber muss man auch reden. Das andere ist wie gesagt alles erst mal wohlfeile Forderung Nachher kommt die Mühen des Alltags, und über die Mühen des Alltags müssen wir auch noch reden.

Zurheide: Das heißt aber, Sie gehen durchaus, vielleicht nicht gerade in Rheinland-Pfalz, aber insgesamt davon aus, dass die Finanzminister der Republik mehr Geld ausgeben müssen für Polizei?

Bruch: Ja, nicht die Finanzminister, die Bürgerinnen und Bürger über die Finanzminister, auch in Rheinland-Pfalz. Also ich möchte da nicht besser machen als andere, nur wir haben, wie gesagt, kein Personal abgebaut. Aber ich sehe, wenn bei uns Verfahren laufen, bei uns laufen auch Verfahren, wie hoch heute der Aufwand ist, um eine gerichtsfeste Situation herbeizuschaffen. Also die Frage: Telefonüberwachung, Richterband und ähnliche mehr. Also da gibt es sehr spezielle Dinge und es kostet heute halt eben sehr viel Zeit und auch Personal und wenn sie sehen, wie die drei Festgenommen agiert haben, mit welcher Ausbildung sie gegangen sind also gegen Observation und welche Tricks sie drauf haben, dann stellt sich das für die Polizei schon, in Personalfragen muss sich die Polizei auf einen höheren Bedarf einstellen.

Zurheide: Dankeschön, das war Karl Peter Bruch von der SPD der rheinland-pfälzische Innenminister für dieses Gespräch. Dankeschön.

Bruch: Bitte.

Zusatz:
Wir haben an diesem Gesprächsprotokoll nichts geändert, alle Aussagen wurden von Herrn Bruch selbst gemacht…

Blockwarte sind überall…

Veröffentlicht in Politik, Rundfunk, medien by dobermann projekt am September 9th, 2007

Wegen ihrer Äußerungen zur Familienpolitik der Nazi-Zeit hat der NDR mit sofortiger Wirkung seine Zusammenarbeit mit der früheren “Tagesschau”-Moderatorin Eva Herman beendet. „Frau Hermans schriftstellerische Tätigkeit ist aus unserer Sicht nicht länger vereinbar mit ihrer Rolle als Fernsehmoderatorin und Talk-Gastgeberin“, erklärte Volker Herres, NDR Programmdirektor Fernsehen. Die 48-Jährige hatte Teilnehmern (!!) zufolge bei der Vorstellung ihres neuen Buches am Donnerstag in Berlin erklärt, im Dritten Reich sei „vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler“. Einiges sei aber auch gut gewesen, „zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter.“ Dies sei nicht der erste Vorfall (!) dieser Art gewesen, erklärte Herres. „Auch Frau Hermans geplanter Auftritt bei einer Unterorganisation der rechtspopulistischen FPÖ, den sie erst nach Intervention absagte, war ein solches Missverständnis.“
Herman moderierte für den NDR die Talkshow „Herman und Tietjen“; als Moderatorin der „Tagesschau“ hatte sie sich bereits 2006 verabschiedet. Sie hatte die Nachrichtensendung seit 1988 präsentiert.

Kritik an geplanter Erweiterung der GEZ-Befugnisse…

Veröffentlicht in Rundfunk, TV, medien by dobermann projekt am September 5th, 2007

Im Hinblick auf die kontrovers geführten Debatte über die Digitalpläne der öffentlichen-rechtlichen Rundfunkanstalten und deren zuletzt erneut in die Schlagzeilen geratenen Gebühreneintreiber (GEZ) erneuert der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) seine Kritik an den geplanten Änderungen am Rundfunkstaatsvertrag. Die Branchenvertreter weisen dabei auf einen Passus hin, der die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der Sender mit stark erweiterten Rechten bei der Informationsbeschaffung ausstatte. Konkret geht es um die in dem Entwurf des 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrags geplante Neufassung des Paragrafen 8 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags, der die Datenerfassung zur Gebührenerhebung durch die GEZ regelt. Absatz 4 erlaubt in der Neufassung ausdrücklich die Erhebung “personenbezogener Daten bei nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen”. Die Bezugnahme auf Paragraph 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) soll entfallen. Stattdessen wird der Passus um eigene, leicht entschärfte Hürden ergänzt.

“Das ist ein Schritt in die falsche Richtung”, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Nach Auslegung des Verbands wird die GEZ dadurch ermächtigt, auch Kundendaten von Unternehmen und gewerblichen Adresshändlern abzufragen – und zwar ohne Wissen der betroffenen Kunden. “Die Ermächtigung ist bewusst wolkig formuliert”, meint Rohleder. So sei nicht auszuschließen, dass Internet-Provider und Telefonnetzbetreiber Kundendaten an die GEZ liefern müssen. “Das würde tief in die Grundrechte eingreifen. Die GEZ ist keine Strafverfolgungsbehörde. Es muss ausgeschlossen bleiben, dass sie so weitreichende Kompetenzen erhält”. Der Bitkom fordert stattdessen eine Vereinfachung des aktuellen Gebührenmodells.