Keiner kennt Quelle der Al Qaida-Drohungen
Von MARKUS JANSOHN, 14. Mai 2008:
Wenn das Institut für Friedensforschung SIPRI oder ein renommiertes Max-Planck-Institut eine Mitteilung an die Nachrichtenagenturen senden, ist davon in Presse und Funk kaum etwas zu finden. Ganz anders verhält es sich, wenn die als „US-Institut SITE“ bezeichnete Quelle wieder einmal eine angebliche Al Qaida-Drohung im Internet gefunden hat. DPA, AP, AFP, Reuters und Kollegen leiten diese Meldung gerne an alle Medien weiter. Und die drucken und senden die Nachricht zeitnah. Unverändert, unkommentiert, selten hinterfragt. Inklusive der vom „Institut“ gleich mitgelieferten Übersetzung ausgewählter Textpassagen. Ohne Nachprüfung. Die vom SITE-Partner IntelCenter zeitgleich verfasste Echtheitserkläung rundet die so genannte „Berichterstattung“ ab.
Und so haben die regelmäßigen angeblichen Drohungen mittlerweile eine gewisse Popularität erfahren. Wer kennt sie heute nicht, die Überschriften wie „Bin Laden droht Europa“ und die nachfolgenden Einschätzungen von Politikern, so genannten „Experten“, „Sicherheitsorganen“ und „Behörden“, die aus den überbrachten Botschaften ein Erstarken des „Internationalen Terrorismus“ herauslesen und vor dem nächsten Anschlag in Deutschland warnen. Nicht ohne auf die „leider notwendige“ Einschränkung der Bürgerrechte hinzuweisen.
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Kostenpflichtige Echtzeitkarte des weltweiten Terrors online
Der weltweit agierende militärwissenschaftliche Verlag Jane’s Information Group hat gestern (Donnerstag) seine “Terrorism and Insurgency Centre Events Map” im Internet für die Öffentlichkeit freigegeben. Ziel des kostenpflichtigen Angebots ist es, eine Echtzeitkarte des weltweiten Terrorismus zur Verfügung zu stellen, die unabhängig von nationalstaatlichen Interessen sein soll.

Als Basis der visuellen Darstellung dienen dabei eine Datenbank, die 240 Profile terroristischer Gruppen aus der ganzen Welt beinhaltet und ein Archiv mit 47.000 Einträgen zu terroristischen Aktivitäten. Gedacht ist die Übersichtskarte laut eigenen Angaben des Verlags dabei nicht für normale Internetnutzer, sondern für führende Persönlichkeiten in multinationalen Konzernen rund um den Globus.
“Unsere Echtzeitkarte bietet Entscheidungsträgern in multinationalen Unternehmen und wichtigen politischen Akteuren einen aufklärerischen Einblick in Bezug auf die terroristische Bedrohung in den jeweiligen Regionen der Welt”,
heißt es in einem offiziellen Statement des Verlags.
Dieser sei beispielsweise insbesondere dann wichtig für ein Unternehmen, wenn es vorhabe, in einem bestimmten geografischen Umfeld wirtschaftlich oder politisch aktiv zu werden.
Durch die Zuhilfenahme der Überblickskarte hätten Entscheider die Möglichkeit, das Risiko eines Engagements in einer spezifischen Region oder einem Land, das durch terroristische Aktivitäten entsteht, rechtzeitig und besser abzuschätzen.
Eigenen Angaben zufolge liegt der Fokus dabei grundsätzlich auf geografisch zusammenhängenden Informationen, die unabhängig von politischen oder regionalen Grenzen bereitgestellt werden sollen.
Um die entstandene Terrorismus-Karte ständig auf dem aktuellsten Stand zu halten, nutzt die Jane’s Information Group ein dynamisches Informationssystem des Marktführers ESRI, das kontinuierlich mit Daten aus der eigenen Datenbank gefüttert wird. Als Zusatzdienst haben zahlende Kunden zudem die Möglichkeit, auf die weitreichenden Informationsbestände des Verlags zum Thema Terrorismus zuzugreifen. So sollen in der Kartendarstellung nicht nur terroristische Ereignisse Platz finden, sondern auch so genannte Informationspunkte. Diese erlauben die Sammlung von Informationen zu einem bestimmten Themenkomplex aus dem Bereich des Terrorismus und beinhalten weiterführende Links in die Archivbestände des Verlags.
Schäuble will Artikel 13 Grundgesetz ändern…
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2007 (PDF-Datei) am heutigen Donnerstag in Berlin den umstrittenen Entwurf für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) verteidigt. “Es muss gewährleistet sein, dass die Sicherheitsbehörden die nötigen Informationen gewinnen und austauschen können”, betonte der CDU-Politiker. Dies sei “auf dem Stand der Technik” zu gewährleisten. Das betreffe auch die geplante Lizenz für das BKA zu heimlichen Online-Durchsuchungen. Schäuble zeigte sich überzeugt, “dass das, was wir bisher erarbeitet haben, notwendig, richtig und verfassungsrechtlich einwandfrei ist”.
Zugleich forderte der Innenminister einmal mehr auch für die Staatsschützer Befugnisse zum Einsatz des sogenannten Bundestrojaners. Die Vorlage für das BKA-Gesetz könnte ihm zufolge an diesem Punkt ebenfalls “Maßstab für entsprechende ähnliche Regelungen” beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sein. Der mit dem Bundesjustizministerium ausgearbeitete Referentenentwurf enthalte eine für die Sicherheitsbehörden “rechtlich saubere und sachgerechte Arbeitsgrundlage” zur Ausforschung von IT-Systemen. Es müsse aber auch die Möglichkeit geben, “Wohnungen im Notfall heimlich betreten zu können”, stellte Schäuble den noch von den Ländern, dem Bundeskabinett und dem Bundestag zu behandelnden Kompromiss an einer Stelle in Frage. Eine Debatte über den Schutz des Wohnraums in Artikel 13 Grundgesetz werde “uns nicht erspart bleiben”.
Verfassungsbeschwerde gegen Sammlung von Passdaten
Der Jurist Patrick Breyer hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen die Sammlung von Passdaten und Passbildern aller Inhaber von Reisepässen eingereicht. Er erläutert,
“vor dem Hintergrund der Daten-Inkontinenz der Innenpolitiker und der ausufernden Zugriffsmöglichkeiten zahlloser Behörden ist der Schutz unserer Passdaten und Gesichtsfotos nur zu gewährleisten, wenn diese Daten erst gar nicht aufbewahrt werden”.
Die Innenpolitik habe zunehmend nicht mehr nur Straftäter im Visier.
Von jeder Person, die einen Reisepass oder Personalausweis beantragt, werden derzeit sämtliche Angaben einschließlich des Lichtbilds aufbewahrt und in Pass- und Personalausweisregistern fünfzehn Jahre lang vorgehalten.
Polizei- und Ordnungsbehörden haben einen direkten Online-Zugriff auf diese Personalien und Fotos.
Breyer, der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktiv ist, sieht solche Register als
“Verstoß gegen das aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit abzuleitende Verbot der Speicherung personenbezogener Daten ins Blaue hinein”.
“Volkskartei” und Ausweiszwang seien Relikte aus der Zeit des Nationalsozialismus.
Wegen der voriges Jahr eingeführten elektronischen Vernetzung aller Pass- und Personalausweisregister erwartet Breyer, dass es zu weiteren Erleichterungen des Zugriffs und zu seiner zahlenmäßigen Vervielfachung kommen werde. Es bedürfe nur kleiner technischer Änderungen, um alle elektronisch gespeicherten Lichtbilder mit Fahndungsfotos oder mit den Aufnahmen von Überwachungskameras abzugleichen.
SPD verschärft Kritik am geplanten BKA-Gesetz
Innenpolitiker der SDP-Fraktion im Bundestag sehen an vier zentralen Punkten Änderungsbedarf am Entwurf für die Novelle der Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA). Bislang verstoße das zwischen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seiner Kollegin im Justizressort, Brigitte Zypries (SPD), abgestimmte Vorhaben etwa bei der geplanten Fassung heimlicher Online-Durchsuchungen gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und müsse daher geändert werden, meint Sebastian Edathy, SPD-Vorsitzender des parlamentarischen Innenausschusses gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung.
“Wir haben Gesprächs- und Verhandlungsbedarf”, ergänzte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, am gestrigen Dienstag. Man werde der Union in dieser Woche ein Schreiben mit insgesamt “zehn bis 15 Punkten” zuleiten. Die erste Lesung des Gesetzes vor der Sommerpause wolle man damit aber nicht verzögern. Zuvor hatte der Rechtsexperte der Genossen, Klaus Uwe Benneter, den Entwurf bereits als “Sammelsurium der Grausamkeiten” aus den bereits mehrfach von Karlsruhe beanstandeten Polizeigesetzen der Länder bezeichnet.
Die Innenexperten der Sozialdemokraten kritisieren, dass dem Gesetzesentwurf nach zwei BKA-Beamte die auf IT-Systemen Verdächtiger ausgespähten Daten auf Berührungspunkte des absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensführung hin prüfen sollen. Edathy will verhindern, dass sich die Wiesbadener Polizeibehörde “selbst kontrolliert”. Vielmehr solle ein Richter oder ein Datenschutzbeauftragter ausgespähtes Material sichten.
Freiheit statt Angst 2008 - Bundesweiter Aktionstag am 31. Mai 2008
Bürgerrechtler rufen für Samstag, den 31. Mai 2008 in vielen Städten zur Teilnahme am bundesweiten Aktionstag gegen die ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat auf. Im ganzen Land werden besorgte Bürgerinnen unter dem Motto “Freiheit statt Angst - Für die Grundrechte” auf die Straße gehen.
Der Überwachungswahn greift um sich. Staat und Unternehmen registrieren, überwachen und kontrollieren uns immer vollständiger. Egal, was wir tun, mit wem wir sprechen oder telefonieren, wohin wir uns bewegen oder fahren, mit wem wir befreundet sind, wofür wir uns interessieren, in welchen Gruppen wir engagiert sind - der “große Bruder” Staat und die “kleinen Brüder” aus der Wirtschaft wissen es immer genauer.
Nach der Vorratspeicherung der gesamten elektronischen Telekommunikation seit Januar 2008 stehen nun mit der heimlichen Online-Durchsuchung von Computern, der massenhaften Überwachung von Flugreisenden, der elektronischen Gesundheitskarte, den geheimdienstlichen und exekutiven Befugnissen für das BKA (BKA-Novelle), sowie dem neuesten Vorschlag für einen neuen “nationalen Sicherheitsrat” weiter verschärfte Überwachungsbefugnisse auf der politischen Agenda der unersättlichen Sicherheitspolitik. Dabei bewirkt die zunehmende elektronische Erfassung und Überwachung der gesamten Bevölkerung keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität oder Terrorismus, kostet Millionen von Euro und gefährdet die Privatsphäre aller BürgerInnen. Wo Angst und Aktionismus regieren, bleiben gezielte und nachhaltige Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit ebenso auf der Strecke wie ein Angehen der wirklichen, alltäglichen Probleme der Menschen.
Hinzu kommt: Wer sich ständig überwacht und beobachtet fühlt, kann sich nicht mehr unbefangen und mutig für seine Rechte und eine gerechte Gesellschaft einsetzen. Es entsteht allmählich eine unkritische Konsumgesellschaft von Menschen, die “nichts zu verbergen” haben und dem Staat gegenüber - zur vermeintlichen Gewährleistung totaler Sicherheit - ihre Freiheitsrechte aufgeben. Eine solche Gesellschaft wollen wir nicht!
Um gegen den Sicherheitswahn und die ausufernde Überwachung zu protestieren, gehen wir am Samstag, den 31. Mai 2008 in vielen Städten Deutschlands unter dem Motto “Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn!” auf die Straße.
Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich an den Mahnwachen, Demonstrationen, Kunstaktionen, Flashmobs, Kundgebungen, Grillfesten, Parties, Infoständen usw. zu beteiligen! Es soll überall sichtbar werden, dass die Bürger für ihre Freiheiten wieder auf die Straße gehen! Auf der Demoseite (http://www.FreiheitstattAngst.de) finden sich jeweils die neuesten Infos und Verweise auf die lokalen Aktionen.
Spiel mit dem Feuer…Kriegstreiber CDU/CSU
SICHERHEITSSTRATEGIE FÜR DEUTSCHLAND
Beschluss der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 6. Mai 2008
vorgestellt auf der Sicherheitskonferenz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 7. Mai 2008 in Berlin
“Wir müssen eine Strategie-Kultur entwickeln, die ein frühzeitiges, rasches und wenn nötig robustes Eingreifen fördert.”
(Europäische Sicherheitsstrategie vom 12.12.2003)
Eine Sicherheitsstrategie für Deutschland
Deutschland - in Europäischer Union und NATO eingebettet in einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - ist eines der sichersten Länder der Erde. Dennoch bestehen viele Bedrohungen und Risiken für unsere Sicherheit wie Terrorismus, Organisierte Kriminalität, Energie- und Rohstoffabhängigkeit, Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Aufrüstung, regionale Konflikte, scheiternde Staaten, Migration, Pandemien und Seuchen; die Folgen des Klimawandels können diese Sicherheitsrisiken noch verstärken.
Durch die Globalisierung und die zunehmende Verflechtung zwischen den Staaten gewinnen diese Risiken an Dynamik. Entwicklungen, die zunächst weit von unserem Territorium entfernt sind, können sich schneller ausbreiten und negativ auf unsere Sicherheit auswirken. Deutschland ist in die globale Infrastruktur von Verkehr, Energie, Information und Finanzmärkten eingebunden und als Import- und Exportnation besonders abhängig von der Funktion und Offenhaltung dieser kritischen Infrastrukturen und dem Zugang zu Kapital-, Absatzund Beschaffungsmärkten, zu Kommunikationsnetzen, Verkehrsinfrastruktur und Pipelines. Die moderne Massenkommunikation, allem voran das Internet, die steigende weltweite Mobilität und ein wachsendes globales Bewusstsein führen zu einer immer dichteren internationalen Vernetzung unserer Bürger, Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Strukturen.
Unser Umfeld verändert sich: durch das Entstehen neuer nicht-staatlicher Akteure; durch den Aufstieg neuer Mächte wie Indien und China; durch die wachsende Bedeutung von Nicht-Regierungsorganisationen. Aus diesen Veränderungen ergeben sich neue Notwendigkeiten und Möglichkeiten der Zusammenarbeit bei der Lösung globaler und regionaler Sicherheitsprobleme, durch Machtverschiebungen auf der internationalen Ebene können aber auch neue Konflikte entstehen.
All dies beeinflusst direkt oder indirekt die Sicherheitslage Deutschlands. Nur im Bündnis mit anderen Staaten kann Deutschland diesen Sicherheitsrisiken in einer globalisierten Welt wirksam entgegen treten. Außerdem erfordert die Bewältigung dieser Herausforderungen eine Sicherheitsstrategie, die auf einem umfassenden Ansatz beruht, und die neben den klassischen Feldern der Außen-, Europa-, Verteidigungs-, Menschenrechts- und Entwicklungspolitik auch die Innen-, Wirtschaftsund Energie-, Umwelt-, Finanz-, Forschungs- und Bildungspolitik erfasst und zu einem breiten Instrumentarium vernetzt, das im Zusammenwirken mit anderen Staaten, nichtstaatlichen Akteuren und Organisationen wie den Vereinten Nationen, der NATO und Europäischen Union eingesetzt wird. Ziel ist es, präventiv Sicherheitsrisiken zu minimieren und dort schnell und effektiv eingreifen zu können, wo sich für unsere Sicherheit relevante Krisen konflikthaft zuspitzen.
I. Deutsche Sicherheitsinteressen im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie
Aufgabe des deutschen Staates ist es, den Werten des Grundgesetzes entsprechend Recht und Freiheit, Demokratie, Sicherheit und Wohlfahrt für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu bewahren, sie vor Gefährdungen zu schützen und die Souveränität und Unversehrtheit des deutschen Staatsgebietes zu sichern. Dazu kommen die Aufgaben und Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft Deutschlands in Bündnissen wie der NATO und der EU ergeben.
Angesichts der genannten Risiken für unsere Sicherheit liegt es folglich in unserem Interesse,
* regionalen Krisen und Konflikten, die unsere Sicherheit und Interessen beeinträchtigen können, wenn möglich vorzubeugen oder dazu beizutragen, sie an ihrem Entstehungsort zu bewältigen,
* globalen Herausforderungen wie der Bedrohung durch den transnationalen Terrorismus, der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen oder den Folgen des Klimawandels zu begegnen,
* zur Achtung der Menschenrechte, zur Ausbreitung von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit (Good Governance) beizutragen,
* den freien und ungehinderten Welthandel einschließlich einer gesicherten Energie- und Rohstoffversorgung als Grundlage unseres Wohlstandes zu fördern und die Kluft zwischen armen und reichen Weltregionen auf der Grundlage des Modells der sozialen Marktwirtschaft zu verringern,
* den Zusammenhalt und die politische, wirtschaftliche und militärische Handlungsfähigkeit von Europäischer Union, NATO und transatlantischer Partnerschaft zu stärken,
* die Beziehungen zu den Staaten, die unsere Ziele und Werte teilen, zu strategischen Partnerschaften zu vertiefen sowie zur Stärkung einer funktionsfähigen, multilateralen internationalen Ordnung auf der Grundlage des Völkerrechts beizutragen.
II. Zentrale Herausforderungen und strategische Ziele
Folgende Herausforderungen sind von zentraler Bedeutung für die Sicherheit in Deutschland.
1. Terrorismus bekämpfen
Die Sicherheit unseres Landes ist heute völlig anderen, aber nicht minder gefährlichen Bedrohungen ausgesetzt als zu Zeiten des „Kalten Krieges“. Heute ist der transnationale Terrorismus die größte Gefahr für die Sicherheit unseres Gemeinwesens.
Diese Gefahr geht von nichtstaatlichen Akteuren aus, die bewusst asymmetrische Konflikte führen. Anders als beim RAF-Terror der 70er und 80er Jahre haben diese Terroristen nicht die Spitzen von Staat und Gesellschaft im Visier, sondern weiche Ziele. Mit quasi-militärischen Mitteln wollen sie eine möglichst große Zahl von Opfern erreichen und hierdurch Staat und Gesellschaft in ihren Grundfesten erschüttern.
Diese veränderte Bedrohungslage erfordert ein völlig neues Verständnis von Sicherheitspolitik. Da diese terroristische Gewalt auch Staatsgrenzen überschreitet und sich bewusst international organisiert und vernetzt, lässt sich die bisherige Trennung von innerer und äußerer Sicherheit nicht länger aufrechterhalten.
Europäische Länder sind sowohl Anschlagsziele als auch logistische Stützpunkte des Terrorismus, Deutschlands freiheitlich-demokratische Grundordnung ist von Außen und von Innen bedroht. Anschläge auf deutschem Boden konnten bisher erfolgreich vereitelt werden, auszuschließen sind sie aber auch künftig nicht.
Die Gefahr von terroristischen Anschlägen durch außenpolitische Zurückhaltung zu mindern, ist für Deutschland keine reale Option; der Eindruck von Schwäche würde terroristische Netzwerke noch gefährlicher machen.
Wir müssen nach den Ursachen des Terrorismus fragen und diese bekämpfen sowie derjenigen habhaft werden, die terroristische Anschläge planen oder verübt haben. Vor allem müssen wir die Rekrutierung immer neuer Kräfte des Terrorismus verhindern. Deswegen erfordert die Bekämpfung des Terrorismus den aktiven Einsatz politischer, diplomatischer, ziviler, entwicklungspolitischer und polizeilicher Instrumente. Operieren terroristische Netzwerke von schwachen Staaten aus oder nutzen sie diese als Rückzugsraum wie zum Beispiel in Afghanistan vor dem 11.09.2001, kann auch der Einsatz von Streitkräften zur Terrorismusbekämpfung erforderlich werden. Das Militär kommt in solchen Operationen dann zum Einsatz, wenn Gewaltakteure besiegt werden müssen, um Sicherheit für zivile Kräfte, den Wiederaufbau des Einsatzlandes und die Entwicklung von guter Regierungsführung herzustellen. Rückzugsmöglichkeiten für Terroristen zu verhindern, ist ein zentrales Ziel deutscher Sicherheitspolitik. Dies kann nur in enger internationaler Kooperation gelingen und ist gleichermaßen eine Aufgabe der Innen- wie Außenpolitik.
Terroristen nutzen die globale Infrastruktur als Ziel für Anschläge, aber auch um weltweit operieren zu können. Ein weiteres Ziel deutscher Sicherheitspolitik ist es daher, terroristische Operationen zu verhindern und gleichzeitig die globale Infrastruktur zu schützen. Durch Maßnahmen zur Verhinderung der Finanzierung, Kommunikation und Bewegung von Terrorgruppen können geplante Anschläge aufgedeckt und verhindert werden. Parallel dazu müssen hierzulande weiter Vorkehrungen getroffen werden, um die Anfälligkeit der kritischen Infrastruktur zu reduzieren. Dazu gehören auch die Befugnis des Bundeskriminalamts zur bundesweiten Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus, die sichere Kommunikation aller Sicherheitsbehörden oder der Einsatz der Bundeswehr im Innern in besonderen Gefährdungslagen ergänzend zu Landes- und Bundespolizei. Ziel ist es, Terroranschläge zu verhindern bzw. die Folgen von Anschlägen zu minimieren und so Deutschland weniger verwundbar für Terroristen zu machen.
Um als Demokratie erfolgreich im Kampf gegen den Terrorismus zu bestehen, ist es wichtig zu verstehen, dass Freiheit und Sicherheit einander bedingen und kein Gegensatz sind. Das Eintreten für unsere Werte und ihre Beachtung auch beim Kampf gegen den Terrorismus ist hierbei unsere größte Stärke. Die als Abwehrrechte gegenüber dem Staat vorgesehenen Regelungen sind so anzupassen, dass sie auch in Zukunft zu einem Leben in Freiheit und in Sicherheit beitragen.
2. Proliferation verhindern und Abrüstung voranbringen
Bisher ist es nicht gelungen, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägermittel zu stoppen. Im Nahen Osten wie in Südund Ostasien besteht die Gefahr eines atomaren Wettrüstens. Durch die unkontrollierte Verbreitung von ballistischer Raketentechnologie, auch durch kriminellen Schmuggel von Technik und Know-How, ist nicht nur die jeweilige regionale Stabilität, sondern auch die Sicherheit Deutschlands und seiner Bündnispartner bedroht. Die Gefahr von Anschlägen mit biologischen, chemischen oder atomaren Stoffen wird noch größer, sollten terroristische Vereinigungen und nichtstaatliche, gewaltbereite Akteure in ihren Besitz gelangen. Die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen zu erschweren und damit auch eine mögliche Weitergabe an Terroristen zu verhindern ist somit zentrales Ziel unserer Sicherheitspolitik. Wir halten an dem langfristigen Ziel der vollständigen Abschaffung aller Massenvernichtungswaffen fest.
Abrüstung und Rüstungskontrolle müssen künftig stärker als strategisches Instrument deutscher und europäischer Sicherheitspolitik verstanden werden. Deutschland allein kann trotz seiner restriktiven Rüstungsexport- und rigiden Rüstungskontrollpolitik die Gefahr nicht eindämmen. Vielmehr müssen auch auf multilateraler Ebene bereits bestehende Rüstungskontroll- und Nicht-Verbreitungsregime gestärkt und vorhandene Lücken geschlossen werden. Ebenso ist auf europäischer Ebene eine einheitliche Haltung der Mitgliedstaaten bei Exportkontrollfragen für Dual-Use-Produkte und die Verbesserung des internen Kontrollregimes notwendig.
Zur Vermeidung der Weiterverbreitung von nuklearem Material, nuklearer Technologie und nuklearem Know-How muss Ländern, die die Kernenergie nutzen wollen, ein Weg aufgezeigt werden, der das Proliferationsrisiko minimiert. Zu diesem Zweck sollte eine kontrollierte Versorgung von Staaten mit nuklearen Brennstoffen unter internationaler Aufsicht einer zu stärkenden Atomenergieorganisation aufgebaut werden. Die Anreicherung von nuklearem Material sollte künftig möglichst multilateral erfolgen und durch die IAEO kontrolliert werden.
Ziel unserer Sicherheitspolitik ist es aber auch, Systeme kollektiver Sicherheit, die in Europa zu unserer Sicherheit beitragen, in anderen Regionen aufbauen zu helfen. Nur in einem sicheren regionalen Umfeld können wir andere Staaten davon überzeugen, auf Nuklearwaffen zu verzichten.
Neben Konventionen, Ausfuhrkontrollen und Sanktionen sind wir in der Nichtverbreitungspolitik zum Schutz vor Angriffen mit Massenvernichtungswaffen auf die nukleare Abschreckungsfähigkeit der NATO und unserer Bündnispartner angewiesen. Die im Rahmen der NATO seit langem bestehende nukleare Teilhabe garantiert Deutschland dabei Einfluss. Systeme wie Raketenabwehr und andere Schutzkomponenten lassen den Erwerb von Nuklearwaffen weniger attraktiv werden und sind daher im deutschen Interesse. Auf nationaler Ebene müssen ausreichende Kapazitäten zur ABC-Abwehr sowie Impfstoffe, Gegengifte und eine Versorgungsinfrastruktur für die Bevölkerung bereit stehen, um unsere Verwundbarkeit gegen Terroranschläge mit Massenvernichtungswaffen zu reduzieren.
Unsere Sicherheit in Europa wurde nach dem Ende des Ost-West- Konflikts auch durch die kooperative konventionelle Rüstungskontrolle erhöht, daher ist es wichtig, diese fortzusetzen und zu verstärken.
3. Energie- und Rohstoffversorgung sichern
Ein weiterer Risikofaktor ist unsere Abhängigkeit von Energie und Rohstoffen sowie einer sicheren Versorgungsinfrastruktur. Im Jahr 2030 werden über zwei Drittel des Energieverbrauches in Europa durch Einfuhren gedeckt werden müssen, vor allem aus Russland, der Golfregion und Nordafrika. Bereits heute sind angesichts des weltweit stark wachsenden Energie- und Rohstoffbedarfs, insbesondere in China und Indien, Engpässe, Ressourcenkonflikte und -verteuerung zu erwarten. Krisenhafte Entwicklungen, Terrorismus oder gewaltsame Konflikte in Lieferländern können unsere Versorgung mit Energie und Rohstoffen gefährden und unserer Wirtschaft Schaden zufügen. Es besteht aber auch die Gefahr, dass unsere Abhängigkeit gegen uns instrumentalisiert wird und wir politisch unter Druck gesetzt werden.
Angesichts dieses doppelten Risikos brauchen wir eine nationale Energie- und Rohstoffstrategie, die in eine europäische Energiestrategie eingebettet ist und die Energie- und Umweltpolitik mit weiteren notwendigen Politikbereichen wie der Klima-, Entwicklungs-, Finanz-, Forschungs- und Außenwirtschaftspolitik sicherheitspolitisch verzahnt. Insbesondere die Entwicklungszusammenarbeit kann durch die Stabilisierung von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in Entwicklungsund Schwellenländern einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung unserer Energie- und Rohstoffversorgung leisten und Importrisiken minimieren.
Gemeinsam mit der Wirtschaft müssen wir den Dialog und die Kooperation mit Transit- und Lieferländern vertiefen.Sicherheitspolitisches Ziel ist hierbei die Diversifizierung von Energieträgern, Lieferländern und Transportwegen und die Bildung eigener strategischer Reserven.
Darüber hinaus müssen auf der europäischen Ebene außen- und sicherheitspolitische Anliegen noch stärker mit der Handelspolitik gegenüber wichtigen Energie- und Rohstoffpartnern verknüpft und Energiepartnerschaften weiter ausgebaut werden. Eine einheitliche EU-Energieaußenpolitik mit gemeinsamer Verhandlungsmacht erhöht die Versorgungssicherheit und entfaltet viel größere Wirkung als bilaterale Abkommen. Dabei muss die EU viel stärker ihre führende Rolle bei Konzepten und Technologien der Energieeinsparung, Energieeffizienz und bei erneuerbaren Energien sowie bei der Fusionstechnologie und nuklearen Sicherheitsforschung nutzen.
Wir streben eine europäische Energiesicherheitsunion an, die bei Versorgungsproblemen eines Mitglieds solidarisch füreinander einsteht; dazu ist es erforderlich, dass die Mitgliedstaaten miteinander vernetzt sind und gleiche Standards für die Bevorratung befolgen.
Die Herstellung von Energiesicherheit und Rohstoffversorgung kann auch den Einsatz militärischer Mittel notwendig machen, zum Beispiel zur Sicherung von anfälligen Seehandelswegen oder von Infrastruktur wie Häfen, Pipelines, Förderanlagen etc. Bereits heute wird die Bundeswehr eingesetzt - beispielsweise mit der Beteiligung an OEF am Horn von Afrika oder an Active Endeavour im Mittelmeer. In die Sicherung der globalen Energieversorgungskette müssen China und Indien integriert werden, die als große Verbraucher ebenso ein Interesse an stabilen Lieferbedingungen haben wie wir.
4. Die Folgen des Klimawandels bewältigen
Der Klimawandel ist nicht nur ein Umwelt- und Energieproblem, sondern auch ein Sicherheitsrisiko. Erste Auswirkungen des Klimawandels sind spürbar und werden in Form von Überschwemmungen, Hitze-wellen, Ernährungskrisen, Dürreperioden, Waldbränden und dem weiteren Anstieg des Meeresspiegels zunehmen. Gelingt es nicht, dieser Entwicklung entgegen zu steuern, wird sich die Zahl von Konflikten erheblich ausweiten: um die Verteilung von Wasser, Land, Nahrung, um die Bewältigung von Migrations- und Flüchtlingsbewegungen, die bis nach Deutschland kommen werden, um Kompensationszahlungen zwischen den wesentlichen Verursachern des Klimawandels und besonders betroffenen Ländern. Daraus könnten eine Ausweitung lokaler und regionaler Konflikte bis hin zu zwischenstaatlichen Kriegen, eine Destabilisierung des internationalen Systems sowie eine Gefährdung der weltwirtschaftlichen Entwicklung erwachsen. Gleiches gilt, wenn auch in geringerem Umfang, für andere Umweltschäden wie Verwüstung, Bodenversalzung, Erosion und toxische Kontamination von Gewässern und Böden.
Für die deutsche Sicherheitspolitik ist es wichtig, sich auf die Auswirkungen des Klimawandels einzustellen und zur Bewältigung der sicherheitsrelevanten Folgen beizutragen.
Deutschland und die EU-Länder müssen die 2007 vereinbarten Emissionsreduktionsziele erfüllen und die anderen Industriestaaten sowie die Schwellen- und Entwicklungsländer zu den notwendigen verstärkten Klimaschutz-Anstrengungen mit dem Ziel eines einheitlichen Pro-Kopf-Verbrauchs von fossilen Energieträgern bewegen.
Die Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Anpassung an den Klimawandel und der Bewältigung anderer Umweltschäden muss integraler Bestandteil der Entwicklungszusammenarbeit sein. Insbesondere sind die Zusammenarbeit zur Vermeidung von Wasserkrisen zu vertiefen, Agrarentwicklungsstrategien neu auszurichten und die Katastrophenvorsorge zu stärken. Zur Bewältigung der hohen Anpassungskosten sind wirksamere Finanzierungsinstrumente erforderlich.
Die Vereinten Nationen müssen die Sicherheitsrisiken des Klimawandels effizienter und vor allem präventiv angehen. Darüber hinaus sollte in Weiterentwicklung des Völkerrechts der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in Fällen erheblicher Umweltzerstörung und schwerwiegender Verletzungen des Umweltrechts handlungsberechtigt sein.
Angesichts zunehmender Umweltkatastrophen ist auch auf der europäischen Ebene ein engeres Zusammenwirken, die rechtzeitige Anforderung und die effektive Einsatzkoordination der Zivil- und Katastrophenschutzkräfte und der Streitkräfte der Mitgliedstaaten erforderlich.
5. Konflikte verhindern, eindämmen und beilegen
Schwache Staaten oder Räume mit begrenzter oder fehlender Staatlichkeit sind Opfer von Sicherheitsrisiken, aber genauso Quelle für die Bedrohung anderer Staaten. Sie dienen transnational agierenden terroristischen Gruppen und Kriminellen als ideales Rückzugsgebiet, können die Versorgung unserer Wirtschaft mit wichtigen Rohstoffen verhindern, Extremismus hervorrufen, die Nachfrage nach Massenvernichtungswaffen schüren oder Flüchtlingsbewegungen, Menschenhandel und Schleuserkriminalität auslösen.
Auch auf globale Normen wie die Achtung der Menschenwürde oder das Gewaltmonopol des Staates wirken sie sich negativ aus.
Die zunehmende Verbreitung der Organisierten Kriminalität in schwachen Staaten macht die Bedrohung des Terrorismus noch ernster. Aus den Erlösen krimineller Aktivitäten, vor allem aus Drogenhandel, aber auch dem illegalen Handel mit Waffen, Menschen, Geldwäsche oder Piraterie werden Kriegshandlungen, Extremismus und Terrorismus finanziert.
Deswegen ist es notwendig, dass wir – vor allem über entwicklungspolitische Maßnahmen - schwache Staaten stärken und dazu beitragen, dass sich neue staatliche Strukturen ausbilden oder vorhandene festigen können. Um Konflikten und Krisen vorzubeugen, müssen wir gemeinsam mit unseren Partnern unsere Fähigkeiten zur Prävention gezielt stärken, um kulturell und religiös angepasste Stabilisierungslösungen anbieten zu können.
Migration wird innerhalb und zwischen Staaten zunehmen. Die internationale Migrationspolitik muss diese Herausforderung stärker beachten und sich sowohl an den Interessen der Zielländer als auch der Transit- und Herkunftsländer ausrichten. Ein wesentlicher Ansatz zur Bewältigung der zunehmenden Migration muss sein, die Selbsthilfekräfte in den Herkunftsländern zu aktivieren. Die Menschen sind in ihren Bemühungen um lebenswerte Perspektiven im eigenen Land zu ermutigen und wirksam zu unterstützen. Grundlage dafür sind neben besserer Bildung realistische Wege aus der Armut durch Chancen zu privatem Vermögensaufbau. Hierzu ist besonders das Mikrokreditwesen auszubauen.
Schwache Staaten sind ein globales Problem. Vordringlich muss deutsche Sicherheitspolitik gemeinsam mit unseren europäischen Partnern unsere Nachbarschaft stabilisieren. Auf dem Balkan müssen die erzielten Erfolge konsolidiert werden. In der EU müssen wir weiter darauf hinarbeiten, dass an unseren östlichen Grenzen und rund um das Mittelmeer ein Ring verantwortungsvoller Staaten entsteht. Hierzu muss die EU-Nachbarschaftspolitik einen wirksameren Beitrag leisten. Auch die Länder des kaukasischen, kaspischen und des zentralasiatischen Raumes sowie der Nahe und Mittlere Osten müssen in ihrer Sicherheit und politischen Stabilität gestärkt werden. Dies gilt insbesondere für die Sicherung des Existenzrechts Israels als jüdischer Staat und ein lebensfähiges Palästina im Rahmen einer Zweistaatenlösung.
Sicherheit und Stabilität in diesen Regionen sind nicht nur wegen des Reichtums an Energieressourcen, sondern auch wegen ihrer kulturellen Brückenfunktion für Europa bedeutsam.
Ebenso sind wir an einer stabilen Entwicklung Afrikas interessiert. Hier bedeutet Sicherheitspolitik auch die Förderung guter Regierungsführung, nachhaltigen Wirtschaftswachstums, der Bildung und der Gesundheitssysteme, sowie die Stärkung von ländlicher Entwicklung und einer bedarfsgerechten Nahrungsmittelproduktion. Die Notwendigkeit zur verstärkten Zusammenarbeit mit den afrikanischen Ländern ergibt sich auch aus den sicherheitspolitischen Konsequenzen der Klima- und Umweltveränderungen.
Um in Asien einen Beitrag zur Bewältigung der sicherheitspolitischen Herausforderungen leisten und unsere Chancen optimal nutzen zu können, brauchen wir ein auch mit den transatlantischen Partnern abgestimmtes strategisches Vorgehen der Europäer. Wir wollen die Anstrengungen der Länder Asiens für mehr Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, politische Stabilität und Entwicklung, eine erfolgreiche Terrorismusbekämpfung sowie für eine engere regionale Zusammenarbeit stärken. Konsequenter als bisher müssen wir uns ein Netz von Verbündeten und Gleichgesinnten in der Region schaffen, mit denen gemeinsame politische Ziele verfolgt werden. Wir müssen versuchen, China noch stärker bei der Bewältigung der sicherheitspolitischen Herausforderungen einzubinden, insbesondere beim Klimaschutz, bei Abrüstung, bei Energie- und Rohstoffversorgung und bei der Herstellung von Good Governance in Entwicklungsländern.
Lateinamerika, das sich immer als Teil der westlichen Welt und der Gemeinschaft der Demokratien verstanden hat, müssen wir als Partner für „global governance“ gewinnen, um eine auf Regeln gegründete Ordnung zu schaffen. Dafür müssen wir den politischen Dialog sowie die wirtschaftliche und Entwicklungszusammenarbeit vertiefen und die sicherheitspolitische Vernetzung ausbauen. Unsere sicherheitspolitischen Interessen in Lateinamerika konzentrieren sich neben der Hilfe zur Konsolidierung der Demokratie und zur Beseitigung rechtstaatlicher Defizite vor allem auf die Bekämpfung der Drogenkriminalität, des Menschenhandels sowie der Entführungsindustrie und des Terrorismus.
Wir müssen unsere Bündnisfähigkeit ausbauen und die für unsere Sicherheit relevanten Bündnisse handlungsfähiger machen. Als größter Beitragszahler der EU, zweitgrößter im Nordatlantischen Bündnis und drittgrößter bei den Vereinten Nationen haben wir ein Interesse daran, dass unsere eingebrachten Ressourcen wirksam und im Sinne unserer strategischen Ziele eingesetzt werden. Dazu müssen wir die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik in ihrer spezifischen zivil-militärischen Reaktionsfähigkeit weiter stärken und komplementär und interoperabel zur NATO ausbauen. Dafür müssen wir u.a. entsprechende strategische Fähigkeiten auf nationaler und europäischer Ebene schaffen, zum Beispiel eine Europäische Gendarmerie oder schnelle zivile Krisenreaktionsteams aus Diplomaten, Rechtsexperten, Verwaltungsfachleuten und Entwicklungsfachkräften. Ebenso müssen wir die transatlantische Partnerschaft weiterentwickeln, die Vereinten Nationen stärken und das Völkerrecht den zentralen Herausforderungen anpassen.
Die Nordatlantische Allianz muss in ihrer politischen und militärischen Transformation weiter voran schreiten. Dazu gehören neben der konsequenten Weiterentwicklung der militärischen kollektiven Fähigkeiten und der erfolgreichen Durchführung der laufenden Einsätze zur Stabilisierung insbesondere des Balkans und Afghanistans: die Aufnahme neuer Mitglieder, soweit sie die Kriterien erfüllen und dadurch zur Sicherheit und Stabilität Europas und Nordamerikas beitragen; die Weiterentwicklung des Verhältnisses zu Russland zu einer auf Kernprinzipen, -werten und –verpflichtungen basierenden strategischen Partnerschaft; die Ausweitung und Ausdifferenzierung bereits bestehender Partnerschaften auch in globaler Perspektive; die Risikovorsorge gegen Problemstaaten durch strategische Raketenabwehr; die Aufnahme von sicherheitsrelevanten Themen wie „Cyberdefence“ oder bestimmte Aspekte der Energiesicherheit in das Aufgabenspektrum.
III. Konsequenzen für die deutsche Sicherheitspolitik
Die Verfolgung unserer Interessen und strategischen Ziele erfordert ein aktiveres, frühzeitiges, rasches, kohärentes und wenn nötig robustes Handeln. Das gilt für alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente und Fähigkeiten zur Krisenbewältigung und Konfliktverhütung, die besser miteinander vernetzt werden müssen.
1. Vernetzter Heimatschutz für einen wirksamen Zivil- und Katastrophenschutz
Zur Bewältigung von Großschadensereignissen wie Naturkatastrophen, Terroranschlägen oder Katastrophenfällen mit biologischem, chemischem oder nuklearem Material müssen Bund und Länder zusammenwirken für einen vernetzten Heimatschutz. Die Aufgabe der Gefahrenbekämpfung ist – im Sinne eines kooperativen Föderalismus – von allen in Frage kommenden Stellen wahrzunehmen. Die Erhöhung der Wehrhaftigkeit Deutschlands nach Außen wie nach Innen muss sich auch organisatorisch in der deutschen Sicherheitsarchitektur niederschlagen. Die Organe, Instrumente und Fähigkeiten der inneren und äußeren Sicherheit sind besser miteinander zu verzahnen. Dabei sind die zahlreichen nichtstaatlichen Organisationen ihren Fähigkeiten entsprechend einzubinden. Eine adäquate Koordination zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist sicherzustellen.
Die europäische Koordination beim Zivilschutz und bei der Katastrophenhilfe ist zu verbessern – sowohl für den gemeinsamen Einsatz in Europa als auch in nichteuropäischen Ländern.
In besonderen Gefährdungslagen muss ein Einsatz der Bundeswehr im Innern mit ihren spezifischen Fähigkeiten im Katastrophenschutz sowie bei der Bewältigung terroristischer Gefahren ergänzend zu Länder- und Bundespolizei im Rahmen festgelegter Grenzen möglich sein. Hierfür sind klare Rechtsgrundlagen zu schaffen und Zuständigkeiten anzupassen.
Für Aufgaben des Heimatschutzes, wie beispielsweise Pionieraufgaben, Sanitätswesen und ABC-Abwehr, müssen aus dem Personalbestand der Bundeswehr ausreichend Soldaten zur Verfügung stehen. Hierzu muss die neue Struktur der zivil-militärischen Zusammenarbeit auf Landes- und Bezirksebene mit dem Ziel eines höheren Wirkungsgrades verbessert werden. Dem Heimatschutz dient auch die Allgemeine Wehrpflicht. Sie schafft Voraussetzungen für eine wirksame Landes- und Bündnisverteidigung, die neben den Auslandseinsätzen auch weiterhin von elementarer Bedeutung für unsere Sicherheit ist. Gemeinsam mit den Reservisten der Bundeswehr stellen die Wehrpflichtigen ein Potenzial an qualifizierten Soldatinnen und Soldaten, die insbesondere im Heimatschutz wirken können und zudem ihren Kameradinnen und Kameraden im Auslandseinsatz den Rücken freihalten.
Heimatschutz umfasst auch Aspekte der Seesicherheit und den Schutz vor möglichen terroristischen Angriffen von See. Dazu gehört die Analyse und Abwehr aller Gefahren für die Sicherheit des Schiffs- und Warenverkehrs, für die Umwelt oder für den Fischfang. Zur Abwehr terroristischer Angriffe auf und von See, für die die Mittel der Küstenwache im Einzelfall nicht ausreichen, sollte die Kooperation mit der Deutschen Marine ausgebaut werden. Für die maritime Sicherheit außerhalb deutscher Hoheitsgewässer auf Hoher See und – bei Zustimmung der jeweiligen Partnernation – gegebenenfalls auch in fremden Hoheitsgewässern müssen eindeutige rechtliche Voraussetzungen für einen robusteren Einsatz der Deutschen Marine gegen Piraterie oder Terrorismus geschaffen werden.
2. Zivil-militärisches Instrumentarium zur Krisenbewältigung und –prävention im Ausland stärken
Wir müssen unsere Fähigkeiten stärken, um noch wirksamer zur Krisenbewältigung und –prävention beitragen zu können.
Deutschland engagiert sich bereits gemeinsam mit seinen Bündnispartnern und Nicht-Regierungsorganisationen aktiv beim Krisenmanagement. Wir müssen in der Lage sein, vor Ausbruch einer Krise zu handeln. Gelingt die Verhinderung von gewaltsamen Konflikten nicht, müssen wir bereit sein, sie an ihrem Entstehungsort zu bewältigen, falls eine negative Auswirkung ihrer potenziellen Folgen auf die Sicherheit Deutschlands und seiner Bürger zu befürchten ist.
Bereits bei der Einsatzplanung in Deutschland müssen das Ressort übergreifende Vorgehen kohärenter und alle vorhandenen Instrumente besser verzahnt, die Koordination mit den Partnern aus EU, NATO und Vereinten Nationen enger gestaltet werden. In den Einsatzgebieten brauchen wir mehr Transparenz in die von staatlicher und nichtstaatlicher Seite erbrachten Leistungen wie Nothilfe, Wiederaufbau und Entwicklungsaktivitäten sowie eine besser aufeinander abgestimmte Arbeitsteilung und Koordination der Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Akteuren.
Zunehmend wichtiger für Stabilisierungseinsätze werden ziviles Personal und Polizisten. Solche Kräfte sind in Deutschland nicht ausreichend verfügbar. Um dem Bedarf und Deutschlands internationaler Verantwortung gerecht zu werden, sind analog zur Transformation der Bundeswehr eine Kräfteabschätzung und operative Zielvorgaben erforderlich und Lücken bei Personal, Ausbildung, Ausrüstung sowie rechtlichen Grundlagen schnellstmöglich zu schließen.
Die Bundeswehr ist wichtiger Bestandteil der Krisenbewältigung und -prävention im Ausland. Ihr Einsatz erfolgt auf der Grundlage unserer bündnispolitischen Verpflichtungen und Ziele gemeinsam mit unseren Bündnispartnern einzelfallabhängig und interessengeleitet, und damit auch in dem Interesse, die Sicherheit Deutschlands zu gewährleisten und zugleich nationalen Einfluss auf internationale Entwicklungen zu nehmen.
Angesichts der steigenden Anzahl von Krisen, die sich negativ auf unser Land auswirken können, muss sich Deutschland auf weitere, länger andauernde Einsätze der Bundeswehr, zur Friedensstabilisierung und zur Friedenserzwingung, vorbereiten. Um in diesem umfassenden Sinn handlungsfähig zu sein, muss sich in der Bevölkerung ein neues Verständnis der Sicherheitsrisiken und der strategischen Aufgaben deutscher Sicherheitspolitik herausbilden. Insbesondere die Politik ist gefordert, unsere Bürger durch bessere Kommunikation und Information davon zu überzeugen, dass Deutschland bereit sein muss, Verantwortung für die globale Sicherheit gemeinsam mit unseren Partnern zu tragen.
Rechtsgrundlage für alle Einsätze der deutschen Streitkräfte einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus sind das Grundgesetz und das Völkerrecht. Einsätze sind damit im Rahmen der Beistandsverpflichtungen in NATO oder EU, auf der Grundlage eines Mandats der Vereinten Nationen oder auch ohne ein solches Mandat in Wahrnehmung des Selbstverteidigungsrechts entsprechend Artikel 51 oder in Verfolgung der Ziele der Charta der Vereinten Nationen (humanitäre Intervention) möglich.
Wenn und solange Einheiten der Bundeswehr als fester Bestandteil eines multinationalen Eingreifverbandes zur militärischen Krisenbewältigung zur Verfügung gestellt werden, müssen diese auch kurzfristig eingesetzt werden können. Dafür ist das Parlamentsbeteiligungsgesetz entsprechend anzupassen.
Die Bundeswehr muss in einem multinationalen Umfeld im gesamten Einsatzspektrum operieren können. Dafür ist die Transformation der Bundeswehr hin zu flexiblen und auf Distanz verlegbaren, durchhaltefähigen Streitkräften weiter zu forcieren. Zudem sind die finanziellen Mittel unter Nutzung von Synergiepotenzialen effizienter einzusetzen. Eigene wettbewerbsfähige rüstungstechnologische Kernfähigkeiten sind deshalb von strategischer Bedeutung, auch um Einfluss auf Entscheidungen in NATO und EU zu sichern und um die europäische und transatlantische Rüstungspolitik mit gestalten zu können.
3. Effektive Sicherheitspolitik durch einen Nationalen Sicherheitsrat
Um ein kohärentes Zusammenwirken aller Kräfte der inneren und äußeren Sicherheit zu gewährleisten, ist ein „Nationaler Sicherheitsrat“ als politisches Analyse-, Koordinierungs- und Entscheidungszentrum einzurichten. Die Länder müssen dabei ihren Aufgaben entsprechend mitwirken können. Der Nationale Sicherheitsrat soll drei Aufgaben erfüllen:
Zum ersten die umfassende, Ressort übergreifende Analyse möglicher Bedrohungen für die innere und äußere Sicherheit. Die verschiedenen Informationen zu sicherheitsrelevanten Veränderungen aus Auslandsvertretungen, Nachrichtendiensten und Entwicklungsinstituti onen sind in präventive, zeitgerechte und zielgerichtete außen-, sicherheits- und entwicklungspolitische Maßnahmen zu überführen.
Zum zweiten die Koordination der zivil-militärischen Krisenbewältigung und –prävention im Ausland.
Zum dritten die Koordination der Einleitung geeigneter Abwehrmaßnahmen und Notfallplanungen sowie des Einsatzes der Heimatschutzkräfte in dem Falle, dass Katastrophen u.ä. die Fähigkeiten einzelner Bundesländer überfordern.
Unter Berücksichtigung der föderalen Kompetenzordnung der Bundesrepublik Deutschland und der Zuständigkeiten der Ressorts der Bundesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden soll dadurch eine einheitliche politische Leitung und ein optimales Krisenmanagement im Inland wie im Ausland sichergestellt werden.
Hierzu ist der Bundessicherheitsrat unter Vorsitz der Bundeskanzlerin aufzuwerten und unter Nutzung bestehender Ressourcen mit einem handlungsfähigen Stab auszustatten, dessen Mitarbeiter interdisziplinär und ressortübergreifend arbeiten, auf der Basis einheitlicher Lagebilder Szenarien entwickeln und der Exekutive Handlungsoptionen aufbereiten.
4. Sicherheitspartnerschaft mit Wirtschaft und Wissenschaft
Gegen die genannten Gefahren brauchen wir weiterführende, intelligente Lösungen, die uns Sicherheit bieten und unsere Kultur der Freiheit stärken. Geeignete Technologien und Handlungsstrategien sind im Rahmen der Sicherheitsforschung zu entwickeln.
Hoher Forschungs- und Implementierungsbedarf besteht unter anderem bei sensiblen Kommunikationsinfrastrukturen oder der Gewährung von „sicherer Identität“. Aber auch die lange vernachlässigte Epidemiologie zur Abwehr von Seuchen oder die Entwicklung von Terahertz-Technologien für verbesserte Detektionsmöglichkeiten sind von entscheidender sicherheitspolitischer Bedeutung.
Jedoch nicht nur technische Lösungen sind gefordert. Auch auf geistes-, sozial- oder sprachwissenschaftlichen Forschungsgebieten besteht in Deutschland Nachholbedarf, um durch ein besseres Verständnis der Welt zu einer besseren Sicherheitspolitik zu gelangen.
Insbesondere die Unternehmen als Träger unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, aber ebenso als Eigentümer und Betreiber der kritischen Infrastrukturen sehen sich den neuen Sicherheitsherausforderungen im nationalen und internationalen Umfeld gegenüber und müssen daher in eine erweiterte Sicherheitsvorsorge einbezogen werden. Durch gemeinsame Risikobewertungen, den Austausch sicherheitsrelevanter Informationen und die Entwicklung gemeinsamer Schutzund Abwehrmaßnahmen gegen den Terrorismus oder die Organisierte Kriminalität muss die nationale Sicherheitsvorsorge im Inland wie im Ausland weiter gestärkt und der Schutz kritischer Infrastrukturen erhöht werden.
IV. Fazit
Wir leben in einer Welt mit neuen Risiken, aber auch mit neuen Chancen. Deutschland hat gemeinsam mit den EU- und NATOPartnern die Möglichkeiten, einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen zu leisten. Das Bekenntnis zu unseren demokratischen und rechtsstaatlichen Werten und Normen ist ein herausragendes Potential für eine erfolgreiche Sicherheitspolitik und gleichzeitig eine große Chance für die aktive Gestaltung der Globalisierung.
Herausgeber: CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Dr. Norbert Röttgen MdB
Hartmut Koschyk MdB
11011 Berlin
Text: Dr. Andreas Schockenhoff MdB, Stellv. Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Unklar, auf welcher Rechtsgrundlage deutsche Behörden solche sensiblen Daten überhaupt erhoben haben.
Das umstrittene deutsch-amerikanische Abkommen über die “Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität” ist von der Gewerkschaft der Polizei unter Beschuss genommen worden. In einer Mitteilung bemängelt der Gewerkschaftsvorsitzende Konrad Freiberg vor allem die Übermittlung von Daten, aus denen die “Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften” hervorgeht. Nach Freiberg ist die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft kein Tätermerkmal für Terroristen. Dementsprechend hofft der Gewerkschaftler, dass das Abkommen modifiziert wird und appelliert an die Politiker: “Nun ist der Bundestag gefordert, die Ratifizierung dieses Abkommens so lange zu blockieren, bis alle offenen Fragen geklärt sind. Wenn die Antworten nicht ausreichend sind, dann muss eben gestrichen werden.”
Überwachung der Bevölkerung steigt kontinuierlich
Die Zahl der überwachten Telefonanschlüsse stieg 2007 um 9 Prozent.
Die Zahl der überwachten DSL-Anschlüsse nahm um mehr als 50 Prozent zu.
Die Bundesnetzagentur hat heute die aktuelle Statistik für die im Jahr 2007 im Rahmen von Ermittlungsverfahren durchgeführten Telefonüberwachungen vorgelegt.
Danach ordneten deutsche Gerichte im vergangenen Jahr die Überwachung von 56.404 Teilnehmerkennungen an – ein neuer Höchststand.
Die Zahl der überwachten Telefonanschlüsse stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um 4728 oder 9,1 Prozent an.
Dieses Wachstum geht vor allem auf die Überwachung von Mobilanschlüssen zurück: 47.502 Mobilfunknummern wurden abgehört, im Vorjahr waren es noch 43.791.
Grund ist laut Bundesnetzagentur der wachsende Gebrauch von Mobilfunknetzen. Besonders im Jahr 2007 zog eine Zunahme der Mobiltelefonteilnehmer von über 13 Prozent einen entsprechend steileren Anstieg der Überwachungsmaßnahmen im Vergleich zu den Vorjahren nach sich. Bei Festnetzanschlüssen sank die Überwachung leicht, bei analogen Festnetzanschlüssen sank die Zahl sogar von 4044 auf 3567.
Die Internet-Kommunikation wird immer häufiger Ziel der Überwachung. So wurden im vergangenen Jahr 880 E-Mail-Kennungen abgeschöpft, eine Steigerung um 179 Fälle. Berücksichtigt man nur die neu angeordneten Überwachungen, ergibt sich in dieser Sparte eine Steigerung um 44 Prozent.
Die Zahl der überwachten DSL-Anschlüsse nahm um mehr als 50 Prozent zu: 720 Anschlüsse wurden im Jahr 2007 überwacht. Auch die Internet-Telefonie weckt zunehmend die Neugier der Strafverfolger: Von 51 Fällen im Vorjahr stieg die Zahl auf 155 Fälle an.
Das Grundgesetz wird abgeschafft…Bundeskanzleramt außer Kontrolle
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verlangt die Bündelung zentraler repressiver
Repressiv: in der Politik als Unterdrückung oder Verfolgung von Gruppen oder Individuen aufgrund politischer Beweggründe…
Führungskompetenzen in einem neuen Machtzentrum beim Bundeskanzleramt.
Entsprechende Forderungen, die am Wochenende bekannt wurden und am Mittwoch der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollen, umfassen die Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrats, der nicht als Analyseinstrument, sondern als “Entscheidungszentrum” konzipiert ist.
Gleichzeitig sollen Bundeswehreinsätze ohne die bisher zwingende Zustimmung des Parlaments erlaubt und die Interventionsrechte der Armee im Inland erweitert werden.
Bedeutet: Das Grundgesetz wird abgeschafft und durch EU-Gesetzgebung ersetzt…
Mit ihren Forderungen greift die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Konzepte auf, die schon seit Jahren in zentralen repressionspolitischen Strategiefabriken Berlins vorbereitet werden, vor allem in der Bundesakademie für Sicherheitspolitik.
Dort heißt es über Widersprüche der Konzepte zur geltenden Verfassung, man werde das Grundgesetz “ohnehin in wesentlichen Teilen” ändern.
Die Bundesakademie bereitet den Aufbau eines neuen Machtzentrums beim Bundeskanzleramt längst mit vor. Die aktuellen Forderungen werden zu einem Zeitpunkt laut, da verschiedene Geheimdienstskandale die Kontrollierbarkeit der Exekutive in Frage stellen.
Die Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die am Wochenende bekannt wurden und am Dienstag formell beschlossen sowie am Mittwoch der Öffentlichkeit präsentiert werden sollen, umfassen mehrere seit Jahren umstrittene Elemente. So heißt es, die Bundeswehr müsse “auch dann kurzfristig einsatzfähig” sein, “wenn eine Entscheidung des Deutschen Bundestages nicht herbeigeführt werden kann”. Aus welchen Gründen dies unmöglich sein soll, wird nicht erklärt.
Bedeutet: bei jeder Demonstration wird in Zukunft die Bundeswehr Panzer auffahren, Demonstrationen können zudem laut EU-Grundrechtecharta als Aufruhr oder Aufstand bezeichnet und somit mit Waffengewalt niedergeschlagen werden. Demonstranten können dabei wahllos an Ort und Stelle erschossen werden.
Erläuterung zu Artikel 2 — Recht auf Leben1. Absatz 1 dieses Artikels basiert auf Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der wie folgt lautet: „1. Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt …“. 2. Satz 2 der genannten Vorschrift, der die Todesstrafe zum Gegenstand hatte, ist durch das Inkrafttreten des Protokolls Nr. 6 zur EMRK hinfällig geworden, dessen Artikel 1 wie folgt lautet: „Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.“ Auf dieser Vorschrift beruht Artikel 2 Absatz 2 der Charta. 3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a) a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK: „Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen; b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern; c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“. b) b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK: „Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind [1], und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …“.
Zudem verlangt die Fraktion, für “Aufgaben des Heimatschutzes” müssten “aus dem Personalbestand der Bundeswehr ausreichend Soldaten zur Verfügung stehen”.
Seit wann gibt es in Deutschland einen Heimatschutz…wann wurde dieser gegründet, wer ist der Chef…wem ist dieser Heimatschutz rechenschaftspflichtig.
Einsätze im Inland sind damit in erheblichem Umfang zulässig. Die Forderungen sind mit der Bundeskanzlerin und mit den Ministern für Inneres und für Verteidigung (alle CDU) abgestimmt und stoßen in den Unionsparteien nicht mehr auf Widerspruch.
[1] Durch den Sicherheitsrat wird das Grundgesetz dahingehend geändert, das die Todesstrafe in Deutschland wieder eingeführt wird. Da dieser Sicherheitsrat von niemanden mehr kontrolliert werden soll, sind Bundestag und Bundesrat oder Bundesverfassungsgericht faktisch entmachtet.
Erstmals stufte Europol Gentechnikgegnern als Terroristen ein
Erstmals stufte Europol eine Feldbefreiung von Gentechnikgegnern als “terroristische Tat” ein.
Eine Aktion von Gentechnikgegnern in Portugal, die sich gegen die Pflanzung von Genmais richtete, wurde von der europäischen Sicherheitspolizei Europol als “terroristisch” eingestuft.
Bei der Aktion am 17. August 2007 wurden ein Hektar Maispflanzen umgeknickt und ausgerissen. An der Aktion unter dem Namen Movimento Verde Eufemia hatten rund 150 Personen teilgenommen, die öffentliches Bewusstsein für die Gefahren von Gensaaten schaffen wollten. Es war die erste Handlung zivilen Ungehorsams dieser Art in Portugal. Europaweit gab es die so genannten “Feldbefreiungen”, Zerstörungsaktionen von GMO (genetisch modifizierten Organismen), schon seit 2005. Seitdem führten die “Faucheurs Volontaires” in Frankreich die ersten Feldbefreiungen durch, und in Deutschland folgten zahlreiche solcher Aktionen von der Initiative Gendreck-weg.
Bislang wurden die “Feldbefreier” noch nie als Terroristen eingestuft. “Umweltterrorismus” (environmental terrorism) - diesen Begriff führte der Europol-Report nun schwarz auf weiß ein und kriminalisiert damit die Handlung der portugiesischen Gentechnikgegner. Gemäß der Terrorismus-Kategorie “Einzelfälle” (”Single Issues”) sei hierbei “Gewalt” begangen worden “mit dem Wunsch, eine bestimmte Politik oder Praktik innerhalb einer Zielgesellschaft (”target society”) zu ändern”.
Auszug leicht gekürzt von Telepolis übernommen…
Wer jetzt immer noch der Meinung ist, die EU wäre demokratisch, meint es gut mit den Bürgern, der sollte sich den ganzen Artikel ansehen…und auch mal hier vorbeischauen damit endlich klar wird, was diese EU werden wird und welche Rolle Deutschland dabei zu spielen gedenkt. Nebenbei…und ebenfalls von den Medien bewußt ausgeblendet…wird die Tatsache unterschlagen, das diese EU sich nicht nur auf Angriffskriege vorbereitet, sondern selbige bereits fertig geplant in den Schubladen hat.
Von der Regierung und den gleichgeschalteten Medien ebenfalls unterschlagen…die friedlichen Demonstrationen gegen den sog.Vertrag von Lissabon…in ganz Europa. Nicht ein einziges Fernsehteam war an diesem 23.April unterwegs um Filmaufnahmen von den Demos zu machen…kein einziger Nachrichtensender in Deutschland brachte im Vorfeld eine Nachricht oder berichtete nach den Demonstrationen darüber. In keiner einzigen Tageszeitung war auch nur die kleinste Notiz zu den Anti-EU Demonstrationen zu finden. Die EU auf dem Weg in die Diktatur, in der jeder Widerstand mit brutalstmöglicher Gewalt niedergeknüppelt wird…
