Bergland

Niederlage für den Bezahlsender Premiere

Veröffentlicht in TV by dobermann projekt am November 16th, 2007

Bundesgerichtshof hielt zahlreiche Klauseln im Kleingedruckten der Abo-Verträge für unwirksam, weil sie Kunden unangemessen benachteiligen.
Erfolg für die Verbraucherschützer, der Bundesgerichtshof (BGH) gab ihnen am Donnerstag in einem Grundsatzurteil Recht.
Demnach darf der Sender etwa die Abo-Gebühren während eines laufenden Vertrags nicht erhöhen, wenn seine eigenen Kosten für die Programmbereitstellung gestiegen sind.
Auch die Verwendung von vier weiteren Klauseln wurde nun rechtskräftig untersagt. So behielt sich der Pay-TV-Sender unter anderem vor, das Programmangebot oder die Zusammensetzung der Programmpakete etwa für Sport und Film „zum Vorteil des Abonnenten“ zu verändern. Damit werde das Bedürfnis des Kunden an einem individuellen zusammengestellten Paket nicht ausreichend berücksichtigt. Beanstandet wurde auch, dass sich der Sender vorbehielt, bei einer Änderung oder Umstrukturierung des Programmangebots auch die Abo-Beiträge zu ändern. Auch diese Klausel hielt den Ansprüchen des Bundesgerichtshof nicht stand. Der Kunde könne nicht absehen, welche Kosten auf ihn zukommen, so die Richter (Az. III ZR 247/06).

Verbraucherschützer sehen in dem Richterspruch eine Stärkung der Kundesrechte gegenüber dem Bezahlsender. Preis- und Programmänderungen kann Premiere künftig weniger einfach durchsetzen.

Webportal streamt US-Serien in HD-Qualität

Veröffentlicht in IT-News, TV, Web, film, medien by dobermann projekt am November 3rd, 2007

Der amerikanische Internetdienstleister Akamai hat eine Online-Plattform für High-Definition-Inhalte gestartet. The HD-Web versteht sich als Demonstrationsportal, das dem User die Vorzüge von hochauflösendem Content im Internet vor Augen führen soll.
Das Angebot der Website beschränkt sich nicht nur auf Filme und Serien, sondern bietet auch Beiträge aus den Bereichen Musik, Profisport, Spiele und News. Derzeit findet sich auf The HD-Web Material, das von Apple, BBC, CBS und MTV bereitgestellt wurde.
Um die Inhalte abrufen zu können, ist die Installation von Adobe Flash 9 erforderlich. Im Flashformat liegen aber lediglich die Vorschauvideos vor, nicht die HD-Videos selbst. Um die volle HD-Qualität erreichen zu können, stehen Streaming-Links für Quicktime und Windows Media bereit. Für die ruckelfreie Wiedergabe empfiehlt Akamai eine Bandbreite von mindestens 1,2 MBit/s. Das Online-Portal nutzt die auch bei Blu-ray-Disks und HD-DVDs eingesetzten Videocodecs VC-1 und MPEG-4.

Veröffentlicht in Allgemein, Politik, TV by dobermann projekt am Oktober 11th, 2007

Eva Herman bei Kerner - Teil 2

Unsachlich und befremdend bis zum Schluß…Kerner Go Home…und bleib dort.
Moderiere Sport aber laß Deine kleinen schmierigen Finger von Politik…das ist eine Nummer zu groß für den kleinen Johannes B.

Zitat Eva Herman:  “Sie müsse einfach lernen, dass man nicht mehr über deutsche Geschichte reden könne, ohne sich zu gefährden.


Veröffentlicht in Allgemein, Politik, TV by dobermann projekt am Oktober 11th, 2007

Eva Herman bei Kerner - Teil 2

Unsachlich und befremdend bis zum Schluß…Kerner Go Home…und bleib dort.
Moderiere Sport aber laß Deine kleinen schmierigen Finger von Politik…das ist eine Nummer zu groß für den kleinen Johannes B.

Zitat Eva Herman:  “Sie müsse einfach lernen, dass man nicht mehr über deutsche Geschichte reden könne, ohne sich zu gefährden.


Veröffentlicht in Allgemein, Politik, TV by dobermann projekt am Oktober 11th, 2007

Eva Herman bei Kerner - Teil 2

Unsachlich und befremdend bis zum Schluß…Kerner Go Home…und bleib dort.
Moderiere Sport aber laß Deine kleinen schmierigen Finger von Politik…das ist eine Nummer zu groß für den kleinen Johannes B.

Zitat Eva Herman:  “Sie müsse einfach lernen, dass man nicht mehr über deutsche Geschichte reden könne, ohne sich zu gefährden.


Eva Herman…

Veröffentlicht in Politik, TV, Web, medien by dobermann projekt am September 28th, 2007

Eva Herman, die zuletzt wegen ihrer Äußerungen zur NS-Familienpolitik in die Kritik geraten ist, sieht sich als Opfer “gleichgeschalteter Presse” und beharrt darauf, falsch zitiert worden zu sein. Mundtot gemacht, habe man sie jedoch nicht, so die Ex-Tagesschau-Sprecherin.

Die 48-Jährige, die darauf besteht, mit ihren kritisierten Äußerungen falsch zitiert worden zu sein, sagte dem Medienmagazin “V.i.S.d.P”: “So kühn kann man gar nicht denken, um sich auszumalen, was hier wirklich geschehen ist: Ein vorsätzliches Liquidieren durch eine gleichgeschaltete Presse.”
Herman sprach in dem Interview zudem von einem “Berufsverbot”. Auf die Frage nach ihrer weiteren journalistischen Karriere erklärte sie: “Berufsverbot ist eine altbekannte Methode, um jemanden kaltzustellen. Aber alle, die sich jetzt freuen, dass ich mundtot gemacht werde, die muss ich enttäuschen.”
Da die Sorge um die Gesellschaft und vor allem die Kinder sie weiter umtreibe, “ist mein Vorsatz ungebrochen, auch künftig darüber zu sprechen”. Allerdings fragt sich Herman: “Aber können wir nicht einmal mehr das Dritte Reich nennen, ohne unter Verdacht zu geraten? Das scheint inzwischen wirklich der Fall zu sein. “Ich fühle mich nicht nur falsch interpretiert, sondern ich wurde eindeutig falsch zitiert.” Das umstrittene Zitat sei verfälscht und sinnentstellt wiedergegeben worden, betonte die 48-Jährige.
Auf Hermans Internetseite sind ihre Äußerungen wörtlich zitiert. Demnach sagte sie: “Wir müssen vor allem das Bild der Mutter in Deutschland auch wieder wertschätzen lernen, das leider ja mit dem Nationalsozialismus und der darauffolgenden 68er Bewegung abgeschafft wurde. Mit den 68er wurde damals praktisch alles das, was wir an Werten hatten, es war ‘ne grausame Zeit, das war ein völlig, hochgefährlicher Politiker, der das deutsche Volk ins Verderben geführt hat, das wissen wir alle, aber es ist damals eben auch das, was gut war, und das sind Werte, das sind Kinder, das sind Mütter, das sind Familien, das ist Zusammenhalt - das wurde abgeschafft.”

abGEZockt…die Gebühreneintreiber…

Veröffentlicht in GEZ, Rundfunk, TV, Web, medien by dobermann projekt am September 18th, 2007

Die Öffentlich-Rechtlichen bemühen sich erneut um Richtigstellungen bei der Berichterstattung über die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) und weisen zudem auf eigene Interpretationen hinsichtlich Rechtslage und Bürgermoral hin. Weil der Stein des Anstoßes diesmal aber nicht ein relativ unbekanntes Internetportal ist, sondern Deutschlands auflagenstärkste Boulevardzeitung, flattert den Verfassern der beanstandeten Formulierungen keine Abmahnung ins Haus. Vielmehr stellt sich der Südwestrundfunk (SWR) – eigenen Angaben zufolge beim Rundfunkgebühren-Marketing innerhalb der ARD “federführend” – vor die GEZ und nimmt öffentlich Stellung zu einem Bericht der BILD-Zeitung.
Kern des Artikels “Die Methoden der GEZ-Schnüffler” ist ein laut BILD vom Südwestrundfunk, Abteilung Rundfunkgebühren, erstellter Schriftsatz, in dem “detailliert ganze Gebiete und Straßen mit der präzisen Anzahl von ‘Schwarzsehern’ verzeichnet” seien. Diese Liste führe etwa am Beispiel Mainz auf, dass am Taubertsberg (dort befinden sich unter anderem mehrere Hochhäuser) 465 sogenannte “Nichtanmelder” die monatliche TV-Gebühr von 17,03 Euro nicht zahlen würden. BILD fragt nun: “Wie schnüffelt die GEZ die Bürger aus und gelangt an solche Angaben?” Da von den Einwohnermeldeämtern laut SWR lediglich An- oder Abmeldedaten kommen, würden offenbar zentrale Adressregister genutzt, für die “die 993 hauptamtlichen GEZ-Mitarbeiter und 1800 Außendienstfahnder mittlerweile ganz Deutschland ausspähen”.
In dem “Brainstorming Großstadtoffensive” genannten Papier (das die BILD als “Geheimdokument” bezeichnet) heiße es wörtlich: “In der zweiten Phase werden die Gebührenkontrollen in den Zielgebieten verstärkt …”. Zielgebiete seien Deutschlands Großstädte und dort laut GEZ vor allem “abenteuerlustige Singles”, “unverheiratete Paare mit Kindern” und “Studenten”. Diese sollten verstärkt beobachtet werden. Studenten würden die Fahnder dabei mit einem besonderen Trick locken: Sie dürften sich zwar von den Gebühren befreien lassen, müssten sich dafür aber gleichzeitig bei der GEZ anmelden. Einmal angemeldet, seien sie später in der Beweispflicht und müssten nachweisen, ob sie noch studieren.

Der Artikel schließt mit dem Hinweis, dass die GEZ-Schnüffler bei der Jagd auf Schwarzseher oft ziemlich rabiat vorgehen würden. Immer wieder gebe es Beschwerden bei den Verbraucherverbänden. So sei ein Gebühren-Eintreiber des NDR gerade wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt worden, weil er bei einer Kontrolle ein altes Ehepaar hartnäckig bedrängt und mit Polizei und Privatdetektiv gedroht habe. In der Vergangenheit habe es bereits mehrere Strafanzeigen gegen den Mann gegeben.
Der SWR weist in einer Presserklärung nun darauf hin, dass das Vorgehen der GEZ weder illegal noch verwerflich sei, sondern “legitim und gerecht”. Die Adressübermittlung der Einwohnermeldeämter an die Rundfunkanstalten entspreche geltendem Gesetz. Zu den wichtigsten Aufgaben des Gebühreneinzugs gehöre, “zunächst alle über die Gebührenpflicht zu informieren und aufzuklären”. Aus statistischen Erhebungen würde deutlich, dass sich der Großteil nicht angemeldeter Personen in Großstädten befinde. Neben Aufklärungskampagnen zur Gebührenpflicht würden daher vor allem auch in Großstädten verstärkt Gebührenkontrollen durchgeführt.

Für dieses Vorgehen sei entgegen der Berichterstattung der BILD-Zeitung kein “Geheimdokument” notwendig. Es handele sich vielmehr um ein “offenes und transparentes Verfahren”, bei dem rechtmäßig auf Daten der Einwohnermeldeämter und auf öffentlich zugängliche statistische beziehungsweise “nicht personenbezogene Erhebungen” zurückgegriffen werde. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen würden dabei eingehalten. Das Verfahren sei von den Landesparlamenten über Gesetze legitimiert. Der Berliner Datenschützer Alexander Dix hatte der BILD gesagt, er halte dieses Verfahren “verfassungs- und datenschutzrechtlich nicht für akzeptabel”. Die Ministerpräsidenten der Länder seien in der Pflicht, ein neues Verfahren zu entwickeln.
Wie im Fall von akademie.de wird der Verfasser des BILD-Artikels zudem auf Fehler aufmerksam gemacht. So sei es etwa falsch zu behaupten, man müsse dem Rundfunkgebührenbeauftragten nicht antworten, wenn dieser vor der Tür stehe. Vielmehr “tangiere” dies das gesetzlich verankerte Auskunftsrecht. Auch die Hinweise der BILD, wonach die GEZ nicht nachfragen dürfe, wer der neue Besitzer des Fernsehers ist, nachdem der bisherige Besitzer alles abgemeldet hat, und dass die GEZ keine Rundfunkgebühren von Hartz-IV-Empfängern verlangen dürfe, will der Südwestrundfunk so nicht im Raum stehen lassen.
Vor allem letztere Darstellung “widerspricht dem grundlegenden Antragsprinzip innerhalb des Befreiungsverfahrens und verkennt die Rechtslage, die eine Befreiung nur dann vorsieht, wenn keine Zuschläge – nach der Rechtsprechung: gleich welcher Höhe – gezahlt werden”, heißt es für BILD-Leser leicht verständlich in der SWR-Erklärung. Jeder sei zunächst zur Anmeldung seiner Rundfunkgeräte verpflichtet, auch Studenten und Personen mit niedrigem Einkommen. Erst nach der erfolgten Anmeldung könne die GEZ entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auf Antrag über “mögliche Befreiungstatbestände” entscheiden. Im Übrigen würden die Beauftragten der Landesrundfunkanstalten nicht “vermeintliche” sondern tatsächliche Schwarzseher suchen.

ARD und ZDF machen Kasse…der Buerger wird abGEZockt…

Veröffentlicht in GEZ, Politik, Rundfunk, TV, medien by dobermann projekt am September 16th, 2007

Die Ministerpräsidenten der Länder wollen bereits im Oktober 2007 über die Reform der Rundfunkgebühren entscheiden. Statt der Geräte-Gebühren, die bisher die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) einsammelt, stehen laut dem Bericht vier alternative Modelle zur Diskussion.
Demnach steht unter anderem eine Kopfpauschale je Einwohner über 18 Jahre zur Debatte. “Experten” schlagen zwischen neun und elf Euro monatlich vor.
Bisher zahlt ein bei der GEZ gemeldeter privater Haushalt mit Fernseher monatlich 17,03 Euro. Mit der neuen Kopfpauschale müsste ein Ehepaar künftig 18 bis 22 Euro ausgeben.
Die Länder diskutieren derzeit auch zwei Arten der Steuererhöhung zugunsten der Finanzierung ARD, ZDF und Deutschlandradio. Einerseits könnten Gemeinschaftssteuern wie die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) angehoben werden.
Eine Variante sei die “Erhöhung aller derzeit bestehenden acht Ländersteuern”. Dazu zählen die Vermögenssteuer oder die Biersteuer.
Viertens erwägen Medienpolitiker, eine Haushalts-Abgabe einzuführen. Bei dieser Abgabe sei nicht entscheidend, wie viele Personen in einer Wohnung leben und wie viele Geräte die Familie habe. Es gibt außerdem Befürworter einer Gebührenreform auf Basis des bisherigen GEZ-Einzugs: Sie wollen nur noch eine einheitliche Gebühr statt der bisherigen Unterscheidung in Radio- und Fernsehgebühren sowie Gebühren für internetfähige Computer.
Kurt Beck SPD-Chef,fordert, dass mit einer neuen Gebühr oder Steuer auf jeden Fall 7,1 Milliarden Euro pro Jahr für die Sender eingenommen werden – also mindestens so viel wie bisher.

Die Abzocker schlagen zurück…

Veröffentlicht in GEZ, Rundfunk, TV, medien by dobermann projekt am September 14th, 2007

Im Namen aller Rundfunk-Anstalten verfolgt der SWR das Web-Portal akademie.de
Dessen Vergehen: ein Kommentar zur Befreiung von der neuen PC-Gebühr.
Fast 50.000 PCs und Handys haben deutsche Unternehmer in der ersten Hälfte des Jahres bei der GEZ angemeldet. Völlig unnötig, findet das Service-Portal für Kleinunternehmer, Akademie.de. Die Redakteure dort glauben, im Rundfunkgebühren-Staatsvertrag eine Lücke gefunden zu haben, nach der fast alle betrieblich genutzten PCs und Handys GEZ-gebührenbefreit sind. Diese Meinung will der SWR per Abmahnung im Namen aller Rundfunkanstalten aus der Öffentlichkeit verbannen.
Seit Wochen schon verhandelt der Anwalt von Akademie.de, Sebastian Biere, mit dem SWR. Die Rundfunkanstalt hatte den Fall von der GEZ übernommen. Die Kölner Inkassostelle hatten Akademie.de im August sogar per Abmahnung die Benutzung von 30 laut GEZ “falschen” Begriffen wie GEZ-Gebühr verbieten wollen. Das ist inzwischen vom Tisch, der SWR hat offenbar die Absurdität des Vorhabens erkannt. Auch Akademie.de hat in einigen Punkten eingelenkt, wird nicht mehr über angebliches Fehlverhalten der GEZ berichten, ohne Belege dafür zu liefern.

Der nun verbliebene Gegenstand der Auseinandersetzung ist ein Abschnitt im fünften Artikel des Rundfunkgebühren-Staatsvertrags. Dort heißt es, neuartige Empfangsgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich seien von der Rundfunkgebühr befreit, wenn “die Geräte ein und demselben Grundstück” zuzuordnen sind und dort andere “Rundfunkempfangsgeräte zum Empfang bereitgehalten” werden. In dem Abschnitt ist keine Rede davon, dass dieselbe Person die Geräte registriert haben muss. Daraus folgert Akademie.de, es müssten nur “in seltenen Fällen Rundfunkgebühren gezahlt” werden, denn fast immer würde auf Grundstücken schon ein Radio oder Fernseher stehen - “und sei es beim Hausmeister”.
Der SWR interpretiert diesen Abschnitt anders. Justitiar Felix Hertel führt aus: “Die Zweitgerätefreiheit wiederum bezieht sich immer auf ein und denselben Teilnehmer - das ist eine gebührenrechtliche Grundregel.” Wäre die Befreiung nicht personen-, sondern grundstücksgebunden, verstieße sie zudem gegen “die Grundsätze des Abgabenrechts”, so Hertel.
Jetzt geht es um die Frage: Darf man Rechtsmeinungen veröffentlichen? Selbstverständlich, findet Anwalt Biere: “Hier geht es um die Meinungsfreiheit. Der SWR will eine Interpretation des Gesetzestextes verbieten, die ihm nicht passt.” Der Anwalt hat dem SWR eine Frist eingeräumt, bis heute Mitternacht von dem Unterlassungsbegehren Abstand zu nehmen. Andernfalls werde seine Mandantin per negativer Feststellungsklage von einem Gericht prüfen lassen, ob hier die Meinungsfreiheit gelte.
Biere argumentiert, dass die Interpretation eines Gesetzes wohl kaum als abmahnfähige Tatsachenbehauptung gelten kann: “Es gibt zu dieser Frage eine Vielzahl von Rechtsmeinungen, aber kein abschließendes Urteil. Insofern kann die Interpretationen des Gesetzestextes nicht falsch sein.” In der Tat findet man im zunächst von der GEZ, dann vom SWR abgemahnten Text Formulierungen wie “muss vermuten” und “unsere Rechtsauffassung” - deutlicher kann eine Meinungsäußerung wohl nicht gekennzeichnet sein.
Der SWR sieht das naturgemäß anders. Justitiar Hertel erklärt: “Man kann zu Rechtsfragen immer verschiedener Meinung sein. Nur muss man eine Rechtsmeinung als solche deutlich machen.” Dies habe Akademie.de nicht getan, sondern “eine Rechtslage als Faktum dargestellt”.
Ob ein Gericht dieser Auffassung folgen wird, scheint fraglich. Der Hamburger Medienanwalt Roger Mann zum Beispiel hält die SWR-Abmahnung für “vom Ansatz her abwegig”: “Gegen eine Rechtsansicht kann man äußerungsrechtlich nicht vorgehen.” Einziger Ansatzpunkt sei da eine unzulässige Schmähkritik. Dafür sehe er aber keine Anhaltspunkte. Mann: “Aus meiner Sicht ist das völlig klar. Das müsste eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt eigentlich wissen.”
Die Frankfurter Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht Petra Marwitz, ehemals Vorsitzende der Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler, nennt die Abmahnung abenteuerlich: “Der öffentlichlich-rechtliche Rundfunk, der sich selbst stets auf die Rundfunkfreiheit beruft, sollte selbst am besten wissen, dass Rechtsmeinungen keine Tatsachenbehauptungen sind.”
Allerdings sind die Auslegungen bisher nicht höchstrichterlich geprüft worden. Ob die Rechtslage so eindeutig ist, wie SWR und GEZ einerseits und Akademie.de andererseits sie sehen, ist fraglich. Die Interessenvertretung der betroffenen Unternehmen jedenfalls ist skeptisch. Ute Brüssel, Sprecherin des Deutschen Industrie- und Handelskammertags, sagt: “Der Wortlaut des Staatsvertrags ist hier sicher schwammig. Für uns ist das ein weiterer Grund, an die Länder zu appellieren, endlich für ein neues Gebührenmodell zu sorgen.”
Fachanwältin Marwitz nennt die Normen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages “alles andere als klar”. Der Gesetzgeber habe versucht, ein Modell, das einfach nicht mehr zeitgemäß ist, ” durch Ergänzungen und Ausnahmen mehrheitsfähig zu machen”. Deshalb gebe es jetzt zahlreiche Auslegungsprobleme. Marwitz urteilt: “Die Kritiker der schlampigen gesetzgeberischen Arbeit mittels Abmahnungen zum Schweigen bringen zu wollen, zeugt von einem falschen Verständnis der Demokratie.”
Bis dahin dürften Gebühren-Eintreiber und -Kritiker sich weiter bekriegen. In einem Schreiben an den SWR zeigt sich Akademie.de-Anwalt Biere befremdet, dass eine Landesrundfunkanstalt, “die sich der Meinungspluralität verpflichtet sieht”, eine journalistische Auseinandersetzung mit einer Rechtsfrage durch das “Ansichziehen einer Deutungshoheit zu unterbinden”.

Das sieht der SWR anders. Justiziar Hertel versichert, man wolle keinesfalls eine “kritisch geführte Diskussion” oder gar die “Meinungsbildung” behindern. Man wolle vielmehr dafür sorgen, dass “Fakten, die es nun eben auch im Gebührenrecht gibt, korrekt wiedergegeben werden - und nicht zunehmend verfälschend von Hand zu Hand weitergereicht werden”.

Kabelnetzbetreiber im Aufwind

Veröffentlicht in Rundfunk, TV, medien by dobermann projekt am September 10th, 2007

Noch vor wenigen Monaten haben die DSL-Anbieter mit großer Gelassenheit auf die Konkurrenz der Kabelnetzbetreiber reagiert: „Außer in Baden-Württemberg spüren wir die Konkurrenz nicht“, hieß es damals bei einem großen DSL-Betreiber. Diese Gelassenheit schwindet. Im DSL-Markt, dessen Wachstumsraten ihren Zenit überschritten haben, schmerzt es die Anbieter schneller Internetzugänge inzwischen, wenn sich jeden Monat 30.000 Haushalte für Breitbandprodukte der drei großen Kabelnetzbetreiber entscheiden.

Dazu siehe auch:US-Kabelnetzbetreiber Comcast sperrt Internet-Vielnutzer aus

Gut eine Million Haushalte in Deutschland surfen oder telefonieren inzwischen über das Fernsehkabel. „Wir schwimmen auf einer Welle zunehmender Akzeptanz. Viele Kunden mussten zunächst lernen, dass das TV-Kabel heute mehr kann, als nur Fernsehen und Radio in das Wohnzimmer zu liefern“, sagt Ralf Heublein, Geschäftsführer des Deutschen Kabelverbandes. Offenbar mussten dies die Kabelgesellschaften selbst erst lernen, denn mehrere Jahre habe sie das Breitbandgeschäft den DSL-Anbietern kampflos überlassen. Dabei hat das Kabel gegenüber DSL, das die Daten über die Telefonleitung überträgt, zwei Vorteile: Es ist günstiger, und die Übertragungsgeschwindigkeit ist immer gleich hoch, während DSL mit größer werdender Entfernung von den Hauptverteilern der Deutschen Telekom langsamer wird. „Das Kabel ist technisch die überlegene Breitbandinfrastruktur“, sagt Adrian von Hammerstein, Vorsitzender der Geschäftsführung von Kabel Deutschland, der größten deutschen Kabelgesellschaft.

Wie ernst die Konkurrenz für die DSL-Platzhirsche inzwischen ist, zeigt Baden-Württemberg. Beinahe jeder vierte Haushalt, der sich im zweiten Quartal einen Breitband-Anschluss zugelegt hat, entschied sich für Kabel BW. Anders als Kabel Deutschland und Unity Media (Ish und Iesy) hat Kabel BW früh in die Aufrüstung seines Netzes für Telefon und Internet investiert - und erntet jetzt die Früchte. „Nach einem überaus starken Wachstum im ersten Halbjahr wird Kabel BW sein Investitionsbudget für den Ausbau des Kabelnetzes um 65 Millionen Euro auf mehr als 170 Millionen Euro für 2007 erhöhen“, sagt Klaus Thiemann, Geschäftsführer von Kabel BW. Auch Kabel Deutschland hat den Hebel umgelegt. „Wir werden in diesem Jahr nochmals kräftig in die Modernisierung der Infrastruktur und in neue Produkte investieren“, sagt Hammerstein, der dafür sogar Verluste in Kauf nimmt.
Bis Ende des Jahres sollen insgesamt 19 Millionen Haushalte in Deutschland Zugang zu Breitband-Internet und Telefon über das Kabel haben, erwartet der Kabelverband. Damit liegt die Abdeckung aber immer noch weit unter den Werten für DSL, das für mehr als 90 Prozent der Telefonanschlüsse verfügbar ist.

Die Kabelnetzbetreiber versuchen, ihre noch vergleichsweise niedrige Abdeckung durch aggressive Tarife zu kompensieren. Die Preise für Einsteigerpakete, bestehend aus Telefon- und Breitbandanschluss, einem Pauschaltarif für unbegrenzte Internetnutzung und mindestens 300 Minuten Telefongesprächen im Monat, liegen oft 5 bis 10 Euro je Monat unter den jeweiligen DSL-Komplettangeboten, auf die inzwischen rund zwei Drittel der Bevölkerung zugreifen können. Mit steigender Übertragungsgeschwindigkeit wächst der Preisabstand für die Komplettpakete aus Telefon und Internet auf bis zu 15 Euro je Monat. Seitdem die Kabelnetzbetreiber Telefon und Internet ohne Zwangskoppelung mit einem Fernsehanschluss vertreiben, fallen für Haushalte, die den Fernsehempfang per Satellit oder DVB-T behalten wollen, keine Zusatzkosten mehr an.
Um sich in dem schärfer werdenden Wettbewerb von der Konkurrenz zu unterscheiden, setzen einige DSL-Anbieter inzwischen auf die Verknüpfung mit dem Mobilfunk. Schon im Einsteigerpaket schenkt Freenet seinen Kunden unbegrenzte Handy-Telefonate in das deutsche Festnetz, während O2 alle Telefonate in das eigene Mobilfunknetz in das Paket gepackt hat. In den Tarifen mit mindestens 6000 Kilobit Übertragungsgeschwindigkeit geben auch 1&1, Versatel und Hansenet die Mobilfunk-Pauschale für das Festnetz als Zugabe. Arcor verlangt dafür 5 Euro im Monat, während die Kombination aus Telefon, Internet und Handy-Telefonaten von Congstar, der „Billigmarke“ der Telekom, preislich nicht konkurrenzfähig ist.

(dpa)