Software, Film- und Musikpiraterie nimmt weiter ab…
Die Zahl von Software-Raubkopien in Deutschland ist im Jahr 2007 erneut gesunken.
Wie der aktuelle jährliche Bericht der Business Software Alliance (BSA) zeigt, nahm die Softwarepiraterie 2007 um mehr als ein Prozent ab und liegt nun bei 27 Prozent.
Ähnlich die Situation in Großbritannien: Auch hier sank der Anteil unlizenzierter Software um einen Prozentpunkt auf insgesamt 26 Prozent.
Wie in Großbritannien und Deutschland ist die Piraterierate auch in vielen anderen westlichen Staaten bzw. in insgesamt 67 Ländern zurückgegangen. Weltweit nimmt das Problem allerdings weiter deutlich zu. Der durchschnittliche Wert unlizenzierter Programme liegt derzeit bei 38 Prozent.
“Wir sind zuversichtlich, dass eine Reduzierung der Piraterierate langfristig möglich ist”,
meint Michael Höppner, Sprecher der BSA.
Der Anteil von Raubkopien sinke schon jetzt in den meisten Ländern weltweit.
“Neue Geschäfts- und Vertriebsmodelle werden ebenfalls ihren Teil dazu beitragen, dass der Einsatz unlizenzierter Software eines Tages der Vergangenheit angehört”,
ergänzt Höppner.
Die Entwicklung bei Film und Musik habe eine andere Dynamik, da es sich bei diesen beiden vorrangig um Bereiche handle, die sich direkt an Privatpersonen richten, meint Höppner.
“Dennoch wird dem geistigen Eigentum und dem Urheberrecht auch hier eine immer größere Bedeutung zugemessen. Es entwickeln sich zudem neue Absatzwege und Geschäftsmodelle im Rahmen der verbesserten technischen Möglichkeiten.”
Insgesamt hat die Softwarepiraterie im Vergleich zum Vorjahr nur in acht Ländern zugenommen. Doch gleichzeitig gewinnen laut BSA-Bericht gerade jene Gebiete mit sehr hohem Piraterieanteil zunehmend an Gewicht. Zumeist handelt es sich dabei um Entwicklungs- oder Schwellenländer.
Künstler ohne Plattenvertrag werden Geld für Streaming ihrer Stücke erhalten
Ein Bezirksgericht in den USA hat entschieden, dass auch Musiker, die nicht bei einer großen Plattenfirma unter Vertrag sind, einen Anspruch auf Vergütung haben, wenn ihre Stücke im Internet angeboten werden. Von dem Urteil betroffen sind Musikstreaming-Dienste von AOL, RealNetworks und Yahoo.
Während die Plattenfirmen für ihre unter Vertrag stehenden Musiker die Lizenzvereinbarungen mit den Streaming-Anbietern schließen, gingen die unabhängigen Künstler leer aus. Das ändert sich nun. Die American Society of Composers, Authors and Publishers (ASCAP) setzte vor dem zuständigen US-Bezirksgericht aus dem Bundesstaat New York durch, dass Anbieter von Musikstreams im Internet auch unabhängige Musiker abgelten müssen. Die ASCAP vertritt die Rechte von etwa 320.000 unabhängigen Songwritern, Komponisten und Verlegern.
Betroffen sind laut Urteil AOL, RealNetworks, Yahoo und andere.
Diese werden nun für das Streamen der Musikstücke zwischen dem 1. Juli 2002 und dem 31. Dezember 2009 zusammen rund 100 Millionen US-Dollar an die ASCAP zahlen.
Die ASCAP-Vorsitzende Marilyn Bergman begrüßte das Urteil als wichtigen Schritt hin zu einer angemessenen Bewertung der Werke von Songwritern, Komponisten und Verlegern. Die meisten der Online-Geschäftsmodelle begründeten ihren Erfolg auf den kreativen Leistungen anderer. Des halb sei es “entscheidend, dass diese Unternehmen einen angemessenen Anteil ihrer erheblichen Erträge an diejenigen von uns abgeben, deren Werke die Zuhörer anlocken und damit letztlich das Geschäft in Gang halten.”
Das Gericht sah sich vor die Aufgabe gestellt, “einen genauen monetären Wert für ein nicht greifbares Wirtschaftsgut” festzusetzen, nämlich “das Recht für die unbegrenzte öffentliche Aufführung für jedes von Millionen Musikstücken aus dem Repertoire der ASCAP über ein Internet-Medium, das explosionsartig wächst und sich ständig weiterentwickelt”, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Richter am Bezirksgericht für den Southern District of New York in White Plains entwickelten eine komplexe Formel zur Berechnung der Lizenzzahlung. Darin sind unter anderem Einnahmen, Kosten für Traffic und die Nutzungsdauer des Streaming-Angebots berücksichtigt.
Beide Parteien, ASCAP und die Streaming-Anbieter, hatten zudem dem Gericht genaue Zahlen über die Musikangebote vorgelegt.
Urheberrechtsexperte ärgert sich über “Frechheiten der Musikindustrie”
Der Münsteraner Rechtsprofessor und Urheberrechtsexperte Thomas Hoeren ärgert sich über den offenen Brief der Musikindustrie an Bundeskanzlerin Angela Merkel. In einem Eintrag im Experten-Blog des Beck-Verlags schreibt Hoeren: “Ich habe langsam die Nase von den Frechheiten der Musikindustrie voll.” Er meint, in dem Brief werde undifferenziert auf Nutzer und TK-Industrie eingeschlagen, falsche Zahlen würden kombiniert mit schrägen Vergleichen mit dem “Zensurland China” und “dubiosen Zitaten” von Mark Getty. Hoeren ist Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) an der Uni Münster und bietet seit fünf Jahren ein umfangreiches Kompendium zum Internetrecht zum Download an.
In dem offenen Brief, der unterzeichnet wurde von Musikern sowie von Protagonisten aus Film und Fernsehen wie Yvonne Catterfeld, Amelie Fried, Heinrich Breloer, Till Brönner, Helmut Dietl und Ralph Siegel, heißt es, 70 Prozent des Internetverkehrs in Deutschland entfielen auf die Tauschbörsennutzung. Merkel setze sich in China “vorbildlich für die Interessen der deutschen Industrie” ein, das solle sie auch in Deutschland tun. Weiter wird in dem Brief auf das Zitat des Chefs des Bilderdienstes Getty verwiesen, laut dem “Geistiges Eigentum” das “Öl des 21. Jahrhunderts” sei. Am Samstag antwortete Merkel in einer Videobotschaft unter anderem mit dem Versprechen, sich auch auf internationaler Ebene für mehr Schutz des geistigen Eigentums stark zu machen.
Hoeren greift die in dem Brief aufgeführten Argumente scharf an und schreibt weiter, die Musikindustrie schicke die “eigenen Haussklaven” als Unterzeichner vor und instrumentalisiere sie, anstatt sich zu fragen, ob sie die Kreativen angemessen bezahlt. Sehr kritisch sieht der Professor auch, dass die Musikindustrie in Deutschland Internetprovider zur Verantwortung ziehen will und dabei auf Frankreich und Großbritannien verweist. Dabei sei fraglich, ob die TK-Industrie überhaupt effektiv den Zugang zu Websites sperren könne. Hoeren stellt zur Diskussion, ob das Urheberrecht durch eine komplexe Suche nach einem Gleichgewicht zwischen schützenswerten Urheber-, Verwerter- und Nutzerinteressen geprägt sei. Im nächsten Atemzug zeigt sich Hoeren sogleich skeptisch über die Diskussionsbereitschaft der Musikindustrie über die Ursachen ihres Gewinneinbruchs jenseits von Filesharing: “Man will schlagen, hauen, klotzen. Dualismus ist eben besser verkäuflich als differenzierte Prüfung und Gespräche.”
Copyright-Filtersystem in der Erprobung
Das US-Unternehmen BayTSP hat bekannt gegeben, dass Tests mit einem neuen Filtersystem gestartet wurden, das urheberrechtlich geschützte Materialien von Videoportalen verbannen soll. Die neue Fingerprint-Technologie soll von Branchengrößen im Audiobereich sowie von Hollywood-Studios eingesetzt werden. Dazu hat BayTSP, das sich bereits mit der Verfolgung von Copyright-Verstößen im Auftrag der Industrie einen Namen gemacht hat, mit dem japanischen Telekomunternehmen NTT eine Zusammenarbeit beschlossen.
Die Lösung kombiniere eine Erkennungs-Engine von NTT mit der Authentifizierungs-Plattform von BayTSP. Kernstück des Filtersystems ist eine digitale Signatur, anhand derer man zu verhindern versucht, dass geschütztes Material auf Videoportalen landet.
Anhand einer Datenbank soll schließlich ermittelt werden, inwieweit von Nutzern hochgeladene Inhalte auf entsprechenden Videoportalen das Urheberrecht von Contentherstellern verletzen. Die beiden Unternehmen hoffen nach erfolgreichen Tests, entsprechende Services zu entwickeln, mit denen Portale für Nutzer-generierten Content nach geschützten Inhalten durchforstet werden können.
“Ziel ist es, einen Dienst für Rechteinhaber ins Leben zu rufen, der diesen auf simple Art ermöglicht, die Nutzung ihres geistigen Eigentums im Audio- oder Videobereich weltweit genau festzulegen”, erklärte Mark Ishikawa, Geschäftsführer von BayTSP. Keine Angaben machen die Unternehmen darüber, welche Portale teilnehmen. Die Notwendigkeit von Filtersystemen haben jedoch auch die Betreiber der großen Online-Services bereits erkannt. Eric Schmidt, CEO von Google, hat vor einem Jahr angekündigt, dass die Google-Tochter YouTube an entsprechenden Systemen arbeiten würden.
Filesharing wird nun schon dem “organisierten Verbrechen” zugerechnet
Es wird immer lustiger in Deutschland wenn es um Tauschbörsen und deren Nutzer geht…nun sind wir also soweit, das Tauschbörsen und deren Nutzer mit dem “Organisierten Verbrechen” auf eine Stufe gestellt werden.
Der User als Mitgleid einer kriminellen Vereinigung.
Soweit hat es die Musikindustrie/Filmwirtschaft also schon geschafft.
Zugegeben…schwer war es ja nicht, zumal sich die Mitarbeiter dieser Vereine der Hilfe willfähriger Büttel aus der Politik sicher sein können.
Hier mal ein Beitrag den wir bei heise.de gefunden haben
Die Filmwirtschaft hat 2007 nach eigenen Angaben messbare Erfolge im “Kampf gegen Raubkopierer” erzielt. So konnte die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) im vergangenen Jahr die Zahl der Strafanträge von 1843 auf 1928 steigern. Dazu sind laut der im Auftrag der Filmwirtschaft tätigen privaten Ermittlungsorganisation 380 Zivilverfahren gekommen. Der Anteil der erfolgreich abgeschlossenen Strafverfahren konnte 2007 im Vergleich zum Vorjahr um 23 Prozent auf 1873 erhöht werden. Darunter ergingen in 28 Prozent der Fälle Verurteilungen, das sind 32 Prozent mehr als 2006.
“Die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden hat sich verbessert”, kommentierte der GVU-Vorstandsvorsitzende Christian Sommer die Zahlen aus dem Jahresbericht am heutigen Montag in Berlin im Vorfeld des “Welttag des geistigen Eigentums” am kommenden Samstag. Bei den ergangenen Urteilen seien “einige Gefängnisstrafen” bis zu drei Jahren verhängt worden, betonte er gegenüber heise online. Aber auch die in 53 Prozent der Fälle erfolgte Verfahrenseinstellung gegen Geldbuße und Einbeziehung der benutzten Hardware und anderer “Tatmittel” sei als “erfolgreicher Abschluss” zu werten. In 19 Prozent der Fälle sind Verfahren ferner wegen einer “schwerer wiegenden Straftat” eingestellt worden.
Sommer zufolge konzentrierte sich die GVU 2007 einmal mehr vor allem darauf, “die Quellen trockenzulegen”, also gegen die Spitze der “Verbreitungspyramide” rechtswidrig kopierter Filme vorzugehen. Dazu zählt der GVU-Vertreter einen geschlossenen Kreis von “rund 100 Leuten” mit hohem Vernetzungsgrad, die dem “organisierten Verbrechen” zugerechnet werden könnten. Zugleich räumte Sommer aber auch ein, dass “ganz oben das gewerbliche Interesse eher gering sei” und einzelne Release-Gruppen “im sportlichen Wettbewerb stehen”. Das eigentliche Problem sei die Zwischenebene, die aus den Betreibern von Pay-Servern oer BitTorrent-Trackern und dazugehörigen Portalseiten bestehe.
Auskunftsanspruch gegen Internetprovider
Bereits gestern hatten wir darüber geschrieben das der Rechtsausschuss des Bundestags den Weg für die Musikindustrie mit einem Auskunftsanspruch gegen Provider zur Verfolgung der deutschen User freimachen wird. Mit diesem Auskunftsanspruch wird jeder User zum Freiwild erklärt der Tauschbörsen nutzt, dabei ist es egal ob nur ein Musiktitel oder eine Datei auf den eigenen Rechner geladen wird.
Mit dem Auskunftsanspruch gegen an Rechtsverletzungen unbeteiligte Dritte wie z.B. Internetprovider wird es möglich, die Identität von Rechtsverletzern (?) aufzudecken.
Das bedeutet, das jeder in’s Fadenkreuz der selbsternannten Ermittler gerät/geraten wird… der auch nur ein einziges mal eine Tauschbörse besucht um sich evtl. ein Hörbuch auf seinen Rechner zu laden.
Ebenfalls egal dabei ist, das dieser Auskunftsanspruch nur bei Rechtsverletzungen “im gewerblichen Ausmaß” greifen soll.
Im “gewerblichen Ausmaß” handelt der User -nach Auffassung der Musikindustrie- wenn er sich z. B. ein (1) komplettes Album seiner Lieblingsband auf seine Festplatte zieht.!
Dieser Auskunftsanspruch gegen Provider richtet sich somit nicht gegen die gewerblichen Anbieter von Dateien in Tauschbörsen, sondern einzig und allein gegen die Endverbraucher.
Die abschließenden Lesungen (und die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs) am Freitag dem 11.04.2008 wird in der Sache selbst, keine wesentlichen Änderungen mehr beinhalten.
Mit diesem Auskunftsanspruch wird faktisch der Weg zu massenhaften Abmahnungen geebnet, Kinder und Jugendliche (hauptsächliche Nutzer von Tauschbörsen) werden zu Kriminellen abgestempelt…
Einen sehr guten Beitrag dazu gibt es bei heise.de
Die Treibjagd ist eröffnet…der User zum Abschuß freigegeben…
Irrenhaus Deutschland…
Ginge es nach der Musikindustrie könnte sie schon bald die Möglichkeit haben, Namen und Anschrift von Tauschbörsennutzern direkt bei den Internetprovidern abzufragen, ohne Polizei und Staatsanwaltschaft einschalten zu müssen. Über den entsprechenden Gesetzesentwurf, der dies ermöglichen soll, wird der Bundestag am Freitag, dem 11. April, abstimmen.
Kernpunkt des Entwurfs der Bundesregierung für das “Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums” ist dabei die Einführung eines Auskunftsanspruchs für Rechteinhaber gegenüber Dritten bei Urheberrechtsverletzungen.
Das neue Gesetz, das angeblich die Durchsetzungsrichtlinie der EU in Deutschland umsetzen soll, sieht lediglich die Verpflichtung zur Einholung einer richterlichen Verfügung vor, wenn auf Verkehrsdaten zugegriffen werden soll.
Das diskutierte Gesetz gäbe der Musikindustrie damit die Möglichkeit, gegen sog. Raubkopierer vorzugehen…also gegen jeden, der Tauschbörsen nutzt.
Bislang mussten die angeblichen Rechteinhaber eine Strafanzeige gegen unbekannt erstatten, wenn sie vom sog. Rechtsverletzer keinen Namen, sondern lediglich dessen IP-Adresse und den Zeitpunkt der Rechtsverletzung kannten.
Die Staatsanwaltschaft hat die Strafanzeige geprüft und evtl. daraufhin Auskunft vom betroffenen Provider gefordert, wem die fragliche Adresse zu diesem Zeitpunkt zugeordnet war. “Über eine Akteneinsicht kamen dann die Rechteinhaber an Name und Anschrift des Raubkopierers heran”.
Nach den neuen Regelungen soll der Umweg über die Staatsanwaltschaften ganz wegfallen dann soll auch ein (jedes) Zivilgericht den Provider anweisen dürfen, die entsprechende Information herauszugeben. Kommt dieses Gesetz durch…dürfte es in Deutschland in kürzester Zeit zu einer ganzen Lawine von Prozessen gegen Tauschbörsennutzer kommen…der User als Freiwild einer völlig außer Rand und Band geratenen Musikindustrie und deren Abmahnanwälten a la C.Rasch.
Die Ereignisse der Vergangenheit lassen schlimmstes befürchten…
Nach den derzeit geltenden EU-Richtlinien seien die Mitgliedstaaten nicht gezwungen, Telekommunikations- unternehmen zur Weitergabe personenbezogener Daten für zivilrechtliche Verfahren zu verpflichten, erklärte der Gerichtshof in Luxemburg weiter. Allerdings könnten die Mitgliedstaaten eine solche Verpflichtung durchaus vorschreiben, solange zwischen Urheberrechtsschutz und Datenschutz ein Gleichgewicht gewährleistet sei.
Letztendlich hängt es demnach von der Gesetzgebung des einzelnen EU-Landes ab, ob Telekommunikationsfirmen bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen personenbezogene Daten ihrer Kunden preisgeben müssten.
Das Bundesjustizministerium bereitet nach Angaben eines Sprechers gegenwärtig einen Gesetzentwurf vor, der dies ausdrücklich ausschließt. Zu Strafverfolgungszwecken ist der Zugriff auf die Verbindungsdaten von Telekommunikations-firmen dagegen erlaubt, dies schreibt das zum Jahreswechsel in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vor.
Rechtssache C-275/06
Anstatt mit neuen Verkaufsmodellen endlich für Absatz und Umsatz zu sorgen, versucht die deutsche Musikindustrie stattdessen durch verstärktes Lobbying Druck auf die Politik auszuüben, damit diese (die Politiker) effektive Maßnahmen gegen Filesharing (dt. “gemeinsamer Dateizugriff”, oder “Dateien teilen”) ergreifen.
Was für ein Irrsinn…
Weniger “unrechtmäßige Musikdownloads” 2007
Wir erinnern uns: In einem zweiseitigen Brief hat die Musikindustrie EU-Parlamentariern noch im Dezember 2007 ihren Wunschzettel für das Jahr 2008 vorgestellt, maßgeblich und federführend war dabei der deutsche Bundesverband Musikindustrie.
Der Titel klingt harmlos: “Technische Ansätze gegen Online-Copyright-Verletzungen”. Im Klartext beschweren sich die Lobbyisten (allen voran Deutschland) des internationalen Verbands der Musikindustrie IFPI über Internet-Provider und nennen deren Kooperation beim Kampf gegen Online-Raubkopien “nicht zuvorkommend genug”.
Provider würden kaum gegen die Copyright-Brüche ihrer Kunden vorgehen, bemängelt die IFPI in dem Schreiben. Dabei hätten Provider doch die “totale technische und kommerzielle Kontrolle über den Internet-Verkehr” ihrer Kunden. IFPI fordert nun: Provider sollen diese Macht nutzen, um gegen die “massive Musikpiraterie in P2P-Tauschbörsen” vorzugehen. Denn mit etwa 20 Milliarden illegalen Musik-Downloads im Jahr übertreffe die Piraterie den “sich entwickelnden legalen Digitalmarkt”.
Der gleiche Bundesverband Musikindustrie gibt nun neue Zahlen heraus und stellt fest:
Im vergangenen Jahr wurden nur 312 Millionen digitale Musikstücke unrechtmäßig aus dem Internet geladen. Das sind 62 Millionen weniger als im Jahr 2006.
2006 waren es noch 374 Millionen Titel.
Grund für den Rückgang: Erstmals nutzten mehr Menschen legale Angebote für den Musik-Download als illegale Tauschbörsen.
Hier gibt es den ganzen Artikel:
Anmerkung: Auch wenn immer mal wieder anderes behauptet wird, Tauschbörsen bzw. deren Nutzung sind nicht illegal…
Großbritannien plant Lockerung des Urheberrechts
Die britische Regierung schlägt eine Reihe von Modifikationen des geltenden Urheberrechts vor, durch die beispielsweise Privatnutzern erlaubt werden soll, private Kopien von rechtmäßig erworbenen CDs in einem anderen Format wie MP3 zu erstellen. Durch die Gesetzesänderungen, die nun zunächst zur Diskussion stehen, sollen auch öffentliche Bibliotheken und Archive legale digitale Kopien wertvoller Bestände erstellen können, bevor sie verfallen oder die bisherige Speichertechnik veraltet ist. Schulen und Universtitäten sollen mit Hilfe digitaler Technik besseren Unterricht leisten können. Auch sind Ausnahmen für parodistische Zwecke geplant.
Lord Triesman, im Department for Innovation, Universities & Skills für “geistiges Eigentum” zuständiger Staatssekretär, erläutert, durch die Vorschläge soll das Urheberrecht in Großbritannien modernisiert werden. Die von Triesman nun eingeleitete und bis zum 8. April 2008 befristete Konsulation folgt dem Ende 2006 vorgelegten Bericht Gowers Review of Intellectual Property, in dem empfohlen wurde, einige Teile des britischen Urheberrechts zu überarbeiten. Von der Musikindustrie kritisiert wurde die Weigerung der Regierung, sich bei der EU-Kommission für eine Verlängerung der Copyright-Fristen einzusetzen, Lob kam hingegen von ihr, weil der Gowers-Bericht schärfere Maßnahmen gegen illegalen Musikdownload vorsieht.
Sony verabschiedet sich von Kopierschutz
Die Plattenfirma Sony BMG verabschiedet sich als letzte der vier Großen vom Kopierschutz für Musik-Downloads. Noch im Frühjahr 2008 will Sony BMG Musik ohne DRM anbieten.
Noch im ersten Quartal 2008 will die Plattenfirma zumindest Teile seines Kataloges ohne DRM anbieten, berichtet das amerikanische Wirtschaftsmagazin “Business Week” unter Berufung auf Quellen aus dem Unternehmen.
Erste Erfahrungen mit Musikstücken ohne Digital Right Management (DRM) hat Sony BMG auch schon gemacht: Das Unternehmen hat im letzten halben Jahr DRM-freie Stücke von einigen unbekannteren Künstler angeboten.
Vorerst kommen jedoch noch nicht alle Kunden in den Genuss der DRM-freien Musik: So können nur Kunden in den USA und Kanada die freien Musikstücke bei Amazon kaufen, in Deutschland gibt es Amazons Musik-Download-Angebot noch nicht.
