Schäuble will Artikel 13 Grundgesetz ändern…
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2007 (PDF-Datei) am heutigen Donnerstag in Berlin den umstrittenen Entwurf für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) verteidigt. “Es muss gewährleistet sein, dass die Sicherheitsbehörden die nötigen Informationen gewinnen und austauschen können”, betonte der CDU-Politiker. Dies sei “auf dem Stand der Technik” zu gewährleisten. Das betreffe auch die geplante Lizenz für das BKA zu heimlichen Online-Durchsuchungen. Schäuble zeigte sich überzeugt, “dass das, was wir bisher erarbeitet haben, notwendig, richtig und verfassungsrechtlich einwandfrei ist”.
Zugleich forderte der Innenminister einmal mehr auch für die Staatsschützer Befugnisse zum Einsatz des sogenannten Bundestrojaners. Die Vorlage für das BKA-Gesetz könnte ihm zufolge an diesem Punkt ebenfalls “Maßstab für entsprechende ähnliche Regelungen” beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sein. Der mit dem Bundesjustizministerium ausgearbeitete Referentenentwurf enthalte eine für die Sicherheitsbehörden “rechtlich saubere und sachgerechte Arbeitsgrundlage” zur Ausforschung von IT-Systemen. Es müsse aber auch die Möglichkeit geben, “Wohnungen im Notfall heimlich betreten zu können”, stellte Schäuble den noch von den Ländern, dem Bundeskabinett und dem Bundestag zu behandelnden Kompromiss an einer Stelle in Frage. Eine Debatte über den Schutz des Wohnraums in Artikel 13 Grundgesetz werde “uns nicht erspart bleiben”.
Sobald ein Konzern hinter einem Portal steht…
ist Schluß mit lustig…es regiert die pure Gier…
Der Betreiber der Online-Community StudiVZ hat offenbar ein neues Feindbild für sich entdeckt. So will der Holtzbrinck-Konzern “rechtliche Schritte” gegen das studentische Internet-Projekt MatheVZ einleiten, sollte das Angebot nicht umbenannt, umgestaltet und unter neuer Adresse online gestellt werden.
Darüber hinaus müssten alle MatheVZ-Domains an die Verlagsgruppe übertragen werden.
Die StudiVZ-Rechtsabteilung sei zu einer einvernehmlichen Lösung bereit und würde von weiteren Ansprüchen wie Schadenersatz absehen, wenn ihre Bedingungen erfüllt werden.
Obwohl es sich bei der Mathematik-Seite nicht um eine Community handelt, sehen die StudiVZ-Juristen die Unverwechselbarkeit ihrer Marke in Gefahr.
Der Holtzbrinck-Konzern beansprucht nämlich sämtliche Domains mit “VZ” im Namen für sich.
MatheVZ bietet den Usern im Unterschied zur Web-2.0-Community StudiVZ Rechenaufgaben, Lösungen und Unterrichtsmaterialien für das Schulfach Mathematik zum Download an.
Obwohl die Seite beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen ist und daneben zehn weitere eingetragene Web-Marken mit VZ im Namen registriert sind, sieht die Rechtslage für die Betreiber eher unvorteilhaft aus. “Voreintragungen gleicher oder ähnlicher Marken werden von unserer Seite nicht überprüft. Dafür hat der Betreiber selbst Sorge zu tragen. Von uns wird lediglich die Schutzfähigkeit einer Marke in Bezug auf ihre angemeldeten Artikel geprüft”, erklärt Werner Hochmuth, Markenprüfer beim DPMA.
Die MatheVZ-Betreiber berufen sich darauf, kein soziales Netzwerk, sondern ein Portal für Mathematik-Interessierte anzubieten. Demzufolge wollen sich die Studenten dem Druck des Konzerns nicht kampflos ergeben.
Microsoft arbeitet eng mit Geheimdiensten zusammen
Microsoft hat derzeit hunderte Mitarbeiter internationaler Geheimdienste und Polizeibehörden zu einem Technologie-Training in sein Hauptquartier nach Redmond eingeladen. Unter anderem sind Staatsanwälte, Polizisten oder auch Vertreter von Städten, der US-Luftwaffe sowie dem FBI und Interpol vor Ort.
Während der dreitägigen Veranstaltung informiert und schult Microsoft die Besucher in der Nutzung von Technologien zur Bekämpfung von Straftaten im Internet oder von “normalen” kriminellen Aktivitäten, bei denen das Internet genutzt wird. Fast 400 Mitarbeiter von mehr als 80 Diensten und Behörden aus 35 Ländern sind vor Ort.
Die Themen der Veranstaltung sind breit gefächert. Unter anderem geht es auch um das Ermitteln und Abrufen von bestimmten Informationen von PDAs mit Windows CE oder die Beweissicherung im Zusammenhang mit Microsofts anderen Diensten und Produkten. Die Teilnehmer erfahren also unter anderem, wie man einen Windows-PC nach Hinweisen auf Straften durchforstet, oder bei Windows Live Hotmail nach strafrechtlich relevantem forscht.
Wie eng Microsoft mit den Geheimdiensten und Polizeibehörden der Welt zusammenarbeitet zeigt sich auch bei einem weiteren Thema der Konferenz. Die Besucher werden nämlich auch in der Nutzung von “COFEE” geschult, dem so genannten “Computer Online Forensic Evidence Extractor”. Es handelt sich um einen speziellen USB-Stick, der von einem früheren Polizisten entwickelt wurde.
Der Stick wird bei Durchsuchungsaktionen einfach an einen Rechner angeschlossen und sichert Informationen bzw. Beweismaterial im laufenden Betrieb. So soll einem Verlust der Daten beim Abschalten des jeweiligen PCs vorgebeugt werden. Das Gerät wird schon seit einiger Zeit von Behörden in aller Welt (auch in Deutschland) eingesetzt.
Microsoft hat schon 2006 erstmals eine solche Veranstaltung abgehalten. Das Unternehmen arbeitet seit Jahren aktiv mit Strafverfolgern und anderen Justizbehörden zusammen. Unter anderem betreiben die Redmonder ein eigenes Support-Portal für Polizeibehörden. Bisher wurden bereits 6000 Beamte aus mehr als 110 Ländern (darunter auch deutsche Beamte) geschult.
E-Mail-Nutzung
Das Bildungsniveau in Deutschland hat einen starken Einfluss auf die Nutzung von E-Mails. Aktuelle Erhebungen des Branchenverbandes BITKOM belegen erneut, dass die digitale Kluft in Deutschland besonders groß ist.
Nur 30 Prozent der Bürger mit Hauptschulabschluss verschicken täglich Mails, während 67 Prozent der Deutschen mit Abitur davon Gebrauch machen. Bei Personen mit Realschulabschluss liegt die Quote bei 46 Prozent.
Schichten mit geringerem Bildungsniveau verfügen deutlich seltener über einen Internetanschluss im eigenen Haushalt.
Die private Nutzung von E-Mails hängt neben dem Bildungsniveau aber auch vom Alter ab. So nutzen in der Gruppe der 14- bis 29-Jährigen täglich fast drei Viertel E-Mails für die private Kommunikation. Bei den 45- bis 59-Jährigen ist es knapp die Hälfte und bei den über 60-Jährigen liegt die E-Mail-Nutzung bei nur noch einem Viertel. Auch in Hinblick auf die Geschlechter gibt es nach wie vor Unterschiede. Während 59 Prozent der Männer täglich Mails verschicken, sind es bei den Frauen nur 43 Prozent.
Laut BITKOM sind die Hersteller in der IT-Branche jedoch daran interessiert, verstärkt günstige und einfach ausgestatte Geräte auf den Markt zu bringen. “So können sich die finanzschwachen Bevölkerungsgruppen die Welt des Internets besser erschließen”, meint BITKOM-Präsident August-Wilhelm Scheer. Darüber hinaus sei die Politik dazu angehalten, Maßnahmen zu ergreifen.
Die IT-Ausstattung in den deutschen Schulen sei derzeit so schlecht wie kaum irgendwo in Europa. IT sollte laut Scheer ebenfalls so selbstverständlich in den Bildungsauftrag integriert werden wie Lesen und Schreiben. “Informatik sollte ein Pflichtfach sein und neue Medien sollten im gesamten Fächerkanon als Lehr- und Lerninstrument standardmäßig Einsatz finden.”
BKA hat noch kein eigenes Spitzelprogramm…man hofft auf das Ausland…
Nach der prinzipiellen Einigung zwischen den federführenden Ressorts der Bundesregierung über einen Entwurf für die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) und die damit verknüpfte Ausforschung von IT-Systemen zeigt sich die Wiesbadener Polizeibehörde nach eigenen Angaben gut gerüstet für die versprochenen neuen Befugnisse. Das BKA sei derzeit mit “Hochdruck” dabei, die entsprechende Spionagesoftware zu erstellen, erklärte der Chef der Einrichtung, Jörg Ziercke, gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.
Die deutschen Ermittler sind bislang selbst noch nicht in der Lage, die umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen durchzuführen. Entsprechende Schnüffelprogramme seien aber auch von anderen Ländern zu bekommen, die bereits Festplatten ausspähen, meinte Ziercke. Man könnte so jederzeit mit den verdeckten Durchsuchungen anfangen.
Anmerkung: Wenn das BKA noch kein eigenes Programm hat…an wen wird man sich zwecks Online-Durchsuchung dann wenden..??? Die Russen vieleicht, die haben soetwas schon seit Jahren im Einsatz gegen Regimekritiker. Oder das BKA wird bei den Chinesen vorstellig, schliesslich haben die es im letzten Jahr schon bis in’s Bundeskanzleramt bzw.dort bis zum Vorzimmer der Frau Merkel geschafft…Online…versteht sich und ohne das irgendjemand irgendetwas mitbekommen hat.!
Wahrlich, wir dürfen gespannt sein darauf, welcher Geheimdienst Deutschland’s Festplatten -mit Zustimmung deutscher Politiker- nun ausspähen darf.
Google-Entwickler erstellen Software zum Aufspüren von Kinderpornografie
Bereits im August 2006 ist Google der National Center for Missing & Exploited Children beigetreten, und jetzt endlich profitiert die Organisation auch davon.
Google stellt der US-Organisation National Centre for Missing and Exploited Children (NCMEC) eine Software zur Verfügung, die automatisch kinderpornografische Abbildungen erkennen soll.
(Dabei werden auch Bilder im Internet mit Datenbanken der Polizei von vermissten Kindern abgeglichen…d.A.)
Wie die Software von Google funktioniert und was sie genau macht bzw. auf welcher Technologie sie basiert wurde jedoch nicht bekannt gegeben, es wurde lediglich verkündet dass die Software Millionen von Fotos und Videos überprüfen wird die sonst hätten händisch ausgewertet werden müssen - also eine enorme Zeitersparnis. Aber auch Texte sollen automatisch nach Hinweisen überprüft werden.
NCMEC unterstützt die Polizei bei der Aufklärung von Verbrechen gegen Kinder und versucht, vermisste Kinder aufzuspüren. In diesem Zusammenhang haben die Mitarbeiter der Organisation seit 2002 rund 13 Millionen Bilder und Videos ausgewertet, 5 Millionen davon in 2007. Die Software von Google soll die Analysten nun beim Aufspüren und Sortieren des Bildmaterials unterstützen. Google Analytics wird bei der Suche nach vermissten Kindern ebenfalls eingesetzt…
Schäuble und Zypries bei heimlichen Online-Durchsuchungen einig
“Die große Koalition hat angeblich die engen und detaillierten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Ausspähung von IT-Systemen eins zu eins übernommen”
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Kollegin im Justizressort, Brigitte Zypries (SPD) haben sich auf einen gemeinsamen Entwurf für die heftig umstrittene Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) geeinigt. Der letzte offene Streitpunkt war die Fassung der geplanten Befugnisse für die Polizeibehörde zu heimlichen Online-Durchsuchungen. Agenturmeldungen zufolge haben die beiden Kontrahenten auch hier nun Nägel mit Köpfen gemacht. Nach Abschluss der Abstimmung zwischen beiden Ressorts werde der mehrfach überarbeitete Entwurf mit deutlich erweiterten präventiven Überwachungsmöglichkeiten für das BKA zur Terrorabwehr zunächst an die Länder geschickt. Mit einer Verabschiedung im Kabinett sei dann vor der Sommerpause zu rechnen.
Zuletzt war zwischen Union und SPD vor allem noch umkämpft, ob die Ermittler für die Installation des sogenannten Bundestrojaners auch in Wohnungen eindringen und die digitale Wanze direkt vor Ort auf einem Zielrechner installieren dürfen sollen. Laut Sprechern Schäubles wird gemäß der Verständigung mit Zypries in dem Entwurf eine solche händische Manipulation der Rechner nicht zugelassen. Die verdeckte Online-Durchsuchung dürfe demnach “nur per Kabel” erfolgen, heißt es im Innenministerium. Zuvor hatten Mitarbeiter von Schäuble vor allem E-Mails auch von Behörden als möglichen Königsweg zur Einschleusung von Bundestrojanern auf IT-Systemen Verdächtiger angesehen. Das Einbrechen in Wohnräume hatte die SPD im Gegensatz zur CDU/CSU-Fraktion als grundgesetzwidrig erachtet und auf das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung verwiesen.
Weiter bei heise.de
Arcor muss YouPorn nicht mehr sperren
In einem jetzt bekannt gewordenen Urteil (Az. 3-12 O 171/07) hat das Landgericht Frankfurt dem Einspruch von Arcor gegen eine einstweilige Verfügung zur Blockade des Porno-Portals YouPorn.com im Hauptsacheverfahren stattgegeben und eine Verantwortlichkeit des Providers für die dortigen, teils nicht jugendfreien Inhalte verneint. In ihrer Abwägung sei die 12. Kammer für Handelssachen zu dem Ergebnis gekommen, dass der Zugangsanbieter nicht mit zur Rechenschaft gezogen werden könne, erklärte ein Sprecher des Landgerichts gegenüber heise online. Der beklagte Provider sei weder wettbewerbsrechtlich als Störer noch als Gehilfe der Verstöße gegen die deutsche Jugendschutzgesetzgebung im Ausland haftbar zu machen.
Wer den ganzen Beitrag bei heise.de lesen möchte…
Flatrate-Kunden wird der Hahn abgedreht…
Nachdem BASE und ARCOR ihren Mobilfunk-Flatrate-Nutzern den Hahn zugedreht haben, weil diese wohl zu oft telefonierten…schlägt jetzt auch der Telekom-Klon Congstar zu und schmeißt Mobilfunk-Flatrates-Kunden raus.
Der Rausschmiß geschieht schnell und soll lautlos über die Bühne gehen, in den Kündigungsschreiben steht kein Grund etc. lediglich der Hinweis: dass der Service ab 1. Mai nicht mehr zur Verfügung stehe.
Die Pressestelle von Congstar bestätigte bislang nur, dass das Unternehmen “einigen wenigen” Kunden gekündigt habe, ohne jedoch einen Grund dafür zu nennen.
“Rechtlich gesehen ist die Kündigung einwandfrei; genau wie der Kunde hat auch der Provider das Recht, den Vertrag unter Einhaltung bestimmter Fristen zu kündigen” so Congstar weiter.
Wir werden die Geschichte mal beobachten und sehen wer sich noch auf diese Weise von seinen Kunden verabschiedet…im Fall von ARCOR z.B. hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bereits Klage gegen das Unternehmen erhoben. [1]
ARCOR allerdings liefert wenigsten eine einigermaßen glaubwürdige Begründung für dieses Vorgehen: “In der Vergangenheit haben wir immer wieder Missbrauch festgestellt”, sagte ein Sprecher. Arcor habe das Recht, die Flatrate zu kündigen, wenn der Verdacht der gewerblichen Nutzung vorliege.“
[1] http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,547081,00.html
Nur eine Frage der Zeit…
Es war nur eine Frage der Zeit bis die nächsten Pläne zur Online-Überwachung der deutschen Bevölkerung bekannt werden.
Der Spiegel schreibt dazu folgendes:
Neuer Vorstoß in der Online-Überwachung: Nach den Erfahrungen der Anti-Terror-Operation “Alberich” fordert der Verfassungsschutz mehr Befugnisse. Nicht mehr nur auf Festplatten will er zugreifen dürfen - auch E-Mail-Konten und ganze Internet-Knotenpunkte wollen die Ermittler überwachen.
Die konspirativen E-Mails mit Adressaten in Pakistan kamen aus einem Internet-Café in Stuttgart. Sie waren im November 2006 der Beginn für eines der größten Terrorermittlungsverfahren seit dem Deutschen Herbst - genannt ” Operation Alberich (mehr…)”. Nach achtmonatigen Ermittlungen nahm die Polizei im September 2007 Fritz Gelowicz, Adem Yilmaz und Daniel Schneider im Sauerland fest- sie hatten gerade versucht, aus Wasserstoffperoxid sprengfähiges Material aufzukochen. Sie hatten Anschläge auf Flughäfen oder amerikanische Einrichtungen in Deutschland verüben wollen.
Das Bundeskriminalamt und der Generalbundesanwalt feierten die Festnahmen, doch der Großeinsatz beschäftigt die beteiligten Polizeikräfte von Bund und Ländern und die Verfassungsschutzbehörden bis heute. Sie haben mit der Analyse der eigenen Arbeit begonnen und sind auf Defizite in der Zusammenarbeit gestoßen. Ende der kommenden Woche werden sich die Innenminister der Länder auf ihrer Konferenz in Bad Saarow mit den “Schlussfolgerungen” aus der “Operation Alberich” beschäftigen.
Online-Durchsuchungen werden als erforderlich erachtet
Der Verfassungsschutz hat sich mit “Optimierungsansätzen nach der Operation Alberich” befasst. In einem internen “Arbeitspapier” vom 22. Februar rechtfertigen die Amtsleiter der Behörde ihre anfängliche Zurückhaltung als “situationsangemessen”, räumen aber ein, “dass Gelegenheit zur Optimierung der Zusammenarbeit besteht”. Zugleich melden die Verfassungsschützer eine ganze Reihe von Wünschen und Forderungen an.
Neben einer “niedrigeren Eingriffsschwelle” für die akustische und visuelle Wohnraumüberwachung und der Möglichkeit, Handys wie die Kollegen von BKA und BND auch im Ausland orten zu können, geht es den Verfassungsschützern vor allem um weitergehende Befugnisse bei der Internet-Überwachung.
Nur einen Satz widmen sie dabei einem innenpolitischen Dauerbrenner: “Die Befugnis zu Online-Durchsuchungen wird als erforderlich erachtet.” Ausführlicher gehen sie auf einen weiteren, neuen Punkt ihrer Wunschliste ein: Der Überwachung von sogenannten Internet-Knoten, über die der Internet-Datenverkehr gebündelt und weitergeleitet wird.
“Die Erfahrungen, auch in anderen Staaten”, hätten gezeigt, dass wegen der veränderten Kommunikationsgewohnheiten “eine frühzeitige Erkennung von potentiellen Attentätern nur möglich ist, wenn eine gezielte strategische Überwachung von relevanten Internet-Knotenpunkten erfolgt”, heißt es in dem Papier der Verfassungsschützer. Erst kürzlich hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil entschieden: Vorbeugendes Schnüffeln ist tabu - es muss Gefahr für Leib und Leben bestehen, bevor der Staat Festplatten ausspähen darf.
So darf ein Eingriff nur erfolgen, wenn es “tatsächliche Anhaltspunkte” dafür gibt, dass eine “konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut” besteht wie:
* “Leib, Leben und Freiheit der Person” oder
* “Güter der Allgemeinheit”, deren Bedrohung die Grundlagen des Staates oder der Existenz der Menschen berühren - wie die Funktionsfähigkeit “existenzsichernder öffentlicher Versorgungseinrichtungen”.
E-Mail-Konten bei Yahoo oder AOL sollen überwacht werden
International existieren derzeit rund 100 dieser Knotenpunkte, auf dem in Frankfurt angesiedelten “De-Cix” hat sich der Datenverkehr 2007 verdreifacht, er soll bis Juni zum weltgrößten Netzaustauschknoten ausgebaut werden.
Zudem fordern die Behördenleiter, dass sie künftig bei genehmigten Telekommunikations-Überwachungen nach dem sogenannten G-10-Gesetz auch nicht sicherheitsgeprüfte Personen beauftragen können, E-Mail-Konten bei ausländischen Anbietern wie Yahoo oder AOL zu überwachen. Alternativ komme auch hier “die gezielte Filterung von Internet-Knotenpunkten nach den einschlägigen E-Mail-Adressen in Betracht”. Auch solle das G-10-Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt und die Genehmigungen von drei auf “mindestens sechs Monate” verlängert werden.
