Freiheit statt Angst 2008 - Bundesweiter Aktionstag am 31. Mai 2008
Bürgerrechtler rufen für Samstag, den 31. Mai 2008 in vielen Städten zur Teilnahme am bundesweiten Aktionstag gegen die ausufernde Überwachung durch Wirtschaft und Staat auf. Im ganzen Land werden besorgte Bürgerinnen unter dem Motto “Freiheit statt Angst - Für die Grundrechte” auf die Straße gehen.
Der Überwachungswahn greift um sich. Staat und Unternehmen registrieren, überwachen und kontrollieren uns immer vollständiger. Egal, was wir tun, mit wem wir sprechen oder telefonieren, wohin wir uns bewegen oder fahren, mit wem wir befreundet sind, wofür wir uns interessieren, in welchen Gruppen wir engagiert sind - der “große Bruder” Staat und die “kleinen Brüder” aus der Wirtschaft wissen es immer genauer.
Nach der Vorratspeicherung der gesamten elektronischen Telekommunikation seit Januar 2008 stehen nun mit der heimlichen Online-Durchsuchung von Computern, der massenhaften Überwachung von Flugreisenden, der elektronischen Gesundheitskarte, den geheimdienstlichen und exekutiven Befugnissen für das BKA (BKA-Novelle), sowie dem neuesten Vorschlag für einen neuen “nationalen Sicherheitsrat” weiter verschärfte Überwachungsbefugnisse auf der politischen Agenda der unersättlichen Sicherheitspolitik. Dabei bewirkt die zunehmende elektronische Erfassung und Überwachung der gesamten Bevölkerung keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität oder Terrorismus, kostet Millionen von Euro und gefährdet die Privatsphäre aller BürgerInnen. Wo Angst und Aktionismus regieren, bleiben gezielte und nachhaltige Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit ebenso auf der Strecke wie ein Angehen der wirklichen, alltäglichen Probleme der Menschen.
Hinzu kommt: Wer sich ständig überwacht und beobachtet fühlt, kann sich nicht mehr unbefangen und mutig für seine Rechte und eine gerechte Gesellschaft einsetzen. Es entsteht allmählich eine unkritische Konsumgesellschaft von Menschen, die “nichts zu verbergen” haben und dem Staat gegenüber - zur vermeintlichen Gewährleistung totaler Sicherheit - ihre Freiheitsrechte aufgeben. Eine solche Gesellschaft wollen wir nicht!
Um gegen den Sicherheitswahn und die ausufernde Überwachung zu protestieren, gehen wir am Samstag, den 31. Mai 2008 in vielen Städten Deutschlands unter dem Motto “Freiheit statt Angst - Stoppt den Überwachungswahn!” auf die Straße.
Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich an den Mahnwachen, Demonstrationen, Kunstaktionen, Flashmobs, Kundgebungen, Grillfesten, Parties, Infoständen usw. zu beteiligen! Es soll überall sichtbar werden, dass die Bürger für ihre Freiheiten wieder auf die Straße gehen! Auf der Demoseite (http://www.FreiheitstattAngst.de) finden sich jeweils die neuesten Infos und Verweise auf die lokalen Aktionen.
Überwachungsstaat…”Es ist zu viel, es ist einfach zu viel”
Keine Schranken bei Überwachungsmaßnahmen?
Eine Garantie, dass auf Vorrat gespeicherte Daten niemals in größerem Ausmaß genutzt würden als jetzt vorgesehen, gebe es nicht, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, bei einer Diskussion mit der deutsche Internet Society (ISOC.DE) zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung am Freitag in Berlin. “Es gibt da keine Sicherheit. Sie können jedes Gesetz jederzeit ändern.” Aus Sicht von Wiefelspütz würde das allerdings extreme Entwicklungen voraussetzen.
Wenn Politiker und Bürger allesamt “durchknallen”, dann helfe auch der Rechtsstaat nicht mehr. Angesichts des aktuell “gut aufgestellten Rechtsstaats” müsse es aber möglich sein, “auf neue Herausforderungen reagieren zu können”, verteidigte der Politiker die Vorratsdatenspeicherung gegenüber den Internetentwicklern und ISPs. Deren Bauchschmerzen mit der Vorratsdatenspeicherung hatte die deutsche ISOC.DE zum Anlass genommen, zur Politikrunde am Rande des RIPE-Treffens in Berlin einzuladen. Wiefelspütz räumte dabei auch ein, dass die Argumentation mit Einzelfällen nicht selten als “Trick” benutzt werde, um den Fuß in die Tür zu bekommen.
Bundestag verabschiedet Gesetzesnovelle gegen sog.”Killerspiele”…
Der Bundestag hat wie erwartet den umstrittenen Regierungsentwurf zur ersten Änderung des Jugendschutzgesetzes mit den Stimmen der Mehrheit der großen Koalition abgesegnet. Die Gesetzesnovelle, die am Donnerstagabend gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet wurde, erweitert die Kriterien, nach denen Gewaltvideos und sogenannte “Killerspiele” als jugendgefährdend auf dem Index landen. Darüber hinaus müssen die Altersbeschränkungen auf CDs und DVDs vergrößert werden, damit sie beim Kauf künftig auf den ersten Blick ins Auge fallen. “Damit machen wir Jugendschutz sichtbar”, sagte die CDU-Abgeordnete Antje Blumenthal laut dpa.
Mit der von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hochgehaltenen Initiative werden Spiele mit “weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten” belegt, die “besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen”. Bisher sind allein Gewalt oder Krieg “verherrlichende” Computerspiele für Jugendliche automatisch verboten. Gesetzlich festgeschrieben werden auch Mindestgrößen und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK).
Regierung stellt pro Jahr rund 30 Indizierungsanträge für Computerspiele
Das Bundesfamilienministerium hat zwischen 2005 und 2007 insgesamt 89 Anträge zur Indizierung “gewaltbeherrschter” Video- und Computerspiele bei der zuständigen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) gestellt. Dies geht aus einer heise online vorliegenden Antwort des Ressorts von Ministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hervor. Demnach hat die BPjM zugleich 81 der vorgeschlagenen Medien auf die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen. Wissen wollten die Liberalen eigentlich, wie lange sich Mitglieder der Bundesregierung mit dem Spielen der sogenannten Killerspiele beschäftigen. Im Detail teilte das Familienministerium mit, dass es 33 (Jahr 2005), 27 (2006) und 29 (2007) Anträge auf Indizierung von Vertretern der umstrittenen Spiele-Gattung eingebracht hat. Zugleich betont die Behörde, dass nicht etwa einzelne Games Anlass für den vom Bundestag am gestrigen Donnerstag verabschiedeten Entwurf zur ersten Änderung des Jugendschutzgesetzes gewesen seien. Vielmehr sei aufgrund der Ereignisse in Emsdetten im November 2006 das Thema des wirksamen Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen in das öffentliche und politische Interesse gerückt. Mit der Novelle werden Spiele mit “weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten” belegt, die “besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen”. Bisher waren allein Gewalt oder Krieg “verherrlichende” Computerspiele für Jugendliche automatisch verboten.
Auf der schwarzen Liste der Bundesprüfstelle befinden sich derzeit insgesamt 517 Computer- und Videospiele. Das Familienministerium gehörte dabei neben dem Bayerischen Landeskriminalamt (LKA), das 13 Vorschläge machte, zu den aktivsten Antragstellern. Auf alle Medienarten bezogen gingen 2007 bei der Indizierungsstelle 1305 Verfahren ein. 99 davon stammten aus dem Hause von der Leyens. Der Index umfasst zudem unter anderem 2878 Filme auf Trägermedien wie DVDs, 639 Bücher und Printmedien, 756 Tonträger und 1683 Online-Angebote.
Zeitungsverleger brauchen und wünschen keine Subventionen oder “Wohltaten” vom Staat
Die Pressefreiheit in Deutschland steht nach Worten von Zeitungsverleger-Präsident Helmut Heinen unter dem wachsenden Druck von Behörden. Staatliche Institutionen fühlten sich offenbar zum Schutz der Bevölkerung auch zu Aktionen jenseits von Recht und Gesetz motiviert, sagte der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) in einem dpa-Interview zum Welttag der Pressefreiheit an diesem Samstag. Jüngstes Beispiel sei die Abhöraktion des Bundesnachrichtendienstes (BND) gegen eine Spiegel-Journalistin.
DER SACHSENSUMPF
ABGESANG AUF ZIVILCOURAGE VON POLITIK UND GESELLSCHAFT ?
http://www.juergen-roth.com
26.4.2008
Im europäischen Fussball gibt es weder Wettbetrug noch werden Spiele geschoben. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende von Siemens, Heinrich v. Pierer (Berater von Gerhard Schröder und Angela Merkel!), wusste und weiß nichts über schwarze Kassen und Schmiergeldzahlungen in Milliardenhöhe bei Siemens, und in Sachsen ist die Welt auch in Ordnung. Am Dienstag wird im Landtag von Dresden verkündet werden: es ist nichts dran am sogenannten Sachsensumpf. Eine Luftblase war es. Eine bösartige Kampagne. Einige einschlägig bekannte Journalisten werden triumphieren – haben sie es doch schon von Anfang an gewusst. Augen zu, Ohren zu und zu Diensten sein - das heißt Anerkennung und Aufstieg. In den schweren Zeiten des Konkurrenzkampfes ist das durchaus verständlich.
Unheimlich gründlich ermittelten in den letzten Monaten die Wächter des sächsischen Rechtsstaats völlig unabhängig, also ohne politische Vorgaben versteht sich. Sie haben viele, viele Zeugen vernommen, ihnen geduldig zugehört, sie natürlich nicht verbal unter Druck gesetzt, auch nicht mit offensichtlichen Unwahrheiten konfrontiert, um sie in ihrem Aussageverhalten zu beeinflussen. So in der Art: „Wie kommen Sie dazu diesen Mann zu beschuldigen. Er hat einen Selbstmordversuch deshalb begangen. Können Sie das verantworten?“ Selbstredend gibt es keine Zeugen, die alleine deshalb einen Nervenzusammenbruch bekommen haben, wenn sie bestimmte Stimmen der Sachsensumpfaufklärer hörten. Also das gibt es natürlich nicht. Und deshalb haben auch keine Zeugen, in Tränen aufgelöst, die Vernehmung in Dresden verlassen. Zeugenbeeinflussung gibt es bekanntlich nur irgendwo in Russland oder China. Haben einige Quellen des Verfassungsschutzes gegenüber Staatsanwälten einfach die Aussage verweigert? Selbstverständlich nicht. Ihnen wäre doch nie etwas geschehen, hätten sie offen ausgesagt. Vielmehr könnten sie sich der Fürsorge von Polizei und Justiz hundertprozentig sicher sein. So sicher wie die Parlamentarische Kontrollkommission alle Akten erhalten hat, auch Quellenakten.
Denn nur die Wahrheit und nichts anderes als die Wahrheit wollten die Staatsanwälte in Sachsen herausfinden. Die einstigen Verfassungsschützer (glücklicherweise wurden sie versetzt oder sind krank) stehen nun vor einem Scherbenhaufen. Ihre gesamte, vom Steuerzahler finanzierte Arbeit, war nicht nur umsonst. Nein, es war eine Schmutzkampagne unfähiger Beamter und Beamtinnen. Ein Glück, dass man das jetzt aufgrund der vorbildlichen ergebnisoffenen Ermittlungen endlich bestätigt bekommt. Die Überlegung was sie herausgefunden hätten, wären sie in der Lage gewesen, zu Ende zu ermitteln – die erübrigt sich jetzt.
Urheberrechtsexperte ärgert sich über “Frechheiten der Musikindustrie”
Der Münsteraner Rechtsprofessor und Urheberrechtsexperte Thomas Hoeren ärgert sich über den offenen Brief der Musikindustrie an Bundeskanzlerin Angela Merkel. In einem Eintrag im Experten-Blog des Beck-Verlags schreibt Hoeren: “Ich habe langsam die Nase von den Frechheiten der Musikindustrie voll.” Er meint, in dem Brief werde undifferenziert auf Nutzer und TK-Industrie eingeschlagen, falsche Zahlen würden kombiniert mit schrägen Vergleichen mit dem “Zensurland China” und “dubiosen Zitaten” von Mark Getty. Hoeren ist Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) an der Uni Münster und bietet seit fünf Jahren ein umfangreiches Kompendium zum Internetrecht zum Download an.
In dem offenen Brief, der unterzeichnet wurde von Musikern sowie von Protagonisten aus Film und Fernsehen wie Yvonne Catterfeld, Amelie Fried, Heinrich Breloer, Till Brönner, Helmut Dietl und Ralph Siegel, heißt es, 70 Prozent des Internetverkehrs in Deutschland entfielen auf die Tauschbörsennutzung. Merkel setze sich in China “vorbildlich für die Interessen der deutschen Industrie” ein, das solle sie auch in Deutschland tun. Weiter wird in dem Brief auf das Zitat des Chefs des Bilderdienstes Getty verwiesen, laut dem “Geistiges Eigentum” das “Öl des 21. Jahrhunderts” sei. Am Samstag antwortete Merkel in einer Videobotschaft unter anderem mit dem Versprechen, sich auch auf internationaler Ebene für mehr Schutz des geistigen Eigentums stark zu machen.
Hoeren greift die in dem Brief aufgeführten Argumente scharf an und schreibt weiter, die Musikindustrie schicke die “eigenen Haussklaven” als Unterzeichner vor und instrumentalisiere sie, anstatt sich zu fragen, ob sie die Kreativen angemessen bezahlt. Sehr kritisch sieht der Professor auch, dass die Musikindustrie in Deutschland Internetprovider zur Verantwortung ziehen will und dabei auf Frankreich und Großbritannien verweist. Dabei sei fraglich, ob die TK-Industrie überhaupt effektiv den Zugang zu Websites sperren könne. Hoeren stellt zur Diskussion, ob das Urheberrecht durch eine komplexe Suche nach einem Gleichgewicht zwischen schützenswerten Urheber-, Verwerter- und Nutzerinteressen geprägt sei. Im nächsten Atemzug zeigt sich Hoeren sogleich skeptisch über die Diskussionsbereitschaft der Musikindustrie über die Ursachen ihres Gewinneinbruchs jenseits von Filesharing: “Man will schlagen, hauen, klotzen. Dualismus ist eben besser verkäuflich als differenzierte Prüfung und Gespräche.”
Netzsperren greifen in Grundrechte ein
Sperrverfügungen für Inhalte im Internet “greifen in erheblichem Umfang in die Meinungsfreiheit der Inhaltsanbieter, die Informationsfreiheit der Nutzer sowie die Berufsfreiheit der Internetprovider ein.” Zu diesem Ergebnis kommt das am heutigen Montag in München von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vorgestellte Gutachten zu Sperrverfügungen im Internet. Wegen der Grundrechtseingriffe und der möglichen Beeinträchtigung der technischen Funktion des Netzes müssten “schwierige rechtliche Abwägungen und Verhältnismäßigkeitsprüfungen im Einzelfall” den Maßnahmen immer vorangehen, heißt es in dem Gutachten weiter. Technische Sperrmaßnahmen, die ins Fernmeldegeheimnis eingreifen, seien rechtlich nicht gedeckt. Sperrungen von IP-Adressen oder URLs würden daher eine Änderung des geltenden Rechts erfordern.
“Eine Sperrverfügung erlassen, das sagt sich so schnell”, warnte der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring im Gespräch. Die KJM habe aber bewusst in den vergangenen fünf Jahren keine Verfügung erlassen. Man habe “schon erfühlt und erahnt”, dass man sich auf einem technisch und rechtlich sehr schwierigen Feld bewege und sehe sich durch das Gutachten bestätigt, das durch einen technischen Beitrag des Informatikprofessors Andreas Pfitzmann von der Universität Dresden ergänzt wurde.
Die engen rechtlichen Grenzen für die Sperrungen erfordern schon jetzt ein enorm aufwendiges Verfahren. Die Leiterin der Stabsstelle der KJM, Verena Weigand, beschreibt das Regelverfahren so: Prüfgruppen der KJM hätten die Entscheidung über einen Verstoß gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag zu fällen. Die Medienanstalten als ausführende Organe müssten die verpflichteten Anbieter anhören und nach erneuter Entscheidung bei der KJM für die Durchsetzung sorgen. Eine Sperrung auf Zugangsebene würde die Prüfung für jeden der rund 1000 Accessprovider in Deutschland bedeuten, und dazu eine Menge Anhörungen für die Medienanstalten.
Nur die “großen Provider” zu verpflichten sei rechtlich problematisch. “Sonderprüfgruppen” wären angesichts der Vielzahl der Verfahren wohl notwendig, schätzt Weigand. Anschließend gehe es dann mit der Durchsetzung und der Kontrolle weiter, denn Angebote würden erfahrungsgemäß rasch gespiegelt, umgezogen oder auch inhaltlich verändert - was das Verfahren erneut in Gang setzen kann. Man sei ja nicht in China, sagt Ring, wo man es sich mit solchen Eingriffen leicht mache.
Die Erfolgsaussichten der aufwandsintensiven Sperrungen sind dabei nach Ansicht von Gutachtern und KJM begrenzt.”Alle Sperrungen können umgangen werden”, sagte Ulrich Sieber, Direktor des des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht und einer der Gutachter. Besonders leicht sei die Umgehung bei den nach geltendem Recht alleine zulässigen DNS-Manipulationen. Breiter angelegte Sperren ganzer IP-Adressräume, filigranere Maßnahmen wie Blockaden einzelner URLs oder Mischformen, die verdächtige Adressbereiche über einen Proxyfilter genauer unter die Lupe nehmen, bedeuteten laut Sieber aber allesamt einen Eingriff ins Fernmeldegeheimnis. Sieber warnte vor der Idee, dass im Hinblick auf die Meinungs-, Informations- und Berufsfreiheit der Anbieter noch vertretbare Maßnahmen den Zugang zu illegalen Inhalten in einer globalen Welt effektiv verhindern könnten.
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Arcor muss YouPorn nicht mehr sperren
In einem jetzt bekannt gewordenen Urteil (Az. 3-12 O 171/07) hat das Landgericht Frankfurt dem Einspruch von Arcor gegen eine einstweilige Verfügung zur Blockade des Porno-Portals YouPorn.com im Hauptsacheverfahren stattgegeben und eine Verantwortlichkeit des Providers für die dortigen, teils nicht jugendfreien Inhalte verneint. In ihrer Abwägung sei die 12. Kammer für Handelssachen zu dem Ergebnis gekommen, dass der Zugangsanbieter nicht mit zur Rechenschaft gezogen werden könne, erklärte ein Sprecher des Landgerichts gegenüber heise online. Der beklagte Provider sei weder wettbewerbsrechtlich als Störer noch als Gehilfe der Verstöße gegen die deutsche Jugendschutzgesetzgebung im Ausland haftbar zu machen.
Wer den ganzen Beitrag bei heise.de lesen möchte…
EU-Parlament gegen Internetsperren
Mit einer Mehrheit hat sich das Europäische Parlament bei der Entschließung zur europäischen Kulturwirtschaft am heutigen Donnerstag in Brüssel gegen Internetzugangssperren als Mittel im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen ausgesprochen. Mit gerade mal 17 Stimmen Vorsprung votierte die Parlamentsmehrheit, gestützt von Sozialdemokraten und Sozialisten sowie den Grünen, für eine Aufforderung an die Mitgliedsstaaten, von Internetsperren abzusehen.
Zuvor war das Thema eigens vom generellen Änderungsantrag abgespalten worden. Die allgemeine Bürgerrechtsklausel fordert, die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen grundlegenden Bürgerrechten unterzuordnen. Gegen diese Klausel wollten Liberale und Konservative nicht stimmen. Zu dem klaren Votum gegen die Internetsperren als Maßnahme etwa gegen die Nutzer von P2P-Tauschbörsen mochten sich aber Konservative und Liberale aber am Ende doch nicht offiziell durchringen.
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Schon wieder mehr legale Musik-Downloads in Deutschland
Mehr als eine Million bezahlte Download’s…Tendenz…steigend…
Im ersten Quartal 2008 wuchs die Zahl der legalen Downloads in Deutschland auf 11,3 Millionen Stück. Das entspricht einer Zunahme von 38,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, meldet Media Control. In den ersten drei Monaten des Jahres 2007 zählte Media Control 8,2 Millionen verkaufte digitale Produkte.
Noch stärker legte der Umsatz mit Musik aus dem Internet zu, um 45,2 Prozent auf aktuell 20,4 Millionen Euro. Media-Control-Chefin Ulrike Altig sieht die legalen Musik-Downloads “konsequent auf dem Vormarsch”.
Dabei wurden erstmals mehr als eine Million sogenannte Bundles verkauft, also Produkte mit mehr als einem Titel, innerhalb eines Quartals gezählt. Im Vorjahresvergleich vergrößerte sich die Menge um 63,3 Prozent. Einzeltracks legten um 36,1 Prozent auf 10,3 Millionen Stück zu.
Der Absatz von Tonträgern ging derweil weiter zurück: Die Menge der verkauften CDs sank im Vorjahresvergleich um 9,4 Prozent und das Umsatzvolumen verringerte sich um 8,1 Prozent.
Wir erinnern uns: Noch im Dezember 2007 bettelte der IFPI -allen voran Deutschland- die EU-Parlamentarier in einem zweiseitigen Brief an, endlich etwas gegen die Provider zu unternehmen weil man diese mehr oder weniger mit verantwortlich macht für den angeblich ständig zunehmenden illegalen Musiktausch in Tauschbörsen
Zitat: Provider sollen diese Macht nutzen, um gegen die “massive Musikpiraterie in P2P-Tauschbörsen” vorzugehen. Denn mit etwa 20 Milliarden illegalen Musik-Downloads im Jahr übertreffe die Piraterie den “sich entwickelnden legalen Digitalmarkt”.
Die o.g. Zahlen von Media Control sprechen jetzt -zumindest für Deutschland- eine ganz andere Sprache…der Trend entwickelt sich weiter, hin zu legalen Downloads und zwar ganz ohne Zwang durch irgendwelche selbsternannten Regulierer.
