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Verfassungsbeschwerde gegen Sammlung von Passdaten

Mai 14, 2008 BlackHole Kommentieren

Der Jurist Patrick Breyer hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen die Sammlung von Passdaten und Passbildern aller Inhaber von Reisepässen eingereicht. Er erläutert,

„vor dem Hintergrund der Daten-Inkontinenz der Innenpolitiker und der ausufernden Zugriffsmöglichkeiten zahlloser Behörden ist der Schutz unserer Passdaten und Gesichtsfotos nur zu gewährleisten, wenn diese Daten erst gar nicht aufbewahrt werden“.

Die Innenpolitik habe zunehmend nicht mehr nur Straftäter im Visier.

Von jeder Person, die einen Reisepass oder Personalausweis beantragt, werden derzeit sämtliche Angaben einschließlich des Lichtbilds aufbewahrt und in Pass- und Personalausweisregistern fünfzehn Jahre lang vorgehalten.
Polizei- und Ordnungsbehörden haben einen direkten Online-Zugriff auf diese Personalien und Fotos.
Breyer, der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktiv ist, sieht solche Register als

„Verstoß gegen das aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit abzuleitende Verbot der Speicherung personenbezogener Daten ins Blaue hinein“.
„Volkskartei“ und Ausweiszwang seien Relikte aus der Zeit des Nationalsozialismus.

Wegen der voriges Jahr eingeführten elektronischen Vernetzung aller Pass- und Personalausweisregister erwartet Breyer, dass es zu weiteren Erleichterungen des Zugriffs und zu seiner zahlenmäßigen Vervielfachung kommen werde. Es bedürfe nur kleiner technischer Änderungen, um alle elektronisch gespeicherten Lichtbilder mit Fahndungsfotos oder mit den Aufnahmen von Überwachungskameras abzugleichen.

heise.de

SPD verschärft Kritik am geplanten BKA-Gesetz

Innenpolitiker der SDP-Fraktion im Bundestag sehen an vier zentralen Punkten Änderungsbedarf am Entwurf für die Novelle der Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA). Bislang verstoße das zwischen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seiner Kollegin im Justizressort, Brigitte Zypries (SPD), abgestimmte Vorhaben etwa bei der geplanten Fassung heimlicher Online-Durchsuchungen gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und müsse daher geändert werden, meint Sebastian Edathy, SPD-Vorsitzender des parlamentarischen Innenausschusses gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung.

„Wir haben Gesprächs- und Verhandlungsbedarf“, ergänzte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, am gestrigen Dienstag. Man werde der Union in dieser Woche ein Schreiben mit insgesamt „zehn bis 15 Punkten“ zuleiten. Die erste Lesung des Gesetzes vor der Sommerpause wolle man damit aber nicht verzögern. Zuvor hatte der Rechtsexperte der Genossen, Klaus Uwe Benneter, den Entwurf bereits als „Sammelsurium der Grausamkeiten“ aus den bereits mehrfach von Karlsruhe beanstandeten Polizeigesetzen der Länder bezeichnet.

Die Innenexperten der Sozialdemokraten kritisieren, dass dem Gesetzesentwurf nach zwei BKA-Beamte die auf IT-Systemen Verdächtiger ausgespähten Daten auf Berührungspunkte des absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensführung hin prüfen sollen. Edathy will verhindern, dass sich die Wiesbadener Polizeibehörde „selbst kontrolliert“. Vielmehr solle ein Richter oder ein Datenschutzbeauftragter ausgespähtes Material sichten.

heise.de

Überwachung der Bevölkerung steigt kontinuierlich

Mai 7, 2008 BlackHole 1 Kommentar

Die Zahl der überwachten Telefonanschlüsse stieg 2007 um 9 Prozent.
Die Zahl der überwachten DSL-Anschlüsse nahm um mehr als 50 Prozent zu.

Die Bundesnetzagentur hat heute die aktuelle Statistik für die im Jahr 2007 im Rahmen von Ermittlungsverfahren durchgeführten Telefonüberwachungen vorgelegt.
Danach ordneten deutsche Gerichte im vergangenen Jahr die Überwachung von 56.404 Teilnehmerkennungen an – ein neuer Höchststand.
Die Zahl der überwachten Telefonanschlüsse stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um 4728 oder 9,1 Prozent an.
Dieses Wachstum geht vor allem auf die Überwachung von Mobilanschlüssen zurück: 47.502 Mobilfunknummern wurden abgehört, im Vorjahr waren es noch 43.791.
Grund ist laut Bundesnetzagentur der wachsende Gebrauch von Mobilfunknetzen. Besonders im Jahr 2007 zog eine Zunahme der Mobiltelefonteilnehmer von über 13 Prozent einen entsprechend steileren Anstieg der Überwachungsmaßnahmen im Vergleich zu den Vorjahren nach sich. Bei Festnetzanschlüssen sank die Überwachung leicht, bei analogen Festnetzanschlüssen sank die Zahl sogar von 4044 auf 3567.
Die Internet-Kommunikation wird immer häufiger Ziel der Überwachung. So wurden im vergangenen Jahr 880 E-Mail-Kennungen abgeschöpft, eine Steigerung um 179 Fälle. Berücksichtigt man nur die neu angeordneten Überwachungen, ergibt sich in dieser Sparte eine Steigerung um 44 Prozent.
Die Zahl der überwachten DSL-Anschlüsse nahm um mehr als 50 Prozent zu: 720 Anschlüsse wurden im Jahr 2007 überwacht. Auch die Internet-Telefonie weckt zunehmend die Neugier der Strafverfolger: Von 51 Fällen im Vorjahr stieg die Zahl auf 155 Fälle an.

heise.de

Das Grundgesetz wird abgeschafft…Bundeskanzleramt außer Kontrolle

Mai 5, 2008 BlackHole Kommentieren

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verlangt die Bündelung zentraler repressiver

Repressiv: in der Politik als Unterdrückung oder Verfolgung von Gruppen oder Individuen aufgrund politischer Beweggründe…

Führungskompetenzen in einem neuen Machtzentrum beim Bundeskanzleramt.
Entsprechende Forderungen, die am Wochenende bekannt wurden und am Mittwoch der Öffentlichkeit vorgestellt werden sollen, umfassen die Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrats, der nicht als Analyseinstrument, sondern als „Entscheidungszentrum“ konzipiert ist.
Gleichzeitig sollen Bundeswehreinsätze ohne die bisher zwingende Zustimmung des Parlaments erlaubt und die Interventionsrechte der Armee im Inland erweitert werden.

Bedeutet: Das Grundgesetz wird abgeschafft und durch EU-Gesetzgebung ersetzt…

Mit ihren Forderungen greift die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Konzepte auf, die schon seit Jahren in zentralen repressionspolitischen Strategiefabriken Berlins vorbereitet werden, vor allem in der Bundesakademie für Sicherheitspolitik.
Dort heißt es über Widersprüche der Konzepte zur geltenden Verfassung, man werde das Grundgesetz „ohnehin in wesentlichen Teilen“ ändern.
Die Bundesakademie bereitet den Aufbau eines neuen Machtzentrums beim Bundeskanzleramt längst mit vor. Die aktuellen Forderungen werden zu einem Zeitpunkt laut, da verschiedene Geheimdienstskandale die Kontrollierbarkeit der Exekutive in Frage stellen.
Die Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die am Wochenende bekannt wurden und am Dienstag formell beschlossen sowie am Mittwoch der Öffentlichkeit präsentiert werden sollen, umfassen mehrere seit Jahren umstrittene Elemente. So heißt es, die Bundeswehr müsse „auch dann kurzfristig einsatzfähig“ sein, „wenn eine Entscheidung des Deutschen Bundestages nicht herbeigeführt werden kann“. Aus welchen Gründen dies unmöglich sein soll, wird nicht erklärt.

Bedeutet: bei jeder Demonstration wird in Zukunft die Bundeswehr Panzer auffahren, Demonstrationen können zudem laut EU-Grundrechtecharta als Aufruhr oder Aufstand bezeichnet und somit mit Waffengewalt niedergeschlagen werden. Demonstranten können dabei wahllos an Ort und Stelle erschossen werden.
Erläuterung zu Artikel 2 — Recht auf Leben

1. Absatz 1 dieses Artikels basiert auf Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der wie folgt lautet: „1. Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt …“. 2. Satz 2 der genannten Vorschrift, der die Todesstrafe zum Gegenstand hatte, ist durch das Inkrafttreten des Protokolls Nr. 6 zur EMRK hinfällig geworden, dessen Artikel 1 wie folgt lautet: „Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.“ Auf dieser Vorschrift beruht Artikel 2 Absatz 2 der Charta. 3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a) a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK: „Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen; b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern; c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“. b) b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK: „Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind [1], und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …“.

Zudem verlangt die Fraktion, für „Aufgaben des Heimatschutzes“ müssten „aus dem Personalbestand der Bundeswehr ausreichend Soldaten zur Verfügung stehen“.

Seit wann gibt es in Deutschland einen Heimatschutz…wann wurde dieser gegründet, wer ist der Chef…wem ist dieser Heimatschutz rechenschaftspflichtig.

Einsätze im Inland sind damit in erheblichem Umfang zulässig. Die Forderungen sind mit der Bundeskanzlerin und mit den Ministern für Inneres und für Verteidigung (alle CDU) abgestimmt und stoßen in den Unionsparteien nicht mehr auf Widerspruch.

[1] Durch den Sicherheitsrat wird das Grundgesetz dahingehend geändert, das die Todesstrafe in Deutschland wieder eingeführt wird. Da dieser Sicherheitsrat von niemanden mehr kontrolliert werden soll, sind Bundestag und Bundesrat oder Bundesverfassungsgericht faktisch entmachtet.

Hier weiter:

Guten Rutsch…in den Ueberwachungsstaat…

Dezember 30, 2007 BlackHole 2 Kommentare

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Kategorien:ueberwachung