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Die hohe Kunst der Volksverdummung – Lügner im Kanzleramt

August 8, 2009 BlackHole Kommentieren

Udo Ulfkotte

Vielleicht setzen Sie sich erst einmal, bevor Sie das Nachfolgende lesen. Und bitte lesen Sie auf keinen Fall weiter, wenn Sie ein schwaches Herz haben. Es gibt nämlich viele Politiker, die lügen und betrügen, dass sich die Balken biegen. Schaut man genauer hin, dann ist das Lügen und Betrügen in der Politik offenkundig sogar ein Erfolgsrezept: Man lügt das Blaue vom Himmel – und der Wähler quittiert das mit einem Kreuzchen bei jenen, die am dreistesten lügen. Das hat nichts mit einer bestimmten Partei zu tun. Politiker genießen für ihre Lügereien Immunität. Immunität heißt bei vielen Abgeordneten, gegen die Sorgen und Nöte der Bevölkerung immun zu sein.
Erinnern Sie sich noch an die großen Politiker-Lügen der Bundestagswahl von 2005? So etwas brennt sich intelligenten Menschen unauslöschlich ins Gedächtnis ein.

Der damalige SPD-Chef Franz Müntefering versprach am 19. August 2005 in der Sächsischen Zeitung: »Keine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Nicht in nächster Zeit und nicht in der kommenden Legislaturperiode.« Kaum war die Wahl vorbei, da wurde die Mehrwertsteuer mit den Stimmen der SPD eiskalt von 16 auf 19 Prozent erhöht.

Erfahren im Lügen ist auch Gerd Schröder (SPD): Der damalige Bundeskanzler versprach den Wählern am 25. August 2005 vor der Bundestagswahl in der tz: »Wir wollen Mobilität, da darf man auf keinen Fall die Pendlerpauschale kürzen.« Kaum war die Wahl vorbei, da wurde als erste Maßnahme die Pendlerpauschale gestrichen.
Und die damalige CDU-Kanzlerkandidatin Angela Merkel versprach ihren Wählern am 8. September 2005 im Bundestag: »Wir werden ein Programm auflegen, mit dem wir den Eingangssteuersatz auf zwölf Prozent und den Spitzensteuersatz auf 39 Prozent senken.« Fakt ist: Vier Jahre später beträgt der Eingangssteuersatz noch immer 14 Prozent. Halten wir also fest: Die bekanntesten Politiker sind die größten Lügner und Betrüger. Man könnte das an endlos vielen Beispielen dokumentieren.

In der Politik kann man offenkundig jeden gebrauchen – und sei es nur als abschreckendes Beispiel. Im Bundestag und in den Landtagen sitzen viele solche abschreckende Beispiele. Fast alle von ihnen haben ein unterentwickeltes Rückgrat; wahrscheinlich weil sie es so wenig brauchen. Auch dafür gibt es abschreckende Beispiele.
So kritisierte der derzeitige SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier am 23. April 2009 die durch DGB-Chef Sommer und Gesine Schwan aufgekommenen Diskussionen über in Deutschland bevorstehende soziale Konflikte oder poteztielle Unruhen. Herr Steinmeier sagte: »Ich glaube, die sozialen Unruhen sollen wir nicht herbeireden.« Steinmeier setzte offenkundig auf die Vergesslichkeit des deutschen Michels. Denn ganze drei Tage zuvor hatte sich der gleiche Herr Steinmeier im Berliner Tempodrom der Öffentlichkeit als Kanzlerkandidat der SPD präsentiert – und genau das Gleiche gesagt wie DGB-Chef Sommer und Gesine Schwan. Steinmeier ließ sich unwidersprochen von den anwesenden Journalisten mit den Sätzen zitieren: »In unserem Land gärt es. Da haben sich sehr viel Wut und Empörung angestaut.« Die Stuttgarter Nachrichten berichteten über seine Rede unter der Überschrift »Steinmeier: In unserem Land gärt es«. Die Zeitung Die Welt schrieb ebenfalls: »Steinmeier: Es gärt in unserem Land«. Drei Tage später wollte der gleiche Herr Steinmeier schon nichts mehr davon wissen. Das Kurzzeitgedächtnis deutscher Politiker scheint mit dem von Normalbürgern irgendwie nicht mehr mithalten zu können. Vielleicht liegt das ja an den vielen Champagner-Empfängen, die allmählich die Gehirnzellen absterben lassen.

Auch bei Wolfgang Schäuble (CDU) setzte im Frühjahr 2009 urplötzlich das Gedächtnis aus: Der langjährige Bundesinennminister warnte seit dem Jahre 2007 vor der Gefahr schwerer sozialer Unruhen in Deutschland. Schäuble erklärte etwa im November 2007: »Wir müssen darauf achten, dass sich nicht auch bei uns sozialer Sprengstoff aufbaut und in Gewalt entlädt. Wir müssen das ernst nehmen.« Doch als Emnid im April 2009 Umfragen veröffentlichte, nach denen nun auch die Mehrheit der Deutschen wegen der sich abzeichnenden Massenarbeitslosigkeit und der Finanzkrise baldige schwere soziale Unruhen erwartet – da überfiel diese merkwürdige Politiker-Amnesie auch Bundesinnenminister Schäuble. Der sagte da nämlich öffentlich, es gebe nicht den geringsten Anlass zu Warnungen vor potenziellen Unruhen.

Politik ist eben vor allem auch die Kunst, die Bevölkerung so schnell über den Tisch zu ziehen, dass die Menschen denken, die dabei entstehende Reibungshitze sei Nestwärme. Dummerweise entstehen neben der Reibungshitze beim Über-den-Tisch-ziehen aber auch Reibungsverluste. Und die uns von Politikern aufgebürdeten Reibungsverluste sind gewaltig. Vor allem Kanzlerin Angela Merkel bürdet dem Land und seinen Steuerzahlern immer größere Reibungsverluste auf.

Immerhin hat die Kanzlerin lautstark verkündet, dass sie aus der schlimmsten Wirtschaftskrise seit 1945 nichts gelernt habe und möglichst so weitermachen wolle wie bisher. Sie sagte allen Ernstes, sie sei dafür, nach der Krise so schnell wie möglich wieder zum alten Kurs zurückzukehren. Schauen Sie sich jetzt einmal den Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung an, dort steht auf Seite 86 unter der Zwischenüberschrift »Finanzmarktpolitik«, die Bundesregierung wolle den »Ausbau des Verbriefungsmarktes« vorantreiben. Kanzlerin Merkel hat zusammen mit Jörg Asmussen aus dem Finanzministerium den Verbriefungsmarkt nach Kräften seit 2006 gefördert. Dummerweise wird bei True-Sale-Verbriefungen mit dem Verkauf der Forderungen auch das Ausfallrisiko übertragen. Genau diesen Verbriefungen, die die Bundesregierung nach Kräften gefördert hat, haben es die Steuerzahler zu verdanken, dass Deutschland nun wie nach einem verlorenen Krieg finanziell ruiniert ist. Die deutschen Banken forderten nach dem Finanzcrash dreist, den Verbriefungsmarkt für Schrottpapiere neu zu beleben. Noch einmal zur Klarstellung: Die Verbriefungen sind in Verruf gekommen, weil sie – ausgehend von den US-Immobilienmärkten – die Finanzkrise ausgelöst haben. Und die Banken und die Bundeskanzlerin wollen möglichst schnell wieder weitermachen wie bisher. Zur nochmaligen Erinnerung: Frau Merkel sagte unlängst, sie sei dafür, nach der Krise so schnell wie möglich wieder zum alten Kurs zurückzukehren.

Um diesen Wahnsinn finanzieren zu können, verteilt die schwarz-rote Bundesregierung derzeit schon einmal die Steuern jener Bürger, die heute noch nicht einmal geboren wurden, an Industrie und Banken.
Derweilen plant die deutsche Industrie Massenentlassungen für die Zeit nach der Bundestagswahl. Doch landauf, landab arbeitet die Politik nach dem Motto: Täuschen, tricksen, tarnen. Millionen Menschen droht in Deutschland der soziale Abstieg – vom Ingenieur zum Tellerwäscher. Der Sozialstaat ist längst an seine Grenzen gestoßen, die bald schon mehr und mehr zusammenbrechen werden. Denn entgegen der offiziellen »Wählt-mich-und-es-wird-besser«-Propaganda kommen auf Deutschland für viele Jahre sehr, sehr schwere Jahre zu. Das sagen Fachleute und nicht etwa Politiker.

Erinnern Sie sich jetzt noch einmal zurück: Als die Turbulenzen an den internationalen Finanzmärkten 2008 schon nicht mehr zu übersehen waren, da versprach Angela Merkel immer noch, »die Grundlagen des Aufschwungs weiter zu stärken, damit die Menschen auf mehr Wohlstand setzen können«.

Und als auch für den Dümmsten in der Bundesregierung die Finanzkrise nicht mehr wegzudiskutieren war, da erklärte man im Kanzleramt, keiner sei an der Krise schuld. Höchstens einzelne Manager hätten »versagt«. Als Motiv wurde »Gier« genannt. Und SPD-Kanzlerkandidat Steinmeier wiegelte ab: »Wer nach Schuld fragt, liegt falsch, wir müssen in die Zukunft blicken.« Natürlich will man nicht, dass Sie als Bürger noch einmal in den Koalitionsvertrag auf Seite 86 schauen. Da steht nämlich ganz genau, dass die Politiker, die heute bei keinem eine Schuld sehen können, selbst den Karren mit dem »Ausbau der Verbriefungen« in den Dreck gefahren haben.

SPD-Finanzminister Peer Steinbrück verspricht für die Zeit nach der Bundestagswahl: »Ich schließe Steuererhöhungen aus.« Bundeskanzlerin Merkel kündigt an: »Im Jahr 2010 wird der seit Langem größte Schritt zur Entlastung der Bürger getan.« Gemeint ist die steuerliche Entlastung der Bürger.

Und die Wahrheit hinter den Lügen und Betrügereien? Die nächste Bundesregierung muss mit Steuerausfällen in Höhe von 300 bis 350 Milliarden Euro arbeiten. Hinzu kommt die gigantische Neuverschuldung. Und Frau Angela Merkel hat gelobt, schnell wieder weitermachen zu wollen, und zwar so wie früher …

Wie fühlt man sich da als deutscher Steuerzahler???

Kategorien:Politik, medien

WARNUNG: Abzocker mißbrauchen Gerichte für ihre Zwecke…

März 7, 2009 BlackHole Kommentieren

Was bereits seit längerer Zeit vermutet wurde, bestätigt sich nun. Die Abzocker der Fa. Online Content Ltd. beginnen jetzt damit, deutsche Gerichte für ihre „Geschäfte“ zu mißbrauchen. Die mit der Eintreibung der Gelder beauftragte Rechtsanwältin Katja Günther, hat offensichtlich damit begonnen, in großem Stil Mahnbescheide bei den Gerichten zu beantragen.

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Hierbei nutzt sie die von verschiedenen Gerichten angebotene Online-Funktion zum Ausfüllen der Mahnbescheide. Diese Mahnbescheide werden von den Gerichten vorab nicht darauf geprüft, ob der dort geltend gemachte Anspruch tatsächlich besteht.

Von dieser neuen Masche der Abzocker Betroffene, sollten sofort nach Erhalt einer gerichtlichen Mahnung prüfen, ob ein Anspruch besteht oder nicht und gegebenenfalls diesem Mahnbescheid sofort widersprechen.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat auf ihrer Webseite ebenfalls eine Warnung veröffentlicht die ich hier im Wortlaut einstelle:

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
05.03.2009

Internetabzocke nimmt an Schärfe zu

Münchner Anwältin beantragt echte Mahnbescheide
Offensichtlich beantragt die Anwältin Katja Günther aus München derzeit zahlreiche Mahnbescheide gegen Internetnutzer, so die aktuellen Erfahrungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Verschickt werden sie an Verbraucherinnen und Verbraucher, die in der Vergangenheit nicht bereit waren, fragwürdige Forderungen der Fa. Online Content Ltd. für die Nutzung von Internetseiten zu begleichen. „Dies ist eine neue ‚Qualität’ der Internetabzocke und eine weitere perfide Masche, Internetnutzer weiter einzuschüchtern“, so das Urteil von Barbara Steinhöfel, Referentin für Telekommunikation und Medien bei der Verbraucherzentrale.

Ein Mahnbescheid ist ein einfacher und kostengünstiger Weg, Geld einzutreiben. Die Besonderheit dieses gerichtlichen Mahnverfahrens liegt darin, dass das Gericht nicht prüft, ob die geltend gemachte Forderung zu Recht besteht. Nach einer ausschließlich formalen Prüfung erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid, der Verbrauchern von Amts wegen zugestellt wird. Ist die Forderung unberechtigt, müssen Betroffene unbedingt innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt des Mahnbescheids Widerspruch einlegen. Danach ist es Sache des Anbieters, ob er das Verfahren weiter betreibt und Klage einreicht. „Lassen Sie sich nicht einschüchtern und wehren Sie sich, wenn die geltend gemachte Forderung unberechtigt ist“, so Barbara Steinhöfel.

Zum Hintergrund: In den letzten Monaten haben zahlreiche Internetnutzer nach harmlosen Anmeldungen bei verschiedenen Internetseiten eine böse Überraschung erlebt: Dubiose Anbieter schickten kurze Zeit später Rechnungen und behaupteten, es liege ein rechtskräftiger Vertrag vor. In den meisten Fällen ist aber überhaupt kein gültiger Vertrag zustande gekommen. Dennoch lassen unseriöse Anbieter nichts unversucht, um Betroffene zur Zahlung zu bewegen. Um den Druck zu erhöhen, verliehen sie bislang schon ihren Forderungen durch Inkasso- und Anwaltsbüros zusätzlich Nachdruck.

Information und Beratung zum Thema gibt es montags und donnerstags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr sowie dienstags und mittwochs von 9 bis 13 Uhr am landesweiten Telefon der Verbraucherzentrale unter der Rufnummer 01805 60 75 60 60 (0,14 Euro pro Minute aus dem Netz der Deutschen Telekom, ggf. abweichende Tarife aus den Mobilfunknetzen und den Netzen anderer Anbieter).
VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Kategorien:abmahnung

Lustiges Treiben der Nutzlosen…

Oktober 11, 2008 BlackHole Kommentieren

Tja, nun hat es auch Herrn/Frau Mich Nicht erwischt…Herr/Frau Mich Nicht wurde von Fastload.TV abgemahnt. Die erste Mahnung -die übrigens per Mail „zugestellt“ wurde, trägt sinniger Weise die Überschrift:

M A H N U N G (Mahnstufe 10)

und enthält neben dem üblichen Geschwurbel gleich noch die Mitteilung das man sich ab jetzt auch an die SCHUFA und ähnliche Einrichtungen wenden wird, sollte nun nicht endlich gezahlt werden. Auch will/möchte man das Ganze nun einem spezialisierten Inkasso-/Rechtsanwaltsbüro übertragen.

Naja…nur zu liebe Leute von Fastload, geht mal ruhig durch „alle Instanzen“ und droht/verklagt ruhig Alles und Jeden…mir soll es recht sein. Hier mal das „Mahnschreiben“ aus welchem nur die Links entfernt wurden. Und noch etwas, solche Schreiben sollten auf gar keinen Fall beantwortet werden…die gehören in den Müll…

_________________________________________________

Zu Ihrer und unserer Sicherheit wurden bei Anmeldung
folgende eindeutige Internetprovider Daten gespeichert:
193.***.***.***
Provider wurde durch uns zur Sicherheit entfernt…

SEHR GEEHRTE/R MICH NICHT!

Leider wurde die Forderung bezüglich Ihres FASTLOAD.TV Zugangs
bis heute nicht ausgeglichen. Die Gebühren für das erste
Mitgliedsjahr sind überfällig.

Wir informieren Sie hiermit über die weiteren Folgen einer Zahlungsverweigerung:

Ihre Daten werden in der nächsten Woche an Auskunfteien (z.B. SCHUFA u.a.) weitergeleitet.
Sie würden dort ggf. mit einem Negativmerkmal als Schuldner verzeichnet.
Dies würde Ihre Kreditwürdigkeit und wirtschaftliche
Begewungsfreiheit  e r h e b l i c h  einschränken.

Außerdem wird die Forderung gegen Sie gerichtlich geltend gemacht.
Dabei würden mindestens folgende Zusatzkosten anfallen:

Verfahrensgebühr (RVG-VV3100): 32,50 EUR
Terminsgebühr (RVG VV3104): 30,00 EUR
Auslagen (RVG-VV7001, 7002): 12,50 EUR
USt. auf Kosten: 11,16 EUR
Gerichtskosten: 75,00 EUR
—————————————–
Gesamt: 161,16 EUR

Sie befinden sich in Verzug. Sollten Sie inzwischen
gezahlt haben oder eine Zahlungsvereinbarung getroffen haben,
so betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

Überweisen Sie bitte den ausstehenden Betrag zzgl. der
Mahngebühr innerhalb der nächsten 7 Tage.

RECHNUNG

Tarif Test (14 Tage 0,00)                        0,00 EURO
05.07.2008 bis 19.07.2008
Tarif 1 (FASTLOAD.TV 12 Monate 6,90 monatl.)    82,80 EURO
19.07.2008 bis 19.07.2009
Mahnspesen                                      0,00 EURO
__________________________________________________________________________

Von Ihnen zu zahlen: EUR 82,80

Zahlbar ohne Abzug.

Wir weisen dringend auf §263 StGB, § 286 Abs. 2 Nr. 1-4 BGB n.F.,
§ 286 Abs. 3 BGB n.F. hin.

ZAHLUNGSINFORMATION:

Verwendungszweck: 07-110597-01
Betrag: 82,80 EURO

Überweisungen innerhalb EUROPAS sind gebührenfrei.
Hier die Zahlungsinformation für Ihre EUROPA-Überweisung mit IBAN:

Bankverbindung:

FÜR DEUTSCHLAND:

:: Empfänger:  ePayment Service
:: Kontonummer:  3202951511
:: Bankleitzahl: 201 100 22
:: Bank: Postbank Hamburg

SONSTIGES EUROPA:

:: Empfänger: OXYRON
:: IBAN: SK86 1100 0000 0029 2574 8167 (Internationale Bankkontonummer)
:: SWIFT/BIC: TATRSKBX (oder TATRSKBXXXX) (Internationaler Bankcode)
:: BANK: TATRA BANKA S.A., BRATISLAVA

Für Zahlungen per PAYPAL (Kreditkarte / Lastschrift) klicken Sie bitte
oben auf das PayPal Logo oder senden Sie die Zahlung manuell an
info@fastload.tv via PayPal oder klicken Sie bitte auf den folgenden
PayPal-Zahlungslink:

(der hier enthaltene Link wurde ebenfalls von uns gelöscht…)

Hinweis:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Sinne einer wirtschaftlichen
Abwicklung unserer Vertragsverhältnisse den weiteren Einzug ohne weitere
Mahnung einem darauf spezialisierten Inkasso-/Rechtsanwaltsbüro übertragen
werden. Dadurch entstehen erhebliche Mehrkosten, die zu Ihren Lasten gehen.

Mit freundlichen Grüssen

Irina Bogdanova
Debitorenmanagement

FASTLOAD.TV

Unsere AGB finden Sie jederzeit unter:  (auch hier wurde von uns gelöscht)

Oxyron s.r.o. – smart software!
Stefanikova 7
SK-81106 Bratislava
Slowak Republic

Fax: +421 (2) 33010301

Handelsregisternummer Bratislava ICO: 36677311
Steuernummer Slowakei: SK2022243773

Kategorien:Web

Hungerrevolten…und wir verbrennen weiter Grundnahrungsmittel…

Mai 5, 2008 BlackHole Kommentieren

Weiter steigende Preise für Grundnahrungsmittel bedrohen derzeit die Existenz von Millionen Menschen weltweit, während einige wenige multinationale Nahrungsmittelkonzerne von der Krise profitieren. Grund für die wachsenden Gewinne ist die gestiegene Nachfrage, die vor allem durch den Biotreibstoff-Boom hervorgerufen wird. Zur sprunghaften Steigerung der Nahrungsmittelpreise haben Spekulanten maßgeblich beigetragen, berichtet die Zeitung The Independent on Sunday. In Washington hat bereits die Commodity Futures Trading Commission Anhörungen abgehalten, um der Frage nachzugehen, inwieweit Spekulanten für die Preissteigerung verantwortlich sind.
Bob Watson, leitender Wissenschaftler am Department for Environment, Food and Rural Affairs, identifizierte bereits Anfang April Spekulanten als einen der wichtigsten Faktor überhaupt, für die Preissteigerungen. Die rapide ansteigenden Kosten für Grundnahrungsmittel bringen arme Menschen weltweit in große Schwierigkeiten, Hungerrevolten nehmen weltweit zu.

Der Konzern Monsanto konnte im Vergleich zum Vorjahr seine Nettoeinkünfte in den drei Monaten bis Ende Februar auf 1,12 Mrd. Dollar mehr als verdoppeln. Archer Daniels Midland, einer der weltgrößten Verarbeiter von Soja, Mais und Korn, konnte seine Gewinne in derselben Zeitperiode um 42 Prozent steigern. Mehr als verzwölffacht haben sich die Einkünfte des weltgrößten Düngerproduzenten, der Mosaic Company, in diesen drei Monaten. Dank einer künstlich herbeigeführten Düngerknappheit konnte das Unternehmen seine Einkünfte von 42,2 Mio. Dollar auf 520,8 Mio. Dollar hochschrauben. Durch den Mangel an Düngemitteln haben sich die Preise dafür teilweise verdreifacht.
Dies trifft besonders Entwicklungsländer hart, die nun die geplanten Erntesteigerungen nicht in die Tat umsetzen können.
Siehe dazu auch: Wenn der Inder zweimal isst…

Kategorien:Politik

Der Staat verliert seine Glaubwürdigkeit

April 30, 2008 BlackHole Kommentieren

LG Offenburg: Providerdaten auch ohne Gerichtsbeschluss

Mit der Änderung der Rechtslage bei der Telekommunikationsüberwachung zum 1. Januar 2008 haben Staatsanwaltschaften und Polizei die Möglichkeit bekommen, von ISPs die Herausgabe von Nutzerdaten zu IP-Adressen auch ohne Gerichtsbeschluss zu verlangen. Das hat das Landgericht Offenburg anlässlich einer staatsanwaltschaftlichen Beschwerde festgestellt.
Es war ein Filesharing-Verfahren wie viele andere. Es ging um die Vorwürfe der unerlaubten Verwertung urheberrechtlicher Werke (§106 UrhG) und des unerlaubten Eingriffs in verwandte Schutzrechte (UrhG), wegen der die Staatsanwaltschaft Offenburg mit Antrag vom 25. Juni 2007 einen Gerichtsbeschluss zur Herausgabe von Providerdaten erwirken wollte. Zuvor hatte proMedia IP-Adressen eines Tauschbörsenteilnehmers an eine im Auftrag von Rechteinhabern agierende Anwaltskanzlei weitergeleitet, die bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet hatte.

Das zuständige Amtsgericht in Offenburg lehnte jedoch das Begehren der Staatsanwaltschaft am 20. Juli 2007 „wegen offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit“ ab. Die Begründung: Bei den identifizierenden Informationen zu einer dynamischen IP-Adresse handele es sich „um Verkehrsdaten, und nicht um Bestandsdaten“, und „infolgedessen unterliegen sie dem Fernmeldegeheimnis“. Die im Gesetz an die Herausgabe von Verkehrsdaten geknüpften, hohen Voraussetzungen sah das Gericht nicht erfüllt. Die in der Anzeige vorgeworfenen Straftaten seien nicht „von erheblicher Bedeutung“, es handele sich lediglich um „Bagatellkriminalität“.

Gegen die Entscheidung des Gerichts legte die Staatsanwaltschaft am 1. August 2007 Beschwerde beim Amtsgericht ein, das dieser am folgenden Tag jedoch nicht nachkam. Stattdessen legte das Gericht die Beschwerde zur Entscheidung der Beschwerdekammer vor. Daraufhin ergänzte die Staatsanwaltschaft die Beschwerde um das Argument, dass es sich bei den zu dynamischen IP-Adressen auf der Seite des Providers zugeordneten Nutzerdaten um Bestandsdaten gemäß Telekommunikationsgesetz handeln würde, deren Herausgabe unter den gegebenen Umständen nicht unverhältnismäßig sei. Eine solche Auffassung hatten auch die Rechteinhaber durch ihre Anwälte vertreten.
Die dritte große Strafkammer des Gerichts hat nun mit Beschluss vom 17. April 2008 die Beschwerde der Staatsanwaltschaft „als unzulässig abgelehnt“. Zugleich hat die Beschwerdekammer allerdings festgestellt, dass nach der ab 1. Januar geltenden, neuen Rechtslage bei der Telekommunikationsüberwachung dynamische IP-Adressen in der Tat als Bestandsdaten zu behandeln sind. Staatsanwaltschaften und Polizei können deren Herausgabe durch den Provider auch ohne Gerichtsbeschluss verlangen.

Das Gericht argumentiert in seiner Entscheidung mit „der Gesetzesbegründung und der Entwicklung des Gesetzesentwurfes“. Zwar habe der Gesetzgeber im Gesetzestext selbst nicht klar geregelt, ob dynamische IP-Adressen den Bestandsdaten oder den strenger geschützten Verkehrsdaten zuzurechnen seien. Jedoch habe sich der Rechtsausschuss des Bundestages in seiner Beschlussempfehlung vom 7. November 2007 dafür ausgesprochen, „dass die nach § 113 a gespeicherten Daten, wie etwa eine (dynamische) IP-Adresse [...] auch für eine Auskunftserteilung über Bestandsdaten [...] verwendet werden dürfen. Damit wird in der Sache zugleich auch dem Anliegen [...] des Bundesrates Rechnung getragen und eine ausdrückliche gesetzliche Regelung geschaffen, die klarstellt, dass Auskünfte insbesondere über den Namen und die Anschrift eines mittels dynamischer IP-Adresse und Uhrzeit individualisierten Anschlussinhabers im manuellen Auskunftsverfahren nach § 113 TKG zu erteilen ist – und zwar gerade auch dann, wenn diese Auskunft vom Diensteanbieter nur unter Rückgriff auf [...] gespeicherte Verkehrsdaten möglich ist.“

Das Gericht folgert dann weiter: „Da das Gesetz mit dieser Ergänzung sodann vom Bundestag beschlossen wurde, ist dieser Sinn der in § 113 b Satz 1 Halbsatz 2 TKG eingefügten Worte Wille des Gesetzgebers geworden und somit für die Rechtsauslegung zu berücksichtigen, auch wenn der Wortlaut selbst den beabsichtigten Regelungsgehalt nicht eindeutig wiedergibt.“

Durch die Einstufung von IP-Adressen als Bestandsdaten entfaltet auch die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 zur „Vorratsdatenspeicherung“ keine unmittelbare Wirkung im Hinblick auf die Herausgabe der Providerdaten. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in seiner Entscheidung lediglich auf Verkehrsdaten bezogen. Sollten andere Gerichte der jetzt geäußerten Auffassung des LG Offenburg folgen, dürften die Provider bald mit Auskunftsersuchen nach Nutzerdaten überschwemmt werden.
Es stellt sich zudem die Frage, ob denn bei der Internetnutzung überhaupt noch Verkehrsdaten im Sinne des Telekommunikationsgesetzes anfallen können, wenn dynamische IP-Adressen schon als Bestandsdaten zu gelten haben. Wer sich über Provider eine dynamische IP-Adresse zuteilen lässt, um im Web zu surfen, hinterlässt in der Logik des LG Offenburg beim Provider praktisch nur noch Bestandsdaten, aber keine Verkehrsdaten außer – vielleicht – den als solche einzustufenden Zeitpunkten von Ein- und Auswahl. Name, Adresse und Kontoverbindung zählen ja per Gesetz ohnehin zu den Bestandsdaten, da sie für Abrechnungszwecke erhoben werden. Eine Unterscheidung zwischen Bestandsdaten und Verkehrsdaten wäre somit praktisch obsolet, einer beliebigen Verwendung der Providerdaten zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aller Art Tür und Tor geöffnet.

In seiner Eilentscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht es abgelehnt, die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung bis zur endgültigen Entscheidung außer Vollzug zu setzen. Das Gericht argumentierte: „Ein besonders schwerwiegender und irreparabler Nachteil, der es rechtfertigen könnte, den Vollzug der Norm ausnahmsweise im Wege einer einstweiligen Anordnung auszusetzen, liegt in der Datenspeicherung allein nicht. Zwar kann die umfassende und anlasslose Bevorratung sensibler Daten über praktisch jedermann für staatliche Zwecke, die sich zum Zeitpunkt der Speicherung der Daten nicht im Einzelnen absehen lassen, einen erheblichen Einschüchterungseffekt bewirken. Der in der Vorratsdatenspeicherung für den Einzelnen liegende Nachteil für seine Freiheit und Privatheit verdichtet und konkretisiert sich jedoch erst durch einen Abruf seiner Daten zu einer möglicherweise irreparablen individuellen Beeinträchtigung.“

Sollten in Zukunft die bei den Providern gespeicherten Nutzerdaten massenhaft zur Verfolgung von „Bagatellkriminalität“ abgerufen werden, könnte sich die Bewertung der Situation durch das Bundesverfassungsgericht ändern. Ein neuer Eilantrag auf Aussetzung der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung könnte dann erfolgreich sein. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch ein Beschluss des Landgerichts München von Mitte März 2008, dass die Akteneinsicht zur Erlangung der Providerdaten in einem Filesharing-Fall wegen des damit verbundenen Eingriffs „in die Intimsphäre und damit sogar in den besonders geschützten Kernbereich der Persönlichkeitsrechte des Computerbesitzers“ ablehnte.

In jedem Fall konterkariert das vom LG Offenburg rekonstruierte Gesetzgebungsverfahren die anlässlich der Novellierung der Telekommunikationsüberwachung von Politikern immer wieder öffentlich gemachten Äußerungen, dass es lediglich darum gehe, „den Terrorismus zu bekämpfen“, „die innere Sicherheit in diesem Land zu stärken“ und „schwere Straftaten“ zu verfolgen. So hatte noch Ende Dezember 2007 Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gegenüber dem Focus erklärt: „Verbindungsdaten dienen der Strafverfolgung, insbesondere der Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, aber nicht der Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie. Wenn wir anfangen, das zu erweitern, verliert der Staat an Glaubwürdigkeit.“

Sachsen-Sumpf…Ermittlungen zum Teil eingestellt…

April 28, 2008 BlackHole Kommentieren

In der sächsischen Korruptionsaffäre werden die Ermittlungsverfahren gegen den Chemnitzer Amtsgerichtspräsidenten sowie einen ehemaligen Richter des Landgerichts Leipzig offenbar eingestellt.Die beiden Männer, die in Verfassungsschutz-Dossiers massiver krimineller Verstrickungen bezichtigt worden waren, sind nach Erkenntnissen der Dresdner Staatsanwaltschaft angeblich Opfer falscher Verdächtigungen. Die Vorwürfe – unter anderem Sex mit Minderjährigen und Geheimnisverrat – hätten sich als „haltlos“ erwiesen.
Beide Juristen galten seit Mai 2007 als Hauptfiguren des so genannten „Sachsen-Sumpfes“.
Einer der Beschuldigten, der Chemnitzer Amtsgerichtspräsident Norbert R., verlangt jetzt vom Freistaat eine Entschädigung von 250.000 Euro, weil die angeblich manipulierten Verfassungsschutz-Dossiers über ihn in die Öffentlichkeit geraten waren.

Mehr zum Thema Korruption in Sachsen gibt es hier:

Kategorien:justitz, medien

Erst nach Ankündigung einer Untätigkeitsklage gegen die Bundesregierung gibt diese höhere Betrugsfilter-Zahlen bekannt

April 23, 2008 BlackHole Kommentieren

Seit dem Start der „Kulanzlösung“, die den Ausbau und Austausch von Betrugsfiltern beschleunigen sollte, steigt die Zahl der verbauten Mängelfiltersysteme in der amtlichen Statistik auf nunmehr 45.237 – Filtertausch findet praktisch nicht mehr statt – PitStop und A.T.U. verweigern weiterhin rechtswidrig den Austausch – DUH-Geschäftsführer Resch fordert amtlichen Widerruf der Zulassungen der Betrugsfilter und Veröffentlichung der vorliegenden KBA-Nachprüfergebnisse für die derzeit lieferbaren Systeme
Es bedurfte erneut der Ankündigung einer Untätigkeitsklage der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) – siehe Pressemitteilung vom 8. April 2008 unter www.duh.de – ehe die Bundesregierung sich zur Veröffentlichung neuer unangenehmer Wahrheiten in der Betrugsfilteraffäre entschloss. Das Bundesverkehrsministerium erklärte im laufenden Rechtsverfahren nach mehrmonatiger Verweigerung, dass nun der DUH die von ihr seit Januar 2008 auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes (UIG) erbeteten „Zulassungszahlen von Diesel-Pkw mit nachgerüsteten Partikelminderungssystemen … in vollem Umfang“ zugänglich gemacht werden. Nach den zwischenzeitlich bei der DUH eingegangenen Daten liegt die Anzahl der zum 20. März 2008 verbauten Betrugssysteme mit 45.237 um 20 Prozent höher als bisher zugegeben. Über 90 Prozent dieser Betrugsfilter entfallen auf GAT (35.050 PMS) bzw. (baugleich) Tenneco (6.516 PMS). Auf Bosal entfallen 3.671 PMS.

Bisher hatten Verkehrsministerium, Kraftfahrtbundesamt (KBA) und Bundesumweltministerium – zuletzt Minister Gabriel am 8. März 2008 im Bundestag – stets 170.000 insgesamt nachgerüstete Dieselfilter und knapp 40.000 unwirksame Systeme eingestanden. Die DUH hatte diese Zahlen von Anfang an als zu niedrig bewertet. Doch erst nachdem die Umweltorganisation über eine Länderumfrage eine Gesamtzahl von mehr als 270.000 (Stand: 31. Dezember 2007) eingebauten Filtern ermittelt und eine Untätigkeitsklage gegen die Bundesregierung wegen der Verheimlichung der korrekten Zahlen über die eingebauten Betrugsfilter angekündigt hatte, gab das Verkehrsministerium von Minister Wolfgang Tiefensee (SPD) nun nach und bestätigt über ein Schreiben des Kraftfahrtbundesamtes vom 16.April die Zahl von 285.707 insgesamt nachgerüstete Partikelfilter (Stand: 20. März 2008), darunter über 45.237 Betrugsfilter.

„Bereits zum zweiten Mal musste die DUH zum Instrument der Untätigkeitklage gegen die Bundesregierung greifen, um korrekte Angaben zum Ausmaß des Betrugsfilterskandals zu erhalten. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel muss dieses katastrophale Ergebnis seines Krisenmanagements beim Betrugsfilterskandal endlich zur Kenntnis nehmen und handeln“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Nur durch den amtlichen Widerruf der Zulassungen wird der Filteraustausch in Gang kommen. Das Instrument der „freiwilligen Selbstverpflichtung“ ist einmal mehr gescheitert “ Immerhin sei in diesem Fall nicht auch noch die Durchführung des langwierigen Klageverfahrens notwendig geworden, um die Einsicht zu befördern. „Die Ankündigung einer Untätigkeitsklage gegen die Bundesregierung hat diesmal ausgereicht.“ Resch verweist darauf, dass mit den neuen Zahlen das Scheitern der so genannten „Kulanzregelung“ endgültig dokumentiert sei. Mit der von der Bundesregierung Ende November 2007 ausgehandelten Vereinbarung, die Bundesumweltminister Gabriel persönlich präsentiert hatte, sollte der Filteraustausch eigentlich innerhalb weniger Wochen vollzogen sein.

Resch: „Wir stehen nun vor der kuriosen Situation, dass die amtliche Zahl der vom Betrugsfilterskandal Betroffenen acht Monate nach Aufdeckung des Skandals durch die DUH weiter zunimmt statt zu schrumpfen.“ Die Tatsache, dass der Filtertausch inzwischen praktisch zum Erliegen gekommen ist – nach einer Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) wurden im März bundesweit ganze 118 Betrugsfilter getauscht – zeige, dass die „Kulanzregelung“ vor allem den verantwortlichen Betrugsfilterherstellern und den großen Werkstattketten A.T.U. und PitStop nützt. Sie sparen durch den Verbleib ihrer mangelhaften Produkte in den Autos einen zweistelligen Millionenbetrag.

Inzwischen scheint sich auch die Frage zu klären, warum große Werkstattketten wie A.T.U., die für einen Großteil der verbauten schadhaften Filter verantwortlich sind, den Sofortaustausch von Betrugs- gegen funktionstüchtige Filter anderer Hersteller im Gegensatz zu vielen freien Werkstätten seit Monaten konsequent verzögern (s. im Anhang dieser Pressemitteilung beispielhaft dokumentierte Einzelfälle, die bei der DUH in großer Zahl eingehen).

Nach DUH-Informationen aus dem Kreis der betroffenen Autohalter gibt es offenbar vertragliche Absprachen zwischen dem hauptverantwortlichen Betrugsfilterhersteller GAT und der Werkstattkette A.T.U., die offensichtlich von allen Ketten die meisten Betrugssysteme verbaut hat und die für den Quasi-Boykott des Filtertauschs verantwortlich sein soll: Nach dieser Vereinbarung erhält A.T.U. keine Rückerstattung für einen Sofortaustausch unwirksamer Filter durch wirksame Systeme alternativer Hersteller von GAT, wenn der Austausch vor September 2008 stattfindet.

„Wie lange stecken Umweltminister Gabriel und Verkehrsminister Tiefensee ihren Kopf noch in den Dieselruß und beharren weiter auf ihre grandios gescheiterte Politik der freiwilligen Selbstverpflichtungen? Die Leidtragenden sind in jedem Fall umweltengagierte Autohalter, die ihre Filter austauschen wollen, obwohl der Steuerbonus für den unwirksamen Filter entsprechend der ´Kulanzregelung´ weiter gewährt wird, und die Anwohner stark befahrener Verkehrsadern, die weiter unnötig viel gefährlichen Feinstaub einatmen müssen“, erklärte Resch.

Angesichts der Misere, die den Filterskandal auf Jahre zu verlängern drohe, appellierte Resch an die verantwortlichen Minister Tiefensee und Gabriel, die verfehlte „Kulanzregelung“ endlich zu beenden: „Wir fordern Sie eindringlich auf, jetzt den Versuch einzustellen, die Öffentlichkeit wider besseren Wissens mit falschen Zahlen zu beruhigen: Machen Sie endlich reinen Tisch und widerrufen Sie die amtlichen Betriebserlaubnisse für die insgesamt mind. 60.000 verbauten Betrugsfilter. Nur so kommt Ruhe in die Partikelfilternachrüstung.“

Seit Monaten wartet die DUH zudem auf die Veröffentlichung der bereits für November 2007 angekündigten Nachprüfungen aller auf dem Markt befindlichen Partikelfiltersysteme durch das KBA. „Für den Erfolg der Feinstaubbekämpfung in unseren Innenstädten ist es wichtig, dass die Verunsicherung der Autofahrer, welcher Filter funktioniert und welcher nicht, endlich ein Ende hat“, so Resch. Erfreulicherweise habe der ADAC Ende März Testergebnisse veröffentlicht, wonach die derzeit angebotenen Systeme von HJS, TwinTec, Remus und Volkswagen im Durchschnitt die Rußemissionen um rund 45 Prozent reduzieren. Es sei absolut unverständlich, warum die amtlichen Nachprüfergebnisse des Kraftfahrtbundesamtes immer noch nicht veröffentlicht werden. „Wir fordern die Bundesregierung auf, auch diese Untersuchungsergebnisse auf den Tisch zu legen und in einer gemeinsamen Anstrengung mit den vom Feinstaub betroffenen Städten, den Ländern und den Auto- und seriösen Filterherstellern für eine breit angelegte Nachrüstung mit funktionierenden Partikelfiltern zu werben“, forderte Resch.

Kategorien:Klima, rechtliches