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Internetanbieter fordern Rechtssicherheit gegen Web-Sperren

November 30, 2009 BlackHole Kommentieren

Internetanbieter setzen weiter darauf, dass Bundespräsident Horst Köhler (CDU) das Gesetz zu Webseiten-Sperren im Kampf gegen Kinderpornographie nicht unterzeichnet. Ansonsten müsse dieses „komplett und dauerhaft“ sowie „ohne Wenn und Aber“ vom Bundestag außer Kraft gesetzt werden, hieß es am heutigen Montag in Providerkreisen. Die vom Parlament mit den Stimmen der großen Koalition kurz vor der Sommerpause im Eiltempo verabschiedete Linie der Blockade von Webseiten sei der „falsche Weg“. Um den im schwarz-gelben Koalitionsvertrag vorgesehenen Ansatz „Löschen statt Sperren“ zu verfolgen, sei keine rechtliche Regelung wie das umkämpfte Zugangserschwerungsgesetz erforderlich.

Köhler hatte Ende vergangener Woche Skepsis gegenüber dem vom Bundesrat abgesegneten Gesetzesvorhaben durchblicken lassen und die Bundesregierung um „ergänzende Informationen“ für die von ihm durchzuführende Prüfung auf formale Verfassungskonformität gebeten. Schon Anfang Oktober hatte zuvor die EU-Kommission prinzipiell bestätigt, dass es keine ernstzunehmenden europarechtlichen Hürden gebe. Seitdem liegt das vor allem von der SPD und der ehemaligen Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorangetriebene, von den Liberalen aber abgelehnte Gesetz beim Bundespräsidenten. Nach Ansicht von Rechtsexperten könnte es verfassungswidrig sein. Gegner aus der Internetgemeinde sehen darin den Einstieg in eine umfassende Zensurinfrastruktur.

Weiter auf Bedenken stößt unterdessen auch die Vereinbarung im Koalitionsvertrag von Union und FDP, das Gesetz nach einer möglichen Ausfertigung durch den Bundespräsidenten durch einen Erlass der Bundesregierung an das Bundeskriminalamt (BKA) zunächst für ein Jahr außer Kraft zu setzen. Die Vizechefin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, hatte diesen Weg im Einklang mit Internet-Juristen als zumindest unsauber bezeichnet. Eine Behörde habe geltende Gesetze zunächst einzuhalten.

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BKA-Fahndung nach mutmaßlichem Kinderschänder

August 6, 2009 BlackHole Kommentieren

Sie sollen ihn zur Strecke bringen… möglichst schnell…

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Im Zuge der öffentlichen Fahndung nach einem mutmaßlichen Kinderschänder sind beim Bundeskriminalamt (BKA) bis Donnerstagvormittag 25 Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen. Allen Hinweisen werde mit Nachdruck nachgegangen, sagte eine BKA-Sprecherin. Nach Angaben der Behörde ist der unbekannte Mann auf 42 Videos bei schwersten sexuellen Missbrauchshandlungen an Jungen im Alter zwischen fünf und sieben Jahren zu sehen.

Dem Tatverdächtigen wird mehrfacher sexueller Kindesmissbrauch sowie die Herstellung und Verbreitung von kinderpornografischen Filmen im Internet vorgeworfen. Da der Mann zunächst nicht identifiziert werden konnte, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gießen die Fahndung am Mittwochabend erstmals in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen xy… ungelöst“ veröffentlicht.

Die Ermittler gehen laut BKA davon aus, dass der Mann die 42 Videos vor allem im Jahr 2006 aufnahm und verbreitete. Demnach wären die Opfer heute etwa acht bis zehn Jahre alt. Zwei von ihnen werden in den Filmen mit „Pascal“ und „Marcel“ angesprochen.

„Das BKA schließt den fortgesetzten und noch andauernden Missbrauch auch weiterer Kinder durch den gleichen Täter nicht aus“,

teilte die Behörde mit.

Der Tatverdächtige ist in einigen Sequenzen der Filme deutlich zu sehen und zu hören:

Der Mann ist demnach zwischen 35 und 45 Jahre alt, zwischen 1,75 und 1,85 Meter groß und hat dunkelblondes, kurzes Haar mit Geheimratsecken. In einem Video wird er den Angaben zufolge „Christoph“ genannt.

Neben Hinweisen auf den Verdächtigen erhofft sich das BKA Informationen zu den drei Räumen, in denen die Missbrauchsvideos aufgezeichnet wurden. Auffallend ist eine „lebensgroße, dreidimensionale Clownfigur“ im Wohnzimmer. Ein anderes Zimmer ist mit einer Dinosaurier-Tapete tapeziert. In einem dritten Raum hängen präparierte Hirschköpfe an der Wand; ein Modellsegelschiff steht im Wandregal. Ob sich die Zimmer in derselben Wohnung befinden, sei unklar, teilte das BKA mit. Für Hinweise zur Ermittlung des Täters ist eine Belohnung von 5000 Euro ausgesetzt.

Siehe dazu auch: Ein Schlaglicht

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BKA-Gesetz: DJV stellt Beschwerde vor

April 23, 2009 BlackHole Kommentieren

„Gegen die Einschränkung der Bürgerrechte und der Pressefreiheit durch das BKA-Gesetz hilft nur noch der Gang nach Karlsruhe.“
Mit diesen Worten begrüßte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken am heutigen Vormittag in Berlin die öffentliche Vorstellung der Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz. Verfassungsbeschwerde erheben der freie Fernsehjournalist Christoph Maria Fröhder, ZEIT-Herausgeber Dr. Michael Naumann, die Rechtsanwälte Gerhart R. Baum, Innenminister a.D., und Ulrich Schellenberg, Vorsitzender des Landesverbandes Berlin des DeutscherAnwaltVereins, der psychologische Psychotherapeut Jürgen Hardt, Präsident der Landeskammer für psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten Hessen, sowie der Präsident der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe. Vertreten werden sie von Gerhart R. Baum (Kanzlei Baum Reiter & Collegen) sowie den Rechtsanwälten Dr. Burkhard Hirsch und Peter Schantz.
„Das BKA-Gesetz ist in vielen Punkten verfassungswidrig“, betonte Ex-Innenminister Gerhart R. Baum. Hervorzuheben seien insbesondere die Ausweitung von Sicherheitsbelangen auf Kosten der Freiheit der Bürger, zum Beispiel durch die Möglichkeiten der Online-Durchsuchung und der Überwachung der Telekommunikation, die Verletzung des Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und die Relativierung des Schutzes von Patienten, Mandanten und Informanten in den Berufsgruppen der Ärzte, Anwälte und Journalisten. „Von den Auswirkungen dieses Gesetzes sind nicht nur die Angehörigen verschiedener Berufsgruppen, sondern alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland betroffen“, kritisierte Baum.
Der Deutsche Journalisten-Verband unterstützt die Verfassungsbeschwerde. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken sagte: „Zusammen mit den Ärzten und den Anwälten haben wir bereits im Gesetzgebungsverfahren gegen das BKA-Gesetz deutlich Position bezogen. Es ist leider unumgänglich, dass wir uns jetzt an das Bundesverfassungsgericht wenden müssen.“ Dem Ausgang des Rechtsstreits sehe er mit Zuversicht entgegen.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13

Sie können natürlich vor das Bild ein Laken hängen, das Bild aber hängt dann noch immer dort

April 17, 2009 BlackHole Kommentieren

Missbrauchsopfer gegen Netzsperren
Christian Bahls ist missbraucht worden. Er sagt: „Ursula von der Leyens Kampagne gegen Kinderpornografie nutzt nichts und macht mich erneut zum Opfer.“ Mit seinem Verein Mogis will er gegen von der Leyens Kampagne demonstrieren – diese will am Freitag einen Vertrag mit Internetprovidern unterzeichnen.

Sind Sie ein Opfer von Kindesmissbrauch?

Ja. Und das war der Grund, Mogis zu gründen, den Verein Missbrauchsopfer gegen Internetsperren. Am 27. März, als die Kinderhilfe so publikumswirksam im Familienministerium aufgetreten ist, ist mir das Essen hochgekommen.

Warum?

Wegen der Instrumentalisierung dieser lächelnden Kinder und Ursula von der Leyens Aussagen. Nach dem Motto: Mensch, die Kinderhilfe teilt dasselbe Anliegen wie ich, da stelle ich mich doch einmal publikumswirksam neben das Poster. Zu DDR-Zeiten wurde man als Kind auch missbraucht für Propagandazwecke. Daran hat es mich erinnert.

Warum sind Sie gegen Frau von der Leyens Plan der Netzsperren?

Weil er Kinderpornografie nicht bekämpft. Da ist irgendwo im Internet ein Missbrauch dokumentiert und die Bundesregierung schaut weg. Und sagt uns Bürgern, wir sollen auch wegschauen. Was noch viel krasser ist: Es werden zwischen den Staaten nur die Sperrlisten für die Filter ausgetauscht. Doch niemand bekämpft in seinem eigenen Land die Server, auf denen die Inhalte lagern. Wenn die zu den 1.500 Adressen gehörenden Server in den USA, Holland, Kanada und Deutschland dicht gemacht würden, die derzeit existieren, wären 90 Prozent der weltweit mit einem Browser erreichbaren Kinderpornografie nicht mehr verfügbar.

Auf der norwegischen Sperrliste, die das Bundeskriminalamt unter anderem verwenden will, sind beispielsweise auch 25 deutsche Server verzeichnet, mit 70 genuinen Domain-Namen. Insgesamt gibt es hierzulande sogar über 200 Domain-Namen. Von denen ist ein großer Teil bei einer Firma geparkt, auf deren Seite Domains verkauft werden können. Damit hat diese Firma wahrscheinlich echte Kontaktdaten. Wie sollen sonst die Verkäufe abgewickelt werden? Das Bundeskriminalamt müsste nur zu dieser Firma gehen und die Inhaber der Domains ermitteln.

Woher wissen Sie, dass nicht genau das bereits getan wird?

Diese Liste ist vom März 2009. Es gibt auch Listen aus dem vergangenen Jahr. Zwar sind eine Menge Domains inzwischen ungültig, aber viele der Domains sind immer wieder dabei und noch aktiv.

Meinen Sie, Frau von der Leyen weiß das?

Ich habe ihr eine Email geschrieben, dass es laut der norwegischen Liste einen aktiven Server gibt, der mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,5 Prozent in Deutschland steht, höchstwahrscheinlich in Kiel. Das BKA behauptet, dass es nicht weiß, wo die Server sind. Möglicherweise benutzen die nur Windows und haben keine Ahnung, wie man solche Sperrlisten sachgerecht auswertet.

Aber können die Sperrlisten nicht ein Instrument von mehreren sein im Kampf gegen diese Kriminalität?

Wir sind für die effiziente Bekämpfung von Straftaten nach Paragraf 184 b. Dazu gehört aber, dass man die Inhalte aus dem Internet entfernt und die Inhaber der Server bestraft. Und über die Inhaber kommt man vielleicht auch an Leute, die so etwas herstellen und kann so verhindern, dass weitere Kinder missbraucht werden. Der Missbrauch muss unterbunden werden. Das aber geschieht nicht dadurch, dass die Bundesregierung ihren Bürgern Scheuklappen aufsetzt.

Frau von der Leyen sagt, das würde den Missbrauch eindämmen…

Gut, die Leute können es sich nicht mehr direkt angucken. Aber innerhalb von Sekunden können sie sich einen neuen DNS-Server in ihrem Betriebssystem einrichten und schon können sie es erreichen.

Ihre Forderung an Frau von der Leyen?

Wir haben ihrem Büro diesen Server in Kiel genannt, auf dem vermutlich 18 kinderpornografische Domains liegen. Wir haben nun darum gebeten, dass diese Domains und der Server so bald wie möglich abgeschaltet werden. Ich habe dem Ministerbüro auch noch einmal am Telefon gesagt, dass ich erwarte, dass dieser Server spätestens Freitagfrüh um 9.30 Uhr nicht mehr erreichbar ist, da ich sonst deutlich meine Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Anliegens von Frau von der Leyen äußern werde.

Was war die Reaktion?

Daraufhin ist meine Nachricht noch einmal an das Ministerbüro zurückgeleitet worden. Die war bereits auf dem Weg in die Unterabteilung für Kinder- und Jugendhilfe. Das müssen Sie sich vorstellen… Ich habe da eine Straftat zur Kenntnis gebracht und sie waren dabei, das einfach nur an das Referat weiterzuleiten. Dabei behaupten sie immer, sie wollten Kinderpornografie im Internet bekämpfen.

Ich bin beeindruckt, wie offen Sie mit ihrer Geschichte umgehen…

Das ist Wut. Ich bin durch die aktuelle Diskussion aus meinem Trott gerissen und wieder damit konfrontiert worden. Das ist Ärger und der treibt mich an. Die Diskussion, wie sie gerade läuft, ist nicht hilfreich. Die ist schlimm für die Opfer, ihnen wird damit noch ein zweites Mal wehgetan. Ich fühle mich wieder zum Opfer gemacht. Ich fühle mich in der Debatte für ein politisches Ziel missbraucht.

Denn die Regierung will nur die Verbreitung der „Dokumentation des Missbrauchs“ einschränken, nicht den Missbrauch selbst. Sie können natürlich vor das Bild ein Laken hängen, das Bild aber hängt dann noch immer dort. Die Inhalte werden weiter verbreitet. Statt nur Listen auszutauschen, könnte man doch mit vereinten Kräften daran arbeiten, diese Inhalte dauerhaft aus dem Netz zu entfernen. Denn bisher geht es nur um diese Sperrlisten, nicht um Ermittlungsverfahren.

Das BKA ist noch dazu beim Aufhängen dieses Lakens Ankläger, Ermittler und Richter in einer Person. Wo bleibt da die Gewaltenteilung, wenn kein Gericht eingeschaltet wird? Wo bleibt die grundgesetzliche Rechtsweggarantie? Die wird damit ausgehebelt. Es wird eine schleichende Internetzensur aufgebaut, keine Strafverfolgung. Das alles ist nur möglich, weil das Tabu Kinderpornografie instrumentalisiert wird: Das ist so böse, da darf man gar nicht offen drüber diskutieren. Das ist das gleiche Muster wie in den Familien, in deren Umfeld Missbrauch geschieht.

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Zierckes feuchte Träume…

Januar 20, 2009 BlackHole Kommentieren

BKA-Chef will Bundestrojaner auch gegen organisierte Kriminalität einsetzen
Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, fordert angesichts der „Industrialisierung“ von Cybercrime eine Ausweitung der gesetzlichen Grundlage für heimliche Online-Durchsuchungen und die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung direkt auf dem Rechner eines Verdächtigen. Die Polizei müsse in der Lage sein, der organisierten Kriminalität auch im Internet „Paroli bieten zu können“, erklärte der BKA-Chef am heutigen Dienstag im Umfeld einer Sicherheitstagung des Hightechverbands Bitkom in Berlin. Dazu sei es erforderlich, vor oder nach der Verschlüsselung „auf dem System“ zu sein.
Die Ermittler müssten „auf dem Gerät sein“, um die Kommunikation von Computerkriminellen überwachen zu können.

heise.de

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BKA-Gesetz weiterhin „Angriff auf die Bürgerrechte“

Dezember 17, 2008 BlackHole Kommentieren

Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag hat sich bei seiner Sitzung am heutigen Mittwoch auf die heftig umkämpfte Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) geeinigt. Die Verhandlungspartner folgten dabei laut dpa der Kompromisslinie, die Spitzenpolitiker von Bund und Ländern im Vorfeld nach dem ursprünglichen Nein der Länder ausgehandelt hatten. Auf Verlangen der SPD müssen heimliche Online-Durchsuchungen demnach grundsätzlich von einem Richter genehmigt werden. Auch über den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung soll die Justiz wachen. Zudem werden die Zuständigkeiten des BKA und der Länderpolizeien etwas klarer definiert, damit sich beide Seiten bei der Fahndung nicht ins Gehege kommen. Nicht durchsetzen konnten sich die Sozialdemokraten mit ihrer Forderung nach Korrekturen beim Zeugnisverweigerungsrecht für sogenannte Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Ärzte oder Journalisten.

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BKA-Gesetz vor dem Aus..?

November 17, 2008 BlackHole Kommentieren

Das Gesetz zur Ausweitung der Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) wird im Bundesrat scheitern. Der Freistaat Sachsen will dem BKA-Gesetz nach einem SPD-Parteitagsbeschluss am 28. November im Bundesrat nicht zustimmen.

Damit haben Union und SPD keine Mehrheit mehr – die Landesregierungen mit Beteiligung der FDP, der Grünen oder der Linken votieren voraussichtlich nicht für das Gesetz. Zuvor hatten am Freitag auch mehrere Länder mit großen Koalitionen ihr Abstimmungsverhalten offen gelassen. Die große Koalition hatte die Neuregelung am Mittwoch im Bundestag gegen den erbitterten Widerstand der Opposition verabschiedet.
SPD und Union verfügen im Bundesrat lediglich über eine Stimme Mehrheit. Die SPD in Sachsen forderte nun am Sonntag bei einem Landesparteitag in Burgstädt ihre beiden Regierungsmitglieder auf, das Gesetz abzulehnen. Parteichef Thomas Jurk, der auch Wirtschaftsminister und Vize-Ministerpräsident ist, sagte:

«Wir sind an dieses Votum gebunden.»

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verteidigte das geplante Gesetz weiterhin:

«Es würde doch kein deutsches FBI geschaffen»,

widerholte Schäuble gebetsmühlenartig.
Das BKA bekommt etwa bei der Gefahrenabwehr nur Kompetenzen, die Landeskriminalämter bereits hätten.

«Es ist grober Unfug, hier von einer „Entfesselung der Polizei“ zu reden. (…) Das ist eine Beleidigung jedes Landeskriminalamtes.»

Das BKA-Gesetz erlaubt der Behörde nicht nur die Verfolgung einer bereits begangenen Straftat, sondern schon die Abwehr von (ausdrücklich) nicht näher bezeichneten Gefahren. Die Behörde darf bei Gefahr heimlich private Computer durchsuchen und dazu notfalls in Wohnungen einbrechen. Weiterhin soll das Abhören und die Videoüberwachung von Wohnungen bzw. von Personen -auf Verdacht- erlaubt werden.

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Was bedeutet das BKA-Gesetz wirklich.?

November 13, 2008 BlackHole Kommentieren

BKA-Gesetz: Überwachen bis der Baum kommt

Autor: Daniel Neun, Mittwoch, 12. November 2008, 11:25

„Was ist der Unterschied zwischen einem Kondom und dem Grundgesetz? Na klar – ohne Grundgesetz ist sicherer“.
So oder so ähnlich könnte ein Flurwitz im Innenministerium von Wolfgang Schäuble und August Hanning, oder irgendeiner anderen Bundesbehörde lauten.
Das BKA-Ermächtigungsgesetz, was heute mit williger 2/3-Mehrheit durch das ehrloseste Parlament abgenickt wird was die Deutschen jemals hatten, bedeutet u.a. die faktische Aufhebung des Artikels 13 unseres Grundgesetzes.
Ab sofort werden unter dem technischen wie infrastrukturellen Witz von der „Onlinedurchsuchung“ Bundespolizisten des BKA (neben weiteren Vollmachten) willkürlich jede Wohnung ohne irgendeinen richterlichen Beschluss in Deutschland aufbrechen, dort Kameras und Mikros installieren und rund um die Uhr, wie im Käfig, ausspionieren dürfen.

Aus dem heute zur Abstimmung stehenden Original-Gesetzentwurf nach Empfehlung des Innenausschusses:

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Neue Staatspolizei in Deutschland

April 21, 2008 BlackHole Kommentieren

Nach dem Deutschen Reich und der DDR soll nun auch die Bundesrepublik Deutschland wieder eine zentrale Polizeibehörde mit exekutivischen Befugnissen erhalten, die im gesamten Land angewandt werden dürfen – zunächst nur zur Verhütung von Gefahren des internationalen Terrorismus.

Das Bundeskriminalamt soll im Einzelnen die folgenden Mittel anwenden dürfen:

1. Persönliche Daten sammeln
2. Personen befragen (diese sind verpflichtet, Auskunft zu geben)
3. die Identität von Personen feststellen und Berechtigungsscheine prüfen
4. Personen erkennungsdienstlich behandeln, das heißt u.a.
1. der Person Fingerabdrücke abnehmen,
2. der Person Handflächenabdrücke abnehmen,
3. Foto der Person aufnehmen,
4. Videoaufzeichnung der Person aufnehmen,
5. äußere körperliche Merkmale der Person feststellen,
6. Messungen an der Person vornehmen,
7. die Stimme der Person aufzeichnen.
5. Personen vorladen (diese sind verpflichtet, zu erscheinen)
6. Besondere Mittel der Datenerhebung anwenden, darunter
1. langfristige Observation von Personen
2. geheimes Fotografieren, Filmen und Abhören, auch in Wohnungen
3. sonstige Observationsmittel einsetzen wie GPS-Wanzen
4. Beamte („verdeckte Ermittler“) und Privatpersonen („Vertrauenspersonen“) einsetzen, die sich das Vertrauen des Betroffenen durch Täuschung erschleichen und mit dem Betroffenen auch Wohnungen betreten dürfen; verdeckte Ermittler dürfen auch falsche Papiere benutzen
7. Personen zur geheimen polizeilichen Beobachtung ausschreiben
8. Datenbestände jeder Behörde, jedes Unternehmens und jeder Privatperson erheben, um sie nach bestimmten Merkmalen zu rastern (Rasterfahndung)
9. heimlich Computer und andere Geräte überwachen und Daten auslesen
10. Telefon, Handy, E-Mail, Internet und andere Telekommunikation überwachen
11. Verbindungsdaten abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
12. Standortdaten von Handys abrufen, einschließlich verdachtslos auf Vorrat gespeicherter Daten
13. Internet-Nutzungsdaten abrufen, z.B. von Google und eBay
14. Handys identifizieren und lokalisieren („IMSI-Catcher“)
15. Platzverweise erteilen
16. Personen in Gewahrsam nehmen
17. Personen durchsuchen
18. Sachen in Abwesenheit des Eigentümers geheim durchsuchen
19. Sachen sicherstellen
20. Wohnungen durchsuchen. Bei der Durchsuchung einer Wohnung hat der Wohnungsinhaber das Recht, anwesend zu sein. Ist er abwesend, so ist, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen.
21. Das BKA darf erlangte Daten an jede öffentliche Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefahr und zur Strafverfolgung weiter geben. Das gilt auch für „Zufallsfunde“. Das BKA darf erlangte Daten auch an die Geheimdienste für deren Zwecke weiter geben.

Vor den Maßnahmen des BKA geschützt sind nur Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete, wenn sie ihren Beruf ausüben und nicht Verursacher der abzuwehrenden Gefahr sind.

daten-speicherung.de