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Artikel getaggt mit ‘demokratie’

So retten wir die Demokratie in Iran

Juni 27, 2009 BlackHole 1 Kommentar

Deutlicher kann man die Verlogenheit nicht aufzeigen. Das Internet als Sprachrohr der Demokratie wird überall gross lamentiert – von Merkel und unseren “Volksvertretern” – und in Deutschland wird für uns gleichzeitig eine Infrastruktur für die Zensur geschaffen – und Artikel 20 GG nun endültig abgeschafft! Ein herausragender Kommentar dazu von Thomas Knüwer im Handelsblatt:

Dammbruch im Internet

Für jene, die sich nicht mit dem Thema beschäftigt haben, ist es schwer zu glauben: Morgen wird der Bundestag mit den Stimmen von CDU und SPD ein Gesetz verabschieden, das die Gewaltenteilung zwischen Judikative, Exekutive und Legislative aufhebt. Jene Gewaltenteilung, die in Art. 20 des Grundgesetzes festgeschrieben ist.

Im scheinbaren Kampf gegen Kinderpornografie werden künftig die Ermittler der Landeskriminalämter entscheiden, was ungesetzlich ist und was nicht – ganz ohne Richterspruch. Sie werden eine Liste von Internetseiten erstellen, die gesperrt werden. Diese Liste wird nicht öffentlich zugänglich sein, die Betreiber der betroffenen Seiten werden nicht informiert. Wer diese Seiten besucht, gleichgültig ob absichtlich oder zufällig, dessen Daten werden protokolliert – ohne sein Wissen.

Es ist ein Dammbruch für die Demokratie und ein zynischer Missbrauch des Leides vergewaltigter Kinder. Wer Kinderpornos bekämpfen will, hat dafür ausreichende rechtliche Mittel – auch im Internet. Was fehlt, sind Kapazitäten für die Ermittler. Wer aber glaubt, dass jene Sperren, die sich in Sekunden von jedermann umgehen lassen, Kinderschänder vor Gericht bringen, darf als naiv bezeichnet werden. Dies haben zahlreiche Experten erläutert, doch weder Familienministerin Ursula von der Leyen noch Innenminister Wolfgang Schäuble mochten zuhören. Die Antworten auf eine Bundestagsanfrage der FDP zeigten: Die Bundesregierung hat sich weder mit den Sperrlisten anderer Länder befasst, noch hat sie Wissen über den Kinderporno-Markt. Das aber hatte sie zuvor behauptet.

Tatsächlich funktioniert der Tausch von Kinderpornografie anders als ein ihr Unrecht und agieren entsprechend. Mit den Filtern der Regierung ist ihnen nicht beizukommen. Deshalb ist auch naiv, wer glaubt, dass es hier nur um Kinderpornografie geht. Die Sperrung dieser Inhalte ist lediglich der Anfang. Die Regierung will das Internet kontrollieren – was ebenfalls eine naive Vorstellung ist.

Über 130 000 Bürger protestieren in einer Online-Petition gegen die Internetsperre, es ist die erfolgreichste Petition in der Geschichte des Landes. Der Regierung ist das Aufbegehren offenbar egal – so wie anscheinend auch das Grundgesetz.

Artikel vollständig hier abrufbar:

Kategorien:terror, zensur

Ueberwachung und Zensur total…

Juni 23, 2009 BlackHole Kommentieren

deutschland2009Der Begriff Überwachungsstaat beschreibt ein Szenario, in dem ein Staat seine Bürger mit allen zur Verfügung stehenden und staatlich legalisierten Mitteln überwacht. So sollen Gesetzesverstöße besser und schneller erkannt und verfolgt werden können. Befürworter führen die Verhinderung von Straftaten, organisierter Kriminalität und Terrorismus als Notwendigkeit für die Etablierung einer umfassenden Überwachung der Bürger an. Kritiker halten einen Überwachungsstaat hingegen für nur schwer oder gar nicht mit einer freiheitlichen Demokratie vereinbar. Außerdem weisen sie auf die schlechte Erfolgsquote bei Mitteln wie der Rasterfahndung hin. Im Überwachungsstaat werden die Erkenntnisse aus der Überwachung hauptsächlich zur Verhinderung und Ahndung von Gesetzesverstößen, sowie zur Gewinnung von geheimdienstlichen Informationen über die einzelnen Individuen und Bevölkerungsgruppen genutzt. Die Prävention von Straftaten und anderen unliebsamen Verhaltensweisen der Bürger findet im Überwachungsstaat bereits indirekt durch den ständigen Beobachtungsdruck statt. In diversen überwachenden Staaten waren bzw. sind „präventive“ Festnahmen überwachter Personen vor Veranstaltungen üblich, um das öffentliche Erscheinungsbild der Veranstaltungen zu beeinflussen (China, Nepal, Kolumbien, DDR, UdSSR). Auch in der Bundesrepublik Deutschland wird zur Zeit darüber nachgedacht, gewaltbereite Störer präventiv in Haft zu nehmen (G8-Gipfel in Heiligendamm 2007) [1] Der Überwachungsstaat zeichnet sich auch durch die Einschränkung des Datenschutzes, der Privatsphäre und der informationellen Selbstbestimmung aus. So gesehen ist die informationelle Selbstbestimmung ein direkter Gegenspieler des Überwachungsstaats. Als Beispiele für typische Maßnahmen des Überwachungsstaates seien Rasterfahndungen, Kameraüberwachung öffentlicher Plätze, die routinemäßige Erstellung von Bewegungsprofilen, Gendatenbanken (Genetischer Fingerabdruck), biometrischeDatenbanken, umfassende Kommunikationsüberwachung, sowie die Schleppnetz- und Schleierfahndung und die ab 1. Januar 2008 in Deutschland startende Vorratsdatenspeicherung genannt. Im Präventionsstaat werden im Gegensatz zum Überwachungsstaat die Informationen aus den Überwachungsmaßnahmen des Staates bereits sehr verstärkt genutzt, um unliebsames Verhalten von vornherein zu verhindern. Eine genaue Abgrenzung zwischen Überwachungsstaat und Präventionsstaat ist nicht möglich, da das eine fliessend in das andere übergeht.

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Kategorien:zensur

EU-Parlament beharrt auf Schutz der Grundrechte im Netz

März 27, 2009 BlackHole Kommentieren

In der Debatte um das Telecom-Paket der EU besteht das EU-Parlament in einer Empfehlung für den Ministerrat auf den Schutz bürgerlicher Freiheitsrechte im Internet. Gleichzeitig erkennen die Parlamentarier an, dass kriminelle Aktivitäten im Netz entschieden bekämpft werden müssen. Die Mitgliedsstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass dabei Freiheiten der Bürger nicht eingeschränkt werden. So dürfe die Verbreitung kontroverser politischer Ansichten nicht verfolgt werden.
Das Internet sei ein unverzichtbares Werkzeug für demokratische Prozesse und die politische Willensbildung, schreiben die Abgeordneten den Ministern ins Pflichtenheft. Regierungen und Institutionen selbst sollten das Internet für mehr Transparenz nutzen, etwa bei der Offenlegung von Überwachungsmaßnahmen. Darüber hinaus sei das Netz ein Schlüsselinstrument für die weltweite Ausübung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung, etwa durch Blogging. Durch diese Offenheit sei das Medium gleichzeitig anfällig für Eingriffe von Interessenvertretern oder der öffentlichen Hand sowie für den Missbrauch als Überwachungsinstrument, warnt das Parlament.
Die Regierungen der Mitgliedsstaaten sollten solchen Herausforderungen mit einem angemessenen Regelwerk begegnen, das die Daten, die Privatsphäre sowie die Grundrechte der Bürger schützt und die positiven Effekte des Netzes fördert, ohne die Augen vor den Problemen zu verschließen. Das kann nach Ansicht der Parlamentarier durchaus Einschränkungen gewisser Grundrechte bedeuten, wenn dies angebracht, angemessen und im Einklang mit geltenden Gesetzen und demokratischen Prinzipien geschieht. Eine Zensur, insbesondere von Suchmaschinen, dürfe es nicht geben.
Rat und Kommission sollten eine umfassende Strategie gegen Cybercrime entwickeln. Dabei solle zusammen mit Providern, Ermittlungsbehörden und Nutzervertretern über Maßnahmen gegen Identitätsdiebstahl und Betrug beraten werden. Besonderer Schutz soll den Kindern im Netz zuteil werden. Das Parlament spricht sich – wie zuvor schon die Kommission – für eine Kriminalisierung des sogenannten „Grooming“ aus, der Kontaktaufnahme zu Minderjährigen mit sexuellen Absichten.
Beim Schutz der Urheberrechte verlangen die Parlamentarier Augenmaß, insbesondere müssten Strafen dem Verstoß angemessen ausfallen. Die systematische Überwachung aller Nutzer zur Ermittlung von Urheberrechtsverstößen müsse untersagt werden. Dabei müssten die Grundrechte der Nutzer gewahrt bleiben sowie gegen die teils „exzessiven“ Zugangs- und Nutzungsbeschränkungen seitens der Rechteinhaber vorgegangen werden.

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März 15, 2009 BlackHole Kommentieren

„Ein europäisches Demos existiert nicht“

Februar 21, 2009 BlackHole Kommentieren

Aus Sicht der meisten Blogger sollte sich die EU zu einem Bundesstaat entwickeln. Sie bejahen, grundsätzlich, die Notwendigkeit eines verfassungsähnlichen Ordnungsrahmens für die Union. Zugleich wird der gegenwärtige Rückfall ins nationale Denken bedauert. Viele Blogger plädieren für eine gemeinsame europäische Identität, die eine Voraussetzung sein könnte für einen EU-Bundesstaat. Es fragt sich, ob diese Ambitionen realistisch und wünschbar sind.

Demokratien werden von unten gebaut. Zuerst ist das Volk, dann gibt sich das Volk eine Regierung. In der EU verhält es sich bis dato umgekehrt. Treiber der „Unifizierung“ (Vaclav Klaus) sind die Regierungen. Die Demokratie soll von oben gebaut werden. Ein europäisches Demos existiert nicht. Die Folgen sind aus rechtsstaatlicher Sicht haarsträubend: Die Gewaltentrennung ist ausgehebelt, die Exekutiven werden auf Kosten der nationalen Parlamente und Wähler gestärkt. Der deutsche Bundestag darf von der Regierung in „wichtigen außen- und/oder integrationspolitischen Fragen“ ausdrücklich überstimmt werden. Das Parlament wird zur bloßen Quasselbude herabgewürdigt.

Könnte dieser Konstruktionsfehler unterbunden werden, wenn Europa zu einem Bundesstaat wird ?  Würde eine noch weitergehende Zentralisierung und Vereinigung die EU aus ihren inneren Widersprüchen befreien? Es ist zu bezweifeln. Real existierende Staaten sind Gebietskörperschaften mit einer Bevölkerung, die sich als Subjekt ihrer Gesetzgebung versteht. Eine gewaltlose Vereinigung der Europäer zu einem europäischen Staatsbürgervolk ist nicht in Sicht. Man mag es bedauern, aber es ist so: Die EU wird heute faktisch als Agentur zur Durchsetzung nationaler Interessen verwendet. In basarähnlichen, unüberschaubaren Verfahren werden Gesetzespakete geschnürt. Das Volk kann bei Bedarf beigezogen werden. Das ist ein Irrweg.

Ich sehe eine Lösung in einer Rückkehr zu eher föderalen Strukturen mit einem Europa starker Vaterländer. Die wirtschaftliche Öffnung würde es möglich machen, dass die EU, wie einst das Römische Reich, offen sein könnte für die Türkei und die Länder des Mittelmeerbeckens.

Hier gefunden:

Rückblick 2007…

Januar 22, 2009 BlackHole Kommentieren

(Reichs)innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat das Jahr 2007 für einen Frontalangriff auf fast alle Bürgerrechte genutzt. Der »Systemveränderer«, wie ihn Verfassungsrichter Udo di Fabio dabei noch wohlwollend bezeichnete, kennt dabei keinerlei Tabus mehr. Mit der Aussage:
»Diejenigen, die sagen, Guantánamo ist nicht die richtige Lösung, müssen auch bereit sein, darüber nachzudenken, was die bessere Lösung ist, denn allein mit Kritik ist kein Problem gelöst«, warb Schäuble in der ARD-Tagesschau am 8. Dezember 2007 ganz unverholen für diverse Foltermethoden beim Umgang mit sog. „Terroristen“ und/oder „Gefährdern“.Das Erfolgsrezept (!) von Merkel’s Kettenhund Schäuble… ist Panikmache pur. Vorläufiger Höhepunkt dieser Panikmache: Mitte September scheute Schäuble sich in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung nicht, die Bedrohung durch einen terroristischen Angriff »mit nuklearem Material« heraufzubeschwören.
»Viele Fachleute (BKA) sind inzwischen überzeugt, daß es nur noch darum geht, wann solch ein Anschlag kommt, nicht mehr, ob«, schürte Schäuble die Angst vor der »schmutzigen Bombe«. Im Klartext bedeutet diese Aussage…die Regierung wird in nächster Zeit einen Anschlag vorbereiten und ausführen lassen, ganz so wie von Schäuble „vorhergesagt.“ Als Testlauf dafür dienten die angeblichen Terroristen aus dem Sauerland [1]…
Zu Schäubles rhetorischem Arsenal gehört auch die These, äußere und innere Sicherheit würden sich nicht mehr auseinander halten lassen. Die Trennung zwischen Völkerrecht im Frieden und Völkerrecht im Krieg werde den neuen Bedrohungen (welche Bedrohungen das sind, läßt Schäuble regelmäßig offen …) nicht mehr gerecht, orakelte Schäuble ebenfalls noch im November 2007. Auch die Einordnung von Terroristen in das System des humanitären Völkerrechts, das von der Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nicht-Kombattanten ausgeht, bereitet dem Minister Schwierigkeiten. Mit seiner Argumentation orientiert sich der deutsche Innenminister offenkundig an der Position der Nationalsozialisten, die damals »Juden« weder Menschenrechte noch Rechte nach der Strafprozeßordnung einräumten, sondern sie komplett rechtlos stellten.
Schäuble wehrt sich auch gegen »Denkverbote«. Das Ergebnis: Die Unschuldsvermutung für Jedermann steht auf der Abschußliste und wird früher oder später abgeschafft, die Frage nach gezielten Tötungen Verdächtiger (wer immer das sein mag…),sog. Gefährder (targeted killing) darf gestellt werden, und die Sicherungshaft -für jeden Bürger- ohne strafgerichtliche Urteile ist nicht nur in Aussicht gestellt, sie wird ebenfalls demnächst kommen.

Im Jahr 2007 blieb es nicht nur bei verbaler Scharfmacherei. Aus der Forderung, die Befugnis für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren endlich im Grundgesetz zu fixieren, wurde der Praxistest beim G-8-Gipfel. Mit rechtswidrigen »Tornado«-Tiefflügen und Spähpanzern der Bundeswehr… wurden friedliche Demonstranten überwacht.
Die CDU/CSU/SPD will offenbar -mit allen Mitteln und gegen jeden Widerstand- aus der angeblichen und durch nichts bewiesenen »terroristischen Gefahr« in Deutschland den »Ernstfall« konstruieren. Mit dem neuen Rechtsbegriff (Quasi-Verteidigungsfall) soll demnächst -etwa in 2008/09… das Kriegsrecht im Inneren der Bundesrepublik mit allen Konsequenzen eingeführt werden.
Das noch bestehende Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten wird von CDU/CSU/SPD (Beckstein,Schäuble,Ziercke etc.) inzwischen ganz offen als überflüssig und vor allem als äußerst hinderlich bei der Duchsetzung der eigenen Pläne bezeichnet. Seit alle Sicherheitsbehörden in einem »Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum« vereint sind, wurde dieser -immer noch gültige- rechtsstaatliche Grundsatz faktisch außer Kraft gesetzt. Jetzt beschleunigt Schäuble den Ausbau des Bundeskriminalamtes (BKA) zu einem deutschen FBI. Mit der Reform des BKA-Gesetzes Anfang 2008 wurde der Polizeibehörde auch Vorfeldermittlungen mit geheimdienstlichen Mitteln gestattet.
Und Schäuble will noch mehr: Er besteht darauf, Informationen, die andere Staaten unter Folter erlangt haben, auch in der BRD nutzen zu dürfen.

Ein Generalangriff wird von Schäuble auch auf die Privatsphäre eines jeden Einzelnen geführt.
Ganz oben auf Schäubles Wunschliste steht die Verankerung heimlicher Online-Durchsuchungen von privaten Computern im BKA-Gesetz. Ende Februar 2008 wird das Bundesverfassungsgericht über die heimliche Online-Durchsuchung beraten und entscheiden. Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses Sebastian Edathy (SPD) ließ am 15. Dezember dazu durchblicken, daß seine Partei nach einem Urteil aus Karlsruhe der Online Durchsuchung zustimmen werde. Was soll man von Sozialdemokraten, deren Bundesjustizministerin Brigitte Zypries die Vorratsdatenspeicherung in ihrer Jahresbilanz als Erfolg preist, auch anderes erwarten? Zypries war noch nicht einmal in der Lage, Anwälten und Journalisten bei der Neuregelung der Telefonüberwachung den gleichen Abhörschutz zu verschaffen wie Abgeordneten und Geistlichen. Dieses Zwei-Klassen-Recht bei Geheimnisträgern führte zu heftigen Protesten der Betroffenen sowie der Opposition im Bundestag, wurde aber unbeirrt von CDU/CSU und SPD durchgesetzt.
Abgesehen davon, auch wenn dieser „Abhörschutz“ im Gesetz verankert ist…wird er in Zukunft bei jeder sich bietenden Gelegenheit umgangen werden…

Gebremst werden Schäuble und seine Sicherheitsfanatiker im Moment noch von den Gerichten. So mußte sich die Generalbundesanwältin Harms vom Bundesgerichtshof belehren lassen, daß die Beweise gegen die angebliche »militante gruppe« nicht ausreichend für Haftbefehle waren, und daß die erhobenen Tatvorwürfe nicht unter den Paragraphen 129a StGB (»Terroristische Vereinigung«) fallen.
Die Ausweitung der 129a-Verfahren zur Kriminalisierung und Einschüchterung der Bevölkerung mit entsprechenden Ermittlungsmethoden und Konsequenzen für jeden Betroffenen ist damit nicht gestoppt…

[1] Die Blondiermittelbomber aus dem Sauerland…

Die angeblichen Terroristen taten alles, um rechtzeitig verhaftet zu werden. Ist ein deutsches 9/11 in letzter Minute verhindert worden? Sollte – rechtzeitig zum Jahrestag des 11. September – „der wohl gefährlichste Anschlag der bundesdeutschen Geschichte“ (Spiegel) „eine bisher nicht gekannte Dimension des Schreckens nach Deutschland“ bringen (FAZ)? So oder ähnlich las man es nach der Festnahme dreier Verdächtiger am 4. September im sauerländischen Oberschledorn.
Zeitgleich leitet Innenminister Schäuble aus dem Geschehen den ultimativen Imperativ ab, nun endlich den Zugriff auf private Computerfestplatten zu ermöglichen – obwohl nach allen bisherigen Informationen keineswegs die Online-Fahndung, sondern nur das bereits legale Spektrum von Überwachungsmethoden bei der Jagd auf die angeblichen Terroristen in Gebrauch kam. Der Widerstand der SPD (sofern er überhaupt vorhanden war…) gegen den perfektionierten Überwachungsapparat bröckelte erkennbar.Dabei gibt es gute Gründe, nicht nur dem Vordringen von Schäuble und Co. zu wehren, sondern auch der Hysterie entgegenzutreten, mit der das Bundesinnenministerium einem Mega-Anschlag in Deutschland regelrecht herbeiredete. Wie viele ungeklärte Fragen es in diesem Fall gibt, zeigt schon der Umstand, dass selbst die Bild-Zeitung mittlerweile darüber berichtet. So schreibt das Springer-Blatt in seiner Ausgabe vom 10. September unter der Überschrift Die Merkwürdigkeiten im Fall der deutschen Terror-Bomber: „Fritz G., Adem Y., Daniel S. und ihre Helfer müssen seit Monaten gewusst haben, dass sie unter Beobachtung standen: (…) Warum machten die drei trotzdem weiter?“ Eine mehr als berechtigte Frage.
Die angeblichen Superterroristen von Oberschledorn legten quer durch die Republik eine Fährte so breit wie eine Elefantenherde es nicht besser gekonnt hätte. Völlig unklar bleibt, warum angeblich mehrere hundert Beamte über mehrere Monate mit ihrer Überwachung beschäftigt waren. Das angebliche Islamisten-Trio verhielt sich nämlich dermaßen auffällig, dass ein Streifenwagen mit Dorfpolizisten zur Überwachung vollauf genügt hätte.

Unglaublich, aber wahr: Fritz G., der angebliche Chef der „Blondiermittelbomber“, war bereits 2005 unter dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung festgenommen worden. Er wusste also sehr genau, dass ihn die Behörden registriert haben. Trotzdem fuhr er am Silvestertag 2006 mit Freunden „mehrfach auffällig“ (Spiegel) vor einer US-Kaserne in Hanau hin- und her – so auffällig, dass das Observationskommando des Verfassungsschutzes das Auto anhalten und die Personalien aufnehmen ließ. Am 6. Januar 2007 fand in der Wohnung von G. in Ulm und in der seines Freundes Ayhan T. in Bremen eine Hausdurchsuchung statt. Die FAZ wundert sich: „Dass Fritz G. und seine mutmaßlichen Komplizen sich von der Hausdurchsuchung nicht abschrecken ließen, dass sie im Gegenteil erst danach (!!!) begannen, kanisterweise chemische Stoffe zu beschaffen, Häuser und Garagen zu mieten, Zünder zu besorgen und in ihren (abgefangenen) E-Mails angeblich sogar die Fahnder zu verhöhnen, wirft ernste Fragen auf.“
Beim Kauf der einschlägigen Chemikalien verhielten sich die mutmaßlichen Bombenbauer ebenfalls betont auffällig: Man fuhr mehrfach zu einem Großhändler nach Hannover, kaufte sukzessive zwölf Fässer mit 730 Kilo Wasserstoffperoxid und transportierte den Stoff quer durch die Republik.
Nichts brachte die Planer des „infernalischen Plots“ (Spiegel) aus der Ruhe: Weder, dass Anfang Mai der Focus einen Artikel veröffentlichte, der die Gruppe ziemlich genau beschrieb, noch dass im Juni Tolga D., ein enger Freund von Fritz G., in Pakistan festgenommen und dann der Münchner Polizei übergeben wurde – angeblich nach einem Besuch in einem Terrorausbildungscamp. Wie dreist das Trio operierte, zeigen zwei Vorfälle: Einmal randalierte Adem Y. so wild vor einer Disco voller US-Soldaten – einem potentiellen Anschlagsziel -, dass eine Polizeistreife eingriff. Ein anderes Mal fühlten sich die Islamisten von der Observation der Dienste so genervt, dass sie seelenruhig an einer roten Ampel ausstiegen und dem Verfolgerwagen die Reifen zerstachen.
Auch die Wahl von Oberschledorn als Operationsbasis spricht Bände: In der beschaulichen 900-Seelen-Gemeinde kannte jeder jeden. Inmitten der braven Dörfler und treuen Dauertouristen mussten die drei wilden Männer auffallen wie Panzerknacker auf einer Geburtstagsparty im Hause Duck. Zu guter Letzt fuhren „Terror-Fritz“ (so der Welt-Pejorativ) und seine Komplizen am 3. September mit aufgeblendetem Licht auf eine Polizeisperre zu, das Auto voll mit Elektrozubehör zum angeblichen Bau ihrer Höllenmaschine. Als wollten sie plakatieren: Wir sind gefährlich, bitte nehmt uns fest.

Zur Auflösung all dieser Merkwürdigkeiten gibt es drei Theorien. Entweder die Truppe war zu blöd, ihre kriminelle Energie zielführend einzusetzen. Oder sie wollte durch ihr auffälliges Agieren die Sicherheitsbehörden von anderen Terrorzellen ablenken, die in der Zwischenzeit unbehelligt ihre eigenen Planungen weitertreiben konnten. Oder (die glaubwürdigste These…) die drei fühlten sich vor Verhaftung geschützt, weil sie im Auftrag des Geheimdienstes handelten und glaubten, Protektion von höchster Stelle zu genießen.

Im Auge behalten sollte man den Hinweis des Spiegel, dass Fritz G. „vor ein paar Jahren im Umfeld von Yehia Yousif in Neu-Ulm auftauchte … Zeitweilig war er (Yousif) V-Mann des Verfassungsschutzes. Unter Yousif entwickelte sich Neu-Ulm … zu einem bundesweiten Magneten für Islamisten …“

Kategorien:Politik, terror, ueberwachung

Vertrag von Lissabon…Globaler Faschismus…Deutschland und die EU…

März 26, 2008 BlackHole Kommentieren

Droht Deutschland ein zweites Versailles ?

Die globale Finanzkrise spitzt sich immer mehr zu, und selbst die Finanzpresse benutzt inzwischen eine Terminologie, die man bis vor kurzem nur in dieser Zeitung finden konnte: immer weitere »Schockwellen« erschüttern das System, bei denen es um Zahlen in einer Größenordnung geht, die alleine schon verdeutlicht, daß wir uns in einer hyperinflationären Systemkrise befinden. Bei den sogenannten Monoliner-Versicherungen, die über ein Geschäftsvolumen von 2300 Milliarden $ verfügen, drohen massive Verluste.

Der Kollaps hat nun nach den sogenannten Subprime-Hypotheken weitere Kategorien von Hypotheken und den privaten wie kommerziellen Immobilienmarkt erreicht, mit verheerenden Folgen für den Bausektor und das Steueraufkommen. Die Finanzierung eines Großteils von 600 Milliarden € Autokrediten gerät ins Wanken, 900 Milliarden € persönlicher Kreditkarten-Kredite geraten in Gefahr. Die Hypotheken- und Immobilienkrisen in Großbritannien und Spanien drohen die amerikanische noch zu übertreffen. Die USA drohen in eine Depression abzustürzen, und der Rest der Welt ist in Gefahr, sich an der amerikanischen Erkältung mit einer Lungenentzündung anzustecken. Wenn man sich an die Reaktion der Finanzoligarchie auf die Weltfinanzkrise und Depression der dreißiger Jahre erinnert, sollte es einen eigentlich nicht überraschen, daß diese Finanzoligarchie heute mit ganz ähnlichen Rezepten auf die jetzige Krise zu reagieren versucht wie damals. Damals sahen die internationalen Kartelle im Korporativismus Mussolinis und in der Austeritätspolitik Hjalmar Schachts die Antwort auf die wirtschaftlichen Probleme nach dem Ersten Weltkrieg, die Schuldenstruktur nach dem Versailler Vertrag, die Weltfinanzkrise und die große Depression der dreißiger Jahre. Es sollte nicht überraschen, daß die Wall Street ihren eigenen Kandidaten bereithält, der die Interessen der Finanzoligarchie im Weißen Haus durchsetzen soll: den Multimilliardär und Bürgermeister von New York, Michael Bloomberg, der immerhin bereit ist, sein persönliches Vermögen von elf (!) Milliarden $ im Wahlkampf einzusetzen und damit in fünfzig Staaten einen Wahlkampfapparat aufzuziehen. Die Berichterstattung in der britischen Presse über die Verstrickung Obamas in dubiose Kreise um den in Haft sitzenden Finanzier Rezko und den in London lebenden Iraki Nadhmi Auchi verdeutlichen, wie einfach eine Medienkampagne die Kandidatur Obamas beenden könnte. Bloomberg wird von einer Kombination von Interessen unterstützt, zu denen George Shultz und Felix Rohatyn gehören, die neben ihrer damaligen Unterstützung für den chilenischen Diktator Pinochet vor allem die Idee eines globalen Empire eint. Eine Option bestünde darin, Bloomberg zum Vizepräsidentschaftskandidaten McCains zu machen, dessen Gesundheitszustand bereits Gegenstand zahlreicher Diskussionen in Washington ist. Aber auch die Möglichkeit, Bloomberg in der Demokratischen Partei als Machtfaktor einzubringen, wird erwogen, nachdem Obama in den Medien demontiert und Hillary Clinton irgendwie eingedämmt wäre. Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise, zu der es durchaus schon vor den Nominierungsparteitagen kommen könnte, würde dann der Bloomberg-Apparat mit Hilfe Schwarzeneggers und des Kennedy-Clans die Macht an sich reißen.

Gefahr in Europa

Wenn man jetzt die höchst bedenklichen Entwicklungen in Europa um den sogenannten EU-Reformvertrag hinzurechnet, wird deutlich, wie sich die internationale Finanzoligarchie eine Globalisierung vorstellt, um korporativistische und Schachtsche Politik auf Kosten des Lebensstandards der Bevölkerung durchzusetzen. Denn mit dem Vertrag von Lissabon, der am 13. Dezember 2007 vom EU-Gipfel beschlossen wurde, aber noch nicht von den Parlamenten ratifiziert ist, bestünde auch für Europa die Struktur, massivste Sparprogramme und Militäreinsätze in der ganzen Welt durchzusetzen, wogegen die einzelnen Mitgliedstaaten kein Vetorecht mehr hätten. Der sogenannte vereinfachte Europäische Vertrag, bei dem die 2005 von Frankreich und Holland in Referenden abgelehnte Europäische Verfassung mit einem sophistischen Trick einfach in einen ›Vertrag‹ umbenannt wurde, der aber 95 % des Inhalts beibehält, bedeutet noch einen gewaltigen weiteren Schritt in Richtung einer supranationalen Diktatur, als es das Monstrum des Maastrichter Vertrags und des Stabilitätspaktes bereits gewesen ist. Während die französische und holländische Bevölkerung 2005 in Volksabstimmungen noch klar ihre Ablehnung ausdrücken konnten, versuchen die Regierungen nun in völlig undemokratischer Weise durch die Umbenennung dasselbe Paket klammheimlich durch die Parlamente ratifizieren zu lassen. Der aufschlußreichste Hinweis, wohin die Reise gehen soll, ist die Neuschaffung des Amtes eines Europäischen Präsidenten, der von einer Mehrheit von Staats- und Regierungschefs für zweieinhalb Jahre gewählt werden soll. Dieser Präsident hätte die Machtbefugnis, politische Initiativen vorzugeben oder zu verhindern. Wenn man bedenkt, daß für diesen Posten im Augenblick ausgerechnet der Vater des Irakkriegs Tony Blair gehandelt wird, der bereits von Bush einseitig zum Repräsentanten des sogenannten Nahost-Quartetts bestimmt wurde, dann wird deutlich, wie das angloamerikanische Sonderverhältnis, das schon zwischen Bush und Blair bestanden hat, zwischen Bloomberg und Blair fortgesetzt werden soll. Falls der Vertrag von Lissabon von den Parlamenten ratifiziert wird, fiele in rund fünfzig Bereichen die Entscheidungsgewalt an die EU-Bürokratie, die natürlich keiner Wählerschaft gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Dazu gehört z.B. auch eine sogenannte Solidaritätsklausel in der Außenpolitik, die bedeutet, daß sich alle EU-Mitgliedsländer beim Kampf gegen ›terroristische Aktivitäten‹ gegenseitig auch militärisch unterstützen müßten. Diese Formulierung ist ein völliger Gummiparagraph, um die Beteiligung an Kampfeinsätzen überall in der Welt zu erzwingen.

Der Druck auf Deutschland seitens USA und Nato, sich mit Kampftruppen im Süden Afghanistans zu beteiligen, gibt bereits einen Vorgeschmack auf das, was da geplant ist. Und wenn es dann als Folge dieser Politik zu terroristischen Anschlägen in Deutschland kommt, dann würden weitere Militäroperationen gegen die Verursacher folgen, egal aus welchem Land sie kommen. Und schon wären wir bei dem ›hundertjährigen Krieg gegen den Terrorismus‹, von dem der ehemalige CIA-Chef Woolsey nach dem 11. September gesprochen hatte. Wenn also ein EU-Präsident Blair beschlösse, z.B. gegen den Iran Krieg zu führen, gäbe es keine Möglichkeit, dies zu verhindern. Völlig inakzeptabel ist auch die Schaffung des Postens eines ›EU-Außenministers‹, eines sogenannten ›Hohen Repräsentanten‹ für die auswärtigen Angelegenheiten der EU, der die außenpolitischen Beziehungen vorschreiben können soll, wogegen die einzelnen Mitgliedsländer kein Vetorecht mehr hätten. Der Artikel über den Binnenmarkt übernimmt die EU-Richtlinien für die Privatisierung öffentlicher Dienste wie Bahn, Post, Telekommunikation, Strom- und Gasversorgung. Weiter werden alle staatlichen Beihilfen für öffentliche Dienste oder Betriebe als illegal erklärt. Jede Wiederverstaatlichung von öffentlichen Einrichtungen durch die Kommunen wäre ebenfalls unmöglich, egal welche Erfahrungen diese auch mit von Heuschrecken privatisierten Diensten gemacht haben mögen. Andere Bereiche, in denen die EU-Richtlinien vorgibt, könnte man in den Bereich der Satire verweisen, wenn sie leider nicht auch Effekte in der realen Welt hätten; dazu gehören die vorgegebene Lärmobergrenze von 85 Dezibel, was sogar die Aufführung klassischer Konzerte unmöglich machen würde, oder etwa das Dekolleté-Verbot in Biergärten wegen des obligatorischen Schutzes vor Sonneneinstrahlung, um nur zwei abstruse Beispiele zu nennen. Wenn man dann noch die systematische Sabotage der Hochtechnologiebereiche in Deutschland hinzunimmt, dann wird deutlich, daß es die Intention der internationalen Finanzoligarchie ist, den Morgenthauplan mit einiger Verspätung doch noch zu verwirklichen. Während z. B. Frankreich Kernkraftwerke und -technologie sowie den TGV international effektiv vermarktet, wurde die Nutzung des technisch in einer ganz anderen Liga angesiedelten Transrapid verhindert. Anstatt die völlig verstopften Autobahnen in NRW durch ein kombiniertes System von Transrapid und Cargocap wirksam und umweltfreundlich zu entlasten, beschließt die Landesregierung, das ganze Ruhrgebiet in eine ›Umweltzone‹ zu verwandeln, in der nur noch schadstofffreie Autos und Lastwagen fahren dürfen, was natürlich noch mehr Kosten verursacht, aber keinen einzigen Stau verhindert. Desgleichen ist die fortgesetzte Sabotage der vierten Generation des inhärent sicheren Hochtemperaturreaktors, der wirkliche Energiesicherheit und den Übergang zu einer Wasserstoff-Industrie ermöglichte, nur zu verstehen, wenn man die oligarchischen Interessen hinter all diesen Absurditäten in Betracht zieht. Als der Versailler Vertrag nach dem Ersten Weltkrieg die Höhe der von Deutschland zu zahlenden Kriegsreparationen so festsetzte, daß nur die Hyperinflation von 1923 die Konsequenz sein konnte, verbarg sich dahinter die Intention, Deutschland als Industrienation ein für allemal auszumerzen. Als Walter Rathenau versuchte, diesen Plan mit dem Rapallo-Vertrag zu verhindern, kamen innerhalb eines Jahres alle Unterzeichner dieses Vertrages zu Tode. Der Morgenthau-Plan wurde nur deshalb nicht umgesetzt, weil sich durch den Kalten Krieg andere geostrategische Bedingungen ergaben.

Als Mitterrand, Thatcher und Bush nach dem Fall der Mauer Bundeskanzler Kohl schließlich dazu brachten, die D-Mark aufzugeben und der Währungseinheit mit dem Euro zuzustimmen, triumphierten einige Mitarbeiter Mitterrands mit der Bemerkung, man habe Deutschland dazu gekriegt, sein zweites Versailles zu unterschreiben. Wenn jetzt der Deutsche Bundestag das Monstrum von Lissabon unterschreibt, wäre dies die endgültige Ratifizierung dieses zweiten Versailler Vertrags, und jeder, der die Geschichte studiert hat, wird nicht leugnen können, daß im ersten Versailler Vertag die Wurzel für den Zweiten Weltkrieg lag.

Eines ist gewiß: Wenn die Verantwortlichen in Politik, Wirtschaft und den Sozialverbänden nicht bald aufwachen und Widerstand gegen diese fundamental gegen die deutschen Interessen gerichtete Politik leisten, dann wird tatsächlich in zwanzig Jahren der Kölner Dom in einem Museum in der Mongolei ausgestellt werden – als Fossil einer Gesellschaft, die zu naiv, zu korrupt und zu träge war, ihr eigenes Überleben zu sichern.

Kategorien:Politik, terror

Prof. Schachtschneider : Rechtsstaaten müssen aus der EU ausscheiden

März 22, 2008 BlackHole Kommentieren

Ein Staat ohne Legitimation

Von Karl Albrecht Schachtschneider

Nach einem halben Jahrhundert europäischer Integration hat Deutschland gänzlich andere politische Strukturen, als sie das Grundgesetz verfasst hat. Die Republik ist keine Demokratie im freiheitlichen Sinne mehr. Sie ist kein Rechtsstaat mehr, in dem durch Gewaltenteilung und Rechtsschutz die Grundrechte gesichert sind. Sie ist kein Sozialstaat mehr, sondern unselbstständiger Teil einer Region des globalen Kapitalismus. Sie ist auch kein Bundesstaat mehr, weil Bund und Länder ihre existenzielle Staatlichkeit eingebüßt haben. Die Strukturprinzipien des Grundgesetzes, welche die Integration in die Europäische Union nach dessen Artikel 23 Absatz 1 respektieren muss, sind entwertet.
In einer solchen Union darf Deutschland nach seiner Verfassung nicht Mitglied sein.
Demokratie ist die politische Form der allgemeinen Freiheit. Die Gesetze müssen der Wille aller Bürger sein. Wenn sie nicht das Volk unmittelbar durch Abstimmungen beschließt, müssen sie im Parlament (eingebettet in den öffentlichen Diskurs) beraten und beschlossen werden. Die meisten Rechtssätze, die in Deutschland gelten, sind aber von den exekutiven Organen der Union als Richtlinien und Verordnungen beschlossen worden, insbesondere im Wirtschaftsrecht. Das Europäische Parlament hat nur begrenzten Einfluss auf diese Rechtsetzung, vor allem aber ist es kein wirkliches Parlament, das die demokratische Legitimation auch nur stärken könnte. Das Stimmgewicht seiner Wähler weicht krass voneinander ab. Die Rechtsetzung der Union kann nicht von den nationalen Parlamenten verantwortet werden, um dem demokratischen Prinzip zu genügen; denn deren Abgeordnete können die Unionspolitik schlechterdings nicht voraussehen. Das demokratische Defizit der Rechtsetzung der Union ist nicht behebbar.
Die Union hat, wie alle zentralistischen Bürokratien, ihre Befugnisse auf alle wirtschaftlich wichtigen Bereiche ausgedehnt, vielfach entgegen dem Text der Verträge. Das ist vor allem das Werk der Kommission und des Europäischen Gerichtshofs, welche die Verträge nicht etwa eng, wie es das Subsidiaritätsprinzip gebietet, handhaben, sondern denkbar weit, oft ohne Rücksicht auf den Wortlaut, aber im Interesse der Integration. Verschiedentlich haben die Mitgliedsstaaten, die „Herren der Verträge“, Texte nachgereicht, um den „gemeinschaftlichen Besitzstand“ zu festigen.
Die Judikatur der unmittelbaren Anwendbarkeit der Grund- oder Marktfreiheiten hat die an sich völkerrechtlichen Pflichten der Mitgliedsstaaten zu subjektiven Rechten der Unternehmen gewandelt, gewissermaßen zu Grundrechten. Das hat die Gemeinschaft der Sache schon nach 1963 zum Staat gemacht, ein Staat freilich ohne legitimierendes Staatsvolk.
Die Mitgliedsstaaten haben sich gegen diesen Umsturz nicht gewehrt, auch nicht deren Gerichte. Seither ist der mächtigste politische Akteur der Europäische Gerichtshof.
Sein Leitbegriff ist das Gemeinschaftsinteresse. Die Mitgliedsstaaten können ihre Interessen nur behaupten, wenn der Gerichtshof diese als zwingend anerkennt. Das tut er fast nie. Diese Judikatur hat die weitreichende Deregulierung erzwungen, auch der Daseinsvorsorge (Energie usw.). Der Wettbewerb soll Effizienz und Wohlstand steigern, wird aber von der Kommission ohne rechtsstaatsgemäßen Maßstab, meist im Kapitalinteresse administriert. Marktmächtige Oligopole sollen weltweit wettbewerbsfähig sein. Das Sozialprinzip hat keine Entfaltungschance mehr. Die Gerechtigkeit soll ausgerechnet der Markt herstellen – ohne soziale Ordnung ein globales Ausbeutungsszenario.
Das Herkunftslandprinzip, vom Gerichtshof entgegen dem Vertrag entwickelt, ist ein wesentlicher Hebel der Entdemokratisierung und Entmachtung der Völker. Die Gesetze aller Mitgliedsstaaten entfalten in allen Mitgliedsstaaten Geltung und Wirkung, im Lebensmittelrecht, im Arbeitsrecht, im Gesellschaftsrecht usw. Die Völker können ihre Politik nicht mehr durchsetzen, vielmehr müssen sie ihre Standards nach unten anpassen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu wahren. Die Handhabung der Niederlassungsfreiheit etwa macht es möglich, der deutschen Unternehmensmitbestimmung auszuweichen.
Der Gerichtshof hat die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft dekretiert, Abkommen mit dritten Staaten über den Handel mit Waren und Dienstleistungen zu schließen. Nach dem Vertrag sollte die Gemeinschaft lediglich „einheitliche Grundsätze“ der „gemeinsamen Handelspolitik“ gestalten. Die Folgen sind verheerend. Handelspolitik kann nicht allein dem Freihandel oder allein der Protektion verpflichtet sein. Sie muss der Lage einer Volkswirtschaft gerecht werden.
Die Zuständigkeitspolitik der Union macht die Völker gegenüber der Globalisierung wehrlos. Hinzu kommt die grenzenlose Kapitalverkehrsfreiheit, welche seit 1994 gilt. Sie ermöglicht im Verbund mit den Verträgen der Welthandelsordnung den rücksichtslosen Standortwechsel der Unternehmen in Billiglohnregionen und damit den Verlust von Arbeitsplätzen und des erwirtschafteten Kapitals, das woanders investiert wird.
Die wettbewerbsverzerrende Währungsunion nimmt zudem den Euroländern die Hoheit über die Auf- oder Abwertung ihres Geldes, durch welche sie sich leistungsgerecht am Binnen- und am Weltmarkt behaupten könnten. Im Übrigen leistet Deutschland erheblichen finanziellen Transfer in die Euroinflationsländer, denen wiederum durch die notwendig undifferenzierte Währungspolitik der Europäischen Zentralbank die Wettbewerbsfähigkeit verloren geht.
Die Gewaltenteilung, welche gegen die übermäßige Machtentfaltung der Exekutive gerichtet ist, ist im Unionsstaat nicht verfasst, wenngleich der Vielheit der Mitgliedsstaaten gewisse machthemmende Wirkungen nicht abgesprochen werden können. Die eigentliche Macht haben außer den Staats- und Regierungschefs die Kommission und der Gerichtshof, beide ohne demokratische Legitimation. Im Gerichtshof judizieren Richter, von denen allenfalls einer eine mehr als schmale Legitimation aus seinem Land hat. Diese mächtigen und hoch bezahlten Richter werden ausgerechnet im Einvernehmen der Regierungen ernannt, auch nur für sechs Jahre, aber mit der Möglichkeit der Wiederernennung. Das schafft keine Unabhängigkeit. Einen größeren Tort [Kränkung, Unbill] kann man dem Rechtsstaat kaum antun, zumal diese Richter alle rechtlichen Grundsatzfragen für etwa 500 Millionen Menschen entscheiden. Der Grundrechteschutz leidet schwere Not, seitdem die Gemeinschaftsordnung unser Leben weitestgehend bestimmt. Seit seinem Bestehen hat der Gerichtshof, der, gedrängt vom Bundesverfassungsgericht, die Grundrechteverantwortung an sich gezogen hat, nicht ein einziges Mal einen Rechtssatz der Gemeinschaft als grundrechtswidrig erkannt.
Der Verfassungsvertrag, der in Frankreich und in den Niederlanden gescheitert ist, den die Bundeskanzlerin als Ratspräsidentin aber wieder beleben will, hat den Wechsel der Union von der völkerrechtlichen Organisation, dem Staatenverbund, zum Bundesstaat mit fast allen existenziellen Staatsbefugnissen auch textlich vollzogen. Er benutzt die Sprache des Staatsrechts, nicht mehr die des Völkerrechts. Freilich wird die demokratische Legitimation, die nur ein existenzieller Staat, nämlich ein Staatsvolk, einer solchen Staatsgewalt geben könnte, nicht gestärkt, weil es das Volk „Europas“ nicht gibt. Ohne Referenden aller beteiligten Völker kann ein europäisches Volk nicht entstehen. Diese Referenden aber fürchtet die „Elite“ der Parteipolitiker, welche die Union führt, mehr denn je. Der Vertrag hat die Kompetenz-Kompetenzen der Union noch über die geltenden Generalklauseln hinaus ausgeweitet. Die Staats- und Regierungschefs können gar im vereinfachten Änderungsverfahren durch Europäischen Beschluss die Verfassung der „internen Politikbereiche“ ganz oder zum Teil ändern, ohne dass der Bundestag und der Bundesrat zustimmen müssten. Betroffen wären die gesamte Wirtschafts-, Währungs- und Sozialpolitik, aber auch der „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“. Das ist der Versuch eines neuen Ermächtigungsgesetzes. Dass der Vertrag „in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr“, aber auch, um „einen Aufruhr oder einen Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“, die Todesstrafe wieder ermöglicht, ist kaum bekannt. Sonst hätten unsere Abgeordneten sicher nicht mit Begeisterung zugestimmt.
Wer das Recht verteidigen will, muss aus der Union ausscheiden.
Das gäbe die Chance, durch neue Vereinbarungen eine Rechtsgemeinschaft zu begründen, ein europäisches Europa.

Der Autor ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität Nürnberg-Erlangen

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Ein Politiker, der Bürgerrechte abbaut, ist langfristig gefährlicher als ein Terrorist

März 21, 2008 BlackHole Kommentieren

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Mit Sicherheit untergehen
Politik setzt zunehmend auf Verunsicherung, „Risiko“ ersetzt den Tatverdacht – Wenn alle verdächtig sind, müssen alle überwacht werden – Die neuen Technologien machen es möglich.

Wir wissen alles über Sie. Sie ahnen nicht, wie viele Spuren Sie täglich hinterlassen. Einkäufe mit der Rabattkarte, Bestellungen im Internet, Fingerabdrücke beim Beantragen Ihres Reisepasses und ein vollständiges Archiv Ihrer körperlichen Gebrechen bei der Krankenkasse. Wir wissen, wie viel Strom Sie im vergangenen Monat verbraucht haben (eine Zunahme von 12,4 Prozent – das ist bedenklich, beherbergen Sie jemanden?); Sie wurden fotografiert, als Sie am Bankautomaten 1000 Euro abgehoben haben (schon wieder! Wozu so viel Bargeld?); wir wissen, welche Bücher Sie in der Bibliothek ausleihen (wieso haben Sie gerade Noam Chomsky ausgewählt?). Sollten wir Sie näher verdächtigen, können wir Listen all Ihrer Telefonate und E-Mails erhalten, einschließlich Rufnummer, Uhrzeit, Datum, Standort von Anrufer und Angerufenem zu Beginn des Gesprächs sowie die E-Mail- und IP-Adressen von Sender und Empfänger. Unser Geheimdienst kann auf diese Informationen ohne richterlichen Beschluss zugreifen (dank des Vorratsdatenspeicherungsgesetzes). Wir können Ihre Festplatte einsehen, inklusive aller Urlaubsfotos. Und sollten Sie die Unverfrorenheit gehabt haben, in Heiligendamm gegen den G8-Gipfel zu protestieren, besitzen wir auch Ihre Geruchsprobe (keine Angst, wir geben diese nicht außer Haus).
Wir haben Zugriff auf jede Ihrer Erinnerungen, die sich materialisiert hat. Und Ihre Gedanken? Frei sollen die sein? Insoweit Gedanken Folgen haben, Handlungen bewirken, kennen wir auch Ihre Gedanken. Und Gedanken, die zu nichts führen, interessieren uns nicht – sie sind wertlos. Sie dürfen frei bleiben.

Was wir nicht wissen, lohnt des Wissens nicht.

Gestern etwa – Sie waren in der Innenstadt, beim Friseur, und auch am Hauptbahnhof, um eine Fahrkarte nach Amsterdam zu erwerben –, wurden Sie zweiundvierzigmal von unseren Kameras erfasst. Sie wurden öfter gefilmt als an Ihrem Geburtstag. Und sollten unsere irdischen Überwachungseinheiten nicht ausreichen, verfügen wir über kosmische Verstärkung: Quick Bird 2, der aus 450 Kilometern auf Sie herabstarrt und mit jedem Bild ein irdisches Quadrat von 16,5 Kilometer Breite erfasst. Oder WorldView-1, der in einer Frequenz von 1,2 Tagen den Globus in 500 Kilometern Höhe umkreist und täglich 750.000 Quadratkilometer abfotografiert. Eines baldigen Tages werden wir die Real-Time-Satellitenbilder mit den Überwachungskameras verschalten. Spätestens dann ist Ihre Welt ein einziger Überwachungsraum.

Sie … sind … nackt. Natürlich nicht immer. Manchmal sind Sie – informationstechnisch gesehen – verschleiert. Aber nur, solange Sie nicht unsere Dienstwilligkeit auf sich ziehen. Dann reißen wir Ihnen den Schleier herunter. Ihr Grundzustand ist einer der völligen Blöße. Trotzdem: Machen Sie sich wenig Sorgen. Wieso sollten Sie auch. Sie haben ja nichts zu verbergen. Nur jene mit schmutzigen Geheimnissen müssen die Überwachung fürchten. Sie fallen ja nicht auf. Nein, Sie nicht.

Der Blick durch die Kamera verdächtigt jeden

Doch der Blick durch die Kamera verdächtigt jeden. Jedes Abspielen einer Aufnahme verstärkt das Misstrauen. Das Geheimnishafte zwingt den Objekten der Observierung Illegalität auf. Versuchen Sie mal, vor der Linse einer Überwachungskamera unschuldig zu wirken.

Moralische Crux

Das Verhältnis zwischen Kriminellen und Ordnungsmacht hat sich mit der rasanten technologischen Entwicklung zu Ungunsten des Kriminellen verändert. Heute verfügt die Ordnungsmacht über ein gewaltiges Arsenal, von DNA-Proben bis hin zu fast unsichtbaren Abhörmikrofonen. Fernsehserien wie CSI:Miami faszinieren ob der atemberaubenden Fähigkeiten der Ermittler im Labor. Noch nie schien das natürliche Ende einer Kriminalgeschichte, die Überführung eines Täters so glaubwürdig, ja gar unausweichlich – noch nie war das perfekte Verbrechen so schwierig. Es liegt in der Natur der Ermittlung, dass konkrete Erfolge durch generelle Maßnahmen erzielt werden. Es wäre schön, wenn die Ordnungsmacht so gezielt operieren könnte, dass nur die Verbrecher ihrer Rechte beschnitten werden würden, doch das ist unrealistisch, setzt es doch eine Kenntnis über das Verbrechen voraus, die am Anfang der Ermittlungen schlichtweg nicht vorliegen kann. Also müssen die Rechte vieler eingeschränkt werden, um einige wenige zu überführen – ein Grundsatz, der umso mehr beim Kampf gegen den Terrorismus gilt. Darin liegt die moralische Crux des staatlichen Eingriffs. Um die Gewalt von Einzelnen zu bekämpfen, übt der Staat selbst Gewalt aus. Die völlige Chancenlosigkeit des Verbrechers hätte somit eine Kehrseite: die absolute Macht der Behörden. Dann wäre die Kriminalität keineswegs abgeschafft, sondern vom Individuum auf den Staat verlagert.
Wenn also Ostnostalgiker von der geringen Kriminalitätsrate in der DDR schwärmen, ignorieren sie den verbrecherischen Staat, der diesen Zustand ermöglichte. Nur ein flüchtiger Blick auf die Geschichte des vergangenen Jahrhunderts dürfte jeden überzeugen, dass Staatskriminalität tausendfach schlimmer ist als jegliche Individualkriminalität, dass der Terror Vereinzelter nicht annähernd so verheerend ist wie der Staatsterror. Deswegen gilt ein einfacher Grundsatz: Ein Politiker, der Bürgerrechte abbaut, ist langfristig gefährlicher als ein Terrorist.

„Für Ihre Sicherheit: rund um die Uhr kameraüberwacht.“

Wir wollen, dass Sie sicher leben! – wirbt die Polizei auf dem Boden einer U-Bahn-Haltestelle. Und an allen größeren Bahnhöfen sieht man den Aufkleber: „Für Ihre Sicherheit: rund um die Uhr kameraüberwacht.“ Irgendjemand hat giftgrün danebengekritzelt: Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht. Leben ist permanente Unsicherheit. Wir gehen täglich unzählige Risiken ein, im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz, im Umgang mit Mitmenschen, beim Verzehr von Nahrungsmitteln. Würden wir unseren Ängsten freien Lauf lassen, wären wir handlungsunfähig. Gerade die Tätigkeiten, die wir besonders gern ausführen, verzeichnen oft ein hohes Risiko. In unserer Freizeit stürzen wir uns schneebedeckte Abhänge hinunter oder heben von Klippen ab, rasen mit 200 Stundenkilometern über die Autobahn, verreisen in ungesündere Länder und kriminellere Städte. Der mutigste Typ von allen ist natürlich der Heimhandwerker, statistisch betrachtet ein kolossaler Draufgänger, so hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass er sich selbst verletzt oder gar einen tödlichen Unfall erleidet. Wir rationalisieren souverän im Alltag Risiken und stürzen uns mit Bravour in Gefahren, die tausendmal größer sind als jene, vor denen uns der Staat bewahren soll. Und gerade das nennen wir Würde – der Angst die Stirn bieten. Und unsere Würde soll unantastbar bleiben.
Mut, Courage, Contenance sind Werte, die jede menschliche Gesellschaft hochhält – manchmal mehr, manchmal weniger. Wo gilt der Feigling als Vorbild? Betrachten wir unsere Sprache. Wie wortreich und deftig wird jener abgewatscht, dem es an Mut fehlt: Feigherz, Angsthase, Duckmäuser, Drückeberger, Pantoffelheld, Jämmerling, Bangbüchse, Hasenfuß, Kriecher, Leisetreter, Memme, Schlappschwanz, Waschlappen. Keine Frage, wir schätzen den Mut und das aus gutem Grund. Die Angst ist – im Gegensatz zur nützlichen Vorsicht – eine der größten Geißeln des Menschen. Wenn sie sich einmal einnistet, wuchert sie, lässt sich durch kein vernünftiges Wort und keine passende Geste eindämmen, sie durchdringt alles, jedes Gefühl und jeden Gedanken, sie lähmt, sie fällt schwer wie der Schatten eines grausigen Albtraums auf das wache Leben. Wer jemals einen Menschen erlebte, der in Panik gerät, weil er über eine schwebende Brücke gehen muss, der weiß, wie Angst einen – gegen die eigenen Interessen – um sich schlagen lässt, wie sehr Angst einen selbst gefährdet.

Der Feigling als Vorbild ?

Angst zu schüren ist also nicht nur kontraproduktiv, sondern hochgradig gefährlich. Wir treiben unseren Kindern nicht die Angst aus, um sie ihnen im Erwachsenenalter wieder einzutrichtern. Und trotzdem instrumentalisiert der Staat immer wieder die Angst, infiziert die Gesellschaft mit ihr, um seine Macht zu bestätigen und zu erweitern. Der Staat ist ein Angstgewinnler. Der Bürger ist ein besonders tragischer Hans im Glück, denn er gibt sein wertvollstes Gut auf und erhält dafür eine Schimäre. Nicht nur kann kein Staat der Welt ihn gegen jedwede Gewalt schützen, sondern er wird potenziell Opfer einer neuen, viel größeren Gewalt, will heißen der Staatsgewalt, die in dem Ausmaße wächst, in welchem der Bürger sich seine Freiheit hat abnehmen lassen. Der deutsche Innenminister behauptet, Sicherheit und Freiheit gingen Hand in Hand. Erst die Sicherheit ermögliche die Freiheit, sagt der Minister mit der ganzen Gravitas seines Amtes und beweist dadurch, wessen Untertanengeistes Kind er ist. Man kann als Politiker auch anders reden: Lassen Sie mich meine feste Überzeugung kundtun, dass die einzige Sache, die wir zu fürchten haben, die Furcht selbst ist – namenloser, unbedachter, ungerechtfertigter Schrecken. So sprach Franklin D. Roosevelt bei seinem Amtsantritt.

Die Freiheit ist nicht nur ein Naturrecht, sondern der Grundzustand des Menschen. Freiheit bedingt Unsicherheit: Weil jeder tun und lassen kann, was er will, kommt es zu Anmaßungen, Konflikten, Bosheiten. Stets nach der Staatsgewalt zu rufen, ist Ausdruck einer Missachtung der eigenen Freiheit, die man erst einmal selbst zu verteidigen hat. Der Überfall in einer S-Bahn, den wir als Mitpassagiere bezeugen, ohne einzugreifen, ist der Lackmustest für unser Rechtsverständnis. Die Verteidigung der Freiheit kann nicht delegiert werden. Zu behaupten, der Staat schaffe unsere Freiheit, stellt die Realität auf den Kopf. Weil aber der Minister so denkt, und er steht keineswegs allein mit dieser Meinung, wird unsere Politik geprägt von einer fatalen Sehnsucht nach Sicherheit, die Wichtigeres überstrahlt: Solidarität, Nachhaltigkeit, Frieden.

Der heutige Staat ist ein Sicherheitsstaat, und hier beißt sich die Katze in den Schwanz. Wenn die Sicherheit auf symbolischer Ebene bedroht ist – wir alle wissen, dass die Bedrohung durch Terrorismus eine gefühlte Bedrohung ist, denn das Risiko, die Wahrscheinlichkeit also, dass wir einer unseren Ängsten entsprechend großen Gefahr begegnen, ist so gering wie die Chancen für einen Lottogewinn –, muss er besonders auftrumpfen, muss sich aufplustern und aufspielen, muss in Aktionismus und Hysterie verfallen, um seinen Kernbereich zu schützen. Von der zunehmenden behördlichen Ermächtigung profitiert allein der Staat, denn seine Sicherheitspolitik ist für den Bürger im besten Fall ein Nullsummenspiel. Er gewinnt an Sicherheit gegenüber aggressiven Unbekannten, verliert andererseits an Sicherheit gegenüber dem Staat.

Die Befugnisse der Polizei und der Geheimdienste werden erweitert, die Rechte von Verdächtigen eingeschränkt, das Gerichtssystem entmenschlicht, weil der „Feind“ keine Rechte haben soll. Schon die Sprache offenbart – wenn verstärkt von „Terrorverdächtigen“ gesprochen wird – die Verrenkung. Eigentlich sind Verdächtige nach unserer Rechtsauffassung immer auch Unschuldige, aber der vordere Teil dieses rhetorischen Repetiergewehrs weist schon in Richtung Gewahrsam, Sondergericht und Folter. Da die Nato-Staaten einen „Krieg gegen Terror“ führen, einen endlosen Krieg, denn er wird gegen einen amorphen Gegner geführt, ist ein Terrorverdächtiger einer von jenen, die unser Leben und unsere Welt bedrohen. Dieses Wort, so aggressiv wie seine Suggestion, setzt die Menschenrechte gleich in Klammern.

Wo die nächste Bombe losgeht

Neuerdings lässt man immer wieder Versuchsballons steigen, die moralisch äußerst knifflige oder gar unlösbare Situationen heraufbeschwören, so wie einst der Kriegsdienstverweigerer hinterlistig gefragt wurde, ob er denn zusehen würde, wie jemand im Park seine Mutter vergewaltigte. Ein verhafteter „Terrorverdächtiger“ weiß, wo die nächste Bombe losgehen wird, aber er will es uns nicht sagen. Die Bombe soll in einer Schule explodieren. Denken Sie an Ihre eigenen Kinder, es könnte deren Schule treffen – und da wollen Sie uns ein wenig Folter verweigern? Und wie ist es mit dem Flugzeug, das gekapert wurde und nun auf die Frankfurter City zufliegt, wo ein Einschlag Hunderte oder gar Tausende von Menschen töten wird. Das soll nicht abgeschossen werden? Das Nützliche an diesen ethischen Zwickmühlen ist, dass niemand unbeschadet aus ihnen herauskommen kann. Unbestritten ist, dass sie nicht den Normalfall darstellen, und dass wir die Frage, wie wir unser Zusammenleben organisieren wollen, welche Werte wir unbedingt verteidigen möchten, nicht von dramatischen Zuspitzungen abhängig machen sollten. Wenn die Ausnahme die Regel bestätigt, dann steht die Ausnahme außerhalb der Regeln. Ein Gemeinwesen, das versucht, jede Ausnahme regulierend zu erfassen, wäre ein bürokratischer Wahnapparat.

Juristen nennen solche heraufbeschworenen Gefahren abstrakt. Der Übergang von konkreter zu abstrakter Gefahr ist schwerwiegend. Bei der konkreten Gefahr wartet man ab, bis der Notfall eingetreten ist, um ihn dann möglichst sinnvoll zu bekämpfen. Bei der allgemeinen Gefahr wird die Prävention das oberste Motiv staatlichen Handelns. Um jeden Notfall zu verhindern, wird der Notstand eingeführt. Nach dem brutalen Überfall auf einen Rentner in München rief der Münchner Polizeipräsident Wilhelm Schmidbauer aus: „Wer Videoüberwachung und die polizeiliche Erhebung von Telefonverbindungsdaten infrage stellt, macht unsere Gesellschaft ein Stück weit unmenschlicher.“ Denn er bereitet der Gewalt den Weg, indem er das Entdeckungsrisiko für Gewalttäter stark reduziert. Folgt man der Argumentation des Polizeipräsidenten, die ein Junktim zwischen Überwachung und Menschlichkeit konstruiert, wäre der absolute Überwachungsstaat der menschlichste aller möglichen Staaten und Orwells 1984 eine positive Utopie.

Der einzige Schutz, der dem Bürger zugesprochen wird, versteckt sich in dem Wort: verhältnismäßig! Das Eingreifen der Behörden soll verhältnismäßig ausfallen, die Freiheit soll verhältnismäßig eingeschränkt werden. Heribert Prantl gibt in der Süddeutschen Zeitung pointiert zu bedenken: „Wer zweifelt daran, dass die Sicherheitsbehörden im Zweifel nie an der Verhältnismäßigkeit zweifeln.“ Der Präventivstaat ist ein Nimmersatt. Der Bürger braucht keinen Schutz durch den Staat, sondern Schutz vor dem Staat. Spinoza hat dieses Phänomen in seinem unvollendeten Tractatus Politicus auf den Punkt gebracht: Jene, die insgeheim die Angelegenheiten des Staates vorantreiben, halten diese unter ihrer Kontrolle, und so verschwören sie sich nicht nur gegen den Feind in Zeiten des Krieges, sondern auch gegen die Bürger in Zeiten des Friedens.

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