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Fett-Morde in Peru… Spur führt auch nach Deutschland

November 21, 2009 BlackHole Kommentieren

Es klingt wie das Drehbuch für einen Horror-Film: Eine Gangsterbande in Peru hat nach Angaben der Polizei möglicherweise Dutzende von Menschen ermordet, um den Opfern Fett abzusaugen.
Anschließend hätten sie die Substanz in Limonadenflaschen gefüllt und an Kosmetikfirmen in Europa verkauft. Für 15000 Dollar (10000 Euro) je Liter, sagt die Polizei.
Die Geschichte wirft allerdings mehr Fragen auf, als sie beantwortet.
Soweit bekannt, wird Menschenfett schon lange nicht mehr für Salben oder ähnliches verwendet.
Und falls es doch jemand brauchen sollte, so steht die Substanz in mehr als ausreichender Menge aus legalen Quellen zur Verfügung: den Schönheitskliniken, wo sich die Patienten ihre überflüssigen Pfunde absaugen lassen. Dort wird auch menschliches Fett eingesetzt, etwa gegen Falten.
Den Patienten wird dabei nur ihr eigenes, an anderen Körperstellen entnommenes Fett gespritzt.

Bandenmitglieder festgenommen

Vier mutmaßliche Mitglieder der Bande seien festgenommen worden, nach sieben weiteren werde gefahndet, sagte der leitende Polizeigeneral Eusebio Félix Murga am Donnerstag in Lima. Die genaue Zahl der Opfer war zunächst nicht bekannt.

„Nach der Menge des verkauften Fetts müssen es viele Opfer gewesen sein“,

erklärte Murga.
In Presseberichten war von bis zu 60 Opfern die Rede.
Nach peruanischen Presseberichten vom Freitag gestanden die Festgenommenen die Ermordung von mindestens fünf Menschen. In der Gegend von Huánuco im Zentrum des Landes 400 Kilometer nordöstlich von Lima, wo die Bande ihr Unwesen trieb, werden zudem 60 Menschen vermisst.
Dort wurden die sterblichen Überreste eines der Opfer gefunden, verscharrt in einem Wald.

Opfer meist arme Bauern

Die Täter hätten ihre Opfer – meist arme Bauern – entführt oder mit Tricks in ein Haus gelockt, sie enthauptet und ihnen dann mit primitiven Mitteln das Fett entnommen. Die Leichen seien verscharrt oder in Flüsse geworfen worden. Bei der Festnahme hätten die Fahnder bei den Verdächtigen Fett entdeckt, das einer Laboruntersuchung zufolge von einem Mann stammte. Fernsehbilder zeigten Limonadenflaschen und Plastiktüten mit gelblichem Inhalt. Das Haus der Bande, wo die Verbrechen begangen worden seien sollen, war ein simpler Bau mit Lehmwänden, speckigen Holztischen und alten Farbeimern.

Die Käufer des Fetts seien hauptsächlich Firmen in Europa, darunter auch Firmen in Deutschland, sagte der Polizeigeneral weiter.

Quelle: dpa

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Wurde das sächsische LKA von einem fundamentalistischem Schaumschläger vorgeführt ?

November 7, 2009 BlackHole Kommentieren

Der Aufruf eines Scheichs, den Mord an einer Ägypterin zu rächen, hat Deutschland in Alarmbereitschaft versetzt. Hat sich dieser Imam jetzt als islamistischer Wichtigtuer entpuppt.?

50.000 Euro hat die Panzerglasscheibe gekostet, die Alex W., den mutmaßlichen Mörder der Ägypterin Marwa El-Scherbini, vor seinem Attentäter schützen soll. Vor einem Angreifer aus den Tiefen des Internets. Da zumindest will ihn das sächsische Landeskriminalamt (LKA) gefunden haben. Und Spiegel Online hat den Fund am 25.Oktober unter dem Titel „Mordaufruf zur Rache für Marwa“ verbreitet.

Spiegel Online berichtete, dass vor dem Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder der damals schwangeren Ägypterin in Dresden ein Mordaufruf aufgetaucht sei. In einer einstündigen Botschaft legte Scheich Ihab Adli Abu al-Madschd in Deutschland lebenden Muslimen nahe, den Angeklagten zu töten. Dafür stellte er Gottes Lohn in Aussicht.

Die Informationen stammen anscheinend vom sächsischen LKA. Denn das, so schreibt Spiegel Online, habe die Botschaft ausgewertet und gehe von „einer Bedrohungssituation“ aus. Die LKA-Analysen seien auch der Grund für die Sicherheitsvorkehrungen beim Dresdner Prozess.

Die Vorgeschichte: Alex W. hatte El-Sherbini auf einem Spielplatz in Dresden als „Islamistin“ und „Terroristin“ beschimpft und war zu einer Geldstrafe verurteilt worden. In der Berufungsverhandlung am 1.Juli tötete er dann die schwangere 31-jährige Moslemin mit 16Messerstichen im Gerichtssaal. Ihren Mann, der sie schützen wollte, verletzte er lebensgefährlich. Nun wird dem 28-jährige Alex W. der Mordprozess gemacht, ihm droht lebenslängliche Haft.

Aber wer ist dieser ominöse und offenbar so gefährliche Scheich, der den Angeklagten tot sehen will? Eine kurze Internetrecherche und eine Anfrage per E-Mail an Scheich Ihab Adli Abu al Madschd genügten. Sechs Tage später meldet er sich und ist bereit zu einem Treffen. Bei der einstündigen Botschaft auf einer der Internetseiten der radikalen Islamisten handle es sich eigentlich um eine Freitagspredigt, die er in einer Moschee in Tanta, einer Provinzstadt im Nildelta, im Sommer gehalten hat.

Zwei Tage später in Ägyptens Hauptstadt Kairo:
Der Scheich sieht genau so aus, wie man sich folkloristisch einen radikalen Islamisten vorstellt – mit Bart, die Kopfhaare geschoren. Der 39-Jährige ist sichtlich erfreut über das Medieninteresse. Er hat kein Problem damit, seinen Mordaufruf noch einmal zu wiederholen. Hier gehe es um einen vorsätzlichen Meuchelmord an einer Moslemin, sagt er. Dafür sei in der Sharia, dem islamischen Recht, die Todesstrafe vorgesehen. „Es geht hier nicht um die Tat gegen einen Einzelnen, sondern gegen das Recht Gottes, und es ist die Pflicht jedes Moslems, dieses Recht durchzusetzen,“ meint er. Auf den Einwand, dass er sich damit über nationales deutsches Recht stellt, zieht er einen kleinen Koran hervor: „Nicht ich stehe über dem Recht, dieses Buch steht über allem, auch dem ägyptischen Recht,“ erwidert er.

Der Rest des Gesprächs verläuft sich in der wirren Welt eines radikalen Islamisten. Der Vorwurf, dass durch seine im Internet verbreitete Botschaft in Deutschland anstatt über den Mord an einer Moslemin über mögliche islamische Racheaktionen diskutiert wurde, lässt ihn kalt. „Mit meinem Aufruf habe ich das deutsche Gericht unter Druck gesetzt, und das ist gut.“

Starke Worte. Aber wie viel Gewicht hat ein Provinzscheich, der seine Predigten ins Internet stellt? Sein ebenfalls ins Internet gestellter Lebenslauf besagt lediglich, dass er Maschinenbau studiert hat und in Saudiarabien den Koran studiert hat und diesen auswendig kann. Ein offizieller Abschluss als islamischer Rechtsgelehrter wird dort nicht erwähnt.

Unbedeutender Imam

Auch ein von radikalen Islamisten frequentiertes Internetforum gibt keine Antworten. Offensichtlich ist der Scheich aus Tanta in der fundamentalistischen Szene nicht sonderlich bekannt. Ein Anruf bei Dia Raschwan, Ägyptens prominentem Experten für militanten und radikalen Islam, beim Al-Ahram-Zentrum für strategische Studien – das gleiche Resultat: „Ich erforsche die ägyptische Islamisten-Szene schon seit Jahren, aber von diesem Mann habe ich noch nie gehört,“ sagt Raschwan. „Wir erleben in Ägypten eine Welle des radikalen Islam, aber dieser Scheich spielt darin keine Rolle,“ fügt er hinzu. Die Einzigen, die ihn bekannt machten und ihm eine Plattform geben, seien die Medien in Deutschland, beklagt der ägyptische Islamisten-Experte.

Sind das sächsische LKA und der „Spiegel“ einem fundamentalistischem Schaumschläger aufgesessen? Wenigstens ein hochrangiger islamischer Rechtsgelehrter der Azhar- Universität, einer der wichtigsten Autoritäten im sunnitischen Islam, hat schon einmal von Scheich Abu al Madschd gehört. „Dieser Mann ist ein unbedeutender Imam in einer vollkommen unbedeutenden Moschee in einem unbedeutenden Dorf, fernab des Zentrums islamischer Rechtsprechung,“ lautet Scheich Farahat El Monguis vernichtendes Urteil. Strafen könnten im Islam nicht einzelne Personen oder irgendwelche Scheichs aussprechen, das bleibe allein Richtern und Gerichten überlassen, kontert der islamische Rechtsgelehrte. Das Verbrechen müsse nach den Gesetzen des Landes beurteilt werden, in dem es stattgefunden hat.

Virtuelle Aufgeblasenheit

Eine Meldung und ihre Geschichte. Von der Hinterhofmoschee im Nildelta über die virtuelle Autobahn zur Gefährdungsanalyse des sächsischen LKA und wieder zurück ins Internet bei Spiegel Online, um dann über die Deutsche Presseagentur in Tageszeitungen zu landen. Die medialen Wege der islamischen Rache sind verschlungen. Mancher Scheich, der sich in der virtuellen Welt aufbläst, ist in der realen Welt kein Panzerglas wert. Manchmal reicht es vielleicht einfach, ihn zu hinterfragen.

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Schäuble bringt den Koffer mit

Oktober 24, 2009 BlackHole Kommentieren

Die erste Überaschung ist geglückt: Wolfgang Schäuble, zuletzt erfolgreich bei der Regulierung des Festplatteninhalts der Deutschen, wird der neuen Bundesregierung der Nationalen Rettung künftig als Finanzminister angehören. Schäuble, unter dem heute schon legendären Einheitskanzler Helmut Kohl und dessen Frau Hannelore für die Finanzierung der Christlich-Demokratischen Union zuständig, habe sich angeboten, mit einem noch in seinem Besitz befindlichen Koffer die klaffenden Löcher im Nothaushalt des nächsten Jahres zu stopfen.

Schäuble hatte den bewussten Koffer vor Jahren von Unbekannten in der sachsen-anhaltinischen Gemeinde Leuna überreicht bekommen, seitdem aber nach eigenem Bekunden nicht hineingeschaut. Er nehme aber an, sagte der scheidende Innenminister, dass sich darin genug Geld befinde, um die Defitite der Sozialversicherungen über die kommenden vier Jahre auszugleichen und allen Deutschen die im Wahlkampf versprochenen Steuererleichterungen zu gewähren. Die Öffnung des Koffers, die auch offizieller Bestandteil des Deutschland-Planes des SPD-Kanzlerkandidaten Walter Steinmeier gewesen war, werde am kommenden Sonntag in der Frankfurter Paulskirche vorgenommen werden. ARD und ZDF übertragen die Veranstaltung live ab zehn Uhr.

Quelle:

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„Ich will Deutschland dienen“

Oktober 20, 2009 BlackHole Kommentieren

Eine Standardbehauptung von Frau Merkel lautet: “Ich will Deutschland dienen”.

Dient sie wirklich Deutschland?

1. Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers
Es dürfte auch Frau Merkel nicht entgangen sein, dass nicht nur die Kabarettisten höhnen über ihre absolute Angst, Themen anzupacken und umzusetzen, also zu regieren. Nicht-Kanzlerin ist noch geschmeichelt. Der Satz im Grundgesetz: “Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik”, beschreibt nicht ihre Welt. Ihre Flucht aus der Innenpolitik auf das internationale Parkett ist legendär.
Was ihr fehlt ist ein Masterplan für Deutschland. Das Ergebnis ihrer Kanzlerschaft ist dem Zufall, dem freien Spiel der politischen Kräfte, ihrer Intrige vorbehalten.
In einem Satz zusammengefasst hat im Stern Nr. 42 vom 8.10.2009 Hans-Ulrich Jörges in dem Beitrag “Merkel gegen Merkel” ihre Regentschaft wie folgt:

“Heute aber hütet Merkel den Fonds wie Kronjuwelen – es war die einzige Reform der Großen Koalition, an der sie persönlich mitgewirkt hatte.”

Was für eine Peinlichkeit. Vier Jahre Kanzlerschaft auf einen Satz reduziert!

Meine Zusammenfassung: Zufallsgenerator, nicht Bundeskanzler Merkel.

2. Mehrwertsteuererhöhung
Die Bundesregierung hat am 1. Januar 2007 gegen den Widerstand aller, gegen den Widerstand der Bevölkerung und gegen den geballten Widerstand der Wirtschaft, den Mehrwertsteuersatz von 16 auf 19 Prozent erhöht. Die Wirtschaft hatte deutlich gewarnt, dass die Mehrwertsteuererhöhung die Wirtschaftsentwicklung in Deutschland abwürgen würde. Diese drei Prozent hat die Politik dem Wirtschaftskreislauf trotzdem dauerhaft entzogen.

Die Peinlichkeit: Im IV. Quartal 2006 hatte die Wachstumsrate der deutschen Volkswirtschaft mit einem Plus von 4,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum den Zenit erreicht. Danach, also exakt mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer, hat der Abschwung eingesetzt. Die Wirtschaftsentwicklung hatte sich danach um 2.4 Prozentpunkte verlangsamt.
Das Fazit: die Trendwende vom Auf- zum Abschwung fiel nicht zufällig zusammen mit der Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007. Das hat Frau Merkel zu verantworten.

3. Rente mit 67
Die Wahrheit zur Rente ist, dass sich jede Rente nur danach berechnet, wie viel auf das Beitragskonto eines jeden Versicherten eingezahlt wurde. Nur die eigene Beitragszahlung bestimmt über die Höhe der individuellen Rente.
Jeder, der von der Rente erst ab 67 betroffen ist, muss gleichwohl genau so viel Rentenbeitrag leisten, wie jeder Rentenversicherungspflichtige. Diese Personen zahlen nicht einen einzigen Cent weniger ein. Niemand hat das Recht, ihnen gleichwohl zwei Jahre der wohlverdienten Rente vorzuenthalten. Bei einer Rente von 1.000 Euro sind das immerhin 24.000 Euro, die dem Rentner vorenthalten werden. Die Rente ab 67 bei gleich hoher Beitragspflicht ist verfassungswidrig.
Das ist nichts anderes, als wenn auf Sparanlagen oder Aktien zwei Jahre lang keine Zinsen, keine Kursgewinne, keine Dividenden vergütet würden und so lange nicht einmal auf den Kapitalstock zugegriffen werden könnte.

Mein Vorschlag: Frau Merkel verzichtet als Vorbild ab sofort für volle zwei Jahre auf alle Einkünfte und auf alle Kapitalabhebungen, egal aus welchem Rechtsgrund.

4. Finanzkrise
Ich verstehe, dass die Finanzkrise in der unvorstellbaren Dimension Frau Merkel als Nichtfinanzfachmann vor große Probleme gestellt hat. Sie verfügt aber über ein riesiges Heer von Beamten, die in der Lage sind, diese Krise zu meistern. Ihr Problem verkürzt sich dadurch deutlich auf die Auswahl der richtigen Vorschläge.
Die wichtigste Erkenntnis war, dass die Fianzkrise eine Krise der Überschuldung der Finanzinstitute ist und damit auf Fehlern von deren Vorständen beruht. Es bestand daher keine Veranlassung, die Folgen der Krise von den verantwortlichen Finanzinstituten auf die Steuerzahler der nächsten Generationen zu verlagern.
Statt die Finanzinstitute zu stützen, hätte die Regierung die Einlagen der Kunden sichern sollen und müssen.
Die reale Gefahr, dass in Folge der Finanzkrise Banken zusammen brechen, bestand tatsächlich. Das hätte aber unser Land nicht in Gefahr gebracht.

a. Die BaFin war und ist immer darauf vorbereitet, innerhalb von Stunden Bankvorstände abzusetzen und durch Notvorstände zu ersetzen.

b. Die Bafin war und ist immer darauf vorbereitet, Kundenkonten von Banken und Versicherungen auf andere Institute zu verlagern und dadurch den Kundenverkehr sicher zu stellen.

c. Die Bundesbank war und ist immer darauf vorbereitet, innerhalb von Stunden, Banken und Versicherungen die Liquidität zur Verfügung zu stellen, um die Geldgeschäfte der Kunden der Finanzinstitute sicher zu stellen.

d. Die Bundesrepublik hätte die Garantien, die sie den Finanzinstituten zur Verfügung gestellt hat, gezielt nur zur Sicherstellung der Kundenforderungen der Finanzinstitute einsetzen sollen. Die Verlierer wären dann nur die Finanzinstitute selbst, also ihr Eigengeschäft und nicht deren Kunden gewesen.
Aber unabhängig von der Frage, wie auf die Fiananzkrise regiert werden musste, bleibt festzuhalten, dass der Staat bisher nur versucht hat, die Folgen der Finanzkrise einzugrenzen. Er hat noch keine Regeln festgelegt, um die nächste Finanzkrise zu verhindern.

Der Schlüssel zu allem ist das Bilanzrecht:
Als logische Konsequenz hätte der Staat sofort zweigleisig auf die Finanzkrise reagieren müssen:
für neue Investments

1. Rückkehr zu strikten Bilanzregeln zur risikogerechten Bilanzierung,
2. Verbot von bilanzneutralen Zweckgesellschaften,
3. Abschaffung der Haftung von Kundeneinlagen für den Eigenhandel der Finanzinstitute,
4. eigenkapitalabhängige Beschränkung der Kreditaufnahme für den Eigenhandel der Institute.

für Altschulden

“aufgeweichte” “Bad-Bank”-Bilanzregeln.

Die Altschulden brauchen bei angepassten Bilanzregeln für Altschulden nicht in Bad Banks ausgelagert zu werden. Die staatlichen Garantien hätten direkt in eine Altschulden-Bilanz integriert werden können. Das wäre ein wesentlich größerer Ansporn für die Finanzinstitute, sich um die Abwicklung der Giftinvestments selber zu kümmern.
Das sind Entscheidungen, die die Bundesrepublik sofort und alleine hätte treffen können.
Dass darüber hinaus noch international abgestimmte Regeln für die Finanzaufsicht vereinbart werden können, hat mit dem Bilanzrecht nichts zu tun.

Statt dessen hofft unsere Regierung wieder, wie auch auf anderen Gebieten, auf internationale Vereinbarungen oder internationale Organisationen.
Wenn Deutschland unabhängig von dem zockenden Teil der westlichen Welt bei strikten Bilanzregeln geblieben wäre, hätten wir jetzt wesentlich weniger Probleme.
Es bleibt festzuhalten, dass die Bundesrepublik bisher nichts veranlasst hat, um eine neue Finanzkrise zu verhindern.

5. Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds ändert an der Konstruktion der gesetzlichen Krankenversicherung nichts. Er verbessert auch nicht die Gesundheitsvorsorge der Versicherten. Der Gesundheitsfonds verteilt lediglich die Beiträge anders auf die einzelnen Kassen.
Der Fonds ist schon deshalb überflüssig, weil die Kassen schon nach den bisherigen Regeln zu einem Risikoausgleich innerhalb des Gesamtsystems verpflichtet waren.
Selbst wenn die Beiträge nach einem neuen Risikoschlüssel auf die einzelnen Kassen verteilt werden sollten, hätte es nur eines neuen Computerprogramms bedurft, der den alten Risikoausgleich in veränderter Form vornimmt. Eine neue Behörde braucht man dafür nicht.

Im Ergebnis: den nutzlosen Fonds braucht niemand.
Nur Frau Merkel und Frau Schmidt möchten ihn.

6. EU-Vertrag
Die Regierung kämpft schon seit langem für den umstrittenen EU-Vertrag. Abweichend von dem Vorgehen in einigen EU-Ländern ist eine Volksbefragung in Deutschland unterblieben. Die Bevölkerung ist durch die Regierung über den Inhalt des Vertrages nur unvollkommen unterrichtet worden. Der Vertrag hat weitreichende Folgen für jeden von uns. Gleichwohl ist nur durchgesichert, dass Abstimmungen in der EU in Zukunft nicht mehr einstimmig erfolgen müssen. Zusätzlich soll ein EU-Außenminister, der aber nicht als solcher benannt wird, eingesetzt werden. Viel mehr Information für die Bevölkerung ist nicht vorgesehen.

7. Schweinegrippe
Bekannt war, dass der Staat 50 Millionen Dosen eines Schweinegrippeserums bestellt hatte. Erst nach und nach sickerte durch, dass dieses Serum umstrittene Wirkstoffverstärker und Quecksilber als Konservierungsmittel enthält. Erst später kam die Meldung, dass die Bundeswehr für den eigenen Bedarf vorsichtshalber ein sicheres Serum ohne Verstärker und ohne Quecksilber geordert hat. Diese Meldung sorgte schon für genug Unruhe. Noch eine Woche später wurde bekannt, dass auch die Regierung und die von ihr ausgewählten Beamten nicht mit den für die Bevölkerung vorgesehenen umstrittenen Seren geimpft werden sollen. Die Regierung hat für sich selbst 200.000 Dosen des gleichen sicheren Impfstoffs, für das sich die Bundeswehr entschieden hat, eingekauft.
Das wirklich Bedenkliche: Eine Unterrichtung und Aufklärung der Bevölkerung durch den Staat über die unterschiedlichen Seren und die Sicherheitsbedenken, auch seitens der Ärzteschaft, ist unterblieben.

8. Personenkult
Die Wahlwerbung 2009 war in erschreckendem Maß fast ausschließlich auf die Person Merkel, nicht auf die CDU, nicht auf Sachaussagen, sondern nur auf die Person Merkel zugeschnitten. Am deutlichsten wurde das bei dem offiziellen Wahlwerbespot im Fernsehen. Bis auf einige Sekunden Logo der CDU ganz am Ende nur Frau Merkel und sonst nichts. Die “Aussage”:
Die Wiedervereinigung kam, ich wurde Bundesministerin, dann Parteivorsitzende und schließlich Bundeskanzlerin.
Nur Merkel, sonst nichts. Es hat nur noch gefehlt: “Und das ist auch gut so!”.

Das ist Personenkult.
Die Geschichte zeigt, dass Personenkult immer mit der Behauptung einher geht,

“Ich will meinem Land dienen”.

Damit hat sich der Kreis geschlossen:

9. Mein Fazit zu Frau Merkel
Deutschland dienen, kann ich nicht feststellen.
Frau Merkel darf nicht Bundeskanzlerin bleiben.
Deutschland braucht eine Chance.

10. Mein Vorschlag an den Bundespräsidenten
Der Bundespräsident sollte erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik dem Bundestag zwei Kandidaten zur Wahl als Bundeskanzler vorschlagen, wenn zwei Kandidaten diese Bitte an ihn heran tragen.
Das Grundgesetz würde dem nicht entgegen stehen.
Der Bundestag ist an den Vorschlag des Bundespräsidenten sowieso nicht gebunden.

Es müsste nur eine geeignete Persönlichkeit, die auch eine Chance hätte, gewählt zu werden, den Mut dazu aufbringen.

Quelle:

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Three Strikes… dann werden eben EU Vorgaben umgesetzt…

Oktober 19, 2009 BlackHole Kommentieren

Schwarz-Gelb gegen Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen
Union und FDP haben im Entwurf für eine Koalitionsvereinbarung dem Modell einer staatlich überwachten „abgestuften Erwiderung“ auf Rechtsverstöße im Internet nach dem umkämpften französischem Vorbild eine Absage erteilt.

„Wir werden keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen“,

heißt es nach Informationen von heise online wörtlich im Entwurf für den Fahrplan der geplanten schwarz-gelben Regierung.
Das von Verhandlungspartnern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rahmen der Koalitionsgespräche zunächst geforderte „Three Strikes“-Modell, bei dem nach mehrmaligen Hinweisen auf Urheberrechtsverstöße der Internetzugang abgeknipst wird, ist damit vom Tisch.
Im Text betonen die Koalitionäre aber zugleich:

„Das Internet darf kein urheberrechtsfreier Raum sein.“

Sie geloben deshalb allgemein,

„unter Wahrung des Datenschutzes bessere und wirksame Instrumente zur konsequenten Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet“ zu schaffen“.

Dabei wollen Union und FDP Möglichkeiten der Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechteinhabern und Internetserviceprovidern fördern. Wie eine entsprechende engere Kooperation zwischen Unterhaltungsindustrie und Internetwirtschaft aussehen könnte, lässt das Papier offen.

Quelle: heise.de

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Es ging nie um Kinderschutz

Oktober 17, 2009 BlackHole Kommentieren

Der Jubel um das -vorerst- zu Fall gebrachte Zensurgesetz war -und das haben viele Menschen bereits vermutet- viel zu früh. Auch wenn das Gesetz erst einmal nicht zur Anwendung kommen und somit das BKA (laut Dienstanweisung Innenministerium) keine Sperrlisten an die Provider ausliefern wird, die Zensurinfrastruktur in Deutschland ist aufgebaut, die Büchse der Pandora ist offen und die Provider können jederzeit (quasi über Nacht) mit der Filterung ihrer Netze beginnen.
Zitat Sprecher der Deutschen Telekom:

Die technischen und organisatorischen Vorbereitungen zum Sperren seien abgeschlossen gewesen.
Die Web-Blockaden hätten am Samstag (heute) auf Basis eines Vertrags mit dem BKA in Betrieb genommen werden sollen, auch wenn der Entwurf für die gesetzliche Regelung der Sperren noch vom Bundespräsidenten geprüft wird.

Hinzu kommt, unmittelbar nachdem bekannt wurde das Deutschland seine Netze vorerst nicht zensieren wird um stattdessen auf „Löschen statt Sperren“ zu setzen, machen in- und ausländische Organisationen massiv Druck auf deutsche Politiker… und es wird deutlich wer tatsächlich hinter den Sperrplänen steht.
Darunter befinden sich neben der UNICEF -der ich immer noch ehrliche Absichten unterstelle- vor allem (zwei) Organisationen, denen nach Lage der Dinge ganz und gar nicht zu trauen ist.
Zum einen ist das Innocence in Danger, die über Ursula von der Leyen agieren und deren Mitglieder vehement für Zensur eintreten, bekanntlich aber an ganz anderen Dingen (Wirtschaft) interessiert sind, den Kinderschutz somit nur als Deckmäntelchen für ihre eignen Machenschaften missbrauchen.
Beispielhaft genannt werden soll in diesem Zusammenhang Stephanie Gräfin von Bismarck-Schönhausen -die Ehefrau des Wirtschaftsministers zu Guttenberg, die als Präsidentin der Organisation „Innocence in Danger“ nicht nur die Internetpolitik ihres Mannes und Ursula von der Leyens unterstützt…die ganze Kampagne der Ursula von der Leyen für Internetsperrungen (arbeiten mit gefälschten Zahlen und Aussagen, Gegner unter Druck setzen, erpressen, diffamieren etc ) und das abschliessend beschlossene Gesetz, trägt die Handschrift von Innocence in Danger.
Zitat aus dem Tätigkeitsbericht 2008 von Innocence in Danger

Cooperation with the federal police on access blocking
Cooperation with the BKA (Federal Bureau of Criminal Investigation) was intensified in
2008. One instance of this was the invitation by the BKA President, Jörg Ziercke, to Innocence
in Danger to make a statement on child pornography at the annual BKA press conference
on August 27 in Berlin.
In the face of rising figures – for example, an increase in child pornography on the internet
from 2006 to 2007 of 111% – and increasingly brutal abuse of ever younger children,
the BKA, together with Dunkelziffer e.V. (“Unreported Cases Inc.”) and Innocence in Danger,
has called for a law to block access to internet sites with illegal content, in particular
child pornography.
In November 2008 the Federal Family Minister, Ursula von der Leyen, endorsed this
demand and is pushing for regulations that are binding for all concerned.

Zum anderen wäre noch Scientology zu nennen, die zwar hier nicht öffentlich auftreten, mit Wirtschaftsminister zu Guttenberg ebenfalls einen „eigenen Minister“ in der deutschen Politik schon installiert haben. Wir erinnern uns kurz: bis heute ist nicht bekannt, was zu Guttenberg vor seinem Posten als Minister eigentlich gemacht hat, es existiert kein glaubhafter Beleg für eine Tätigkeit z.B. in der Wirtschaft… der Mann war „auf einmal da“ und niemand stellte Fragen.
Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg ist -so seine Kritiker- zumindest Anhänger von Scientology, einer angeblichen Kirche, die in Deutschland seit 1997 in mehreren Bundesländern aufgrund eines Beschlusses der Innenministerkonferenz durch den Verfassungsschutz beobachtet wird.
Guttenberg bestreitet diese Vorwürfe zwar hin und wieder halbherzig, seine Nähe und angebliche nur „Freundschaft“ zu dem Schauspieler Tom Cruise, der selbst seit 1986 Anhänger und Mitglied von Scientology ist, untermauert allerdings den Verdacht… und sollte sehr, sehr nachdenklich machen.

Die g. zwei Beispiele zeigen nunmehr überdeutlich, wer mittlerweile in Deutschland Politik macht und wessen Interessen hier eigentlich durchgesetzt werden sollen, es ging nie, zu keinem Zeitpunkt darum, Kinder zu schützen sondern immer nur darum, eigene Interessen -notfalls unter Umgehung von Recht und Gesetz- durchzusetzen. Die Verträge der Provider mit dem BKA sind dafür der Beweis…

Es dürfte somit nur eine Frage der Zeit sein, dass deutsche Politiker diesem Druck von Außen nachgeben werden und das Zensurgesetz in Deutschland doch noch in Kraft tritt.
Die Zensurinfrastruktur jedenfalls, die wurde schon mal erfolgreich in Stellung gebracht… und nur darum ging es.

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Jubel ist nicht angebracht

Oktober 16, 2009 BlackHole Kommentieren

So richtig ist tatsächlich noch gar nichts in trockenen Tüchern und so richtig weiß praktisch noch niemand, wass genau die FDP mit der CDU beim Thema Innen- und Rechtspolitik gestern Abend ausgehandelt hat… und was genau irgendwann einmal Gesetz -oder nicht- werden wird.
Trotz allem wird bereits flächendeckend der Fall des Zensurgesetzes im Internet „gefeiert“…
Den Grund zur Freude lieferte gestern Abend heise.de mit der Meldung, die Web-Sperren wären vom Tisch… und legt heute noch einmal nach:

Zitat:
Nach längerem Tauziehen hat die für die Innen- und Rechtspolitik zuständige Koalitionsarbeitsgruppe von FDP und Union überraschend schnell einen Kompromiss ausgearbeitet, wonach die geplanten reinen Blockaden kinderpornographischer Seiten faktisch passé sind.
Wie heise online aus Verhandlungskreisen erfuhr, soll das Bundesinnenministerium das Bundeskriminalamt (BKA) anweisen, international stärker auf die tatsächliche Löschung kinderpornographischer Inhalte im Internet zu drängen. Zugleich wird der Wiesbadener Polizeibehörde untersagt, Sperrlisten an die Zugangsanbieter herauszugeben. Die bislang vom noch nicht in Kraft getretenen Zugangserschwerungsgesetz sowie in Verträgen großer Provider mit dem BKA vorgesehenen Web-Sperren könnten so nicht zur Anwendung kommen.

Vergessen wir nicht, ein Herr zu Guttenberg hat eben dieses Zensurgesetz -während noch laufender Verhandlungen- zu Horst Köhler gebracht, damit dieser dieses Gesetz unterschreibt.!
Unterschreibt Köhler, tritt das Zensurgesetz in Kraft und die Provider werden auf Grund der Verträge mit dem BKA Webseiten sperren.?
Was dann.?
Wie verworren die ganze Situation im Augenblick noch ist, wird bei netzpolitik.org sehr gut beschrieben.

Zitat:
Das klingt eher wie eine Aufschiebung. Und was ist mit den Providern, die ab übermorgen auf Basis der Verträge mit der Zensur anfangen wollen? Was ist mit der Zensurinfrastruktur, die in den letzten Monaten bei den Providern errichtet wurde?

Und etwas weiter im Text:

Wir werden also demnächst die paradoxe Situation haben, dass der Bundespräsident das Gesetz aller Wahrscheinlichkeit nach unterschreibt und es damit in offiziell in Kraft tritt. Gleichzeitig aber sagt die neue Regierung, dass das neue Gesetz vorerst so nicht gelten soll. In der Tat klingt das nicht nach rechtsstaatlich einwandfreien Mitteln.
Ganz obendrein ist die ganze Sache noch gar nicht durch. Erst die Spitzenrunde der Koalitionsgespräche wird über alle Ergebnisse final entscheiden und vielleicht noch an der einen oder anderen Stelle Änderungen verlangen.

So -und nur so- sieht es im Moment also aus… keiner weiß wie es jetzt weiter geht.. was eigentlich Sache ist. Erst wenn die Spitzen von FDP und CDU sich geeinigt haben, erst dann kann eine Aussage -wie auch immer- getroffen werden.
Bislang sind die gefeierten FDP-Erfolge also nur „Wunschdenken“ … leider…

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Keine BKA-Sperrlisten, bis das Anti-Kinderporno-Gesetz gültig ist

Oktober 8, 2009 BlackHole Kommentieren

Die von Familienministerin Ursula von der Leyen erwirkten „Provider-Verträge“ über Sperrlisten gegen Kinderpornografie sind womöglich Makulatur. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden verbot die Übergabe der Listen an die Provider, bis es eine gesetzliche Basis für dafür gibt.

Wurden vom Bundeskriminalamt BKA bereits Sperrlisten über zu blockierende Webseiten an deutsche Internetprovider gegeben? Das zu klären ist Ziel eines Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden. Ein Bremer Blog-Betreiber behauptet dies, das BKA stritt es ab, doch dem Gericht reichte das nicht: Mit einer „Aufklärungsverfügung“ fordert es eine eidesstattliche Erklärung von BKA-Präsident Jörg Ziercke, „aus der sich klar und eindeutig ergibt, dass der zwischen dem Bundeskriminalamt und der Arcor AG & Co KG am 07.04.2009 geschlossene Vertrag bisher nicht umgesetzt wurde und keinerlei Listen bisher dem Provider Arcor (…) zur Verfügung gestellt worden sind und werden.“

An diesem Punkt wird das zur Kenntnis an die Anwälte des Bremer Klägers adressierte Schreiben des Gerichtes zu einem kleinen Politikum: Zum einen, weil es seit Donnerstag im Netz kursiert und sich dort über Twitter und Blogs wie ein Lauffeuer verbreitet; zum anderen, weil das Schreiben recht eindeutig klarmacht, dass die Richter des Verwaltungsgerichtes der Ansicht sind, dass den im Frühjahr von Familienministerin Ursula von der Leyen initiierten „Providerverträgen“ mit dem BKA die rechtliche Grundlage fehlt.

Eine Sprecherin des Wiesbadener Verwaltungsgerichtes bestätigte im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE die Echtheit des Dokumentes. Überrascht ist das Gericht darüber, welche Kreise das Schreiben nun zieht. Richterin Patricia Evers, Sprecherin des Verwaltungsgerichtes: „Es ist schon ein sehr ungewöhnlicher Vorgang, wenn ein Schreiben eines Gerichts aus einem laufenden Verfahren an die Öffentlichkeit gerät.“
Die Providerverträge: ohne rechtliche Grundlage

Wörtlich heißt es darin: „Nach gerichtlichem Kenntnisstand ist das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen zwar vom Bundestag verabschiedet und unbeanstandet durch den Bundesrat gegangen. Eine Veröffentlichung des Gesetzes fehlt jedoch bis heute. Mithin muss im vorliegenden Verfahren davon ausgegangen werden, dass eine gesetzliche Grundlage – wie vom Bundestag beschlossen – bis heute nicht besteht.“

So ist das, denn zurzeit liegt das Gesetz zur Prüfung eventueller europarechtlicher Fragen in Brüssel, erst danach soll es von Bundespräsident Horst Köhler abgezeichnet und damit nach Veröffentlichung gültig werden.

Was Blogosphäre und Twitterkreise in Aufregung versetzt, ist die Watsche gegen Familienministerin von der Leyen, die man aus dem Dokument herauslesen kann: Die Ministerin hatte die Verträge als eine Art freiwillige Selbstverpflichtung der Provider gesehen, um zur Not auch ohne ein entsprechendes Gesetz Internetsperren in Deutschland möglich zu machen. Das sieht das Gericht ganz offenkundig anders: Bis zur Gültigwerdung des Gesetzes dürfe es keine Weitergabe von Sperrlisten geben; dass dies auch bisher nicht geschehen ist, wollen sich die Wiesbadener Richter von höchster Stelle beeiden lassen.

Das Sperrlisten-Gesetz wackelt

Damit wankt das Projekt der von Fachleuten vehement kritisierten Sperrlisten weiter, denn auch das Gesetz wird längst wieder in Frage gestellt: Es ist einer der Hauptstreitpunkte zwischen CDU und FDP in den laufenden Koalitionsverhandlungen. So deutlich hatte sich die FDP gegen die als ineffektiv kritisierte, als mögliche verdeckte Zensur gefürchtete Regelung ausgesprochen, dass sie ihr nur unter erheblichem Ansehens- und Glaubwürdigkeitsverlust würde zustimmen können.
Der Rückenwind, den das von BKA-Chef Ziercke und Familienministerin von der Leyen forcierte Vorhaben noch im Wahlkampf genoss, erlahmt auch an anderen Stellen: Am 2. Oktober wollte das BKA eigentlich Deutschlands Internetprovidern die „technische Richtlinie“ zum Zugangserschwerungsgesetz übergeben – quasi die Anleitung zur Umsetzung der Sperrlisten. Nach heftigen Protesten aus der Öffentlichkeit ruderte das BKA am Tag vor dem Treffen zurück und lud die Provider wieder aus: „Bundeskriminalamt reagiert auf Kritik und hebt Einstufung der Technischen Richtlinie zum Entwurf des Zugangserschwerungsgesetzes als Verschlusssache auf“ so eine Pressemitteilung des BKA.

Denn ursprünglich sollte die Umsetzung des noch nicht gültigen Gesetzes im stillen Kämmerlein zwischen BKA und Providern geschehen. Am 1. Oktober erklärte das BKA: „Dieses Vorgehen wurde insbesondere von einzelnen Verbandsvertretern öffentlich kritisiert. Neben der Kritik an der Begrenzung des Teilnehmerkreises der anberaumten Veranstaltung wurde insbesondere die Einstufung der technischen Richtlinie als Verschlusssache bemängelt.“

Die Presseerklärung zitiert im weiteren Verlauf BKA-Präsident Jörg Ziercke: „Es war nie unsere Absicht, die Verbände aus dem Verfahren der Entwicklung der technischen Richtlinie zum Entwurf des Zugangserschwerungsgesetzes auszugrenzen. (…) Mit der Aufhebung der Verschlusssacheneinstufung und der Erweiterung des in den Abstimmungsprozess eingebundenen Personenkreises wächst jedoch die Verantwortung aller Beteiligten, sorgsam und pflichtbewusst mit den ihnen zur Verfügung gestellten Informationen umzugehen.“

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Vodafone Deutschland sperrt seit Juli freie DNS-Server…

September 30, 2009 BlackHole 1 Kommentar

Schon seit Juli fängt Vodafone im UMTS-Netz den Traffic zu DNS-Servern ab und lässt ihn von seinen eigenen beantworten. Andere Provider werden vermutlich bald folgen.
ZDNet zeigt, wie man die Sperre umgeht und freie Server nutzt.

Das Internetzensurgesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Derzeit liegt es bei der EU im sogenannten Notifizierungsverfahren, das anderen EU-Ländern eine Einspruchsmöglichkeit einräumt. Die Einspruchsfrist endet am 8. Oktober. Danach wird es Bundespräsident Horst Köhler zur Unterschrift vorgelegt. Seine Zustimmung gilt trotz zahlreicher Proteste und verfassungsrechtlicher Bedenken als sicher.

Die Internetprovider unternehmen indes bereits Anstrengungen, die Verwendung von freien DNS-Servern zu unterbinden. Die German Privacy Foundation hat herausgefunden, dass Vodafone bereits seit Juli 2009 allen Traffic auf den TCP- und UDP-Ports Port 53 zu seinen eigenen in Kürze zensierten DNS-Servern umleitet. Das gilt zunächst nur für das UMTS-Netz.
Es ist davon auszugehen, dass andere Provider diesem „Test“ folgen werden.

Demnach wird jeder, der einen alternativen DNS-Server in seiner Konfiguration eingetragen hat, von Vodafone mit gefälschten Informationen versorgt. Diese Fälschung des Internetverkehrs geht weit über die staatlich verordneten DNS-Fälschungen des Internetzensurgesetzes hinaus.
Vodafone scheut nicht davor zurück, den IP-Verkehr mit einem anderen Knoten im Internet zu unterschlagen und dem Anwender eine eigene Antwort mit gefälschtem Absender zu senden.

Dieser Eingriff in das Fernmeldegeheimnis ist durch kein Gesetz gedeckt.

Über DNS auf den TCP- und UDP-Ports 53 werden heutzutage weit mehr Dienste abgewickelt als die bloße Namensauflösung, beispielsweise der Zonentransfer von Blacklisten zur Spambekämpfung oder privaten Intranet-Domains.

Eine zensierte DNS-Antwort mit gefälschtem Absender seitens des Providers unterbindet eine ganze Reihe legitimer DNS-Nutzungen, die mit der Bekämpfung von Kinderpornografie nichts zu tun haben.

Zudem kann man nicht oft genug wiederholen, dass die Nutzung der staatlich zensierten DNS-Server für Internetnutzer gefährlich sein kann.
Wer etwa durch Anklicken eines Links in einer Spam-Mail versehentlich auf eine Stopp-Seite geleitet wird, muss befürchten, zumindest auf der „Beobachtungsliste“ der Provider und der Behörden zu landen.
Die Logfiles dürfen zwar nicht zur Strafverfolgung verwendet werden, eine generelle Auswertung verbietet das Internetzensurgesetz jedoch nicht.

Einer solchen Beobachtung sollte man sich proaktiv entziehen, indem man die DNS-Server der Zensurprovider erst gar nicht nutzt. Wenn die Provider damit beginnen, den Zugang zu freien DNS-Servern zu sperren, muss man weitere Maßnahmen treffen.

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FDP fordert Korrektur in der Innenpolitik

September 29, 2009 BlackHole Kommentieren

Die bayerische FDP-Vorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will sich in den Koalitionsverhandlungen mit der Union gegen die Vorratsdatenspeicherung und Web-Sperren einsetzen sowie der Innen- und Rechtspolitik einen neuen Kurs geben. Notwendig seien „Gesetzesentschärfungen“, betonte die einstige Bundesjustizministerin bei Pressegesprächen in München. Leutheuser-Schnarrenberger könnte diesen Posten auch in einer schwarz-gelben Bundesregierung nach dem erfolgreichen Abschneiden der Liberalen am Wahlsonntag wieder einnehmen.

Die verdachtsunabhängige Protokollierung der Nutzerspuren sei genauso falsch wie das noch nicht verkündete Zugangserschwerungsgesetz, betonte die Liberale. Nachholbedarf gebe es auch beim Schutz sogenannter Berufsgeheimnisträger wie Anwälten, Ärzten oder Journalisten. Die FDP werde eine Fülle von Forderungen auf den Tisch legen. Klares Ziel sei eine umfassende Korrektur in Bürgerrechtsfragen.

Eine Woche vor der Wahl hatte die 58-jährige Chefin der Bayern-FDP erklärt, dass die Liberalen in einer Regierungsbeteiligung „zügig“ das umkämpfte Gesetz von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) zum Sperren von Web-Seiten „stoppen“ würden. Der Entwurf liege noch bei der EU-Kommission zur Prüfung, sodass hier noch Handlungsspielraum gegeben sei. Zudem müsse „eine neue Bundesregierung sofort die Anwendung der Vorratsdatenspeicherung aussetzen“, bis das von Zehntausenden Bürgern angerufene Bundesverfassungsgericht entschieden habe. Leutheusser-Schnarrenberger ergänzte inzwischen, dass die Koalitionsverhandlungen in diesem Bereich hart und schwierig würden. Einzelheiten will die FDP nach ersten Sondierungsgesprächen nicht vor Freitag bekannt geben.

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Merkel bestätigt… Westerwelle wird Außenminister

September 29, 2009 BlackHole Kommentieren

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat indirekt bestätigt, dass FDP-Chef Guido Westerwelle neuer Außenminister wird.

Wenn die neue Bundesregierung gebildet sei, werde „nach menschlichem Ermessen“ ein Politiker der FDP die Nachfolge von Außenminister Frank-Walter Steinmeier antreten, sagte die Kanzlerin am Montagabend. Abschließend könne sie dies aber noch nicht sagen, betonte die CDU-Chefin. Auch die Frage, wie viele Ministerposten die FDP erhalten werde, wollte Merkel nicht beantworten.

Die FDP hatte durch ihr starkes Abschneiden bei der Bundestagswahl am Sonntag die Bildung einer schwarz-gelben Koalition trotz Verlusten der Union ermöglicht. Beide Parteien haben rasche Koalitionsverhandlungen angekündigt. Merkel will die neue Bundesregierung bis zu den Feierlichkeiten zum Jahrestag des Mauerfalls am 9. November im Amt haben.

Quelle: Reuters
Zusatz: Bitte versteht mich nicht falsch… aber Westerwelle tatsächlich zum Außenminister machen zu wollen, dass wäre das i-Tüpfelchen auf eine eh schon katastrophale Außenpolitik der deutschen Regierung, gerade mit Sicht auf islamische Staaten.

Zitat: Es gibt den Konsens unter islamischen Gelehrten, dass alle Menschen von Natur aus heterosexuell sind. Homosexualität wird von den Gelehrten als sündhaft und als perverse Abweichung von der Norm angesehen. Alle islamischen Denkschulen sowie die islamische Rechtswissenschaft betrachten den schwulen Akt als ungesetzlich.

Westerwelle, der zweifellos ein national und international anerkannter und guter Politiker ist und auch von mir sehr geschätzt wird… das steht außer Frage… sollte hier noch einmal überlegen, nachdenken ob sein Wunsch -Außenminister zu werden- tatsächlich von Vorteil für Deutschland ist.

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Legal, illegal, völlig egal

September 23, 2009 BlackHole Kommentieren

22.09.2009, 18:59 von Heribert Prantl

Unser Wahlrecht ist „willkürlich“, „widersinnig“ und „verfassungswidrig“. Das sagen nicht Spinner im Internet, sondern das Bundesverfassungsgericht. Trotzdem wählen wir am Sonntag so den neuen Bundestag. Die Folge: Der Boden, auf dem die nächste Regierung stehen wird, ist grausam schief.

Das deutsche Wahlrecht ist in zentralen Teilen erstens „willkürlich“, zweitens „widersinnig“ und daher drittens „verfassungswidrig“. Das sagen nicht Spinner im Internet, das sagt die höchste juristische Autorität im Land: das Bundesverfassungsgericht. Trotzdem wird am Sonntag nach diesem Wahlrecht der neue Bundestag gewählt.

Gnadenfrist bis 2011

Seit dem Karlsruher Urteil vom 3. Juli 2008 steht fest, dass das deutsche Wahlrecht nicht Recht ist. Aber die höchsten Richter haben Gnade vor Recht ergehen lassen – und dem Wahlrecht eine Gnaden- und Galgenfrist bis 2011 gewährt; sie wollten der Politik die Chance nicht nur zu einer Kleinreparatur, sondern zu einer umfassenden Sanierung geben. Bisher hat die Politik diese Chance nicht genutzt. Der Entwurf zu einem neuen Wahlgesetz, das die Grünen vorgelegt hatten, wurde Anfang Juli im Bundestag von der CDU/CSU und (nach einigem Schwanken) auch von der SPD abgelehnt.

Das Verfassungsgericht hat es billigend in Kauf genommen, dass auf verfassungswidrige Weise gewählt wird. Gleichwohl: An der Legalität, also an der formalen Gesetzesmäßigkeit der Wahl, ist nicht zu zweifeln – wegen der gewährten Galgenfrist. Am Galgen aber hängt die Legitimität, die allgemeine Anerkennung der Wahl und damit der neuen Regierung.

Mit Überhangmandaten zur Kanzlermehrheit

Wer das Urteil studiert, stellt fest: Die Richter haben nicht bedacht, dass mit Hilfe des verfassungswidrigen Wahlrechts, also mit Hilfe von Überhangmandaten und den Berechnungsmethoden, die damit zusammenhängen, unter Umständen die Kanzlermehrheit gebildet werden kann. Genauso sieht es derzeit aus: Nach den Umfragen könnte sich eine schwarz-gelbe Regierung auf – womöglich bis zu zwanzig – Überhangmandate stützen. Die SPD regt sich aber darüber jetzt zu Unrecht auf: Sie hat nichts getan, um das Wahlrecht noch vor der Bundestagswahl zu reformieren.

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