Eine Standardbehauptung von Frau Merkel lautet: “Ich will Deutschland dienen”.
Dient sie wirklich Deutschland?
1. Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers
Es dürfte auch Frau Merkel nicht entgangen sein, dass nicht nur die Kabarettisten höhnen über ihre absolute Angst, Themen anzupacken und umzusetzen, also zu regieren. Nicht-Kanzlerin ist noch geschmeichelt. Der Satz im Grundgesetz: “Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik”, beschreibt nicht ihre Welt. Ihre Flucht aus der Innenpolitik auf das internationale Parkett ist legendär.
Was ihr fehlt ist ein Masterplan für Deutschland. Das Ergebnis ihrer Kanzlerschaft ist dem Zufall, dem freien Spiel der politischen Kräfte, ihrer Intrige vorbehalten.
In einem Satz zusammengefasst hat im Stern Nr. 42 vom 8.10.2009 Hans-Ulrich Jörges in dem Beitrag “Merkel gegen Merkel” ihre Regentschaft wie folgt:
“Heute aber hütet Merkel den Fonds wie Kronjuwelen – es war die einzige Reform der Großen Koalition, an der sie persönlich mitgewirkt hatte.”
Was für eine Peinlichkeit. Vier Jahre Kanzlerschaft auf einen Satz reduziert!
Meine Zusammenfassung: Zufallsgenerator, nicht Bundeskanzler Merkel.
2. Mehrwertsteuererhöhung
Die Bundesregierung hat am 1. Januar 2007 gegen den Widerstand aller, gegen den Widerstand der Bevölkerung und gegen den geballten Widerstand der Wirtschaft, den Mehrwertsteuersatz von 16 auf 19 Prozent erhöht. Die Wirtschaft hatte deutlich gewarnt, dass die Mehrwertsteuererhöhung die Wirtschaftsentwicklung in Deutschland abwürgen würde. Diese drei Prozent hat die Politik dem Wirtschaftskreislauf trotzdem dauerhaft entzogen.
Die Peinlichkeit: Im IV. Quartal 2006 hatte die Wachstumsrate der deutschen Volkswirtschaft mit einem Plus von 4,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum den Zenit erreicht. Danach, also exakt mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer, hat der Abschwung eingesetzt. Die Wirtschaftsentwicklung hatte sich danach um 2.4 Prozentpunkte verlangsamt.
Das Fazit: die Trendwende vom Auf- zum Abschwung fiel nicht zufällig zusammen mit der Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007. Das hat Frau Merkel zu verantworten.
3. Rente mit 67
Die Wahrheit zur Rente ist, dass sich jede Rente nur danach berechnet, wie viel auf das Beitragskonto eines jeden Versicherten eingezahlt wurde. Nur die eigene Beitragszahlung bestimmt über die Höhe der individuellen Rente.
Jeder, der von der Rente erst ab 67 betroffen ist, muss gleichwohl genau so viel Rentenbeitrag leisten, wie jeder Rentenversicherungspflichtige. Diese Personen zahlen nicht einen einzigen Cent weniger ein. Niemand hat das Recht, ihnen gleichwohl zwei Jahre der wohlverdienten Rente vorzuenthalten. Bei einer Rente von 1.000 Euro sind das immerhin 24.000 Euro, die dem Rentner vorenthalten werden. Die Rente ab 67 bei gleich hoher Beitragspflicht ist verfassungswidrig.
Das ist nichts anderes, als wenn auf Sparanlagen oder Aktien zwei Jahre lang keine Zinsen, keine Kursgewinne, keine Dividenden vergütet würden und so lange nicht einmal auf den Kapitalstock zugegriffen werden könnte.
Mein Vorschlag: Frau Merkel verzichtet als Vorbild ab sofort für volle zwei Jahre auf alle Einkünfte und auf alle Kapitalabhebungen, egal aus welchem Rechtsgrund.
4. Finanzkrise
Ich verstehe, dass die Finanzkrise in der unvorstellbaren Dimension Frau Merkel als Nichtfinanzfachmann vor große Probleme gestellt hat. Sie verfügt aber über ein riesiges Heer von Beamten, die in der Lage sind, diese Krise zu meistern. Ihr Problem verkürzt sich dadurch deutlich auf die Auswahl der richtigen Vorschläge.
Die wichtigste Erkenntnis war, dass die Fianzkrise eine Krise der Überschuldung der Finanzinstitute ist und damit auf Fehlern von deren Vorständen beruht. Es bestand daher keine Veranlassung, die Folgen der Krise von den verantwortlichen Finanzinstituten auf die Steuerzahler der nächsten Generationen zu verlagern.
Statt die Finanzinstitute zu stützen, hätte die Regierung die Einlagen der Kunden sichern sollen und müssen.
Die reale Gefahr, dass in Folge der Finanzkrise Banken zusammen brechen, bestand tatsächlich. Das hätte aber unser Land nicht in Gefahr gebracht.
a. Die BaFin war und ist immer darauf vorbereitet, innerhalb von Stunden Bankvorstände abzusetzen und durch Notvorstände zu ersetzen.
b. Die Bafin war und ist immer darauf vorbereitet, Kundenkonten von Banken und Versicherungen auf andere Institute zu verlagern und dadurch den Kundenverkehr sicher zu stellen.
c. Die Bundesbank war und ist immer darauf vorbereitet, innerhalb von Stunden, Banken und Versicherungen die Liquidität zur Verfügung zu stellen, um die Geldgeschäfte der Kunden der Finanzinstitute sicher zu stellen.
d. Die Bundesrepublik hätte die Garantien, die sie den Finanzinstituten zur Verfügung gestellt hat, gezielt nur zur Sicherstellung der Kundenforderungen der Finanzinstitute einsetzen sollen. Die Verlierer wären dann nur die Finanzinstitute selbst, also ihr Eigengeschäft und nicht deren Kunden gewesen.
Aber unabhängig von der Frage, wie auf die Fiananzkrise regiert werden musste, bleibt festzuhalten, dass der Staat bisher nur versucht hat, die Folgen der Finanzkrise einzugrenzen. Er hat noch keine Regeln festgelegt, um die nächste Finanzkrise zu verhindern.
Der Schlüssel zu allem ist das Bilanzrecht:
Als logische Konsequenz hätte der Staat sofort zweigleisig auf die Finanzkrise reagieren müssen:
für neue Investments
1. Rückkehr zu strikten Bilanzregeln zur risikogerechten Bilanzierung,
2. Verbot von bilanzneutralen Zweckgesellschaften,
3. Abschaffung der Haftung von Kundeneinlagen für den Eigenhandel der Finanzinstitute,
4. eigenkapitalabhängige Beschränkung der Kreditaufnahme für den Eigenhandel der Institute.
für Altschulden
“aufgeweichte” “Bad-Bank”-Bilanzregeln.
Die Altschulden brauchen bei angepassten Bilanzregeln für Altschulden nicht in Bad Banks ausgelagert zu werden. Die staatlichen Garantien hätten direkt in eine Altschulden-Bilanz integriert werden können. Das wäre ein wesentlich größerer Ansporn für die Finanzinstitute, sich um die Abwicklung der Giftinvestments selber zu kümmern.
Das sind Entscheidungen, die die Bundesrepublik sofort und alleine hätte treffen können.
Dass darüber hinaus noch international abgestimmte Regeln für die Finanzaufsicht vereinbart werden können, hat mit dem Bilanzrecht nichts zu tun.
Statt dessen hofft unsere Regierung wieder, wie auch auf anderen Gebieten, auf internationale Vereinbarungen oder internationale Organisationen.
Wenn Deutschland unabhängig von dem zockenden Teil der westlichen Welt bei strikten Bilanzregeln geblieben wäre, hätten wir jetzt wesentlich weniger Probleme.
Es bleibt festzuhalten, dass die Bundesrepublik bisher nichts veranlasst hat, um eine neue Finanzkrise zu verhindern.
5. Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds ändert an der Konstruktion der gesetzlichen Krankenversicherung nichts. Er verbessert auch nicht die Gesundheitsvorsorge der Versicherten. Der Gesundheitsfonds verteilt lediglich die Beiträge anders auf die einzelnen Kassen.
Der Fonds ist schon deshalb überflüssig, weil die Kassen schon nach den bisherigen Regeln zu einem Risikoausgleich innerhalb des Gesamtsystems verpflichtet waren.
Selbst wenn die Beiträge nach einem neuen Risikoschlüssel auf die einzelnen Kassen verteilt werden sollten, hätte es nur eines neuen Computerprogramms bedurft, der den alten Risikoausgleich in veränderter Form vornimmt. Eine neue Behörde braucht man dafür nicht.
Im Ergebnis: den nutzlosen Fonds braucht niemand.
Nur Frau Merkel und Frau Schmidt möchten ihn.
6. EU-Vertrag
Die Regierung kämpft schon seit langem für den umstrittenen EU-Vertrag. Abweichend von dem Vorgehen in einigen EU-Ländern ist eine Volksbefragung in Deutschland unterblieben. Die Bevölkerung ist durch die Regierung über den Inhalt des Vertrages nur unvollkommen unterrichtet worden. Der Vertrag hat weitreichende Folgen für jeden von uns. Gleichwohl ist nur durchgesichert, dass Abstimmungen in der EU in Zukunft nicht mehr einstimmig erfolgen müssen. Zusätzlich soll ein EU-Außenminister, der aber nicht als solcher benannt wird, eingesetzt werden. Viel mehr Information für die Bevölkerung ist nicht vorgesehen.
7. Schweinegrippe
Bekannt war, dass der Staat 50 Millionen Dosen eines Schweinegrippeserums bestellt hatte. Erst nach und nach sickerte durch, dass dieses Serum umstrittene Wirkstoffverstärker und Quecksilber als Konservierungsmittel enthält. Erst später kam die Meldung, dass die Bundeswehr für den eigenen Bedarf vorsichtshalber ein sicheres Serum ohne Verstärker und ohne Quecksilber geordert hat. Diese Meldung sorgte schon für genug Unruhe. Noch eine Woche später wurde bekannt, dass auch die Regierung und die von ihr ausgewählten Beamten nicht mit den für die Bevölkerung vorgesehenen umstrittenen Seren geimpft werden sollen. Die Regierung hat für sich selbst 200.000 Dosen des gleichen sicheren Impfstoffs, für das sich die Bundeswehr entschieden hat, eingekauft.
Das wirklich Bedenkliche: Eine Unterrichtung und Aufklärung der Bevölkerung durch den Staat über die unterschiedlichen Seren und die Sicherheitsbedenken, auch seitens der Ärzteschaft, ist unterblieben.
8. Personenkult
Die Wahlwerbung 2009 war in erschreckendem Maß fast ausschließlich auf die Person Merkel, nicht auf die CDU, nicht auf Sachaussagen, sondern nur auf die Person Merkel zugeschnitten. Am deutlichsten wurde das bei dem offiziellen Wahlwerbespot im Fernsehen. Bis auf einige Sekunden Logo der CDU ganz am Ende nur Frau Merkel und sonst nichts. Die “Aussage”:
Die Wiedervereinigung kam, ich wurde Bundesministerin, dann Parteivorsitzende und schließlich Bundeskanzlerin.
Nur Merkel, sonst nichts. Es hat nur noch gefehlt: “Und das ist auch gut so!”.
Das ist Personenkult.
Die Geschichte zeigt, dass Personenkult immer mit der Behauptung einher geht,
“Ich will meinem Land dienen”.
Damit hat sich der Kreis geschlossen:
9. Mein Fazit zu Frau Merkel
Deutschland dienen, kann ich nicht feststellen.
Frau Merkel darf nicht Bundeskanzlerin bleiben.
Deutschland braucht eine Chance.
10. Mein Vorschlag an den Bundespräsidenten
Der Bundespräsident sollte erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik dem Bundestag zwei Kandidaten zur Wahl als Bundeskanzler vorschlagen, wenn zwei Kandidaten diese Bitte an ihn heran tragen.
Das Grundgesetz würde dem nicht entgegen stehen.
Der Bundestag ist an den Vorschlag des Bundespräsidenten sowieso nicht gebunden.
Es müsste nur eine geeignete Persönlichkeit, die auch eine Chance hätte, gewählt zu werden, den Mut dazu aufbringen.
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