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Große internationale Verkehrsschnittstelle zensiert politische Webseiten
Während Massenmedien ihre Kritik auf Chinas Zensurmaßnahmen konzentrieren, findet Zensur hier bei uns statt
Paul Joseph Watson
Prison Planet
Monday, August 4, 2008
Während die Massenmedien in Großbritannien den Großteil der vergangenen Woche darauf vewendeten, Chinas Zensur von politischen Webseiten im Vorfeld der olympischen Spiele anzuprangern, ignorierten sie die Tatsache dass Londons St. Pancras International, eine der größten Verkehrsschnittstellen in der westlichen Hemisphäre, bereits Filter einsetzt welche die
Benutzer des eigenen Wi-Fi-Dienstes davon abhalten, politische Webseiten anzusurfen.
Bei meiner Durchreise durch St. Pancras auf dem Weg in die Schweiz hatte ich ein paar Stunden frei die ich dafür verwenden wollte, ein paar meiner favorisierten alternativen Nachrichten-Webseiten aufzurufen. Als ich auf mein Favoritenmenu klickte und prisonplanet.com auswählte, wurde ich mit einem weißen Bildschirm konfrontiert und einem dicken schwarzen Text der mich darüber in Kenntnis setzte, dass die betreffende Webseite geblockt sei und nicht aufgerufen werden könne. War das eine Art technischer Fehler? Nein, denn wie ich bald herausfand, sind alle Webseiten die mit Alex Jones zusammenhängen in St. Pancras geblockt. Nicht nur das, sogar wesentlich mildere, in Richtung linksliberal tendierende Kommentar-Webseiten wie thinkprogress.org waren auf derselben Bannliste. Jede Nachrichtenwebseite die nicht dem Mainstream zuzuordnen ist, war unerreichbar.
Übrigens, als ich vergangenen Sommer das kommunistische China besuchte, welches jede Webseite durch eine Bannliste der Regierung filtert, war prisonplanet.com nicht
blockiert; genausowenig wie jede andere englischsprachige alternative Nachrichten-Webseite. Die Internet-Zensur von alternativen Nachrichten-Webseiten ist in London schlimmer als im kommunistischen China. Die Heuchlerei war überdeutlich als ich die Schlagzeilen in den Zeitungen darüber las, wie böse China sei auf Grund der Zensur von Anti-Regierungsmaterial während Londons größter Verkehrsknotenpunkt, der kürzlich im Umfang von 300 Millionen britische Pfund erneuert wurde, genau das gleiche tat ohne dass man auch nur einen Piep in Londons Zeitungen und der Boulevardpresse hörte. St. Pancras ist mit der Station Kings Cross und der Londoner U-Bahn verbunden. Vielleicht war es unsere Entlarvung des Schwindels bezüglich der offiziellen Geschichte der Londoner Bombenanschläge 2005 gewesen, die die Zensoren geärgert hat. Trotzdem gibt es keine richtige Erklärung dafür, eine Webseite wie thinkprogress.org zu blockieren, welche nicht einmal auf Großbritannien bezogene Themen behandelt. Dies ist ein weiterer Wegbereiter für Internet 2, wo nur regierungsgeprüfte Webseiten die nach einer akzeptierten Antragsstellung eine Erlaubnis bekommen haben, von den Internet-Benutzern gesehen werden dürfen.
Es ruft uns darüberhinaus ins Gedächtnis, wie unsere Massenmedien sämtliche Aufmerksamkeit im Bezug auf Internet-Zensur auf das Geschehen in China gelenkt haben, während exakt die gleichen Kontrollmaßnahmen hier zu Hause umgesetzt werden.
Erstmals stufte Europol Gentechnikgegnern als Terroristen ein
Erstmals stufte Europol eine Feldbefreiung von Gentechnikgegnern als „terroristische Tat“ ein.
Eine Aktion von Gentechnikgegnern in Portugal, die sich gegen die Pflanzung von Genmais richtete, wurde von der europäischen Sicherheitspolizei Europol als „terroristisch“ eingestuft.
Bei der Aktion am 17. August 2007 wurden ein Hektar Maispflanzen umgeknickt und ausgerissen. An der Aktion unter dem Namen Movimento Verde Eufemia hatten rund 150 Personen teilgenommen, die öffentliches Bewusstsein für die Gefahren von Gensaaten schaffen wollten. Es war die erste Handlung zivilen Ungehorsams dieser Art in Portugal. Europaweit gab es die so genannten „Feldbefreiungen“, Zerstörungsaktionen von GMO (genetisch modifizierten Organismen), schon seit 2005. Seitdem führten die „Faucheurs Volontaires“ in Frankreich die ersten Feldbefreiungen durch, und in Deutschland folgten zahlreiche solcher Aktionen von der Initiative Gendreck-weg.
Bislang wurden die „Feldbefreier“ noch nie als Terroristen eingestuft. „Umweltterrorismus“ (environmental terrorism) – diesen Begriff führte der Europol-Report nun schwarz auf weiß ein und kriminalisiert damit die Handlung der portugiesischen Gentechnikgegner. Gemäß der Terrorismus-Kategorie „Einzelfälle“ („Single Issues“) sei hierbei „Gewalt“ begangen worden „mit dem Wunsch, eine bestimmte Politik oder Praktik innerhalb einer Zielgesellschaft („target society“) zu ändern“.
Auszug leicht gekürzt von Telepolis übernommen…
Wer jetzt immer noch der Meinung ist, die EU wäre demokratisch, meint es gut mit den Bürgern, der sollte sich den ganzen Artikel ansehen…und auch mal hier vorbeischauen damit endlich klar wird, was diese EU werden wird und welche Rolle Deutschland dabei zu spielen gedenkt. Nebenbei…und ebenfalls von den Medien bewußt ausgeblendet…wird die Tatsache unterschlagen, das diese EU sich nicht nur auf Angriffskriege vorbereitet, sondern selbige bereits fertig geplant in den Schubladen hat.
Von der Regierung und den gleichgeschalteten Medien ebenfalls unterschlagen…die friedlichen Demonstrationen gegen den sog.Vertrag von Lissabon…in ganz Europa. Nicht ein einziges Fernsehteam war an diesem 23.April unterwegs um Filmaufnahmen von den Demos zu machen…kein einziger Nachrichtensender in Deutschland brachte im Vorfeld eine Nachricht oder berichtete nach den Demonstrationen darüber. In keiner einzigen Tageszeitung war auch nur die kleinste Notiz zu den Anti-EU Demonstrationen zu finden. Die EU auf dem Weg in die Diktatur, in der jeder Widerstand mit brutalstmöglicher Gewalt niedergeknüppelt wird…
Prof. Schachtschneider : Rechtsstaaten müssen aus der EU ausscheiden
Ein Staat ohne Legitimation
Von Karl Albrecht Schachtschneider
Nach einem halben Jahrhundert europäischer Integration hat Deutschland gänzlich andere politische Strukturen, als sie das Grundgesetz verfasst hat. Die Republik ist keine Demokratie im freiheitlichen Sinne mehr. Sie ist kein Rechtsstaat mehr, in dem durch Gewaltenteilung und Rechtsschutz die Grundrechte gesichert sind. Sie ist kein Sozialstaat mehr, sondern unselbstständiger Teil einer Region des globalen Kapitalismus. Sie ist auch kein Bundesstaat mehr, weil Bund und Länder ihre existenzielle Staatlichkeit eingebüßt haben. Die Strukturprinzipien des Grundgesetzes, welche die Integration in die Europäische Union nach dessen Artikel 23 Absatz 1 respektieren muss, sind entwertet.
In einer solchen Union darf Deutschland nach seiner Verfassung nicht Mitglied sein.
Demokratie ist die politische Form der allgemeinen Freiheit. Die Gesetze müssen der Wille aller Bürger sein. Wenn sie nicht das Volk unmittelbar durch Abstimmungen beschließt, müssen sie im Parlament (eingebettet in den öffentlichen Diskurs) beraten und beschlossen werden. Die meisten Rechtssätze, die in Deutschland gelten, sind aber von den exekutiven Organen der Union als Richtlinien und Verordnungen beschlossen worden, insbesondere im Wirtschaftsrecht. Das Europäische Parlament hat nur begrenzten Einfluss auf diese Rechtsetzung, vor allem aber ist es kein wirkliches Parlament, das die demokratische Legitimation auch nur stärken könnte. Das Stimmgewicht seiner Wähler weicht krass voneinander ab. Die Rechtsetzung der Union kann nicht von den nationalen Parlamenten verantwortet werden, um dem demokratischen Prinzip zu genügen; denn deren Abgeordnete können die Unionspolitik schlechterdings nicht voraussehen. Das demokratische Defizit der Rechtsetzung der Union ist nicht behebbar.
Die Union hat, wie alle zentralistischen Bürokratien, ihre Befugnisse auf alle wirtschaftlich wichtigen Bereiche ausgedehnt, vielfach entgegen dem Text der Verträge. Das ist vor allem das Werk der Kommission und des Europäischen Gerichtshofs, welche die Verträge nicht etwa eng, wie es das Subsidiaritätsprinzip gebietet, handhaben, sondern denkbar weit, oft ohne Rücksicht auf den Wortlaut, aber im Interesse der Integration. Verschiedentlich haben die Mitgliedsstaaten, die „Herren der Verträge“, Texte nachgereicht, um den „gemeinschaftlichen Besitzstand“ zu festigen.
Die Judikatur der unmittelbaren Anwendbarkeit der Grund- oder Marktfreiheiten hat die an sich völkerrechtlichen Pflichten der Mitgliedsstaaten zu subjektiven Rechten der Unternehmen gewandelt, gewissermaßen zu Grundrechten. Das hat die Gemeinschaft der Sache schon nach 1963 zum Staat gemacht, ein Staat freilich ohne legitimierendes Staatsvolk.
Die Mitgliedsstaaten haben sich gegen diesen Umsturz nicht gewehrt, auch nicht deren Gerichte. Seither ist der mächtigste politische Akteur der Europäische Gerichtshof.
Sein Leitbegriff ist das Gemeinschaftsinteresse. Die Mitgliedsstaaten können ihre Interessen nur behaupten, wenn der Gerichtshof diese als zwingend anerkennt. Das tut er fast nie. Diese Judikatur hat die weitreichende Deregulierung erzwungen, auch der Daseinsvorsorge (Energie usw.). Der Wettbewerb soll Effizienz und Wohlstand steigern, wird aber von der Kommission ohne rechtsstaatsgemäßen Maßstab, meist im Kapitalinteresse administriert. Marktmächtige Oligopole sollen weltweit wettbewerbsfähig sein. Das Sozialprinzip hat keine Entfaltungschance mehr. Die Gerechtigkeit soll ausgerechnet der Markt herstellen – ohne soziale Ordnung ein globales Ausbeutungsszenario.
Das Herkunftslandprinzip, vom Gerichtshof entgegen dem Vertrag entwickelt, ist ein wesentlicher Hebel der Entdemokratisierung und Entmachtung der Völker. Die Gesetze aller Mitgliedsstaaten entfalten in allen Mitgliedsstaaten Geltung und Wirkung, im Lebensmittelrecht, im Arbeitsrecht, im Gesellschaftsrecht usw. Die Völker können ihre Politik nicht mehr durchsetzen, vielmehr müssen sie ihre Standards nach unten anpassen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu wahren. Die Handhabung der Niederlassungsfreiheit etwa macht es möglich, der deutschen Unternehmensmitbestimmung auszuweichen.
Der Gerichtshof hat die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft dekretiert, Abkommen mit dritten Staaten über den Handel mit Waren und Dienstleistungen zu schließen. Nach dem Vertrag sollte die Gemeinschaft lediglich „einheitliche Grundsätze“ der „gemeinsamen Handelspolitik“ gestalten. Die Folgen sind verheerend. Handelspolitik kann nicht allein dem Freihandel oder allein der Protektion verpflichtet sein. Sie muss der Lage einer Volkswirtschaft gerecht werden.
Die Zuständigkeitspolitik der Union macht die Völker gegenüber der Globalisierung wehrlos. Hinzu kommt die grenzenlose Kapitalverkehrsfreiheit, welche seit 1994 gilt. Sie ermöglicht im Verbund mit den Verträgen der Welthandelsordnung den rücksichtslosen Standortwechsel der Unternehmen in Billiglohnregionen und damit den Verlust von Arbeitsplätzen und des erwirtschafteten Kapitals, das woanders investiert wird.
Die wettbewerbsverzerrende Währungsunion nimmt zudem den Euroländern die Hoheit über die Auf- oder Abwertung ihres Geldes, durch welche sie sich leistungsgerecht am Binnen- und am Weltmarkt behaupten könnten. Im Übrigen leistet Deutschland erheblichen finanziellen Transfer in die Euroinflationsländer, denen wiederum durch die notwendig undifferenzierte Währungspolitik der Europäischen Zentralbank die Wettbewerbsfähigkeit verloren geht.
Die Gewaltenteilung, welche gegen die übermäßige Machtentfaltung der Exekutive gerichtet ist, ist im Unionsstaat nicht verfasst, wenngleich der Vielheit der Mitgliedsstaaten gewisse machthemmende Wirkungen nicht abgesprochen werden können. Die eigentliche Macht haben außer den Staats- und Regierungschefs die Kommission und der Gerichtshof, beide ohne demokratische Legitimation. Im Gerichtshof judizieren Richter, von denen allenfalls einer eine mehr als schmale Legitimation aus seinem Land hat. Diese mächtigen und hoch bezahlten Richter werden ausgerechnet im Einvernehmen der Regierungen ernannt, auch nur für sechs Jahre, aber mit der Möglichkeit der Wiederernennung. Das schafft keine Unabhängigkeit. Einen größeren Tort [Kränkung, Unbill] kann man dem Rechtsstaat kaum antun, zumal diese Richter alle rechtlichen Grundsatzfragen für etwa 500 Millionen Menschen entscheiden. Der Grundrechteschutz leidet schwere Not, seitdem die Gemeinschaftsordnung unser Leben weitestgehend bestimmt. Seit seinem Bestehen hat der Gerichtshof, der, gedrängt vom Bundesverfassungsgericht, die Grundrechteverantwortung an sich gezogen hat, nicht ein einziges Mal einen Rechtssatz der Gemeinschaft als grundrechtswidrig erkannt.
Der Verfassungsvertrag, der in Frankreich und in den Niederlanden gescheitert ist, den die Bundeskanzlerin als Ratspräsidentin aber wieder beleben will, hat den Wechsel der Union von der völkerrechtlichen Organisation, dem Staatenverbund, zum Bundesstaat mit fast allen existenziellen Staatsbefugnissen auch textlich vollzogen. Er benutzt die Sprache des Staatsrechts, nicht mehr die des Völkerrechts. Freilich wird die demokratische Legitimation, die nur ein existenzieller Staat, nämlich ein Staatsvolk, einer solchen Staatsgewalt geben könnte, nicht gestärkt, weil es das Volk „Europas“ nicht gibt. Ohne Referenden aller beteiligten Völker kann ein europäisches Volk nicht entstehen. Diese Referenden aber fürchtet die „Elite“ der Parteipolitiker, welche die Union führt, mehr denn je. Der Vertrag hat die Kompetenz-Kompetenzen der Union noch über die geltenden Generalklauseln hinaus ausgeweitet. Die Staats- und Regierungschefs können gar im vereinfachten Änderungsverfahren durch Europäischen Beschluss die Verfassung der „internen Politikbereiche“ ganz oder zum Teil ändern, ohne dass der Bundestag und der Bundesrat zustimmen müssten. Betroffen wären die gesamte Wirtschafts-, Währungs- und Sozialpolitik, aber auch der „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“. Das ist der Versuch eines neuen Ermächtigungsgesetzes. Dass der Vertrag „in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr“, aber auch, um „einen Aufruhr oder einen Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“, die Todesstrafe wieder ermöglicht, ist kaum bekannt. Sonst hätten unsere Abgeordneten sicher nicht mit Begeisterung zugestimmt.
Wer das Recht verteidigen will, muss aus der Union ausscheiden.
Das gäbe die Chance, durch neue Vereinbarungen eine Rechtsgemeinschaft zu begründen, ein europäisches Europa.




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