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Artikel getaggt mit ‘durchsuchung’

Aufruf zum Protest

Dezember 29, 2008 BlackHole Kommentieren

Deutscher Bundespräsident hat Gesetz unterzeichnet

Das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) darf künftig private Computer ausspähen. Deutschlands Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnete über Weihnachten das Gesetz zur Ausweitung der BKA-Befugnisse, das auch Online-Durchsuchungen zulässt.

Es habe „keine durchgreifenden Bedenken“ gegen das Gesetz gegeben, sagte Köhlers Sprecher Martin Kothe am Montag. Die Neuregelungen tritt damit zum Jahresanfang 2009 in Kraft. Über kurz oder lang dürfte sich aber das Bundesverfassungsgericht mit dem Gesetz befassen. Die Grünen haben bereits den Gang nach Karlsruhe angekündigt.

Anders sieht das der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Dieser ruft alle Anbieter von Internetpräsenzen zum Protest gegen das am 1.1.2009 in Kraft tretende Gesetz auf. Die Webmaster sollen ihre Webseiten zum Jahreswechsel in schwarz verhüllen und mit einer Protestanzeige versehen.
Umstritten ist vor allem die Online-Durchsuchung. Zwar muss nun in jedem Fall ein Richter vor der Durchsuchung über die Zulässigkeit entscheiden und später auch darüber, welche Daten zum unmittelbaren privaten Kernbereich gehören und deshalb nicht ausgewertet werden dürfen. Dennoch sehen Kritiker darin eine Aushöhlung des Rechtsstaats.
Zur Gefahrenabwehr erlaubt das Gesetz künftig auch Telefonüberwachung, Rasterfahndung sowie das Abhören der Internetkommunikation und Filmen von Verdächtigen in Wohnungen. Das gilt auch für Gespräche etwa mit Ärzten und Journalisten, die einer besonderen Verschwiegenheit unterliegen.

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„Schallende Ohrfeige für die Grundrechte“

Dezember 3, 2008 BlackHole Kommentieren

Der von Bund und Ländern anvisierte Kompromiss bei der umkämpften Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) stößt auf scharfe Kritik bei FDP, Linken und Grünen. Proteste kommen auch von sogenannten Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten oder Journalisten, deren Zeugnisverweigerungsrecht entgegen SPD-Forderungen aus den Ländern nicht gestärkt werden soll. Ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar begrüßte in einer ersten Reaktion gegenüber heise online „alle Veränderungen, die den Datenschutz verbessern“. Bislang sei die Einigung aber nicht ganz vollzogen und es könnten noch weitere Korrekturen erfolgen. Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach sieht den Verhandlungsspielraum dagegen einmal mehr restlos ausgeschöpft. Der CDU-Politiker rechnet damit, dass das BKA-Gesetz in diesem Jahr in Kraft treten kann.

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Was bedeutet das BKA-Gesetz wirklich.?

November 13, 2008 BlackHole Kommentieren

BKA-Gesetz: Überwachen bis der Baum kommt

Autor: Daniel Neun, Mittwoch, 12. November 2008, 11:25

„Was ist der Unterschied zwischen einem Kondom und dem Grundgesetz? Na klar – ohne Grundgesetz ist sicherer“.
So oder so ähnlich könnte ein Flurwitz im Innenministerium von Wolfgang Schäuble und August Hanning, oder irgendeiner anderen Bundesbehörde lauten.
Das BKA-Ermächtigungsgesetz, was heute mit williger 2/3-Mehrheit durch das ehrloseste Parlament abgenickt wird was die Deutschen jemals hatten, bedeutet u.a. die faktische Aufhebung des Artikels 13 unseres Grundgesetzes.
Ab sofort werden unter dem technischen wie infrastrukturellen Witz von der „Onlinedurchsuchung“ Bundespolizisten des BKA (neben weiteren Vollmachten) willkürlich jede Wohnung ohne irgendeinen richterlichen Beschluss in Deutschland aufbrechen, dort Kameras und Mikros installieren und rund um die Uhr, wie im Käfig, ausspionieren dürfen.

Aus dem heute zur Abstimmung stehenden Original-Gesetzentwurf nach Empfehlung des Innenausschusses:

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† Das Ende von Freiheit und Demokratie in Deutschland…BKA wird Stasi 2.0

November 12, 2008 BlackHole Kommentieren

375 Parlamentarier stimmten heute für weitere Einschränkungen von Freiheit und Demokratie in Deutschland, nur 168 dagegen, ganze 6 enthielten sich.
Das neue BKA- Gesetz erlaubt der Behörde erstmals die heimliche Durchsuchung privater Computer sowie das Abhören und die Videoüberwachung von Privatwohnungen.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verteidigte das Gesetz im üblichen Singsang als nötig und angemessen im Kampf gegen den angeblichen Terror.
Nur die Vertreter von FDP, Linken und Grünen warnten in einer letzten hitzigen Debatte vor der massiven Verletzung von Grundrechten und Privatsphäre. FDP und Grüne kündigten zudem eine Klage gegen dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht an.

Der Bundesrat soll nun noch vor Weihnachten über das Gesetz entscheiden, damit es ab 2009 in Kraft treten kann. Es erlaubt dem BKA erstmals nicht nur die Verfolgung einer bereits begangenen Straftat, sondern bereits die Abwehr terroristischer Gefahren ohne näher zu bestimmen was überhaupt eine terroristische Gefahr darstellt.
Merkel’s Kettenhund Schäuble warnte vor einer „Diffamierungskampagne“ der Gegner des BKA-Gesetzes mit den Worten:

Freiheit und Sicherheit sind zwei Seiten einer Medaille, und dieses Gesetz wird dem gerecht. Man dürfe dem BKA zur Abwehr des internationalen Terrorismus nicht weniger Befugnisse zugestehen, als sie jede Landesbehörde habe. Wir reagieren auf neue technologische Entwicklungen – mit der Bewahrung unserer freiheitlichen Grundrechte. Das BKA dürfe ausschließlich gegen die eng eingegrenzten Terrorgefahren vorbeugend vorgehen.
Er sehe einer Verfassungsbeschwerde „mit großer Gelassenheit“ entgegen.

Die Linke-Innenexpertin Ulla Jelpke sagte:

Dieses Gesetz atmet den Geist eines Obrigkeitsstaates.
Das Gesetz sei eine „Lizenz zur Willkür“.

Der Vize-Vorsitzende des Innenausschusses, Max Stadler (FDP), bemängelte, das Gesetz sei ein weiterer Schritt in Richtung ausufernder Präventionsstaat.
Erbitterter Widerstand gegen das Gesetz kommt nicht nur von der Opposition. Auch viele Aktionsbündnisse, private Blog’s und Webseiten, Rechtsexperten, Juristen und Staatsrechtler äußerten vor der Bundestagsentscheidung Bedenken.
Protest kam unter anderem auch vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, dem Deutschen Anwaltverein und der Bundesärztekammer. Sie alle bemängelten z.B. eine Aufweichung des Zeugnisverweigerungsrechts ihrer Klientel.

Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten…

Oktober 30, 2008 BlackHole Kommentieren

Wer’s glaubt Frau Harms…oder, für wie blöde halten Sie uns eigentlich…
„Wir wollen doch gar nicht in den Computer des Privatbürgers schauen“
Eine Erleichterung der internationalen Zusammenarbeit beim Anti-Terror-Kampf hat Generalbundesanwältin Monika Harms gefordert.

Der islamistische Terrorismus muss europaweit bekämpft werden. Die Staaten betrachten Strafverfolgung aber immer noch überwiegend als nationale Angelegenheit,

sagte Harms .

Für die internationale Zusammenarbeit gelten die sehr formal ausgestalteten Regeln der Rechtshilfe.
Wenn wir grenzüberschreitend tätig werden wollen, müssen in jedem Einzelfall Vereinbarungen getroffen und gegebenenfalls Ermittlungsgruppen gebildet werden.
Wir sollten flexibler werden und versuchen, europäische Behörden wie Europol und Eurojust schneller einzuschalten.
Noch ist das alles ein mühsames, umständliches Geschäft.

In der kommenden Woche wird Harms in Leipzig mit den deutschen Generalstaatsanwälten und Kollegen aus Nachbarländern über eine Verbesserung der Kooperation beraten.
Indirekt erneuerte die Generalbundesanwältin ihre Forderung nach Online-Durchsuchungen im Kampf gegen Terrorismus.

Wir brauchen die technischen Möglichkeiten, um die Kommunikation dieser Gruppen im Internet verfolgen zu können. Wir müssen frühzeitig wissen, wo sich etwas zusammenbraut, um eine Anschlagsgefahr rechtzeitig erkennen und eventuelle Pläne vereiteln zu können,

erklärte sie.

Ich würde mir ein bisschen mehr Vertrauen in die Ermittlungsbehörden wünschen. Wir wollen doch gar nicht in den Computer des Privatbürgers schauen, sondern bei einem verdichteten Verdacht die Gefahr schwerster Anschläge abwehren. Und wir müssen die gewonnenen Erkenntnisse auch im Strafprozess verwenden dürfen. Ich hoffe, der Gesetzgeber löst das Problem

erläuterte Harms weiter.

Ex-BND-Chef: Pläne für heimliche Online-Durchsuchungen verfassungswidrig

September 9, 2008 BlackHole Kommentieren

Der Geheimdienstexperte Hansjörg Geiger warnt gemeinsam mit anderen Sachverständigen und Wirtschaftsverbänden vor unverhältnismäßigen Befugnissen im Entwurf für die Novelle des Gesetzes fürs Bundeskriminalamt (BKA). Zudem seien vor allem die Vorkehrungen für den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung unvollkommen. Dies betreffe insbesondere die Regeln zu heimlichen Online-Durchsuchungen und zur Telekommunikationsüberwachung, schreibt der Ex-Chef des Bundesnachrichtendienstes (BND) und frühere Justizstaatsekretär in seiner Stellungnahme (PDF-Datei) für die Anhörung im Innenausschuss des Bundestags zum BKA-Gesetz kommende Woche. Die Stellungnahmen der Sachverständigen und diejenige des DIHK wurden nun auf den Webseiten des Ausschusses veröffentlicht.

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Verfassungsbeschwerde gegen Sammlung von Passdaten

Mai 14, 2008 BlackHole Kommentieren

Der Jurist Patrick Breyer hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen die Sammlung von Passdaten und Passbildern aller Inhaber von Reisepässen eingereicht. Er erläutert,

„vor dem Hintergrund der Daten-Inkontinenz der Innenpolitiker und der ausufernden Zugriffsmöglichkeiten zahlloser Behörden ist der Schutz unserer Passdaten und Gesichtsfotos nur zu gewährleisten, wenn diese Daten erst gar nicht aufbewahrt werden“.

Die Innenpolitik habe zunehmend nicht mehr nur Straftäter im Visier.

Von jeder Person, die einen Reisepass oder Personalausweis beantragt, werden derzeit sämtliche Angaben einschließlich des Lichtbilds aufbewahrt und in Pass- und Personalausweisregistern fünfzehn Jahre lang vorgehalten.
Polizei- und Ordnungsbehörden haben einen direkten Online-Zugriff auf diese Personalien und Fotos.
Breyer, der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktiv ist, sieht solche Register als

„Verstoß gegen das aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit abzuleitende Verbot der Speicherung personenbezogener Daten ins Blaue hinein“.
„Volkskartei“ und Ausweiszwang seien Relikte aus der Zeit des Nationalsozialismus.

Wegen der voriges Jahr eingeführten elektronischen Vernetzung aller Pass- und Personalausweisregister erwartet Breyer, dass es zu weiteren Erleichterungen des Zugriffs und zu seiner zahlenmäßigen Vervielfachung kommen werde. Es bedürfe nur kleiner technischer Änderungen, um alle elektronisch gespeicherten Lichtbilder mit Fahndungsfotos oder mit den Aufnahmen von Überwachungskameras abzugleichen.

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SPD verschärft Kritik am geplanten BKA-Gesetz

Innenpolitiker der SDP-Fraktion im Bundestag sehen an vier zentralen Punkten Änderungsbedarf am Entwurf für die Novelle der Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA). Bislang verstoße das zwischen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seiner Kollegin im Justizressort, Brigitte Zypries (SPD), abgestimmte Vorhaben etwa bei der geplanten Fassung heimlicher Online-Durchsuchungen gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und müsse daher geändert werden, meint Sebastian Edathy, SPD-Vorsitzender des parlamentarischen Innenausschusses gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung.

„Wir haben Gesprächs- und Verhandlungsbedarf“, ergänzte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, am gestrigen Dienstag. Man werde der Union in dieser Woche ein Schreiben mit insgesamt „zehn bis 15 Punkten“ zuleiten. Die erste Lesung des Gesetzes vor der Sommerpause wolle man damit aber nicht verzögern. Zuvor hatte der Rechtsexperte der Genossen, Klaus Uwe Benneter, den Entwurf bereits als „Sammelsurium der Grausamkeiten“ aus den bereits mehrfach von Karlsruhe beanstandeten Polizeigesetzen der Länder bezeichnet.

Die Innenexperten der Sozialdemokraten kritisieren, dass dem Gesetzesentwurf nach zwei BKA-Beamte die auf IT-Systemen Verdächtiger ausgespähten Daten auf Berührungspunkte des absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensführung hin prüfen sollen. Edathy will verhindern, dass sich die Wiesbadener Polizeibehörde „selbst kontrolliert“. Vielmehr solle ein Richter oder ein Datenschutzbeauftragter ausgespähtes Material sichten.

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Onlinedurchsuchung angeblich nicht für Steuerfahndung gedacht…

Dezember 3, 2007 BlackHole Kommentieren

In einem Interview mit der Wirtschaftswoche betont Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), dass man die Online-Durchsuchungen angeblich nicht für die Steuerfahndung einsetzen wird, da dies die Verfassung nicht zulasse. Schäuble zitierte dabei das Bundesverfassungsgericht, dass einen geschützten Raum der persönlichen Lebensführung betonte.
Im Gesetzentwurf zur Online-Untersuchung gehe es nur gegen den Terrorismus, nicht aber um die Steuerfahndung, betonte der CDU-Politiker im Gespräch mit der Wirtschaftswoche. Schäuble ist sich sicher, dass die SPD der Online-Durchsuchung bald zustimmen wird.
Schäuble machte im übrigen als neues Terroropfer das westliche Finanzsystem aus. Hier müssen kritische Infrastrukturen vor dem physischen Zugriff der Gegner geschützt werden, aber auch Hacker und Attacken durch Computerviren seien ein reales Risiko.

Verdachtsunabhängige Speicherung von IP-Adressen

November 6, 2007 BlackHole 1 Kommentar

Die Bundesregierung verteidigt die verdachtsunabhängige Speicherung von IP-Adressen der Besucher fast aller ihrer Internetangebote und der Webauftritte nachgeordneter Behörden wie dem des Bundeskriminalamts (BKA) vor allem mit Sicherheitsargumenten. „Die Bundesverwaltung ist kontinuierlich massiven und hoch professionellen Angriffen aus dem Internet ausgesetzt“, schreibt das Bundesinnenministerium in seiner Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag zur Registrierung von Surfern.
Der davon verursachte Kommunikationsverkehr übertreffe seit Langem den regulären Datenfluss. Zur Abwehr und zur Aufrechterhaltung des Behördenbetriebs gehöre „zwingend“ etwa die Vorhaltung der IP-Adressen, um Angriffsmuster zu erkennen und Gegenmaßnahmen einleiten zu können.
Dass eine Behörden-Website auch ohne derartige „Zwangsmaßnahmen“ zu betreiben ist, beweist derweil täglich das Bundesjustizministerium. Das Landgericht Berlin hatte es dem Regierungsressort – genauso wie zuvor das Amtsgericht Berlin – im September untersagt, über seine Webseite personenbezogene Daten über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern. Insbesondere dürfen demnach IP-Adressen nicht archiviert werden.
Das Ministerium erstellt inzwischen nur noch anonyme Statistiken über die Besucher seiner Website.
Als Entscheidungsgrundlage führten die Richter vor allem das Telemediengesetz (TMG) an. Laut der seit März geltenden Regelung dürfen Betreiber von Internetdiensten keine personenbezogenen Daten auf Vorrat speichern.

Angesichts dieser Tatsachen ist für den damaligen Kläger gegen das Justizministerium, den Juristen Patrick Breyer, die Sicherheitsargumentation des Innenministeriums „eine Lüge“. Er erinnerte zugleich daran, dass laut den Berliner Gerichten auch Sicherheitsgründe keine anlasslose, personenbezogene Speicherung rechtfertigen.
Die Bundesregierung geht in ihrer Antwort auch auf die Speicherung von IP-Adressen von Besuchern der Internetseite des BKA über die „militante gruppe“ ein. Dabei handelt es sich demnach um eine „anlassbezogene“ Datenvorhaltung auf Basis der allgemeinen Ermittlungsbefugnis aus den Paragraphen 161 und 163 der Strafprozessordnung (StPO). Eine darüber hinausgehende Feststellung der Anschlussinhaber über die Provider erfolge zudem nur bei Netzkennungen, „die eine signifikante Zugriffsfrequenz aufweisen“. Generell träfen darauf die Berliner Urteile nicht zu.
Weiter behauptet das Innenministerium, dass trotz dieser Rechtsprechung „nicht abschließend geklärt“ sei, inwieweit IP-Adressen überhaupt personenbezogene Daten darstellten und auch ein Mediendiensteanbieter diese schützen müsse.

„Die Bundesregierung ist hier selbst nach einer gerichtlichen Verurteilung nicht bereit, geltendes Recht anzuerkennen und zu befolgen“, hält Breyer dieser Auffassung entgegen. Die StPO biete zudem keine Rechtsgrundlage für die Aufbewahrung von IP-Adressen. Es sei unstreitig, dass das Telemediengesetz die Speicherung von Nutzungsdaten abschließend regele und somit Vorrang vor der Strafprozessordnung habe.
Als „hanebüchen“ bezeichnete der Jurist zudem die Angabe des Innenministeriums, dass die Vorhaltung der Netzkennungen beim BKA „anlassbezogen“ erfolge. Wenn jeder Besucher einer Webseite ohne konkrete Verdachtsmomente erfasst werde, sei dies als generelle Speicherung zu verstehen.
Ferner gibt Breyer zu bedenken, dass die IP-Adressen beim BKA „auf Jahre gespeichert“ blieben, wenn sich die Aufbewahrungsdauer erwartungsgemäß nach der Vorhaltung der Ermittlungsakte richte.

Wie arbeitet man mit 12 Handy’s oder…

Oktober 23, 2007 BlackHole 1 Kommentar

 Herrn Schäubles Märchenstunde…

Und hier das Geschwurbel im Klartext:

Die Antwort schriftlich (gefunden im RA-Blog):

…genehmigen von den G-10-Kommissionen, da muss im Einzelfall begründet werden. Es gibt mehr Maßnahmen, das ist schon wahr [unverständlich], das will ich nicht sagen.

Da haben wir doch, neulich hat die Polizei, Bundesanwaltschaft drei so, die terroristische Anschläge von erheblicher Qualität geplant haben, 600 Kilogramm Sprengstoff ist ja nun keine Kleinigkeit, und die benutzen, die haben ungefähr ein Dutzend Handys benutzt, nicht, so mit Prepaid-Karten und ein Mal telefonieren kurz, gleich wieder wegschmeißen, nächste. Und dann muss natürlich die Polizei, wenn sie überwachen will, oder der Richter, genehmigt der zwölf Handys, plötzlich [unverständlich] sich verzwölffachen.

Und deswegen bleibt, der Norbert Geis, dass 99, die Aussage, dass 99% nicht betroffen sind, wenn er gesagt hätte 99,9% werden niemals davon betroffen sein, hätte er auch Recht gehabt. Das ist so.

Das ist gesetzlich sicherzustellen, nur, wir haben ja den, wir haben ja den Vorschlag gemacht, es darf nur in engen Fällen, Abwehr wirklich terroristischer Bedrohung ernsthafter Art, dann muss, kann das Bundeskriminalamt, wir haben sogar gesagt, nur der Präsident darf den Antrag stellen und ein Richter muss ihn genehmigen und er muss begründen warum. So. Glauben Sie, das werden viele Maßnahmen sein? Erstens. Zweitens, um [unverständlich] was immer man unter Online-Durchsuchung versteht, da reden ja auch die Leute alle ganz klug, die keine Ahnung haben. Es ist so aufwändig, dass der Chef des Bundeskriminalamts, der Herr Ziercke, der versteht e bissel was davon. Ich versteh nix davon. Er hat gesagt, so ‘ne Maßnahme ist so aufwändig, wir wären überhaupt nur in der Lage, zehn pro Jahr überhaupt zu versuchen, ob sie gelingen, ist noch was anderes. Also der Norbert Geis hatte mit anderen Worten einfach Recht.

 

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Bayerisches Landeskriminalamt belauscht Internet- Telefonate

Oktober 6, 2007 BlackHole Kommentieren

Kurz bevor sich das Bundesverfassungsgericht an diesem Mittwoch mit dem nordrheinwestfälischen Verfassungsschutzgesetz und damit erstmals mit den Online- Durchsuchungen von Heimcomputern befassen wird, droht der Großen Koalition im Streit um das Fahndungsinstrument eine neue Front: Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage der FDP-Abgeordneten Giesela Piltz hervorgeht, setzt der Zollfahndungsdienst derzeit in zwei Fällen die gleiche umstrittene Technik ein. Allerdings geschieht dies nicht, um Festplatten Verdächtiger auszulesen, sondern um ihre verschlüsselten Internet-Telefonate zu überwachen. Gleichzeitig bestätigt auch das bayerische Landeskriminalamt, dass es seit diesem Sommer in mehreren Fällen auf Computern Verdächtiger Programme installiert habe, um solche Internet-Gespräche abzufangen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hatte die Online-Durchsuchung von Computern im April bis auf weiteres wegen einer fehlenden Gesetzesgrundlage gestoppt. Wie sich nun herausstellt, werden die Spähprogramme bei Internet-Telefonaten aber weiter genutzt, um sie noch vor der Verschlüsselung, also an der Quelle, abhören zu können – nach der Kryptierung ist bei gängigen Programmen wie dem weitverbreiteten Skype eine Überwachung kaum noch möglich. Nach Ansicht des Innenministeriums ist diese Quellen-Telekommunikationsüberwachung, kurz Quellen-TKÜ, rechtlich gedeckt. Da es sich um die Kontrolle des Fernmeldeverkehrs handle, gelte dafür die gleiche Grundlage wie für das Abhören von Festnetz- oder Handy-Telefonaten. Auch alle dazu notwendigen Eingriffe – hier nun das Installieren eines Trojaners – seien daher abgesichert. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz, meldet daran allerdings nun ebenso wie die FDP erhebliche Zweifel an. „Aus meiner Sicht braucht man dafür eine eigene Rechtsgrundlage“, meint Wiefelspütz; gedeckt sei nur das Abhorchen der Internet-Telefonate, nicht aber der Eingriff, der dies ermögliche.

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